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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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    Themen
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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Kulturerbe- und Kunstprojekte, die das Kultur- und Naturerbe schützen, fördern und aufwerten, die Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise steigern und Objekte, Dienstleistungen und Produkte des Kultur- und Naturerbes verbessern und entwickeln. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

Zentren für berufliche Spitzenleistungen

Förderprogramm

Erasmus+ - Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen

Call Nummer

ERASMUS-EDU-2024-PEX-COVE

Termine

Öffnung
05.12.2023

Deadline
07.05.2024 17:00

Förderquote

80%

Budget des Calls

€ 56.000.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

max. € 4.000.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Diese Aktion unterstützt den schrittweisen Auf- und Ausbau internationaler Kooperationsnetze von Spitzenforschungszentren für die Berufsbildung.

Call-Ziele

Die Umsetzung von Ansätzen zur beruflichen Exzellenz ist ein wichtiger Bestandteil der gesamten EU-Politikagenda für Kompetenzen und für die berufliche Bildung. Die Europäische Kompetenzagenda, der Europäische Bildungsraum, die Empfehlung des Rates zur beruflichen Bildung 2020 sowie die Osnabrücker Erklärung enthalten alle sehr deutliche Verweise auf berufliche Exzellenz als treibende Kraft für Reformen im Berufsbildungssektor.

Die Initiative für Zentren für berufliche Exzellenz (CoVE) zielt darauf ab, auf diese politische Priorität zu reagieren, indem sie Reformen im Berufsbildungssektor unterstützt und hochwertige Qualifikationen und Kompetenzen sicherstellt, die zu hochwertigen Arbeitsplätzen und langfristigen Karrieremöglichkeiten führen und den Anforderungen einer innovativen, integrativen und nachhaltigen Wirtschaft entsprechen. Die CoVE-Initiative unterstützt auch die Umsetzung des europäischen Green Deal, der neuen digitalen Strategie, der Mitteilung über die Anziehung von Fähigkeiten und Talenten und der neuen Industrie- und KMU-Strategien, da Fähigkeiten der Schlüssel zu deren Erfolg sind.

CoVEs arbeiten in einem bestimmten lokalen Kontext und schaffen Qualifikationsökosysteme für Innovation, regionale Entwicklung und soziale Eingliederung, während sie mit CoVEs in anderen Ländern über internationale Kooperationsnetzwerke zusammenarbeiten. Sie schaffen einen Bottom-up-Ansatz für berufliche Spitzenleistungen, der ein breites Spektrum lokaler Akteure einbezieht und es den Berufsbildungseinrichtungen ermöglicht, das Qualifikationsangebot rasch an die sich verändernden wirtschaftlichen und sozialen Bedürfnisse anzupassen.

Sie bieten Möglichkeiten für die Erstausbildung junger Menschen sowie für die kontinuierliche Weiter- und Umschulung von Erwachsenen durch ein flexibles und zeitnahes Ausbildungsangebot, das den Anforderungen eines dynamischen Arbeitsmarktes im Kontext des grünen und digitalen Wandels gerecht wird. Sie wirken als Katalysatoren für die lokale Unternehmensentwicklung und Innovation, indem sie eng mit Unternehmen (insbesondere KMU) an Projekten der angewandten Forschung zusammenarbeiten, Wissens- und Innovationszentren schaffen und unternehmerische Initiativen ihrer Lernenden unterstützen.

Die Netze zielen auf eine "aufwärts gerichtete Konvergenz" der Berufsbildungsexzellenz ab. Sie sind offen für die Beteiligung von Ländern mit gut entwickelten Systemen für berufliche Exzellenz sowie von Ländern, die dabei sind, ähnliche Ansätze zu entwickeln, um das volle Potenzial von Berufsbildungseinrichtungen auszuschöpfen, eine proaktive Rolle bei der Unterstützung von Wachstum und Innovation zu spielen.

