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Call-Eckdaten
Intelligente, netzfähige Gebäude
Call Nummer
HORIZON-CL5-2024-D4-01-02
Termine
Öffnung
07.12.2023
Deadline
18.04.2024 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Es besteht die Notwendigkeit, Lösungen zur Verbesserung der Interoperabilität europäischer Gebäude mit Energieträgern (z. B. Stromnetz, Fernwärmenetze) und mit nichtenergetischen Dienstleistungen (z. B. Mobilität) bereitzustellen. Dies wird es Gebäuden ermöglichen, eine aktive Rolle bei der Integration des Energiesystems zu spielen.
Call-Ziele
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie alle folgenden Punkte berücksichtigen:
- Entwicklung neuer oder Verbesserung bestehender Lösungen für die Integration von Gebäuden in das Stromnetz und Demonstration dieser Lösungen in realen Pilotprojekten. Die entwickelten Lösungen sollten eine benutzerfreundliche Schnittstelle für Gebäudenutzer und andere interessierte Akteure (z. B. Facility Manager, Portfoliomanager, Aggregatoren) bieten, die ihnen eine bessere Kontrolle über die Nutzung der Energiedienstleistungen und -verträge ihrer Gebäude (Verbrauch, Erzeugung, Speicherung, Flexibilität) ermöglicht.
- Verbesserung der Interoperabilität zwischen Gebäuden und Netzen für Strom und andere Energieträger (z. B. Fernwärmenetze, Wasserstoff usw.) auf der Grundlage verfügbarer Standards (z. B. SAREF).
- Verbesserung der Synergien zwischen Energiespeichern vor Ort (z. B. Hausbatterien, E-Fahrzeuge usw.) und erneuerbaren Energiequellen vor Ort.
- Untersuchung von Lösungen zur Erleichterung des Datenaustauschs zwischen Gebäuden und anderen Netzakteuren (wie ESCOs, Aggregatoren, DSOs usw.).
- Entwicklung und Erprobung innovativer und wettbewerbsfähiger Energieausgleichs-, -speicher- und -erzeugungsdienste in Gebäuden bei gleichzeitiger Maximierung des Komforts und der Zufriedenheit der Gebäudenutzer und -bewohner.
- Demonstration der vorgeschlagenen Lösungen in mindestens drei Pilotprojekten. Sicherstellen, dass die Demonstrationen:
- Mindestens drei Länder abdecken und unterschiedliche Strommärkte ansprechen.
- Lokale und regionale Wertschöpfungsketten, insbesondere KMU, auf der Grundlage partizipatorischer Ansätze einbeziehen, um die Akzeptanz der Innovation zu erhöhen.
- Sie müssen zu klaren und gegebenenfalls quantifizierten und messbaren Indikatoren für die erzielten Ergebnisse führen.
- Nachweis der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der vorgeschlagenen Lösungen und Geschäftsmodelle für die Verbraucher und die beteiligten Wirtschaftsakteure.
Die Projekte sollten auf den Ergebnissen einschlägiger früherer und laufender Projekte aufbauen, insbesondere auf jenen, die darauf abzielen, die Intelligenz bestehender Gebäude zu verbessern, die auf Altanlagen angewiesen sind (LC-SC3-B4E-3-2020).
Um die Interoperabilität und die Integration in das Netz zu gewährleisten, sollten die Projekte bei der Kommunikation und dem Datenaustausch zwischen Wechselrichtern und anderen Komponenten, anderen Geräten und dem Elektrizitätsnetz auf funktionsfähige End-to-End-Architekturen, digitale Plattformen und andere Datenaustauschinfrastrukturen für das Energiesystem zurückgreifen, die im Rahmen von Horizont 2020, Horizont Europa, wie der European Science Cloud, sowie im Rahmen anderer EU-Programme wie dem Programm "Digitales Europa" entwickelt werden.
Von den ausgewählten Projekten wird erwartet, dass sie einen Beitrag zur BRIDGE-Initiative leisten, sich aktiv an deren Aktivitäten beteiligen und bis zu 2 % ihres Budgets für diesen Zweck bereitstellen. Zusätzliche Beiträge zur "Alliance for Internet of Things Innovation" (AIOTI) und zu anderen relevanten Aktivitäten (z. B. Cluster digitaler Projekte und Koordinierungsmaßnahmen) können gegebenenfalls in Betracht gezogen werden.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen werden:
- Integration von Gebäuden mit Energieträgern (z.B. Stromnetz, Fernwärmenetze) und nicht-energetischen Dienstleistungen (z.B. Mobilität).
- Verbesserte Flexibilität der Gebäude für das Netz- und Netzwerkmanagement.
- Verbesserter Beitrag von Gebäuden zur Robustheit von Energienetzen im Hinblick auf Abhängigkeiten von der Energieversorgung.
- Steigerung der Erzeugung und Speicherung erneuerbarer Energie auf Gebäudeebene.
- Befähigung der Endnutzer durch mehr Kontrolle über die Energiedienstleistungen und -verträge ihrer Gebäude (Verbrauch, Erzeugung, Speicherung, Flexibilität).
- Verbesserung der intelligenten Bereitschaft von Gebäuden, wie sie durch den Indikator für intelligente Bereitschaft bewertet wird.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 6-8 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 4HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 4(608kB)
Kontakt
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