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Call-Eckdaten
BUILD UP Skills - Maßnahmen zur Höherqualifizierung und Umschulung für die Dekarbonisierung von Gebäuden
Förderprogramm
LIFE - Teilprogramm "Saubere Energiewende"
Call Nummer
LIFE-2024-CET-BUILDSKILLS
Termine
Öffnung
18.04.2024
Deadline
19.09.2024 17:00
Förderquote
95%
Budget des Calls
€ 6.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 1.000.000,00 und € 2.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die 2011 ins Leben gerufene Initiative BUILD UP Skills unterstützt die Qualifizierung von Baufachleuten in ganz Europa, um Gebäudesanierungen mit hoher Energieeffizienz sowie neue, nahezu energiefreie Gebäude (nZEBs) zu realisieren. Diese Bemühungen müssen durch die Einführung ehrgeiziger Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen fortgesetzt werden, die auf den EU Green Deal, die EU-Klimaziele für 2030 und die langfristige Strategie der EU zur Erreichung der Kohlenstoffneutralität bis 2050 abgestimmt sind.
Call-Ziele
Das erste Ziel des Themas (Bereich A) besteht darin, die Zahl der qualifizierten Baufachleute auf allen Ebenen der Wertschöpfungskette von Gebäudeplanung, -betrieb und -instandhaltung zu erhöhen. Der Schwerpunkt liegt auf den Qualifikationen, die für die Umstellung auf saubere Energie benötigt werden, insbesondere auf der EU-Renovierungswelle, der EU-Solarenergiestrategie, der Mitteilung über die Digitalisierung des Energiesystems - EU-Aktionsplan sowie der Umsetzung der Bestimmungen über Qualifikationen als Teil der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD), der Energieeffizienzrichtlinie (EED) und der Richtlinie über erneuerbare Energien (RED).
Das zweite Ziel des Themas (Bereich B) besteht darin, eine florierende Gemeinschaft von Fachleuten zu schaffen, die sich aktiv an Weiterbildungsmaßnahmen für Baufachleute beteiligen und die groß angelegte Einführung erfolgreicher Ansätze in ganz Europa unterstützen.
Das Thema unterstützt die groß angelegte Partnerschaft für das Bauwesen im Rahmen des Pakts für Kompetenzen, die vorsieht, in den nächsten fünf Jahren mindestens 25 % der Arbeitskräfte des Baugewerbes weiterzubilden und umzuschulen, um die Zielvorgabe von 3 Millionen Arbeitnehmer*innen zu erreichen, sowie die groß angelegte Partnerschaft für Kompetenzen im Bereich der erneuerbaren Energien und geht darüber hinaus. Darüber hinaus zielt das Thema darauf ab, Synergien mit den Initiativen zu digitalen Kompetenzen für die Energiewende zu nutzen, die im Rahmen der Mitteilung zur Digitalisierung des Energiesystems behandelt werden.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten die konkreten Ergebnisse darlegen, die durch die Aktivitäten erzielt werden sollen, und aufzeigen, wie diese Ergebnisse zu den themenspezifischen Auswirkungen beitragen werden. Dieser Nachweis sollte eine detaillierte Analyse der Ausgangssituation und eine Reihe von gut begründeten Annahmen umfassen und klare Kausalitätsbeziehungen zwischen den Ergebnissen und den erwarteten Auswirkungen herstellen.
Die Vorschläge sollten ihre Ergebnisse und Auswirkungen anhand der für das Thema vorgesehenen Indikatoren quantifizieren, sofern sie für die vorgeschlagenen Aktivitäten relevant sind. Sie sollten auch Indikatoren vorschlagen, die für die vorgeschlagenen Aktivitäten spezifisch sind. Von den Vorschlägen wird nicht erwartet, dass sie alle aufgeführten Auswirkungen und Indikatoren behandeln. Die Ergebnisse und Auswirkungen sollten für das Ende des Projekts und für 5 Jahre nach dem Ende des Projekts quantifiziert werden.
