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Call-Eckdaten
NEWS - Journalismus-Partnerschaften - Pluralismus
Förderprogramm
Kreatives Europa - Sektorübergreifender Aktionsbereich
Call Nummer
CREA-CROSS-2024-JOURPART-PLURALISM
Termine
Öffnung
26.10.2023
Deadline
14.02.2024 17:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 5.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 3.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Thema 2: "Journalismus-Partnerschaften - Pluralismus". Neben einem rein ökonomischen Aspekt spielen unabhängige Medien eine entscheidende und wertvolle Rolle in Gesellschaften und tragen zur Wahrung der wesentlichen Prinzipien der Medienfreiheit und des Pluralismus bei. Diese Unterstützung zielt darauf ab, Nachrichtenmedien von besonderer Bedeutung für Demokratie und Bürger*innenbeteiligung zu schützen, wie lokale und regionale Medien, Gemeindemedien, investigativen Journalismus und Organisationen, die Nachrichten von öffentlichem Interesse liefern. Die Unterstützung richtet sich an medienerfahrene Organisationen, um kaskadierende Zuschüsse (z. B. Regranting/ Unterstützung an Dritte) zu gewähren.
Call-Ziele
Die europäischen Nachrichtenmedien spielen in Europa eine entscheidende und wertvolle Rolle. Dennoch stehen sie vor vielfältigen Herausforderungen. Unter anderem durch den digitalen Wandel, den Wechsel der Leser*innen zu Online-Quellen und den Verlust von Werbeeinnahmen durch traditionelle Nachrichtenagenturen, ist die wirtschaftliche Nachhaltigkeit des professionellen Journalismus unter Druck geraten. Viele Medien auf lokaler Ebene sowie diejenigen, die ihren Auftrag im öffentlichen Interesse vor Profiten stellen, mussten schließen, wodurch der Medienpluralismus geschwächt und Risiken für das gute Funktionieren der Demokratie gestellt wurden.
Erwartete Ergebnisse
- Mehr Innovation und Kreativität in Geschäftsmodellen, journalistischen Produktions- und Vertriebsprozessen;
- Zunehmendes Interesse am Journalismus bei verschiedenen sozialen Gruppen, Sprachgruppen und Altersgruppen;
- Steigerung der Lebensfähigkeit professionell produzierter journalistischer Inhalte.
- Erhöhung der Resilienz, des Pluralismus und der redaktionellen Unabhängigkeit von Mediensektoren auf europäischer Ebene, wie lokale, regionale und kommunale Medien, investigative Medien oder Medien, die auf Themen von öffentlichem Interesse spezialisiert sind.
- Erhöhung der Resilienz von Organisationen, die im Bereich der Nachrichtenmedien tätig sind, und Schutz der Nachrichtenmedienlandschaft.
- Die verbesserte Nutzung neuer Technologien in den Zielmedien trägt zu Medienpluralismus und einer vielfältigen Medienlandschaft bei.
- Förderung von Wissensbeständen über Mediensektoren, die Nachrichten von öffentlichem Interesse liefern (z. B. durch die Erkennung von Bereichen mit geringer Bereitstellung hochwertiger Inhalte und/oder in denen der Medienpluralismus angespannt ist).
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Erwartete Ergebnisse
Dieses Thema behandelt Medienbereiche, die für die Demokratie besonders relevant sind. Bestimmten Sektoren, die eine wichtige Rolle für die demokratische Debatte spielen, fehlen die Mittel, sich an das digitale Umfeld anzupassen, und Phänomene wie schrumpfende Redaktionen oder Medienwüsten können zu einer Verschlechterung des Pluralismus führen. Daher ist Unterstützung erforderlich, damit sie ihre Position verbessern, ihre Methoden anpassen, den Bürger*innen weiterhin eine Quelle der ursprünglichen Berichterstattung aus erster Hand bieten, die Entscheidungsträger*innen rechenschaftspflichtig halten und letztendlich zu einem vielfältigeren und unabhängigen Sektor beitragen. Die Vorschläge müssen Förderprogramme für Nachrichtenmedien und unabhängigen Journalismus enthalten. Begleitende Aktivitäten können vorgeschlagen werden. Antragstellende Organisationen sollten in der Lage sein, Finanzierungssysteme (Unterstützung für Dritte) einzurichten, die auf Nachrichtenmedien, Organisationen und, falls erforderlich, Fachleute abzielen und die pluralistische Medienlandschaft in der gesamten Europäischen Union verbessern. Gemeinnützige und zivilgesellschaftliche Organisationen werden besonders zur Bewerbung ermutigt.
