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Call-Eckdaten
Bessere Integration und Nutzung gesundheitsbezogener Daten aus der Praxis und der Forschung, einschließlich der Genomik, zur Verbesserung der klinischen Ergebnisse
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 1 - Ziel 5: Erschließung des vollen Potenzials neuer Werkzeuge, Technologien und digitaler Lösungen für eine gesunde Gesellschaft
Call Nummer
HORIZON-HLTH-2023-TOOL-05-04
Termine
Öffnung
12.01.2023
Deadline
13.04.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 35.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 8.000.000,00 und € 10.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Mit diesem Thema sollen Projekte unterstützt werden, die sich auf die Integration von Gesundheitsdaten aus verschiedenen Quellen konzentrieren (z. B. elektronische Gesundheitsakten, Genomik, medizinische Bildgebung, Labor- und Diagnoseergebnisse, Erregerdaten, Register des öffentlichen Gesundheitswesens und andere klinische Forschungsdaten), indem Daten aus der Praxis und der klinischen Forschung miteinander verknüpft werden. Die Datenintegration sollte anhand mehrerer Anwendungsfälle, d. h. gut begründeter Krankheitsgruppen (mit Ausnahme von Krebs), innerhalb und/oder zwischen medizinischen Bereichen veranschaulicht werden und den Weg zu besseren Gesundheitsergebnissen ebnen. Mindestens einer dieser Anwendungsfälle sollte sich auf die Nutzung von Ganzgenomsequenzdaten stützen.
Call-Ziele
Gesundheitsdaten bergen in vielen Krankheitsbereichen ein enormes Informationspotenzial, um die Ergebnisse und die Effizienz der Gesundheitsversorgung deutlich zu verbessern, neue Wege für Forschung und Innovation zu erschließen und die Gesundheitspolitik in ganz Europa zu informieren. Es besteht ein enormer Bedarf an der Integration, der Nutzung und dem Einsatz von Gesundheitsdaten aus verschiedenen Quellen, um die Herausforderungen der medizinischen Forschung zu bewältigen, die die Diagnostik, die Therapieberatung und die Entscheidungen über die Anwendung neuer Therapien unterstützen. Eine solche Integration erfordert die Verknüpfung von Daten unterschiedlicher Art, Krankheitsbereiche und Herkunft, die in Repositorien und Datenbanken in ganz Europa verstreut sind.
Das Konsortium sollte eine breite Abdeckung der EU und der assoziierten Länder gewährleisten, einen wesentlichen Beitrag zur Standardisierung von Gesundheitsdaten leisten und gleichzeitig der Vielfalt der Gesundheitsdatenquellen Rechnung tragen.
Um Synergien zu fördern und Überschneidungen zu vermeiden, wird erwartet, dass sich die Projekte an den einschlägigen europäischen Initiativen orientieren und diese ergänzen, insbesondere am Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS), an der Initiative 1+Million Genomes (1+MG) und an der European Open Science Cloud.
Die Antragsteller müssen nachweisen, dass die erforderlichen Datenquellen für die vorgeschlagenen Forschungstätigkeiten tatsächlich, rechtzeitig und rechtmäßig zur Verfügung stehen oder stehen werden.
Projekte sollten alle folgenden Aktivitäten abdecken:
- Ermittlung der Hindernisse für die Integration von Gesundheitsdaten und den Zugang zu diesen Daten, die für die ausgewählten Anwendungsfälle erforderlich sind, sowie der spezifischen vorhandenen Instrumente, technologischen Lösungen und Koordinierungs- und Standardisierungsvereinbarungen, die diese Hindernisse beseitigen. Zu den zu behandelnden Themen gehören semantische Ontologien, Datenstandards und -formate, Datenqualität, Datenspeicherung, -verwaltung und -zugriffsmodalitäten sowie eine bessere Auffindbarkeit relevanter Datensätze durch verbesserte Metadatenstandards und Datenkataloge.
- Neue Konzepte für die Zusammenstellung großer, leicht auffindbarer und rechtlich zugänglicher hochwertiger Datensätze, die verschiedene Arten von Gesundheitsdaten integrieren und zu besseren klinischen Ergebnissen führen (z. B. neue Pflegelösungen, personalisiertes Krankheitsmanagement, fortgeschrittene Diagnoseinstrumente), wobei die Erfordernisse der FAIRifizierung von Daten und der Interoperabilität berücksichtigt werden.
- Neue Techniken, Hilfsmittel, Mechanismen und Modalitäten, die einen GDPR-konformen Zugang zu sensiblen personenbezogenen Daten, einschließlich Genomikdaten, ermöglichen und deren grenzüberschreitende Wiederverwendung sowie die Integration verschiedener Arten von für die menschliche Gesundheit relevanten Daten erlauben. Die rechtlichen und ethischen Rahmenbedingungen sollten die Heterogenität der nationalen und sektoralen Vorschriften und Verfahren für den Datenzugang und die Weiterverwendung gebührend berücksichtigen.