Auswirkungen für Bereich A:
Vorschläge, die im Rahmen von Scope A eingereicht werden, sollten aufzeigen, wie sie durch die Entwicklung von Ausbildungs- und Qualifizierungsprogrammen, die auf die Besonderheiten der anvisierten nationalen Märkte zugeschnitten sind, und durch die Aufwertung bestehender Programme zu einer verstärkten Verbreitung von Fertigkeiten im Bereich der nachhaltigen Energie entlang der Wertschöpfungskette im Bauwesen beitragen werden.
Zu den Indikatoren für dieses Thema gehören:
- Anzahl der entwickelten oder verbesserten und getesteten Qualifizierungsprogramme.
- Anzahl der ausgebildeten Fachleute.
- Anzahl der ausgebildeten Ausbilder*innen.
- Anzahl der Fachleute mit erhöhten Qualifikationen oder umqualifizierten Fachleuten und das Niveau des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR).
- Grad der Zufriedenheit der geschulten Fachkräfte, wie in Feedback-Umfragen dokumentiert.
Die Vorschläge sollten auch ihre Auswirkungen in Bezug auf die folgenden gemeinsamen Indikatoren für das Teilprogramm LIFE Clean Energy Transition quantifizieren:
- Durch das Projekt ausgelöste Primärenergieeinsparungen in GWh/Jahr.
- Durch das Projekt ausgelöste Endenergieeinsparungen in GWh/Jahr.
- Durch das Projekt ausgelöste Erzeugung erneuerbarer Energie (in GWh/Jahr).
- Verringerung der Treibhausgasemissionen (in tCO2-eq/Jahr).
- Durch das Projekt ausgelöste Investitionen in nachhaltige Energie (Energieeffizienz und erneuerbare Energien) (kumuliert, in Millionen Euro).
Auswirkungen für Bereich B
Vorschläge, die unter Scope B eingereicht werden, sollten Folgendes bewirken:
- Die Einrichtung einer europäischen Praxisgemeinschaft, die relevante Stakeholder versammelt und aktiv an der laufenden Umsetzung von Weiterbildungsmaßnahmen für Baufachleute beteiligt ist.
- Öffentlich zugängliche Leitlinien, um die Nutzung von Kompetenzen in der EU und den nationalen Wertschöpfungsketten im Bauwesen zu erleichtern. Nachweis, dass der Wert von Qualifikationen vom Markt anerkannt wird.
Vorschläge, die im Rahmen von Anwendungsbereich B eingereicht werden, sollten ihre Auswirkungen anhand der unten aufgeführten Indikatoren, sofern relevant, sowie anderer projektspezifischer Leistungsindikatoren quantifizieren:
- Anzahl, Vielfalt und Qualität der aktiv an der Gemeinschaft beteiligten Stakeholder. Dazu können u. a. (aber nicht nur) Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen, Universitäten, Bauunternehmen, Produkthersteller, Berufsverbände, Behörden, Sozialpartner usw. gehören.
- Anzahl, Art und Qualität der geplanten gemeinsamen Ergebnisse.
- Anzahl und Art der auf nationaler und EU-Ebene durchgeführten Aktivitäten zum Aufbau von Kapazitäten, Partnerschaften und Peer-to-Peer-Learning.
- Anzahl, Art und Zielpublikum der Kommunikationsmaterialien.
Die Vorschläge sollten auch ihre Auswirkungen in Bezug auf die folgenden gemeinsamen Indikatoren für das Teilprogramm LIFE Clean Energy Transition quantifizieren:
- Durch das Projekt ausgelöste Primärenergieeinsparungen in GWh/Jahr.
- Durch das Projekt ausgelöste Endenergieeinsparungen in GWh/Jahr.
- Durch das Projekt ausgelöste Erzeugung erneuerbarer Energie (in GWh/Jahr).
- Verringerung der Treibhausgasemissionen (in tCO2-eq/Jahr).