Die vorgeschlagenen Aktivitäten müssen sich auf Nachrichtenmediensektoren konzentrieren, die für Demokratie und Bürgerbeteiligung von besonderer Bedeutung sind, d. h. auf die Rolle, die sie bei der Förderung der Demokratie, der Gestaltung der öffentlichen Debatte und dem Nutzen für ihr Publikum und ihre Gemeinschaften spielen, anstatt sich nur auf den Gewinn zu konzentrieren. Für die Zwecke dieses Aufrufs sind dies insbesondere:
- Lokale und regionale Medien
- Unabhängiger und investigativer Journalismus
- Organisationen, die Nachrichten von öffentlichem Interesse/öffentlich-rechtlichen Journalismus liefern (wie Community-, Rechts- und Bürgerjournalismus und Medien, Nachrichten, die die Transparenz über die Medien erhöhen)
Die Antragsteller*innen müssen einen Fonds für unabhängige Medien und Organisationen, die hauptsächlich in einem oder mehreren dieser Sektoren tätig sind, vorlegen, entwickeln und umsetzen. Die Förderprogramme sollen in Form einer finanziellen Unterstützung Dritter erfolgen, die möglichst viele Bereiche und Nachrichtenmedien abdecken.
Sie konzentrieren sich auf Tätigkeiten, die zur Erhaltung, Verbesserung oder Umgestaltung der Arbeit der betroffenen Parteien beitragen. Aktivitäten können unter anderem bestehen aus:
- Innovationen in der redaktionellen Produktion (z.B. Formate, Inhalte), Reichweite und Erlösmodelle
- Verbesserung der Verbreitung und Verbreitung von Nachrichten
- Entwicklung und Engagement von Zielgruppen und Strategien zur Gemeinschaftsbildung
- Entwicklung technischer Werkzeuge für die oben genannten Themen
- Schulungen zu den oben genannten Themen
Zusätzlich zu den Förderprogrammen können begleitende Aktivitäten für den Fonds vorgeschlagen werden (z. B. Entwicklung deontologischer und Governance-Standards, Haushaltsbereitschaft, Entwicklung von Kriterien und Indikatoren für ihre Unterstützung, Wissensspeicher, Rechtsberatung oder Schulungen).
Während die Einrichtung eines Fonds obligatorisch ist, sind begleitende Aktivitäten optional, falls relevant und basierend auf der Bedarfsanalyse.
Ein Großteil des Budgets muss in der Europäischen Union ausgegeben werden und Aktivitäten müssen in mindestens 4 Ländern der Europäischen Union stattfinden. Die Vorschläge sollten sich auf Bereiche mit geringer Versorgung mit den oben beschriebenen spezifischen Nachrichten oder auf Medienmärkten konzentrieren, auf denen der Medienpluralismus angespannt ist. Auch auf die Bedürfnisse kleinerer Redaktionen kann eingegangen werden.
Die Aktivitäten müssen konkrete Ergebnisse enthalten und klare, objektiv überprüfbare und quantifizierbare Leistungsindikatoren für die Halbzeit und das Ende des Projekts festlegen. Die geschätzte Reichweite muss genauer sein als die Summe der verfügbaren Vertriebskanäle und sollte durch einen detaillierten Outreach-Plan sowie einen Interessennachweis der Zielgruppen untermauert werden.
Alle Projekte müssen die allgemein anerkannten professionellen Medienstandards respektieren. Die gewählten Normen und Kriterien sollten im Vorschlag angegeben und mit einer unterzeichneten Erklärung über Normen und Unabhängigkeit (Anhang zum Antragsformular) bestätigt werden. Im Falle der Unterstützung der redaktionellen Arbeit müssen Dritte mit voller redaktioneller Unabhängigkeit arbeiten.
Alle Partnerschaften sollten den ökologischen Fußabdruck der von ihnen vorgeschlagenen Aktivitäten berücksichtigen und gegebenenfalls die Strategien beschreiben, um einen nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Medienbereich zu gewährleisten.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete)
- Nicht-EU-Länder (aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm Kreatives Europa assoziierte Länder oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und bei denen das Abkommen vor der Unterzeichnung des Zuschusses in Kraft tritt - Liste der teilnehmenden Länder)
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen und bieten Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Gremien - EU-Gremien (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Organisationen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als 'Alleinbegünstigte' oder 'Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit' teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Aktion von den Mitgliedern durchgeführt wird, sie auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Unternehmen, andernfalls sind ihre Kosten NICHT förderfähig).
