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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Förderregion/Länder
  3. Wählen Sie die Themen aus, an denen Sie interessiert sind, um Projekte durchzuführen.

    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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    Themen
  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Kulturerbe- und Kunstprojekte, die das Kultur- und Naturerbe schützen, fördern und aufwerten, die Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise steigern und Objekte, Dienstleistungen und Produkte des Kultur- und Naturerbes verbessern und entwickeln. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für maßnahmenbezogene Finanzhilfen zur Unterstützung transnationaler Projekte zur Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten in den Bereichen Zivilrecht, Strafrecht und Grundrechte

Förderprogramm

Justiz Programm

Call Nummer

JUST-2023-JTRA

Termine

Öffnung
08.12.2022

Deadline
19.04.2023 17:00

Förderquote

90%

Budget des Calls

€ 4.075.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

mindestens € 100.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Die Angehörigen der Rechtsberufe müssen in der Lage sein, sich an neue Entwicklungen anzupassen, auch im Bereich des EU-Rechts. Es ist wichtig, dass auf den neu entstehenden Schulungsbedarf im EU-Recht flexibel reagiert wird. Mehr Angehörige der Justizberufe sollten an Schulungen zum EU-Recht teilnehmen, und die Schulungsanbieter sollten das Angebot an Schulungen zum EU-Recht verbessern, unabhängig davon, ob es sich um nationale oder grenzüberschreitende Schulungen handelt und ob sie von der EU (ko-)finanziert werden oder nicht. Die Fortbildung im Bereich der europäischen Justiz sollte auch über die juristische Ausbildung hinausgehen und die Entwicklung beruflicher Fähigkeiten unterstützen. Mit dieser Einreichungsaufforderung wird die Fortbildung von Richtern und Justizbediensteten unterstützt, d. h. von Richtern, Staatsanwälten, Bediensteten von Gerichten und Staatsanwaltschaften, anderen mit der Justiz verbundenen Berufsgruppen wie niedergelassenen Rechtsanwälten, Notaren, Gerichtsvollziehern, Insolvenzverwaltern und Mediatoren sowie Gerichtsdolmetschern und Übersetzern und Bediensteten von Justizvollzugsanstalten und Bewährungsanstalten.

Call-Ziele

Mit dieser Einreichungsaufforderung wird die Schulung von Mitgliedern des Justizwesens und Justizmitarbeitern unterstützt. Die Maßnahmen können sich auf das Zivil- und Strafrecht der EU, die Grundrechte, die Rechtssysteme der Mitgliedstaaten und die Rechtsstaatlichkeit beziehen. 

Vorrangig werden Fortbildungsmaßnahmen zu den folgenden Themen gefördert:

  • Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit
  • Rechte der Opfer, im Einklang mit der EU-Strategie für die Rechte der Opfer (2020-2025)
  • Digitalisierung
  • Zivilrecht
  • Strafrecht
  • Datenschutz

Erwartete Effekte und Auswirkungen

  • Verbesserung der Kenntnisse der Angehörigen der Justizberufe über die zivilrechtlichen, strafrechtlichen und grundrechtsbezogenen Instrumente der EU und über die Methoden zu deren Umsetzung; 
  • Verbesserung der Kenntnisse der Angehörigen der Rechtsberufe über die europäischen Standards zur Rechtsstaatlichkeit; 
  • Verbesserung des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Angehörigen der Justizberufe bei der grenzüberschreitenden justiziellen Zusammenarbeit; 
  • Verbesserung der Kenntnisse und der Fähigkeit zur Nutzung digitaler Instrumente im Bereich der Justiz; 
  • Verbesserte Zusammenarbeit zwischen den Anbietern von Fortbildungsmaßnahmen für die verschiedenen Justizberufe; 
  • Verbesserte Kenntnisse der Angehörigen der Justizberufe über den Anwendungsbereich der EU-Grundrechtecharta und über bestehende Rechtsmittel und Rechtsbehelfe.

Erwartete Ergebnisse

Im Einklang mit der Mitteilung der Kommission "Für Recht und Ordnung in der EU - Eine europäische Strategie für die Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten 2021-2024" soll die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen einen Beitrag zur wirksamen und kohärenten Anwendung des EU-Rechts in den Bereichen Zivilrecht, Strafrecht und Grundrechte, wie sie in der EU-Grundrechtecharta verankert sind, sowie zu Fragen der Rechtsstaatlichkeit leisten, indem sie dazu beiträgt, den Fortbildungsbedarf von Angehörigen der Justizberufe in diesen Bereichen zu decken.