- Durch das Projekt ausgelöste Investitionen in nachhaltige Energie (Energieeffizienz und erneuerbare Energien) (kumuliert, in Millionen Euro).
Die Auswirkungen der Vorschläge sollten während der Projektlaufzeit und innerhalb von 5 Jahren nach der Projektlaufzeit nachgewiesen werden.
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Erwartete Ergebnisse
Die Vorschläge sollten nur einen der beiden nachstehenden Bereiche abdecken. Welcher Bereich angesprochen wird, sollte in der Einleitung des Vorschlags klar angegeben werden.
Bereich A - Maßnahmen zur Höherqualifizierung und Umschulung für einen dekarbonisierten Gebäudebestand und die Integration von Energiesystemen
Vorschläge im Rahmen von Scope A sollten die Einführung neuer und/oder die Verbesserung bestehender Ausbildungs- und Qualifizierungsprogramme für alle Arten von Fachleuten, die an der Wertschöpfungskette im Bauwesen beteiligt sind ("blue collars" und/oder "white collars"), sowie für Fachleute, die in anderen Sektoren als dem Baugewerbe und der Gebäudesanierung tätig sind, entwickeln, testen, validieren und vorbereiten. Um eine erfolgreiche Einführungsphase zu gewährleisten, sollten die vorgeschlagenen Ausbildungs- und Qualifizierungsprogramme auf die Besonderheiten der anvisierten nationalen Märkte zugeschnitten sein; die Vorschläge sollten einen klaren Plan für die Einführung nach Projektabschluss enthalten.
Der Schwerpunkt der Vorschläge sollte auf der beruflichen Weiterbildung (oder Berufsausbildung) von Fachkräften liegen, d. h. nach ihrem Eintritt ins Berufsleben. Dies kann auch die Umschulung von Fachkräften aus anderen Sektoren umfassen, deren Fähigkeiten auf das Baugewerbe und die Gebäudesanierung übertragbar sind. Darüber hinaus können sich die Vorschläge auch auf andere Bereiche der allgemeinen und beruflichen Bildung beziehen (z. B. Erstausbildung, Hochschulbildung), sofern dies aufgrund des in den Zielländern festgestellten Bedarfs gerechtfertigt ist.
Alle Berufsprofile, die an der Wertschöpfungskette im Baugewerbe beteiligt sind, können in Betracht gezogen werden. Die Vorschläge sollten die Wahl des Profils/der Profile und des Niveaus/der Niveaus des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) klar begründen.
Die vorgeschlagene Maßnahme sollte einen der folgenden Themenbereiche betreffen:
- Entwicklung und Einsatz von Qualifikationen zur Unterstützung der Umsetzung der Kernbestimmungen der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD)
- Entwicklung und Einsatz von Qualifikationen zur Unterstützung der Dekarbonisierung des Gebäudebestands
- Entwicklung von Qualifikationen für die Nutzung von Solarenergie und die Integration von Energiesystemen
- Entwicklung von Qualifikationen für den Einsatz von Wärmepumpen
- Entwicklung und Bereitstellung innovativer Vor-Ort-Schulungsmethoden (insbesondere für Arbeiter*innen/Handwerker*innen vor Ort) als Teil von Renovierungsprojekten in Zusammenarbeit mit Produkthersteller*innen. Die Maßnahmen sollten sich auf die Fähigkeiten konzentrieren, die für die Durchführung von tiefgreifenden Renovierungen erforderlich sind. Die vorgeschlagenen Methoden sollten dazu beitragen, eines der Haupthindernisse für die Fortbildung zu beseitigen, nämlich den Zeitmangel von Unternehmen und Fachleuten für die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen. Die vorgeschlagene Ausbildung sollte letztlich die Zusammenarbeit und das Verständnis zwischen verschiedenen Handwerken und Berufen erleichtern und eine ganzheitliche Sichtweise des Gebäudes und der Renovierungsarbeiten unterstützen.
