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Call-Eckdaten
Pandemievorsorge und -reaktion: Wirt-Erreger-Wechselwirkungen von Infektionskrankheiten mit epidemischem Potenzial
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 1 - Ziel 3: Bekämpfung von Krankheiten und Reduzierung der Krankheitslast
Call Nummer
HORIZON-HLTH-2024-DISEASE-08-20
Termine
Öffnung
26.10.2023
Deadline
11.04.2024 17:00
Förderquote
100 %
Budget des Calls
€ 50.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 7.000.000,00 und € 8.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Vorschläge sollten innovative Ansätze zur Charakterisierung von Wirt-Erreger-Interaktionen verfolgen, um die virale Replikation zu hemmen, Entwicklung therapeutischer Antikörper und Impfstoffe gegen Viren mit hohem epidemischen oder pandemischen Potenzial für die EU. Die Vorschläge sollten sich auf die folgenden Viren konzentrieren: Hendra- und Nipah-Virus, Lassa-Virus, Krim-Kongo-Hämorrhagisches-Fieber-Virus, Rift-Valley-Fieber-Virus, Ebola- und Marburg-Virus, Dengue-Virus, Gelbfieber-Virus, Zika-Virus, West-Nil-Fieber-Virus und Chikungunya-Virus. Der Vorschlag sollte geschlechtsspezifische Aspekte berücksichtigen.
Call-Ziele
Wie die COVID-19-Pandemie zeigt, stellen Infektionskrankheiten nach wie vor eine große Bedrohung für die Gesundheit und Gesundheitssicherheit in der EU und weltweit dar. Es wird erwartet, dass sich die Entstehung von Viruserkrankungen unter anderem durch den Klimawandel beschleunigen wird, und daher ist ein proaktiver Ansatz zur Entwicklung von Impfstoffen und Inhibitoren für die zelluläre Aufnahme von Viren in die Vorbereitung auf zukünftige Ausbrüche von Infektionskrankheiten erforderlich. Die Verfügbarkeit von Impfstoffen und Kandidaten, die die zelluläre Aufnahme von Viren hemmen, würde eine kritische Vorsorgemaßnahme gegen zukünftige Gesundheitsbedrohungen bieten, insbesondere gegen Erreger mit hohem pandemischen Potenzial, die die von der Health Emergency Preparedness and Response Authority (HERA) festgelegten Kriterien erfüllen.
Die Vorschläge sollten darauf abzielen, die globale therapeutische Forschungs- und Entwicklungspipeline für neu auftretende und erneut auftretende Virusinfektionen zu diversifizieren und zu beschleunigen und die derzeitige führende Rolle der EU in der therapeutischen Forschung und Entwicklung zu stärken und somit einen Beitrag zur Arbeit der Europäischen Behörde für Notfallvorsorge und Reaktion im Gesundheitsbereich (HERA) zu leisten.
Die Vorschläge sollten mehrere der folgenden Bereiche umfassen:
- Identifizierung und Charakterisierung von Rezeptoren auf der Wirtszelle, die das Andocken und Internalisieren eines Virus ermöglichen, mit besonderem Augenmerk auf die Vielfalt der zellulären Eintrittsrezeptoren und die Gewebespezifität.
- Identifizierung und Charakterisierung viraler Oberflächenproteine, die mit Wirtszellen interagieren können.
- Charakterisierung des Mechanismus der viralen Aufnahme in der Wirtszelle hinsichtlich der Topologie und der Dynamik des Wirtsrezeptors - Virus-Liganden-Interaktion.
- Identifizierung von Rezeptor- und Liganden-(Sub-)Einheiten, die durch präventive oder therapeutische Interventionen angesprochen werden könnten.
Vorschläge könnten die Einbeziehung der Forschungsinfrastruktur der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) der Europäischen Kommission (Nanobiotechnologisches Labor) zur biophysikalischen Charakterisierung rekombinanter Proteine, Antigene und therapeutischer Antikörper in Betracht ziehen und seine Expertise an der Schnittstelle zwischen Forschungsaktivitäten und regulatorischen Aspekten. In diesem Zusammenhang wird die GFS die Zusammenarbeit mit jedem erfolgreichen Vorschlag in Betracht ziehen, und diese Zusammenarbeit sollte gegebenenfalls nach der Genehmigung des Vorschlags eingerichtet werden.
Antragstellende, die beabsichtigen, klinische Studien aufzunehmen, sollten anhand des im Einreichungssystem bereitgestellten Musters Einzelheiten zu ihren klinischen Studien im entsprechenden Anhang angeben. Siehe Definition der klinischen Studien in der Einführung zu diesem Teil des Arbeitsprogramms.
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Erwartete Ergebnisse
Dieses Thema zielt darauf ab, Aktivitäten zu unterstützen, die eine oder mehrere erwartete Auswirkungen von Ziel 3 "Bekämpfung von Krankheiten und Verringerung der Krankheitslast" ermöglichen oder dazu beitragen. Zu diesem Zweck sollten Vorschläge zu diesem Thema darauf abzielen, Ergebnisse zu liefern, die auf alle folgenden erwarteten Ergebnisse ausgerichtet, zugeschnitten und dazu beitragen:
- Die wissenschaftliche und klinische Gemeinschaft verfügt über ein erhöhtes Wissen über Viren mit epidemischem Potenzial und insbesondere ein besseres Verständnis der Erreger-Wirt-Interaktionen für die gezielte Entwicklung von Impfstoffen und Inhibitoren zur Vorbeugung von Virusinfektionen und Übertragung während der Pathogenese.
- Die wissenschaftlichen und klinischen Gemeinschaften haben Zugang zu neuartigen Ansätzen für die Prävention und Behandlung von neu auftretenden und wieder auftretenden Infektionen im Rahmen der Epidemie- und Pandemievorsorge.
- Die wissenschaftlichen und klinischen Gemeinschaften haben Zugang zu experimentellen Impfstoffkandidaten und Kandidaten, die die zelluläre Aufnahme von Viren gegen neu auftretende oder wieder auftretende Virusinfektionen hemmen, für weitere klinische Untersuchungen.
Eine vielfältige und robuste Entwicklungspipeline von Impfstoffkandidaten und -kandidaten, die die zelluläre Aufnahme von Viren hemmen, steht zur Verfügung, um neu auftretende und erneut auftretende Virusinfektionen zu bekämpfen und die therapeutischen Optionen für den klinischen Einsatz im Falle einer Epidemie oder Pandemie zu verbessern.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
In Anerkennung der Öffnung der Programme der US-amerikanischen National Institutes of Health für europäische Forscher ist jede juristische Person mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika berechtigt, Unionsmittel zu erhalten.
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann als Mitglied des für die Förderung ausgewählten Konsortiums teilnehmen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Die Vergabekriterien sind im Allgemeinen Anhang D beschrieben: Die Schwellenwerte für jedes Kriterium sind 4 (Exzellenz), 4 (Auswirkungen) und 3 (Umsetzung). Der kumulative Schwellenwert beträgt 12.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 3(557kB)
Kontakt
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