Diese Initiative führt eine "europäische Dimension" der beruflichen Exzellenz ein, indem sie die Umsetzung der EU-Berufsbildungspolitik und der mit den Mitgliedstaaten, Sozialpartnern und Berufsbildungsanbietern vereinbarten Maßnahmen unterstützt.

Das hier vorgeschlagene Konzept der beruflichen Exzellenz zeichnet sich durch einen ganzheitlichen, auf den Lernenden ausgerichteten Ansatz aus, bei dem die Berufsbildung:

  • ein integrierter Teil von Qualifikationsökosystemen ist [Qualifikationsökosysteme sind definiert als regionale oder sektorale soziale Gebilde, in denen menschliche Fähigkeiten entwickelt und für produktive Zwecke eingesetzt werden (Finegold 1999). Ihre grundlegenden Elemente sind das wirtschaftliche Umfeld und die damit verbundenen Geschäftsmodelle, der institutionelle/politische Rahmen, die Art und Weise des Einsatzes von Arbeitskräften, die Struktur der Arbeitsplätze sowie das Qualifikationsniveau und die Systeme für deren Ausbildung (Buchanan et al. 2001). Siehe A guide to the skill ecosystem approach to workforce development ], Beitrag zur regionalen Entwicklung [ Regionalentwicklungspolitik - Regionalentwicklung ist ein weit gefasster Begriff, kann aber als allgemeines Bestreben gesehen werden, regionale Ungleichheiten durch die Unterstützung von (beschäftigungs- und wohlstandsfördernden) wirtschaftlichen Aktivitäten in Regionen zu verringern], Innovation [Eine Innovation ist die Einführung eines neuen oder deutlich verbesserten Produkts (Ware oder Dienstleistung), oder Prozesses, einer neuen Marketingmethode oder einer neuen Organisationsmethode in Bezug auf Geschäftspraktiken, Arbeitsplatzorganisation oder Außenbeziehungen], intelligente Spezialisierung [Intelligente Spezialisierung ist ein ortsbezogener Ansatz, der sich durch die Ermittlung strategischer Interventionsbereiche auszeichnet, die sowohl auf der Analyse der Stärken und des Potenzials der Wirtschaft als auch auf einem unternehmerischen Entdeckungsprozess mit breiter Beteiligung der Interessengruppen basieren. Er ist nach außen gerichtet und umfasst eine breite Sichtweise der Innovation, einschließlich] und Clusterstrategien [Industriecluster sind Gruppen spezialisierter Unternehmen, häufig KMU, und anderer unterstützender Akteure an einem Standort, die eng zusammenarbeiten. In Europa gibt es etwa 3000 spezialisierte Cluster. In der erneuerten EU-Industriepolitik werden Cluster als ein leistungsfähiges Instrument zur Förderung der industriellen Innovation anerkannt. Siehe European Cluster Collaboration Platform (ECCP)] sowie spezifische Wertschöpfungsketten und industrielle Ökosysteme;
  • ist Teil von Wissensdreiecken [siehe Bildung im Wissensdreieck] und arbeitet eng mit anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung, der wissenschaftlichen Gemeinschaft und der Wirtschaft zusammen;
  • ermöglicht es den Lernenden, sowohl berufliche (arbeitsplatzspezifische) als auch Schlüsselkompetenzen [gemäß der Definition in der Empfehlung des Rates vom 22. Mai 2018 zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen] durch ein qualitativ hochwertiges Angebot zu erwerben, das durch Qualitätssicherung gestützt wird;
  • baut innovative Formen von Partnerschaften [siehe ETF-Arbeiten zu öffentlich-privaten Partnerschaften für eine integrative Kompetenzentwicklung] mit der Arbeitswelt auf und wird durch die kontinuierliche berufliche Weiterentwicklung des Lehr- und Ausbildungspersonals, innovative Pädagogik, Mobilität der Lernenden und des Personals sowie Strategien zur Internationalisierung der beruflichen Bildung unterstützt.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

Der schrittweise Auf- und Ausbau europäischer Netze beruflicher Exzellenzzentren soll die Reaktionsfähigkeit der Berufsbildung bei der Anpassung des Qualifikationsangebots an die sich wandelnden wirtschaftlichen und sozialen Erfordernisse erhöhen und sicherstellen, dass die Berufsbildung bei der Bereitstellung von Lösungen für die Herausforderungen des sich rasch wandelnden Qualifikationsbedarfs an vorderster Front steht.