- Entwicklung und Einsatz von Qualifikationen für die Umsetzung und den effektiven Betrieb integrierter Renovierungsdienste (oder One-Stop-Shops), die koordinierte und kohärente Antworten auf die Bedürfnisse von Gebäudeeigentümern bei jedem Schritt ihrer Renovierung bieten: von der technischen und sozialen Diagnose, dem technischen Angebot, der Einholung von Genehmigungen, der Suche nach qualifizierten Fachleuten, der Auftragsvergabe für die Arbeiten, der Strukturierung und Bereitstellung von Finanzmitteln (z. B. Darlehen), der Erleichterung des Zugangs zu verfügbaren Subventionen oder anderen Förderprogrammen bis hin zur Überwachung der Arbeiten und der Qualitätssicherung.
Unabhängig vom behandelten Themenbereich sollten die Vorschläge:
- auf die Besonderheiten der anvisierten nationalen Märkte zugeschnitten sein und ihre Komplementarität mit und ihren Mehrwert gegenüber bereits bestehenden Ausbildungs- und Qualifizierungsprogrammen nachweisen.
- Angaben zum tatsächlichen Umfang und Inhalt der zu entwickelnden/verbessernden Ausbildungs- und Qualifizierungssysteme machen, d. h. zu den angestrebten Berufsprofilen und Niveaus des Europäischen Qualifikationsrahmens; Einzelheiten zur thematischen Abdeckung; Dauer der Ausbildungskurse; Einbeziehung der Interessengruppen in die Validierung der Inhalte der Systeme; Mechanismen für die Validierung der erworbenen Kompetenzen und künftige Einsatzperspektiven.
- Aktivitäten, die die Anerkennung (z. B. Zertifizierung, Kompetenzpässe, Kompetenzregister usw.) von ausgebildeten und qualifizierten Fachkräften sicherstellen.
- Aktivitäten zur Ausbildung von Ausbilder*innen umfassen.
- eine Test- und Validierungsphase für die neu entwickelten oder verbesserten Qualifizierungssysteme vorsehen; diese Test- und Validierungsphase sollte während der Projektlaufzeit stattfinden. Diese Test- und Validierungsphase sollte während der Projektlaufzeit stattfinden. Sie sollte in Form von Schulungssitzungen für Baufachleute stattfinden, bei denen die Teilnehmer den Entwurf des Qualifizierungssystems, den Lehrplan, die Schulungsmaterialien sowie die im Rahmen des Projekts entwickelten Anerkennungsmechanismen erproben und testen. An der Test- und Validierungsphase sollte eine repräsentative Anzahl von Auszubildenden teilnehmen, die sich an der Größe der Zielbranche(n) in den beteiligten Ländern orientiert. Nach den Schulungen sollte das von den Auszubildenden gesammelte Feedback zur Validierung und/oder weiteren Verbesserung der im Rahmen der Aktion entwickelten Qualifizierungs- und Schulungsprogramme genutzt werden. Infrastrukturkosten für die Entwicklung neuer oder die Modernisierung bestehender Ausbildungseinrichtungen werden nicht als förderfähig angesehen.
- Die Vorschläge müssen Aktivitäten zur Entwicklung einer Strategie beinhalten, die sicherstellt, dass die vorgeschlagenen Programme nach dem Ende des Projekts ausgeweitet und fortgeführt werden, wobei eine Verbindung zu den verfügbaren Finanzierungsquellen auf nationaler und EU-Ebene hergestellt und die nationalen Ausbildungsanbieter und die nationalen Qualifikationsbehörden proaktiv einbezogen werden.
Es wird erwartet, dass die Vorschläge auch Aktivitäten zur Einbindung relevanter Institutionen in den Bereichen Energie, Klima, Bildung, Beschäftigung, Sozial- und Industriepolitik beinhalten. Die Antragsteller*innen sollten insbesondere Aktivitäten zur Einbindung von Arbeitgebern, Gewerkschaften sowie Bildungs- und Ausbildungsanbieter*innen vorsehen, um sicherzustellen, dass Ausbildungsprogramme und Lehrpläne arbeitsmarktrelevant sind und neu entstehende Fähigkeiten proaktiv integrieren.
