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Call-Eckdaten
Spezialisierte Bildungsprogramme in wichtigen Kapazitätsbereichen - Analyse fortgeschrittener digitaler Fähigkeiten
Förderprogramm
Digitales Europa
Call Nummer
DIGITAL-2023-SKILLS-05-SPECIAL-PROGEDU
Termine
Öffnung
21.11.2023
Deadline
21.03.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 2.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 2.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Diese Aktion wird Einblicke in die sich verändernden Anforderungen an fortgeschrittene digitale Fähigkeiten in der EU liefern, indem sie Beiträge zu den bestehenden Bildungs- und Ausbildungsangeboten im Bereich fortgeschrittener digitaler Fähigkeiten sammelt und aufzeigt, inwieweit die aktuellen Bildungs- und Ausbildungsangebote den Anforderungen des aktuellen und zukünftigen Arbeitsmarktes entsprechen. Diese Aktion wird Empfehlungen für vorrangige Bereiche für künftige Finanzierungsprogramme im Bereich fortgeschrittener digitaler Fertigkeiten geben und Hinweise darauf liefern, welche Art von Bildungsprogrammen und Schulungen für den Aufbau fortgeschrittener digitaler Fertigkeiten am effektivsten ist.
Call-Ziele
Das vorgeschlagene Projekt muss folgende Aktivitäten umfassen:
- Basierend auf den Arbeiten, die von den vorherigen DIGITAL-SO4 action LEADS durchgeführt wurden, sowie auf der Grundlage vorhandener Literatur und Kartierungsübungen, sammeln Sie Informationen über die fortgeschrittenen digitalen Fähigkeiten, die von Unternehmen und dem öffentlichen Sektor in Bezug auf verschiedene fortschrittliche digitale Technologien benötigt werden (z. B. KI) und für bestimmte Sektoren (z. B. Gesundheit). Diese Analysen sollten einen allgemeinen Überblick darüber geben, wie sich die Bedürfnisse von Unternehmen und des öffentlichen Sektors entwickeln, und die wichtigsten Trends für den aufkommenden Bedarf an fortgeschrittenen digitalen Fähigkeiten pro Schlüsseltechnologiebereich und in bestimmten Sektoren erkennen. Diese Analysen sollten mit dem bestehenden Bildungsangebot verglichen werden (insbesondere auf der Grundlage einer detaillierten Analyse der DIGITAL-SO4-finanzierten Maßnahmen)um eine klare Lückenanalyse zu erstellen, um festzustellen, ob mehr Bildungsprogramme oder Schulungen im Bereich der fortgeschrittenen digitalen Fähigkeiten erforderlich sind. Diese Analysen sollten jährlich durchgeführt werden und zu Empfehlungen führen hauptsächlich in Bezug darauf, welche digitalen Schlüsselbereiche und welche spezifischen Sektoren in zukünftigen Arbeitsprogrammen des Programms Digitales Europa im Bereich der fortgeschrittenen digitalen Kompetenzen Vorrang haben sollten. Diese Tätigkeit muss in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten Dienststellen der Europäischen Kommission durchgeführt werden.
- Auf der Grundlage von Desk-Research liefern detaillierte Analysen der Ergebnisse aller DIGITAL SO4-Maßnahmen sowie auf der Grundlage von beratenden Konsortialmitgliedern der DIGITAL-SO4-finanzierten Aktionen (z. B. durch Durchführung von Fokusgruppen, strukturierten Interviews oder Umfragen) regelmäßig Einblicke, Entdecken Sie die gewonnenen Erkenntnisse und schlagen Sie Best Practices vor:
- Bildungsprogramme und Schulungen besser an die Bedürfnisse der Unternehmen und des öffentlichen Sektors anpassen;
- Verbesserung der Exzellenz der Lerninhalte und ihrer Bestandteile der Bildungsprogramme und der Ausbildung (z. B. durch Einbeziehung praxisorientierter Aktivitäten);
- Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Forschungs- und Industriepartnern (insbesondere KMU und Start-ups) bei der Gestaltung und Durchführung von Bildungs- und Ausbildungsprogrammen;
- die Einbeziehung weiblicher IKT-Spezialistinnen in die Gestaltung und Durchführung von Bildungsprogrammen und Schulungen zu verstärken;
- Erhöhung der Attraktivität der Bildungsprogramme und Schulungen für Studierende und Schulungsteilnehmer*innen (insbesondere Studentinnen und Schulungsteilnehmerinnen);
- Unterstützung bei der Bindung von Absolvent*innen an einen Arbeitsplatz in der EU nach Abschluss der Bildungsprogramme und der Ausbildung;
- Unterstützung bei der Bindung und Gewinnung hochqualifizierter Lehrkräfte (auch aus Drittländern), insbesondere weiblicher Lehrkräfte;
- Lehrkräfte aus der Industrie an Hochschulen heranziehen;
- Am effizientesten können Sie digitale Lösungen, Geräte und Infrastruktur kaufen oder leasen, um Exzellenz in Bildungsprogrammen und Schulungen zu liefern.