Im Rahmen der Prioritäten für das Jahr 2023 wird die Finanzierung auf die nachstehend beschriebenen Schulungsmaßnahmen und -instrumente für Schulungsanbieter konzentriert, um grenzüberschreitende Schulungsmaßnahmen zu unterstützen für

  • Angehörige der Justiz und Justizbedienstete, d. h. Richter, Staatsanwälte, Mitarbeiter von Gerichten und Staatsanwaltschaften, andere mit der Justiz verbundene Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Notare, Gerichtsvollzieher, Insolvenzverwalter und Mediatoren sowie Gerichtsdolmetscher und Übersetzer, Gefängnis- und Bewährungspersonal; und/oder 
  • Justizbedienstete in der Erstausbildung/Einführung und/oder 
  • Multiplikatoren, wie z. B. Justizausbilder oder EU-Gerichtskoordinatoren, wenn gewährleistet ist, dass die Multiplikatoren ihr Wissen systematisch an die Angehörigen der Justizberufe weitergeben, und/oder 
  • berufsübergreifende Fortbildung, um berufsübergreifende Diskussionen über die Anwendung des EU-Rechts anzuregen und zu einer europäischen Rechtskultur über Berufsgrenzen hinweg beizutragen, und zwar zu genau festgelegten Themen, die für die betreffenden Berufsgruppen von Bedeutung sind.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Nordmazedonien (Северна Македонија), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Um für eine Finanzierung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) folgende Bedingungen erfüllen:

  • juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen) 
  • ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben
    • EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG), ausgenommen Dänemark) 
    • Nicht-EU-Länder: - Länder, die mit dem Programm Justiz assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)
  • Organisationen, die auf Gewinn ausgerichtet sind, müssen Anträge in Partnerschaft mit öffentlichen Einrichtungen oder privaten, nicht gewinnorientierten Organisationen einreichen.
  • Anträge müssen länderübergreifend sein und Organisationen aus mindestens zwei Teilnehmerländern einbeziehen.

Einreichungen müssen von einem Konsortium aus mindestens zwei Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) gemacht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt: 

  • An den Anträgen müssen mindestens zwei Einrichtungen (Begünstigte, nicht verbundene Einrichtungen) aus verschiedenen förderfähigen Ländern beteiligt sein; 
  • dem Konsortium muss mindestens eine öffentliche Einrichtung, eine private Organisation ohne Erwerbszweck oder eine internationale Organisation als Begünstigter oder verbundene Einrichtung angehören.

Sonderfälle:

  • Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt). 
  • Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie. 
  • Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind. 
  • EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein. 
  • Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. Netzwerke), können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind). 
  • Begünstigte aus Ländern, mit denen derzeit Verhandlungen geführt werden, können sich an der Aufforderung beteiligen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind (mit rückwirkender Wirkung, sofern dies in der Vereinbarung vorgesehen ist).
  • Für bestimmte Einrichtungen (z. B. Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen, und Einrichtungen, die unter die Leitlinien der Kommission Nr. 2013/C 205/05 fallen) gelten besondere Regeln. Diese Einrichtungen sind in keiner Eigenschaft teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).

weitere Förderkriterien

Jedes Projekt sollte Schulungsaktivitäten beinhalten, die auf die täglichen beruflichen Bedürfnisse zugeschnitten, praktisch und interaktiv sind und allen Lernenden, einschließlich Fachkräften mit Behinderungen, zugänglich sind, unabhängig von der Form der Aktivitäten: Face-to-Face-, Blended-, Hybrid- oder Online-Format.

Die Gleichstellungsperspektive sollte bei der Gestaltung des "Formats" der Schulungsaktivitäten berücksichtigt werden, und eine ausgewogene Beteiligung der Geschlechter an den Schulungsaktivitäten muss gefördert und sichergestellt werden. Darüber hinaus sollte bei der Ermittlung bewährter Verfahren, der Datenerhebung (einschließlich nach Geschlecht aufgeschlüsselter Statistiken) und der Informationsverbreitung ein geschlechtsspezifischer Ansatz verfolgt werden.

An den Schulungsmaßnahmen müssen Teilnehmer aus verschiedenen Teilnehmerländern beteiligt sein. Für persönliche oder gemischte Aktivitäten - wenn sie angesichts der sanitären Situation stattfinden können - sollten die Reise- und Unterbringungskosten der Teilnehmer eingeplant werden.

Auch wenn sich die Pandemie-Situation verbessert hat, sollten alle Projekte die mögliche Unterbrechung von Reisen und Präsenzveranstaltungen einplanen, so dass solche Unterbrechungen die Erreichung der Projektziele und die Durchführung der Aktivitäten nicht behindern.

