FAQ - Fragen und Antworten

Diese Seite wird regelmäßig mit den Antworten auf die häufigsten Fragen, die dem EuroAccess-Team bei der Unterstützung nach der Suche nach Förderinstrumenten und -mitteln gestellt wurden, aktualisiert.

  • Das Online-Einreichungssystem erlaubt es den Antragstellern nicht, zusätzliche Anhänge hinzuzufügen. Wie sollen wir in diesem Fall die zusätzlichen Nachweise, z. B. "Unterstützungsschreiben", einreichen?

    Diese Dokumente können zusammengefasst und als Teil des "Due-Diligence-Berichts" hochgeladen werden, der das einzige optionale Dokument ist, das das System zulässt. Bitte beschränken Sie jedoch die Anzahl der Dokumente auf die im Aufforderungstext und im Antragsformular Teil B angegebenen Dokumente und beachten Sie gegebenenfalls die Seitenbeschränkungen.

  • Gibt es eine Seitenbegrenzung für meinen Antrag?

    Ja, die Seitenbegrenzung für Teil B (die technische Beschreibung des Projekts) ist im Aufforderungsdokument angegeben. Bitte halten Sie sich unbedingt daran (Seiten, die die Seitengrenze überschreiten, werden vom Bewertungsausschuss nicht berücksichtigt).

  • Ich habe den ersten Teil der Registrierung abgeschlossen, bin aber nicht zur Selbsteinschätzung der KMU übergegangen. Wie kann ich dort weitermachen, wo ich aufgehört habe?

    Melden Sie sich im Portal für Fördermittel und Ausschreibungen an und klicken Sie unter "Meinen Bereich verwalten" auf "Meine Organisation(en)". Wählen Sie dann "Organisation ändern" aus dem Menü "Aktionen". Sie werden dann zum Teilnehmerregister weitergeleitet, wo Sie die vorherigen Einträge sehen und bearbeiten können, wenn Sie der Selbstregistrierer für diese Organisation sind. Eine konkrete Anleitung zur Verwendung des Assistenten finden Sie hier.

  • Ich habe mich aus dem Portal für Finanzierungen und Ausschreibungen abgemeldet, bin aber immer noch eingeloggt. Was kann ich tun?

    Um sich vom System abzumelden, müssen Sie "Abmelden" wählen und dann alle Browserfenster schließen.

  • Ich möchte im Portal assoziierte Partner hinzufügen, aber ich kann nur "Partner" auswählen. Es gibt keine Möglichkeit, "Assoziierte Partner" auszuwählen. Wie kann ich das richtig machen?

    Assoziierte Partner erscheinen nicht im Antragsformular Teil A, sie können jedoch als Teilnehmer in das Formular aufgenommen werden, mit der Erläuterung zum Aufbau des Konsortiums in Teil B. Darüber hinaus müssen alle Teilnehmer (Begünstigte, verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner) im Teilnehmerregister eingetragen und zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfe vom zentralen Validierungsdienst validiert werden (Begünstigte und verbundene Einrichtungen). Bitte beachten Sie, dass ein Teilnehmer, auch wenn er nicht im Formular A aufgeführt ist, einen Teilnehmer-Identifizierungscode (PIC) benötigt, um in der Finanzhilfe erscheinen zu können.

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  • Ich wollte eine Finanzierung im Rahmen einer bestimmten Aufforderung beantragen, habe aber die Antragsfrist verpasst. Kann ich meinen Projektvorschlag trotzdem einreichen?

    Nein, nach den Grundsätzen der Fairness und Transparenz sind alle Fristen für die Finanzierung endgültig. Anträge können daher nach Ablauf der Frist nicht mehr eingereicht werden. Es ist jedoch möglich, dass im Rahmen des Programms in Zukunft ähnliche Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen geplant werden. Weitere Informationen über künftige Aufforderungen finden Sie auf den Websites des Programms.

  • In welchen Sprachen kann der Antrag ausgefüllt werden?

    In der Regel kann der Antrag in einer der 24 EU-Sprachen verfasst werden. Bitte denken Sie daran, die Sprache Ihres Antrags in Teil A des Antragsformulars auszuwählen.

  • Ist die geografische Ausgewogenheit zwischen den Partnereinrichtungen ein Kriterium für die Förderwürdigkeit?

    Sofern in der Aufforderung nicht anders angegeben, ist die geografische Ausgewogenheit kein Zulassungskriterium, sie ist jedoch Teil der Zuschlagskriterien, die bei der Bewertung berücksichtigt werden. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt "Zuschlagskriterien" des Aufforderungsdokuments.

  • Ist die PIC-Nummer mit der OID-Nummer identisch, die für einige Aktionen des Programms Erasmus+ erforderlich ist?

    Nein, die PIC ist nicht dasselbe wie die OID. Die Organisations-ID-Nummer (OID) ist eine Registrierungsnummer, die ausschließlich für Erasmus+-Projekte verwendet wird, die auf der Ebene der nationalen Agenturen verwaltet werden. Die Teilnehmer-Identifikationsnummer (PIC) ist die eindeutige und obligatorische Registrierungsnummer für alle Rechtspersonen, die EU-Mittel beantragen oder erhalten, die von der Europäischen Kommission oder ihren Exekutivagenturen direkt verwaltet werden.

  • Ist es möglich, eine kostenneutrale Verlängerung einer Finanzhilfe zu beantragen?

    Jede Verlängerung des Durchführungszeitraums muss während des Durchführungszeitraums beantragt werden, sie muss Gegenstand eines Vertragszusatzes sein und darf keine Erhöhung des EU-Beitrags nach sich ziehen. Wenn Sie eine kostenneutrale Verlängerung beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an den für Ihre Finanzhilfe zuständigen Projektbeauftragten.