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie die im Rahmen des europäischen Bauprogramms entwickelten Arbeiten nutzen, die sich auf die berufliche Aus- und Weiterbildung vor allem von Fachkräften aus dem Baugewerbe bis zur Stufe 5 des europäischen Qualifikationsrahmens konzentrieren.
Bereich B - BUILD UP Skills - Gemeinschaft der Praxis
Die BUILD UP Skills-Initiative hat seit ihrer Gründung mehr als 90 Projekte in 32 Ländern finanziert. Im Rahmen dieser Projekte wurde eine ganze Reihe von Lösungen und Instrumenten für die Kompetenzerfassung, die Kompetenzentwicklung und den Kompetenzerwerb in der Wertschöpfungskette des Bauwesens entwickelt und getestet.
Von den Vorschlägen im Rahmen von Scope B wird erwartet, dass sie eine EU-Gemeinschaft von Praktikern mit nachgewiesener Erfahrung in der Entwicklung und Förderung von Kompetenzen im Bereich nachhaltige Energie für Baufachleute in den EU-Mitgliedstaaten und den mit LIFE assoziierten Ländern aufbauen.
Die Gemeinschaft der Praktiker sollte sowohl innerhalb der Gruppe der BUILD UP Skills-Projekte (vergangene, laufende und neue, die während des Projekts beginnen) als auch mit anderen verwandten Projekten und Initiativen Brücken schlagen.
Die Gemeinschaft sollte die gesamteuropäische Zusammenarbeit und den Dialog über Querschnittsthemen fördern, kollektives Wissen aufbauen und einsetzen, den Aufbau von Kapazitäten unterstützen und einführen, die Anerkennung auf dem Markt erhöhen, die Konvergenz in Bezug auf bewährte Verfahren fördern und zur Entwicklung von Partnerschaften zwischen wichtigen Akteuren beitragen.
Die Arbeit der Gemeinschaft soll sich auf mehrere Arbeitsgruppen stützen, die sich zu bestimmten Themen austauschen und entsprechende Ergebnisse vorlegen werden. Es wird erwartet, dass die Arbeitsgruppen regelmäßig zusammentreffen (je nach Bedarf online und/oder vor Ort). Zu den von den Arbeitsgruppen zu behandelnden Themen gehören unter anderem
- Sektoraler Qualifikationsbedarf: z. B. Kreislaufwirtschaft, digitale Kompetenzen, intelligente Gebäude, Wärmepumpen und innovative Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnologien, qualifizierte Energieauditor*innen, neue Generation von Elektriker*innen usw.
- Anerkennung von Qualifikationen: Mechanismen und Ansätze, die sicherstellen, dass ausgebildete und qualifizierte Fachkräfte von den zuständigen Behörden und der Industrie anerkannt werden.
- Innovative Ausbildungsmethoden: Verringerung der dem Ausbildungsprozess innewohnenden Zwänge und Förderung eines besseren Verständnisses zwischen Handwerk und Beruf. Kartierung bestehender E-Learning-Tools und mögliche Interoperabilität.
- Mechanismen auf der Nachfrageseite: insbesondere die Frage, wie das öffentliche Beschaffungswesen die Nachfrage nach Kompetenzen im Bereich der nachhaltigen Energie im Bausektor steigern kann.
- Nationale Einführung von Qualifikationen: Beschleunigung der groß angelegten Einführung von Qualifikationsinterventionen. Insbesondere Weiterverfolgung der Umsetzung der nationalen Fahrpläne, die im Anschluss an die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für LIFE CET 2021 und 2022 entwickelt wurden, und Förderung des Netzwerks der nationalen Qualifikationsplattformen BUILD UP Skills.