 Mit dieser Aufforderung können Schulungsaktivitäten unterstützt werden, wie z. B.:

  • Organisation von interaktiven, praxisorientierten Seminaren;
  • multilateraler Austausch zwischen Angehörigen der Rechtsberufe;
  • grenzüberschreitende Erstausbildungsmaßnahmen (online, persönliche Aktivitäten oder Austausch), die möglichst viele Mitgliedstaaten abdecken, um eine gemeinsame europäische Rechtskultur ab dem Zeitpunkt des Eintritts in einen Justizberuf zu schaffen;
  • Fortbildungsmaßnahmen zur Nutzung der Instrumente der digitalen Justiz, insbesondere im Hinblick auf die oben genannten vorrangigen Themen, u.a. zum europäischen E-Justiz-Portal, in Kombination mit Fortbildungsmaßnahmen zu rechtlichen Themen; -
  • gemeinsame Studienbesuche von Angehörigen der Justizberufe aus möglichst vielen Mitgliedstaaten bei europäischen Gerichten (wie dem EuGH und dem EGMR);
  • Erstellung von Schulungsmaterial, sei es für Präsenzunterricht, Blended Learning oder E-Learning, das entweder von Ausbildern oder von Praktikern zum Selbststudium verwendet werden kann, in Verbindung mit der Organisation von Schulungsmaßnahmen, einschließlich der Erstellung von E-Trainingskapseln (kurz, aktuell, eng fokussiert), um den unmittelbaren Bedürfnissen der Angehörigen der Rechtsberufe im Zusammenhang mit einem konkreten Fall gerecht zu werden;
  • Erprobung innovativer Online-Schulungen unter Verwendung neuester Methoden und Instrumente;
  • Aktualisierung und/oder Übersetzung von bestehendem Schulungsmaterial, möglicherweise in Kombination mit einer Anpassung an nationale Gegebenheiten, in Verbindung mit der Organisation von grenzüberschreitenden Schulungsaktivitäten;
  • Entwicklung von Instrumenten oder Aktivitäten für Ausbildungsanbieter (z. B.: Schulung von Ausbildern in aktiven und modernen Techniken der Erwachsenenbildung, Schulung von Ausbildern in Online-Ausbildungsfähigkeiten und -instrumenten, Instrumente zur Unterstützung der Organisation grenzüberschreitender Ausbildungsmaßnahmen usw.), auch zur Erleichterung ihrer Zusammenarbeit auf EU-Ebene;
  • Bewertung der organisierten Fortbildungsmaßnahmen anhand der Zufriedenheit der Teilnehmer, des Kompetenzzuwachses und, soweit möglich, der Auswirkungen auf ihre Leistung.

Diese Fortbildungsmaßnahmen werden nur finanziert, wenn es keine gleichwertige Maßnahme gibt, die bereits durch den Betriebskostenzuschuss des Europäischen Netzes für die Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten (EJTN) abgedeckt ist.

Die Fortbildungsmaßnahmen können im Rahmen der Erstausbildung (vor dem Dienstantritt oder in der Einarbeitungszeit - z. B. Fortbildungsmaßnahmen, um neu ernannte Angehörige der Justizberufe mit den EU-Rechtsvorschriften und den Instrumenten der justiziellen Zusammenarbeit vertraut zu machen) oder im Rahmen der Fortbildung der Teilnehmer (z. B. speziellere Fortbildungsmaßnahmen für praktizierende Angehörige der Justizberufe) durchgeführt werden.

Zusatzinformationen

Themen

Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit, 
Justiz, Sicherheit & Schutz

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Projektlaufzeit

12-24 Monate (max. 36 Monate)

Zusätzliche Informationen

Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.

Das Antragsformular besteht aus drei Teilen:

  • Antragsformular Teil A - enthält administrative Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
  • Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen) 
  • Teil C (direkt online auszufüllen) mit zusätzlichen Projektdaten, einschließlich der obligatorischen Indikatoren
    Anhänge und unterstützende Dokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.

Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.

Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die aus dem Einreichungssystem des Portals heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können): 

  • detaillierte Budgettabelle (Vorlage im Portal Submission System verfügbar - im Format xlsx ausgefüllt wieder hochzuladen); 
  • Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams (oder, wenn das Schlüsselpersonal noch nicht bekannt ist, eine Beschreibung des Stellenprofils) 
  • Tätigkeitsbericht des Koordinators für das letzte Jahr (sofern es sich nicht um eine öffentliche Einrichtung handelt) 
  • Liste der bisherigen Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B) 
  • für Teilnehmer mit Aktivitäten, an denen Kinder beteiligt sind: ihre Kinderschutzpolitik, die die vier in den Keeping Children Safe Child Safeguarding Standards beschriebenen Bereiche abdeckt

Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.


Der Zuschuss wird in Form eines Pauschalbetrags gewährt.

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