- Datenverwaltungskonzepte für die grenzüberschreitende verteilte Datenspeicherung und -verarbeitung, die die Zusammenarbeit aus der Ferne, die Verwaltung elektronischer Einwilligungen, die Verfolgung der Datenherkunft und die Skalierbarkeit der Datenverwaltungsressourcen ermöglichen, den Datenschutz und die Datensicherheit gewährleisten und zu einer soliden Unterstützung fortgeschrittener, innovativer klinischer Arbeitsabläufe führen. Die gemeinsame Datenverwaltung soll in mehreren klinischen Zentren in Europa erprobt werden.
- Entwicklung einer Datenanalyseplattform, die verteiltes Lernen und Ansätze der künstlichen Intelligenz anwendet, um Daten aus verschiedenen Quellen für verschiedene Anwendungsfälle (Krankheitsgruppen) effizient, effektiv und sicher abzufragen und zu aggregieren, um den Gesundheitszustand von Patienten zu überwachen, kausale Schlussfolgerungen zu analysieren, Diagnosen und gesundheitspolitische Entscheidungsträger zu unterstützen und Empfehlungen für Patienten und andere Interessengruppen zu erstellen.
Die Projekte sollten den FAIR-Datengrundsätzen entsprechen und auf bestehenden und gerechtfertigten Instrumenten und Harmonisierungsbemühungen aufbauen, z. B. auf weit verbreiteten Standards für die Kodierung der verschiedenen Arten von Gesundheitsdaten und auf der Interoperabilität für die sektorübergreifende Zusammenarbeit. Auch die Datenerhebung, -verwaltung und/oder -modellierung sollte auf laufenden EU- und internationalen Bemühungen aufbauen, um mögliche Doppelarbeit und Fragmentierung zu vermeiden. Insbesondere wird von den Projekten erwartet, dass sie - sofern vorhanden - die Rechtsvorschriften zum EHDS berücksichtigen, um die Projektaktivitäten mit den einschlägigen Bemühungen um eine EHDS-Infrastruktur abzustimmen, die die sekundäre Nutzung von Gesundheitsdaten vorsieht, z. B. in Bezug auf den grenzüberschreitenden Zugang zu Daten, grenzüberschreitende Infrastrukturen, Datenqualität und Nützlichkeitskennzeichnung. Die Ergebnisse der einschlägigen früheren und laufenden EU-finanzierten Projekte und Initiativen sowie die von den europäischen Forschungsinfrastrukturen entwickelten bewährten Verfahren sollten gebührend berücksichtigt und genutzt werden. Die enge Einbindung von Patienten und Endnutzern ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass die Projektergebnisse relevant, allgemein akzeptiert und in der Praxis umsetzbar sind.
Es wird erwartet, dass die im Rahmen der Projekte entwickelten Instrumente weithin zugänglich sind und nach Abschluss des Projekts für die weitere Nutzung durch interessierte Parteien aktualisiert werden können. Die im Rahmen des Projekts erzeugten Datensätze sollten für Forscher und Innovatoren zugänglich sein. So wird beispielsweise erwartet, dass Genomdaten und verknüpfte Daten auf Patientenebene über die 1+MG-Dateninfrastruktur für die Sekundärnutzung zugänglich gemacht werden.
Dieses Thema erfordert einen wirksamen Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften und die Einbeziehung deren Experten, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftlichen Auswirkungen der damit verbundenen Forschungsaktivitäten verstärken.
Alle im Rahmen dieses Themas geförderten Projekte werden nachdrücklich aufgefordert, sich an Vernetzungs- und gemeinsamen Aktivitäten zu beteiligen. Diese Vernetzungs- und gemeinsamen Aktivitäten könnten beispielsweise die Teilnahme an gemeinsamen Workshops, den Austausch von Wissen, die Entwicklung und Übernahme bewährter Verfahren oder gemeinsame Kommunikationsaktivitäten umfassen. Dies könnte auch die Vernetzung und gemeinsame Aktivitäten mit Projekten umfassen, die im Rahmen anderer Cluster und Säulen von Horizont Europa oder anderer EU-Programme finanziert werden. Daher wird von den Projekten erwartet, dass sie ein Budget für die Teilnahme an regelmäßigen gemeinsamen Sitzungen enthalten und dass sie die Kosten anderer potenzieller gemeinsamer Aktivitäten abdecken, ohne dass in dieser Phase konkrete gemeinsame Aktivitäten im Detail festgelegt werden müssen. Die Einzelheiten dieser gemeinsamen Aktivitäten werden in der Phase der Vorbereitung der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. In diesem Zusammenhang kann die Kommission die Rolle eines Vermittlers für die Vernetzung und den Austausch, auch mit den relevanten Interessengruppen, übernehmen.
