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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

    Organisationstyp
  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

    Förderregion/Länder
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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

    Themen
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    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

    Stichwort
    Auswahl förderfähigen EinrichtungenAlles zurücksetzen
    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    ...

    ...

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    ...

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    ...

    ...

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    ....

    ...

    ...

    ...

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

Binnenwasserstraßen und Häfen - Studien, Arbeiten oder gemischt

FörderprogrammFazilität Connecting Europe für Verkehr
Call NummerCEF-T-2022-COREGEN-IWWP-WORKS
TermineÖffnung
13.09.2022
Deadline
18.01.2023 17:00
Förderquote50 %
Budget des Calls € 1.620.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Ziel ist die Entwicklung von Infrastrukturprojekten für die Binnenschifffahrt im Rahmen des Kernnetzes des TEN-V.

Call-Ziele

Studien und/oder Arbeiten an Binnenwasserstraßen, die Folgendes betreffen:

  • Ausbau von Wasserstraßen und zugehöriger Infrastruktur wie Schleusen und Wehre/Dämme, um stabile oder verbesserte Navigationsbedingungen, Leistung und/oder mehr Kapazität für die Durchfahrt von Schiffen zu erreichen oder einen guten Navigationszustand zu gewährleisten;
  • Schaffung neuer Wasserstraßen und zugehöriger Infrastrukturen (Schleusen, Wehre/Dämme, Brücken);
  • Bau/Hebung/Modernisierung von Schleusen und beweglichen Brücken, um die Durchfahrt von Schiffen und Konvois zu verbessern;
  • Automatisierung der Wasserstraßeninfrastruktur (z. B. Schleusen, Wehre/Dämme, Brücken) zur Verbesserung ihres Betriebs und ihrer Überwachung;
  • Erhöhung der Durchfahrtshöhe unter Brücken;
  • Gewährleistung der ganzjährigen Befahrbarkeit, z. B. durch hydrologische Dienste, Eisbrechereinrichtungen und Investitionsbaggerungen;
  • Uferinfrastrukturen, einschließlich der Schaffung und/oder Verbesserung von Infrastrukturen für die Anlegestellen und den Betrieb auf dem Wasser entlang einer Wasserstraße. Dies bedeutet, dass die Arbeiten Infrastrukturen und Einrichtungen für die Anlegestellen und die Schifffahrt entlang der TEN-V-Wasserstraßen an Standorten betreffen können, die nicht in Anhang II.2 der TEN-V-Verordnung Nr. 1315/2013 aufgeführt sind. Dabei kann es sich nur um den Ausbau der Uferinfrastruktur handeln, wie z. B. Kais für Anlege- und/oder Umschlagplätze und/oder landseitige Stromanlagen.
  • Verknüpfung von Binnenschifffahrt und Seeverkehr.

Studien und/oder Arbeiten an Binnenhäfen, wobei die Möglichkeit besteht, Studien einzubeziehen, die sich beziehen auf:

  • Zugang, einschließlich des sicheren Zugangs durch Navigationshilfen, von Binnenhäfen zu Binnenwasserstraßen;
  • Basis- und wasserseitige Infrastruktur in Binnenhäfen, einschließlich landseitiger Stromversorgung;
  • Hafenauffangeinrichtungen für Öl und andere Abfälle (einschließlich Rückstände aus Abgasreinigungssystemen) und Infrastruktur für die Entgasung von Schiffen, um die Umweltanforderungen zu erfüllen;
  • Bereitstellung oder Verbesserung von Straßen-/Schienenzugängen und -verbindungen innerhalb der Binnenhäfen;
  • Gewährleistung der ganzjährigen Befahrbarkeit, z. B. durch hydrologische Dienste, Eisbrechereinrichtungen und Ausbaggern des Hafens und der Hafenzufahrten.

Unter wasserseitigen Infrastrukturentwicklungsprojekten ist eine Infrastruktur zu verstehen, die die Schiffbarkeitskapazität im Sinne der Artikel 15 und 16 der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 erhöht oder die multimodale Anbindung des wasserseitigen Verkehrs verbessert. Dies schließt Infrastrukturen aus, die nicht unmittelbar der Schifffahrt zugute kommen.

Projekte zur Entwicklung der wasserseitigen Infrastruktur, die die Schiffbarkeitskapazität und die multimodale Anbindung der Schifffahrt verbessern, können Elemente von Lager- und Umschlaganlagen und -ausrüstungen umfassen. Diese sind jedoch nur dann förderfähig, wenn sie vollständig in ein Binnenschifffahrtsinfrastrukturprojekt integriert und nur ein kleiner Teil davon sind. Mit anderen Worten: Vorschläge, die sich eher auf Lager- und Umschlaganlagen und -ausrüstungen als auf die Infrastruktur konzentrieren, werden nicht als förderfähig angesehen. Darüber hinaus werden Einrichtungen und Ausrüstungen, die nicht speziell für den Umschlag von/auf die Binnenschifffahrt genutzt werden, ebenfalls nicht als förderfähig angesehen. Infrastrukturen, die speziell für Kreuzfahrtschiffe bestimmt sind, werden nicht gefördert, außer im Hinblick auf die landseitige Stromversorgung.