- Führen Sie Umfragen mit Konsortien durch, die DIGITAL-SO4-Maßnahmen umsetzen, um herauszufinden, welche zusätzlichen Supportanfragen Konsortien am meisten benötigen. Bereitstellung und Durchführung der wichtigsten Unterstützungsmaßnahmen. Geben Sie Vorschläge, welche Aktivitäten weiter umgesetzt werden könnten, um ein Ökosystem zwischen Hochschulen und Forschungs- und Industriepartnern (insbesondere KMU und Start-ups) zu schaffen.
- Förderung der Koordinierung zwischen den verschiedenen Konsortien von DIGITAL-SO4-Maßnahmen (z. B. durch die Unterstützung der Kommission bei der Organisation regelmäßiger jährlicher Treffen mit Konsortien, die DIGITAL-SO4-Maßnahmen durchführen, durch die Erstellung von Datenbanken mit Namen, Kontaktdaten und Fachgebieten von Expert*innen verschiedener Konsortien, um ihren Austausch zu erleichtern und Zusammenarbeit; zusätzliche Treffen und Strukturen organisieren, um den Austausch zwischen den verschiedenen Konsortien zu erleichtern usw.).
- Durchführung von Sensibilisierungskampagnen für die Bildungsprogramme und Schulungen von DIGITAL-SO4-Aufrufen und ihre damit verbundenen Aktivitäten. Dies beinhaltet auch einen Beitrag zur kommenden dedizierten Webseite der Digital Skills and Jobs Plattform und den Aufbau einer Marke der Exzellenz.
- Unterstützung der Maßnahmen zur Stärkung des Dialogs zwischen Konsortien, die DIGITAL-SO4-Maßnahmen umsetzen, und anderen relevanten Interessenträgern aus ihrem Zielbereich (z. B. Technologieanbieter, Branchenverbände und Investoren, Politik und Ministerien, Forschungseinrichtungen und Experten). Abbildung relevanter Interessenträger*innen, Initiativen, Aktivitäten, finanzierter Projekte usw. in den Maßnahmen, die auf digitale Bereiche und bestimmte Sektoren auf EU- und nationaler Ebene abzielen. Zusätzliche (Ko-)Fördermöglichkeiten für Aktionen abbilden.
- eine detaillierte Analyse der im Rahmen der DIGITAL-SO4-Maßnahmen erhobenen Daten über einen Fragebogen, der Teil der obligatorischen regelmäßigen Berichterstattung der Maßnahmen an die Kommission über verschiedene Leistungsindikatoren ist, nämlich Indikator 1 (Personen, die eine Ausbildung zum Erwerb fortgeschrittener digitaler Fähigkeiten erhalten haben) und 3 (Personen, die nach dem Ende der vom Programm unterstützten Ausbildung über eine verbesserte Beschäftigungssituation berichten). Durchführung einer zusätzlichen repräsentativen Umfrage mit Studierenden und Lernenden aus den DIGITAL-SO4-Aktionen und aus ähnlichen Programmen, um repräsentative und vergleichbare Daten für Indikator 3 zu sammeln.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Finanzierung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller:
- Rechtspersonen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- gelistete EWR-Länder und mit dem Programm "Digitales Europa" assoziierte Länder oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (zusammen "DEP-assoziierte Länder", siehe Liste der teilnehmenden Länder)
Besondere Fälle:
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, es handelt sich um internationale Organisationen von europäischem Interesse im Sinne von Artikel 2 der Verordnung "Digitales Europa" (d. h. internationale Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten sind oder deren Sitz sich in einem Mitgliedstaat befindet).
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, vorausgesetzt, dass ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen zu übernehmen und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU anzubieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
Organisationen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als 'Alleinbegünstigte' oder 'Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit' teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Aktion von den Mitgliedern durchgeführt wird, sie auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Unternehmen, andernfalls sind ihre Kosten NICHT förderfähig).
Länder, die derzeit Assoziierungsabkommen aushandeln - Begünstigte aus Ländern mit laufenden Verhandlungen (siehe oben) können an der Ausschreibung teilnehmen und Zuschüsse unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Zuschüsse abgeschlossen werden (rückwirkend, sofern im Abkommen vorgesehen).
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium eingereicht werden, das sich aus mindestens 4 Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus 4 verschiedenen förderfähigen Ländern zusammensetzt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
48 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen nur wenn zutreffend):
- Detaillierte Budgettabelle/-berechnung: nicht zutreffend
- Lebensläufe des Kernprojektteams: nicht zutreffend
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre, Vorlage in Teil B verfügbar)
- Erklärungen zur Eigentumskontrolle: nicht zutreffend
Die Vorschläge sind auf maximal 50 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
Call document DIGITAL-2023-SKILLS-05Call document DIGITAL-2023-SKILLS-05(713kB)
Kontakt
Website
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