Antragsteller, die beabsichtigen, klinische Studien einzubeziehen, sollten Einzelheiten zu ihren klinischen Studien im entsprechenden Anhang unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Vorlage angeben. Siehe Definition von klinischen Studien in der Einleitung zu diesem Teil des Arbeitsprogramms.
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Erwartete Ergebnisse
- Forscher, Innovatoren und Angehörige der Gesundheitsberufe profitieren von einer besseren Verknüpfung von Gesundheitsdaten aus verschiedenen Quellen, einschließlich der Genomik, auf der Grundlage harmonisierter Konzepte in Bezug auf Datenstruktur, -format und -qualität, die für bestimmte Krankheitsbereiche und über Ländergrenzen hinweg gelten.
- Forscher, Innovatoren, Angehörige der Gesundheitsberufe und gesundheitspolitische Entscheidungsträger haben Zugang zu fortgeschrittenen digitalen Werkzeugen für die Integration, Verwaltung und Analyse verschiedener Gesundheitsdaten, die auf sichere, kosteneffiziente und klinisch aussagekräftige Weise wiederverwendet werden, um die gesundheitlichen Ergebnisse zu verbessern.
- Durch die Verknüpfung und effektive Nutzung von mehr Daten und neuen Methoden und Werkzeugen, einschließlich künstlicher Intelligenz, sind Forscher, Innovatoren und Angehörige der Gesundheitsberufe in der Lage, unser Verständnis der Risikofaktoren, der Ursachen, der Entwicklung und der optimalen Behandlung in Krankheitsbereichen voranzutreiben, in denen die Genomik in Verbindung mit anderen Gesundheitsdaten, die von klinischen Daten bis hin zu Daten über die Lebensweise reichen, das Potenzial für neue und umfassendere Informationen bietet.
- Angehörige der Gesundheitsberufe und gesundheitspolitische Entscheidungsträger profitieren von datengestützten Lösungen und einer verbesserten Evidenzbasis für Entscheidungen zur Bewältigung von Herausforderungen im Bereich Gesundheit und Pflege.
- Den Bürgern können datengestützte, patientenorientierte Gesundheitsmaßnahmen angeboten werden, die zu einer verbesserten Krankheitsprävention, -diagnose, -behandlung und -überwachung und damit zu besseren Behandlungsergebnissen und einem höheren Wohlbefinden der Patienten führen.
- Das Vertrauen der Bürger in die gemeinsame Nutzung und Wiederverwendung von Gesundheitsdaten für die Forschung und die Gesundheitsversorgung steigt durch die Anwendung fortschrittlicher Technologien und die Datenverwaltung, die den Datenschutz und die Datensicherheit gewährleisten.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
In Anerkennung der Öffnung der Programme der US National Institutes of Health für europäische Forscher kann jede Rechtsperson mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika Finanzmittel der Union erhalten.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Die Vergabekriterien sind im Allgemeinen Anhang D beschrieben: Die Schwellenwerte für jedes Kriterium sind 4 (Exzellenz), 4 (Auswirkungen) und 3 (Umsetzung). Der kumulative Schwellenwert beträgt 12.
Die Regeln für die rechtliche und finanzielle Ausgestaltung der Finanzhilfevereinbarungen sind im Allgemeinen Anhang G beschrieben. Folgende Ausnahmen gelten: Um Synergien zu optimieren und die Wirkung der Projekte zu erhöhen, bilden alle für eine Finanzierung aus diesem Themenbereich ausgewählten Projekte ein Cluster und müssen sich an gemeinsamen Vernetzungs- und Gemeinschaftsaktivitäten beteiligen (sowie an der Festlegung der Modalitäten für deren Durchführung und der spezifischen Zuständigkeiten der Projekte). Je nach dem Umfang der für eine Finanzierung ausgewählten Vorschläge können diese Aktivitäten Folgendes umfassen:
- Teilnahme an regelmäßigen gemeinsamen Sitzungen (z. B. gemeinsame Auftaktsitzung und jährliche Sitzungen).
- Regelmäßiger Bericht über die gemeinsamen Aktivitäten (der in jedem Berichtszeitraum vorgelegt wird).
- Gemeinsame Verbreitungs- und Kommunikationsaktivitäten (z. B. eine gemeinsame Verbreitungs- und Kommunikationsstrategie, ein Webportal und ein visuelles Erscheinungsbild, eine Broschüre, Newsletter).
- Gemeinsame Datenverwaltungsstrategie und gemeinsame politische Strategie (einschließlich gemeinsamer politischer Briefs).
- Thematische Workshops/Schulungen zu Themen von gemeinsamem Interesse.
- Arbeitsgruppen zu Themen von gemeinsamem Interesse (z. B. Datenmanagement, Kommunikation und Verbreitung, Verbindung zwischen Wissenschaft und Politik, wissenschaftliche Synergien)
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 5HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 5(481kB)
Kontakt
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