Als wesentlicher Bestandteil des "Wissensdreiecks" - der engen Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Bildung und Forschung - und durch ihre grundlegende Rolle bei der Bereitstellung von Qualifikationen zur Unterstützung von Innovation und intelligenter Spezialisierung sollen die beruflichen Spitzenforschungszentren hochwertige Qualifikationen und Kompetenzen gewährleisten, die zu hochwertigen Arbeitsplätzen und langfristigen Karrieremöglichkeiten führen, die den Anforderungen einer innovativen, integrativen und nachhaltigen Wirtschaft entsprechen.

Durch die feste Verankerung in regionalen/lokalen Kontexten und die gleichzeitige Tätigkeit auf transnationaler Ebene werden die Zentren für berufliche Spitzenleistungen starke und dauerhafte Partnerschaften zwischen der Berufsbildungsgemeinschaft und der Arbeitswelt auf nationaler Ebene und über die Grenzen hinweg bilden. Sie werden auch zur Internationalisierung der Berufsbildung beitragen, indem sie Partner aus der ganzen Welt zusammenbringen. Sie werden auf eine "Konvergenz nach oben" von Spitzenleistungen in der Berufsbildung abzielen, die ohne Anreize, technische Unterstützung und Möglichkeiten des gegenseitigen Lernens durch die EU nur schwer zu erreichen wäre.

Durch die weite Verbreitung der Projektergebnisse auf transnationaler, nationaler und/oder regionaler Ebene und die Entwicklung eines langfristigen Aktionsplans für die schrittweise Einführung der Projektergebnisse unter Berücksichtigung nationaler und regionaler Entwicklungs- und intelligenter Spezialisierungsstrategien wird erwartet, dass die einzelnen Projekte relevante Stakeholder innerhalb und außerhalb der teilnehmenden Organisationen einbinden und eine nachhaltige Wirkung über die Projektlaufzeit hinaus gewährleisten.

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Erwartete Ergebnisse

Die Zentren für berufliche Spitzenleistungen werden auf zwei Ebenen tätig sein:

  • Auf nationaler Ebene unter Einbeziehung eines breiten Spektrums lokaler Akteure, die Kompetenz-Ökosysteme für lokale Innovation, regionale Entwicklung und soziale Eingliederung schaffen und gleichzeitig mit CoVEs in anderen Ländern über internationale Kooperationsnetze zusammenarbeiten.
  • Auf internationaler Ebene, indem CoVEs zusammengebracht werden, die ein gemeinsames Interesse haben an:

Die Netze werden bestehende CoVEs zusammenführen oder das Modell der beruflichen Exzellenz entwickeln, indem sie Partner aus verschiedenen Ländern miteinander verbinden, die beabsichtigen, berufliche Exzellenz in ihrem lokalen Kontext durch internationale Zusammenarbeit zu entwickeln. Sie könnten z. B. zur Umsetzungsphase der New European Bauhaus Initiative beitragen, indem sie mit den Gemeinden zusammenarbeiten, die an den von der Initiative geförderten lokalen Veränderungen beteiligt sind.

Bei den CoVEs kann es sich um bestehende Berufsschulen/Anbieter handeln, die durch die von dieser europäischen Initiative vorgeschlagenen Aktivitäten Spitzenleistungen anstreben. Es kann sich auch um neu eingerichtete Zentren handeln, die mit dem Ziel gegründet wurden, exzellente Ausbildungsangebote und Dienstleistungen anzubieten, die auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes abgestimmt sind.