- Finanzierungsquellen: Kartierung der verfügbaren EU- und nationalen Finanzierungsquellen für den Einsatz von Kompetenzen im Bausektor und deren effektive Nutzung.
- Synergien mit anderen einschlägigen Projekten und Initiativen: insbesondere mit der Arbeit des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (CEDEFOP), der Europäischen Klassifikation der Fähigkeiten, Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe (ESCO), der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound), der groß angelegten Partnerschaft für das Ökosystem Bauwesen und der groß angelegten Partnerschaft für Kompetenzen im Bereich erneuerbare Energien im Rahmen des Pakts für Kompetenzen sowie mit einschlägigen Projekten, die im Rahmen des Programms Erasmus+ finanziert werden, wie z. B. dem EU-Bauplan.
Die Vorschläge sollten den Aufbau von Kapazitäten, Partnerschaften und Peer-to-Peer-Learning-Aktivitäten auf nationaler und EU-Ebene umfassen, die sich auf die praktische Umsetzung bewährter Ansätze konzentrieren. Dies kann sich insbesondere an relevante Akteure wie Behörden, Energieagenturen, Schulungsanbieter*innen, Unternehmen der Wertschöpfungskette im Bauwesen, Sozialpartner usw. richten.
Die Gemeinschaft sollte auch wirksame Kommunikationsmaßnahmen entwickeln, um den politischen Entscheidungsträgern und Interessenträgern auf allen Verwaltungsebenen (EU, national, regional, lokal) die wichtigsten bewährten Verfahren vorzustellen und insbesondere die nationalen Fahrpläne zu fördern, die im Rahmen der im Rahmen der Aufforderungen LIFE-CET-2021 und LIFE-CET-2022 finanzierten Projekte entwickelt wurden.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Unter Anwendungsbereich A:
Vorschläge für den Anwendungsbereich A können von einem einzigen Antragsteller aus einem einzigen förderfähigen Land eingereicht werden.
Die Kommission ist der Ansicht, dass Vorschläge, die im Rahmen von Anwendungsbereich A eingereicht werden und einen EU-Beitrag in Höhe von 1 bis 1,5 Mio. EUR beantragen, eine angemessene Berücksichtigung der spezifischen Ziele ermöglichen. Dies schließt jedoch die Einreichung und Auswahl von Vorschlägen, die andere Beträge beantragen, nicht aus.
Unter Anwendungsbereich B:
Vorschläge, die von einem einzigen Antragsteller eingereicht werden, oder Vorschläge, die sich auf ein einziges förderfähiges Land beziehen, werden für den Anwendungsbereich B nicht als geeignet angesehen. Die zu schaffende Praxisgemeinschaft muss länderübergreifend sein und eine Vielzahl von Akteuren aus verschiedenen förderfähigen Ländern aktiv einbeziehen. Daher hält es die Kommission für wichtig, dass die Konsortien mindestens drei Antragsteller aus drei verschiedenen förderfähigen Ländern umfassen.
Die Kommission ist der Ansicht, dass Vorschläge, die im Rahmen von Anwendungsbereich B eingereicht werden und einen EU-Beitrag von bis zu 2 Mio. EUR beantragen, eine angemessene Berücksichtigung der spezifischen Ziele ermöglichen. Dies schließt jedoch die Einreichung und Auswahl von Vorschlägen, die andere Beträge beantragen, nicht aus.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Ländern:
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)
- der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben
Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet (siehe Arbeitsprogramm).
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen LIFE-2024-CET nicht zulässig, außer für das Thema LIFE-2024-CET-SAP.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen) - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle (obligatorische Excel-Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Informationen über die Teilnehmer, einschließlich früherer Projekte (obligatorische Vorlage, die im Einreichungssystem verfügbar ist)
- für das Thema LIFE-2024-CET-PDA: Investitionstabelle (obligatorische Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- fakultative Anhänge: Unterstützungsschreiben
Der Umfang der Vorschläge ist auf maximal 65 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
LIFE-2024-CETLIFE-2024-CET(1462kB)
Kontakt
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