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Call-Eckdaten
Erprobung neuer intelligenter IoT-Plattformen und dezentraler Intelligenz
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 4 - Ziel 3: Weltweit führende Daten- und Computertechnologien und Datenverarbeitungstechnologien
Call Nummer
HORIZON-CL4-2024-DATA-01-03
Termine
Öffnung
15.11.2023
Deadline
19.03.2024 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 45.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 20.000.000,00 und € 25.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Vorschläge sollten darauf abzielen, neu entstehende, von der EU geförderte intelligente industrielle Internet-der-Dinge- und Edge-Computing-Systeme unter realen Bedingungen einzuführen und zu skalieren, um bestimmte Technologien wie Meta-Betriebssysteme für das IoT und den Edge-Bereich, kognitive Cloud-Technologien und Werkzeuge für dezentrale Intelligenz und Swarm Computing für die Übernahme in Schlüsselanwendungen und -sektoren zu reifen, die für die Wettbewerbsfähigkeit und die offene strategische Autonomie Europas entscheidend sind.
Call-Ziele
Solche Systeme müssen gezielt eingesetzt werden, um einen Mehrwert bei der Orchestrierung der mehrstufigen Datenverarbeitung mit Kontrolle und Automatisierung am Edge zu schaffen, den Energiebedarf zu minimieren, mehrseitige Marktplätze zu stimulieren und offene Standards für die Virtualisierung zu fördern, Interoperabilität und sicherer und vertrauenswürdiger Datenaustausch zwischen verschiedenen Beteiligten der Wertschöpfungskette - sowohl horizontal als auch vertikal, wodurch eine Umgebung mit Multi-Plattform-Funktionen bereitgestellt und Lock-in-Effekte für die Benutzenden verhindert werden. Piloten sollen ausgereifte Lösungen zur Technologieintegration wie Sensoren, Aktoren, verteilte Steuerung, Konnektivität und Edge Computing implementieren und demonstrieren, um Sicherheit zu demonstrieren, Resilienz und Autonomie des Systems mit geringer Latenz bei der Datenverarbeitung für Analysen und KI-Inferenz und dezentrale Intelligenz am Edge. Um gleichzeitige Lösungen und fragmentierte Standards und Tools zu vermeiden, sollten Piloten domänenübergreifende Schnittstellen und gemeinsame Standards validieren und branchenübergreifende Industrievereinbarungen über Architekturen, Designtools und Governance fördern. Mit dem domänenübergreifenden Up-Take werden diese Piloten kürzere Entwicklungskreise demonstrieren, die Einführung von Edge-Infrastruktur durch gemeinsame domänenübergreifende Nutzung beschleunigen, insbesondere durch die Schaffung gemeinsamer Management-Tools und standardisierter Edge-Architekturen
Das Ziel ist die Entwicklung von Systemen, die zu offenen Plattformen werden sollen, die ein aufstrebendes Open-Edge-Ökosystem unterstützen, einschließlich Midcap-Unternehmen, KMU und Start-ups, die Edge-Lösungen fördern, die ein modulares Funktionsspektrum von ausführbaren Apps und Diensten darstellen, die für den Aufbau einer reifen europäischen Lieferkette unter anspruchsvollen und äußerst wettbewerbsintensiven Marktbedingungen entscheidend sind
Innovation Actions werden verwendet, um die Grenzen anzupassen, zu erforschen, zu testen, zu optimieren und zu validieren aufstrebende europäische Smart-IoT- und Edge-Computing-Systeme unter den Zwängen der industriellen Massenmarkt-Anwendungen,Level-Ansatz von der Hardware intelligenter Geräte über Betriebssysteme auf Geräte- und Systemebene bis hin zu Middleware und Anwendungssoftware. Von den Pilotprojekten wird erwartet, dass sie sektorübergreifende Plattformen in mehr als einem Anwendungsbereich adressieren, die für die europäische Wettbewerbsfähigkeit von strategischer Bedeutung sind, wie erneuerbare Energien, Gebäude und Elektromobilität, Landwirtschaft und/oder industrielle Automatisierung, einschließlich strategischer Aspekte wieMonitoring/Predictive Maintenance und Logistik oder andere relevante Anwendungsbereiche.