Die Gastorganisationen von Creative Europe Desks sind als Koordinator oder Begünstigter bei offenen Ausschreibungen berechtigt, wenn sie Verfahren zur Trennung der Projektmanagement- und Informationsbereitstellungsfunktionen haben und wenn sie in der Lage sind, eine Kostentrennung nachzuweisen (d. h., dass ihre Projektzuschüsse keine Kosten decken, die durch ihre anderen Zuschüsse abgedeckt werden). Dies setzt Folgendes voraus:
- Verwendung einer analytischen Buchhaltung, die eine Kostenrechnungsführung mit Kostenzuordnungsschlüsseln und Kostenrechnungsschlüsseln ermöglicht UND Anwendung dieser Schlüssel und Codes zur Identifizierung und Trennung der Kosten (d. h. zur Zuweisung an eine der beiden Zuschüsse)
- Erfassung aller tatsächlichen Kosten, die für die Tätigkeiten anfallen, die durch die beiden Zuschüsse abgedeckt werden (einschließlich der indirekten Kosten)
- Aufteilung der Kosten in einer Weise, die zu einem fairen, objektiven und realistischen Ergebnis führt.
Begünstigte aus Ländern mit laufenden Verhandlungen (siehe Liste oben) können an der Ausschreibung teilnehmen und Zuschüsse unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Zuschüsse abgeschlossen werden (rückwirkend, sofern im Abkommen vorgesehen).
weitere Förderkriterien
Die Anträge müssen entweder von einzelnen Antragstellern oder von einem Konsortium aus mindestens zwei Antragstellern (Begünstigte; keine verbundenen Unternehmen) eingereicht werden.
Die Ausschreibung richtet sich an Organisationen, die im Bereich der Nachrichtenmedien tätig sind (inkl. Medienverbände, NGOs, Non-Profit-Organisationen, Organisationen der Zivilgesellschaft, Behörden, internationale Organisationen, Universitäten, Forschungszentren, journalistische Fonds und Ausbildungsorganisationen mit Schwerpunkt auf Medienschaffende, gewinnbringende Einrichtungen, Stiftungen, etc).
Für Zuschüsse und Preise ist eine finanzielle Unterstützung Dritter unter folgenden Bedingungen möglich:
- die Aufrufe müssen offen sein, breit veröffentlicht werden und den EU-Standards in Bezug auf Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikt und Vertraulichkeit entsprechen. ; die Aufrufe müssen mindestens zwei Monate lang offen bleiben;
- das Ergebnis der Ausschreibung muss auf den Websites der Teilnehmer veröffentlicht werden, einschließlich einer Beschreibung der ausgewählten Projekte, der Vergabedaten, der Projektlaufzeiten und der endgültigen rechtlichen Namen und Länder des Empfängers;
- die Aufrufe müssen eine klare europäische Dimension haben.
- Finanzielle Unterstützung Dritter wird in Projekten akzeptiert, die Austauschprogramme für Journalisten und andere Medienschaffende, Unterstützung bei Schulungen oder Veranstaltungen, Unterstützung von Journalisten und Medien für kollaborative journalistische Produktionen vorsehen, Unterstützung bei der Rechtsberatung, Unterstützung bei der Akquisition, Entwicklung oder Wartung technischer Tools für kollaborativen Journalismus, Unterstützung von Veranstaltungen in diesen Bereichen und/oder Preise für Zusammenarbeit oder Innovation (Thema 1) und die Finanzierungsprogramme für Nachrichtenmedien und unabhängigen Journalismus (Thema 2) eingeführt haben.
- Ihr Projektantrag muss klar darlegen, warum finanzielle Unterstützung für Dritte benötigt wird, wie sie verwaltet wird und eine Liste der verschiedenen Arten von Aktivitäten bereitstellen, für die eine Drittpartei finanzielle Unterstützung erhalten kann. Der Vorschlag muss auch die zu erzielenden Ergebnisse klar beschreiben.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
24 Monate
Zusätzliche Informationen
Angebotsseitengrenzen und Layout:
- Teil A, der direkt online auszufüllen ist (Verwaltungsinformationen, zusammengefasstes Budget, anrufspezifische Fragen usw.)
- Teil B, der aus dem Portal-Einreichungssystem heruntergeladen, ausgefüllt und als PDF im System erneut hochgeladen wird
- Teil C direkt online auszufüllen (mit zusätzlichen Projektdaten)
Obligatorische Anhänge und Belege (zum Hochladen):
- Erklärung zu Standards und Unabhängigkeit (vom Koordinator und allen Partnern) (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
Seitenlimit - Teil B: 70 Seiten
Call-Dokumente
Call document CREA-CROSS-2024-JOURPARTCall document CREA-CROSS-2024-JOURPART(719kB)
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