Hinterlandanbindungen an die Binnenhäfen fallen unter die jeweiligen Verkehrsträgerprioritäten, können aber Teil eines einzigen Projekts sein (z. B. ein Projekt zur Verbesserung des Bahnanschlusses sowohl innerhalb als auch außerhalb des Hafengebiets).

Gemäß Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a) Ziffer i) der CEF-Verordnung können Vorhaben, die das Kernnetz betreffen, damit zusammenhängende Elemente des Gesamtnetzes umfassen, wenn dies zur Optimierung der Investition erforderlich ist. Diese Elemente können bis zu 10 % der gesamten förderfähigen Kosten des Projekts ausmachen und sind als separates Arbeitspaket vorzulegen.

Die im Rahmen der CEF geförderten Einrichtungen und Infrastrukturen müssen allen Betreibern auf nichtdiskriminierender Basis zugänglich sein.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länderEU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
förderfähige EinrichtungenForschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende PartnerschaftNein
Projektpartnerschaft

Die Vorschläge sind einzureichen von:

  • von einem oder mehreren EU-Mitgliedstaaten
  • von internationalen Organisationen, gemeinsamen Unternehmen oder öffentlichen oder privaten Unternehmen oder Einrichtungen mit Sitz in den Mitgliedstaaten (mit Zustimmung der betreffenden Mitgliedstaaten).

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):

  • juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
  • in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h.

Besondere Fälle:

  • Einrichtungen aus anderen Ländern sind ausnahmsweise für Projekte von gemeinsamem Interesse in den Bereichen Verkehr, Energie und Digitales sowie für grenzüberschreitende Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet.
  • Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d.h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
  • Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten für sie nicht.
  • Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit nach nationalem Recht können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
  • EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
weitere Förderkriterien

Um die Effizienz der EU-Finanzierungsmaßnahmen zu gewährleisten, werden die Antragsteller nachdrücklich aufgefordert, Anträge für Projekte einzureichen, bei denen sich der beantragte EU-Beitrag zu den förderfähigen Kosten auf mindestens EUR 1.000.000 beläuft. Wenn möglich, sollten zusammenhängende Projekte zusammengefasst und als ein Vorschlag eingereicht werden.

Zusatzinformationen

Themen
Mobilität & Verkehr
Relevanz für EU-MakroregionEUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
ProjektlaufzeitStudien: max. 2-3 Jahre; Arbeiten: max. 4-5 Jahre (jedenfalls Enddatum nicht später als der 31.12.2027)
Zusätzliche Informationen

Das vorläufige Budget der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Projekte zur intelligenten und interoperablen Mobilität - Allgemeiner Finanzrahmen (CEF-T-2022-COREGEN) beträgt EUR 1.620.000.000.

Abhängig von den eingegangenen Vorschlägen und den Ergebnissen der Bewertung behält sich die Europäische Kommission das Recht vor:

  • die im Arbeitsprogramm 2021-2027 vorgesehene Flexibilität zu nutzen, um das vorläufige Budget der Aufforderung zu überschreiten, oder;
  • nicht alle verfügbaren Mittel zu vergeben oder sie auf die Themen der Aufforderung umzuverteilen.

Die Kosten werden zu den in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Fördersätzen erstattet:

  • max. 50 %

Seitenbegrenzung und Layout des Antrags:

  • Teil A direkt online auszufüllen (administrative Informationen, das zusammengefasste Budget, aufrufspezifische Fragen, usw.)
  • Teil B aus dem Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und als PDF im System wieder hochzuladen
  • obligatorische Anhänge und ergänzende Dokumente (hochzuladen):
    • detaillierte Budgettabelle pro Arbeitspaket
    • Tätigkeitsberichte des letzten Jahres (sofern nicht von der Prüfung der operativen Kapazität ausgenommen)
    • Liste der bisherigen Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre)
    • Zeitplan/Gantt-Diagramm
    • Zustimmung der betroffenen Mitgliedstaaten (Unterstützungsschreiben)
    • Vollständiger Bericht über die Kosten-Nutzen-Analyse (KNA) und Vorlage für den KNA-Cashflow - nur für Bauvorhaben und gemischte Projekte mit einem Budget (förderfähige Kosten) von über EUR 10.000.000.
    • vereinfachter KNA-Rechner - nur für Bauvorhaben und gemischte Projekte mit einem Budget (förderfähige Kosten) unter EUR 10.000.000
    • Umweltverträglichkeitserklärung (für Bauvorhaben, für Studien mit physischen Eingriffen und für Studien ohne physische Eingriffe)

Maximale Seitenzahl - Teil B: 120 Seiten

Call-Dokumente Call Document CEF-T-2022-COREGEN (1076kB)
KontaktEuropean Climate Infrastructure and Environment Executive Agency - CINEA
Website

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