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Call-Eckdaten
Unterstützung der ukrainischen Vertriebenen und des ukrainischen Kultur- und Kreativsektors
Förderprogramm | Kreatives Europa - Aktionsbereich Kultur | |
Call Nummer | CREA-CULT-2023-COOP-UA | |
Termine | Öffnung 13.09.2022 | Deadline 29.11.2022 17:00 |
Förderquote | max. 90% | |
Budget des Calls | € 5.000.000,00 | |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | € 1.000.000,00 - 2.000.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung | Kultur ist einer der Bausteine einer jeden Nation. Kulturelle Ausdrucksformen und der Zugang zur Kultur sind unverzichtbare Elemente des Lebens und helfen uns, mit traumatischen Ereignissen umzugehen, individuelle und kollektive Widerstandsfähigkeit aufzubauen und eine Perspektive für die Nachkriegszeit zu schaffen. Der Krieg in der Ukraine hat verheerende Auswirkungen auf das ukrainische Kulturerbe und auf Kulturorganisationen und Künstler, die nicht arbeiten und ihr nationales und internationales Publikum nicht erreichen können. Darüber hinaus werden viele ukrainische Vertriebene und Kinder, die vor dem Krieg geflohen sind und sich derzeit an anderen Orten in der Ukraine oder in anderen Ländern des Kreativen Europas aufhalten, aufgrund der Zerstörung nicht an ihre Vorkriegsorte zurückkehren können. Diejenigen, die sich in anderen Ländern des Kreativen Europas aufhalten, müssen mit ihren neuen Gemeinschaften interagieren, um ihre Integration zu erleichtern. Kultur und Kunst haben sich als wirksames Instrument erwiesen, um Menschen mit unterschiedlichem Hintergrund zu verbinden und die Integration zu erleichtern. |
Call-Ziele | Ziel der Sonderaufforderung ist es, den ukrainischen Kultur- und Kreativorganisationen sowie Künstlern und Fachleuten dabei zu helfen, die folgenden Herausforderungen kurz- und mittelfristig zu bewältigen: Ziel 1 - kurzfristig
Ziel 2 - mittelfristig
Die Verwirklichung dieser Ziele, insbesondere der Wiederaufbau des ukrainischen Kultursektors nach dem Krieg, sollte auf dem neuen Status der Ukraine als EU-Kandidatenland aufbauen. weiterlesen |
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Ukraine (Україна) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens zwei Antragstellern (Begünstigte; keine verbundenen Einrichtungen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
Um förderfähig zu sein, müssen die Einrichtungen:
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt. Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind. Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind). Creative Europe Desks (CEDs) - Die Trägerorganisationen von Creative Europe Desks sind bei offenen Aufforderungen als Koordinator oder Begünstigter förderfähig, wenn sie über Verfahren zur Trennung der Funktionen Projektmanagement und Informationsbereitstellung verfügen und eine Kostentrennung nachweisen können (d. h., dass ihre Projektzuschüsse keine Kosten abdecken, die durch ihren anderen Zuschuss abgedeckt sind). |
Zusatzinformationen
Themen |
Demografischer Wandel, Migration, Unionsbürgerschaft, Kulturerbe, Kunst & Kultur, Tourismus |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
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Projektlaufzeit | 36 Monate |
Zusätzliche Informationen | Zuschüsse werden an Konsortien von Organisationen vergeben, die Aktivitäten zum Nutzen einer größeren Anzahl von Interessengruppen (d. h. Organisationen und/oder Einzelpersonen) durchführen. Es werden auch Aktivitäten unterstützt, die von Dritten durchgeführt werden, wie unten erläutert. Seitenbegrenzung und Layout des Vorschlags:
obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
Seitenlimit - Teil B: 70 Seiten |
Call-Dokumente | Call Document CREA-CULT-2023-COOP-UA (1080kB) |
Kontakt | European Education and Culture Executive Agency Website Creative Europe Desks Website Creative Europe Desk Austria - Culture +43 1 71606 -851115 elisabeth.pacher@bmkoes.gv.at Website |
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