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Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen an die nationalen Datenschutzbehörden zur Einbindung von Interessengruppen in die Datenschutzgesetzgebung
Förderprogramm
Programm Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte
Call Nummer
CERV-2024-DATA
Termine
Öffnung
12.12.2023
Deadline
24.04.2024 17:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 2.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 75.000,00 und € 250.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Dieser Aufruf zielt darauf ab, das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten zu schützen und zu fördern.
Call-Ziele
Aufbauend auf den Erfahrungen mit den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen aus den Jahren 2017, 2019, 2020 und 2021 und im Hinblick auf die Umsetzung der Schlussfolgerungen des oben genannten Berichts über die Datenschutz-Grundverordnung sollten die Maßnahmen im Rahmen dieser Priorität darauf abzielen, die Tätigkeiten der nationalen Datenschutzbehörden in den Mitgliedstaaten weiter zu unterstützen, um die Umsetzung der Verpflichtungen aus der Datenschutz-Grundverordnung durch kleine und mittlere Unternehmen zu erleichtern und die Öffentlichkeit für die Datenschutz-Grundverordnung zu sensibilisieren.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Bessere Umsetzung der Verpflichtungen aus der DSGVO durch kleine und mittlere Unternehmen;
- Stärkeres Bewusstsein für den Datenschutz in der breiten Öffentlichkeit;
- Verbesserter Austausch und Übernahme bewährter Verfahren zwischen den nationalen Datenschutzbehörden.
Erwartete Ergebnisse
Unterstützung der nationalen Datenschutzbehörden in den Mitgliedstaaten bei der Ansprache von Unternehmen und der breiten Öffentlichkeit durch:
- Unterstützung von Aktivitäten, die von nationalen Datenschutzbehörden durchgeführt werden, um kleinen und mittleren Unternehmen die Umsetzung der Verpflichtungen aus der Datenschutz-Grundverordnung zu erleichtern; diese Aktivitäten sollten insbesondere die Bereitstellung praktischer Leitlinien, Vorlagen oder digitaler Werkzeuge für kleine und mittlere Unternehmen umfassen, die in anderen Mitgliedstaaten nachgeahmt werden können; oder
- Unterstützung von Aktivitäten, die von Datenschutzbehörden durchgeführt werden, um die breite Öffentlichkeit besser über ihre Datenschutzrechte und mögliche Rechtsbehelfe im Rahmen der DSGVO aufzuklären.
Maßnahmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Datenschutz-Grundverordnung müssen bei ihrer Gestaltung und Umsetzung die Perspektive der Geschlechtergleichstellung berücksichtigen.
Dies bedeutet, dass geschlechtsspezifischen Bedürfnissen und Risiken gebührend Rechnung getragen werden muss, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
- Die Kommunikation und der Austausch von Informationen, wobei insbesondere auf die Einbeziehung der Sprache zu achten ist.
- Die Erhebung, Verwendung und Darstellung von nach Geschlecht aufgeschlüsselten Daten.
- Die Präsentation von Informationen, die Menschen aller Geschlechter ermutigen, ihre Datenschutzrechte wahrzunehmen.
Erfolgreiche Projekte sollten allen gesellschaftlichen Gruppen, einschließlich Minderheiten und insbesondere Menschen mit Behinderungen, leichten Zugang zu ihren Ergebnissen gewähren und diese weit verbreiten.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Montenegro (Црна Гора), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Anträge von Einzelantragstellern sind zulässig (Einzelbegünstigte).
Um förderfähig zu sein, müssen die federführenden Antragsteller (Koordinatoren) nationale Datenschutzbehörden im Sinne von Artikel 51 der Verordnung (EU) 2016/679 sein, wobei nur ein Antrag pro Mitgliedstaat zulässig ist.
Die Partner müssen:
- öffentliche Einrichtungen oder private Organisationen sein;
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder: Länder, die mit dem CERV-Programm assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und bei denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)
Andere Bedingungen für die Zuschussfähigkeit:
- Das Projekt kann entweder national oder transnational sein; der Antrag kann eine oder mehrere Organisationen (Antragsteller und Partner) umfassen;
- Die Höchstdauer der Maßnahme beträgt 24 Monate;
- Der beantragte EU-Zuschuss darf nicht weniger als 75.000 EUR betragen;
- Der beantragte EU-Zuschuss kann nicht höher als 250.000 EUR sein.
weitere Förderkriterien
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen und bieten Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Gremien - EU-Gremien (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Organisationen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als 'Alleinbegünstigte' oder 'Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit' teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Aktion von den Mitgliedern durchgeführt wird, sie auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Unternehmen, andernfalls sind ihre Kosten NICHT förderfähig).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 12 und 24 Monate
Zusätzliche Informationen
Seitenbegrenzung und Layout des Vorschlags:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und das zusammengefasste Budget für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- Detaillierte Budgettabelle/Kalkulator (Vorlage im Portal Submission System verfügbar - muss im Format .xlsx ausgefüllt wieder hochgeladen werden)
- Lebenslauf (Standard) des Kernprojektteams
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres (nicht zutreffend)
- Liste früherer Projekte des Koordinators (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage verfügbar in Teil B)
- Für Teilnehmer mit Aktivitäten, an denen Kinder beteiligt sind: ihre Kinderschutzpolitik (Child Protection Policy, CPP), die die vier in den Keeping Children Safe Child Safeguarding Standards beschriebenen Bereiche abdeckt. Im Antrag sollte deutlich angegeben werden, welche(r) Partner direkt mit Kindern/Minderjährigen arbeiten werden.
Seitenbegrenzung - Teil B: 45 Seiten
Der Zuschuss wird in Form eines Pauschalbetrags gewährt.
Call-Dokumente
Call document CERV-2024-DataCall document CERV-2024-Data(625kB)
Kontakt
+43 1 531 15–202907
ernst.holzinger@bka.gv.at
Website
CERV Contact Points 2021-2027
Website
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