Pilotprojekte werden zur Kohärenz/Clusterarbeit beitragen, die von der CSA unter WP2024-DATA-01-05 durchgeführt wird und die unter ""Horizontale Aktivitäten"" definierten Aktivitäten unterstützt. Dies erfordert, dass sie dazu beitragen, ihre Ergebnisse horizontaler Natur zu clustern (Interoperabilitätsansatz, Standards, Sicherheits- und Governance-Ansätze, Validierung aufkommender Geschäftsmodelle für eine aufkommende IoT/Edge-Infrastruktur und Nachhaltigkeit, Methoden, Metriken usw.). Es sollten Verbindungen zu RRF-Investitionen für die nächste Modernisierungswelle der europäischen Infrastruktur geprüft werden.
Multidisziplinäre Forschungsaktivitäten sollten alle folgenden Aspekte berücksichtigen:
- Die zu diesem Thema eingereichten Vorschläge sollten einen Business Case und eine Verwertungsstrategie enthalten.
- Die Forschung sollte auf bestehenden Standards aufbauen oder zur Standardisierung beitragen.
- Projekte sollten auf bestehenden Projekten aufbauen oder die Zusammenarbeit mit ihnen suchen und Synergien mit anderen relevanten europäischen, nationalen oder regionalen Initiativen, Förderprogrammen und Plattformen wie KDT JU, GAIA-X und anderen entwickeln.
In diesem Bereich ist die Integration der Geschlechterdimension (Geschlechts- und Genderanalyse) in die Forschungs- und Innovationsinhalte nicht zwingend erforderlich.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projekte sollen zu den folgenden Ergebnissen beitragen:
- Umsetzung von Edge-Paradigmen in realen Umgebungen, die zu ausgereiften und maßgeschneiderten IoT- und Edge-Computing-Technologien der nächsten Generation führen, die in wichtigen Anwendungen und Sektoren eingesetzt werden können.
- Wegbereitung für eine strategische industrielle Zusammenarbeit bei der Datenverarbeitung, die zur Unterstützung künftiger hyperverteilter Anwendungen erforderlich ist, durch den Aufbau offener Plattformen und die Einigung auf gemeinsame Architekturen und Normen, die für die Schaffung einer ausgereiften europäischen Lieferkette entscheidend sind.
- Offene Plattformen, die ein entstehendes offenes Edge-Ökosystem unter Einbeziehung von Midcaps, KMU und Start-ups unterstützen, die Edge-Lösungen fördern, die ein modulares Funktionsspektrum ausführbarer Anwendungen und Dienste darstellen, die für die Schaffung einer ausgereiften europäischen Lieferkette unter schwierigen und extrem wettbewerbsintensiven Marktbedingungen entscheidend sind.
- Demonstration der bereichsübergreifenden Standardisierung und Skalierung von Edge-Infrastrukturlösungen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
- Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Positionsbestimmungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitbestimmungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
- Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bei TRL 3-4 beginnen und bis zum Ende des Projekts TRL 6-7 erreichen.
- Um ein ausgewogenes Portfolio zu gewährleisten, das so viele strategische Sektoren wie möglich abdeckt, werden die Finanzhilfen für Vorschläge nicht nur in der Reihenfolge der Rangfolge vergeben, sondern auch, um eine möglichst breite Abdeckung der folgenden Sektoren zu erreichen, die nicht von höher eingestuften Vorschlägen abgedeckt werden, sofern die Vorschläge alle Schwellenwerte erreichen:, die für die europäische Wettbewerbsfähigkeit von strategischer Bedeutung sind: industrielle Automatisierung, erneuerbare Energien, Elektromobilität und Landwirtschaft, und die nicht von höher eingestuften Vorschlägen abgedeckt werden, sofern die Vorschläge alle Schwellenwerte erreichen.
- Die Begünstigten können Dritte finanziell unterstützen, um die Innovationskapazität der Industrie, insbesondere der KMU, durch die Übernahme und Validierung neu entstehender Schnittstellen von Edge-Plattformen zu erhöhen, insbesondere um Edge-Lösungen zu fördern, die ein modulares Funktionsspektrum von ausführbaren Anwendungen und Diensten darstellen. Die Unterstützung für Dritte kann nur in Form von Zuschüssen in Höhe von maximal 20 % des beantragten EU-Beitrags gewährt werden. Der Höchstbetrag, der Dritten gewährt werden kann, beträgt 200 000 EUR, um die Industrie, insbesondere KMU, bei der Einführung und Validierung neu entstehender Schnittstellen für Edge-Plattformen zu unterstützen, insbesondere um Edge-Lösungen zu fördern, die ein modulares Funktionsspektrum ausführbarer Anwendungen und Dienste darstellen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4 Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4 Destination 3(339kB)
Kontakt
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