CoVEs erreichen ihre Ziele, indem sie eine Reihe lokaler/regionaler Partner zusammenbringen und eng mit ihnen zusammenarbeiten, z. B. Anbieter von beruflicher Aus- und Weiterbildung, Hochschuleinrichtungen einschließlich Fachhochschulen und Polytechnischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Wissenschaftsparks, Innovationsagenturen, Unternehmen, andere Arbeitgeber, Kammern und ihre Verbände, Sozialpartner, Sozialunternehmen, sektorale Kompetenzräte, Berufs-/Sektorverbände, nationale und regionale Behörden und Entwicklungsagenturen, Arbeitsverwaltungen, Qualifikationsbehörden, Organisationen für soziale Eingliederung und Wiedereingliederung usw.

Im Rahmen dieser Aufforderung werden daher Projekte unterstützt, die lokale oder regionale Partner aus verschiedenen Ländern zusammenbringen und eine Reihe von Aktivitäten in drei Bereichen entwickeln: 1) Lehren und Lernen, 2) Zusammenarbeit und Partnerschaften und 3) Governance und Finanzierung.

CoVEs müssen EU-weite Instrumente und Werkzeuge [wie den EQR, EQAVET, die Empfehlung des Rates für einen europäischen Rahmen für hochwertige und effiziente Lehrlingsausbildung, die Empfehlung des Rates zu Schlüsselkompetenzen usw.] anwenden, wann immer dies relevant ist.

Sie müssen die Ausarbeitung eines langfristigen Aktionsplans für die schrittweise Einführung der Projektergebnisse nach Abschluss des Projekts beinhalten. Dieser Plan muss auf nachhaltigen Partnerschaften zwischen Bildungs- und Berufsbildungsanbietern und wichtigen Arbeitsmarktakteuren auf der entsprechenden Ebene beruhen. Er sollte die Festlegung geeigneter Verwaltungsstrukturen sowie Pläne für die Skalierbarkeit und die finanzielle Nachhaltigkeit umfassen.

Er sollte auch für eine angemessene Sichtbarkeit und weite Verbreitung der Arbeit der COVE-Netze sorgen, auch auf politischer Ebene der EU und der Mitgliedstaaten, und Einzelheiten darüber enthalten, wie die Einführung auf europäischer, nationaler und/oder regionaler Ebene mit den relevanten Partnern umgesetzt werden soll. Der Aktionsplan muss auch aufzeigen, wie andere EU-Finanzierungsmöglichkeiten, nationale und regionale Finanzmittel sowie private Mittel die Einführung des Projekts unterstützen können.

Eine Liste der bereits geförderten CoVEs finden Sie auf dem Funding & Tenders opportunities Portal (FTOP). Factsheets zu den geförderten Projekten finden Sie auch auf der Website der GD Beschäftigung, Soziales und Integration.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Die Partnerschaft muss mindestens 8 Antragsteller (Begünstigte) aus mindestens 4 mit dem Programm assoziierten EU-Mitgliedstaaten oder Drittländern umfassen.
Jedem mit dem Programm assoziierten EU-Mitgliedstaat oder Drittland müssen angehören:

  • mindestens 1 Unternehmen, eine Industrie, eine andere Arbeitgeberorganisation oder ein Branchenverband und
  • mindestens 1 Berufsbildungseinrichtung (auf sekundärer und/oder tertiärer Ebene).

Verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner zählen nicht zu dieser Mindestkonfiguration des Konsortiums. Sie können nicht die koordinierende Organisation sein.

Die koordinierende Einrichtung muss aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland stammen.

Organisationen aus Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, können ebenfalls als Begünstigte oder angeschlossene Einrichtungen teilnehmen, sofern nachgewiesen wird, dass ihre Teilnahme einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt darstellt. Sie können auch als assoziierte Partner teilnehmen.


Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und ggf. verbundene Einrichtungen):

  • juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen);
  • ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h. in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland);
  • im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung oder in der Arbeitswelt tätig sein.

Im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung oder der Arbeitswelt tätige Organisationen aus Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, können ebenfalls teilnehmen - als Begünstigte, angeschlossene Einrichtung oder assoziierter Partner - jedoch nicht als Koordinator. Ausnahme: Organisationen aus Belarus (Region 2) und der Russischen Föderation (Region 4) sind von der Teilnahme an dieser Aktion ausgeschlossen.
Die Aktivitäten müssen in jedem förderfähigen Land durchgeführt werden.

Teilnehmende Organisationen können zum Beispiel sein (nicht vollständige Liste):

  • Berufsbildungsanbieter
  • Organisationen, die Berufsbildungsanbieter vertreten
  • Unternehmen, Industrie, andere Arbeitgeber oder repräsentative Organisationen des Sektors
  • Nationale/regionale Qualifikationsbehörden
  • Forschungsinstitute
  • Innovationsagenturen
  • Regionale Entwicklungsbehörden
  • Internationale Organisationen, die im Bereich der Berufsbildung tätig sind

weitere Förderkriterien

Der Antragsteller muss sich mit 3 Aktivitätsbündeln befassen (mit Einzelheiten zu den konkreten Maßnahmen und Ergebnissen). Für jedes Cluster muss eine Mindestanzahl von Aktivitäten aus der nachstehenden Liste ausgewählt werden:

  • Mindestens 4 Aktivitäten unter Cluster 1 - Lehren und Lernen
    • Vermittlung von arbeitsmarktrelevanten Fähigkeiten
    • Verfolgung eines Konzepts des lebenslangen Lernens und der Integration in der Berufsbildung
    • Entwicklung von Lehrplänen und Qualifikationen für die berufliche Bildung, die Flexibilität und Individualisierung der Vermittlung ermöglichen
    • Entwicklung innovativer, auf den Lernenden ausgerichteter Lehr- und Lernmaterialien und -methoden
    • Investitionen in die berufliche Erstausbildung und Weiterbildung von Lehrer*innen und Ausbilder*innen
    • Einrichtung starker Qualitätssicherungsmechanismen
    • Einrichtung wirksamer Feedback-Schleifen und Systeme zur Verfolgung der Absolventen
    • Bereitstellung von Beratungsdiensten
    • Validierung von Vorkenntnissen
  • mindestens 3 Aktivitäten in Cluster 2 - Zusammenarbeit und Partnerschaft
    • Aufbau von Partnerschaften zwischen Unternehmen und Bildungseinrichtungen
    • Angewandte Forschung und Innovation
    • Internationalisierung der beruflichen Bildung und Mobilität im Ausland
    • Förderung von unternehmerischen Fähigkeiten und Initiativen
    • Steigerung der Attraktivität der beruflichen Bildung
    • Qualifikationswettbewerbe
  • mindestens 2 Aktivitäten unter Cluster 3 - Governance und Finanzierung
    • Autonomie und wirksame Steuerung der Berufsbildung
    • Strategischer Ansatz für Kompetenzentwicklung und Governance
    • Gemeinsame Schaffung von Kompetenz-Ökosystemen
    • Entwicklung von nachhaltigen Finanzierungsmodellen
    • Volle Nutzung der nationalen und EU-Finanzierungsinstrumente

Berufsbildungsaktivitäten auf allen EQR-Stufen von 3 bis 8, einschließlich der Sekundarstufe II, der postsekundären nicht-tertiären Stufe sowie der tertiären Stufe (z. B. Fachhochschulen, polytechnische Institute usw.) sind förderfähig. Die Anträge können jedoch nicht nur Aktivitäten umfassen, die sich an Lernende auf tertiärer Ebene richten; wenn sie sich auf die berufliche Bildung auf postsekundärer Ebene (EQR-Niveaus 6 bis 8) konzentrieren, müssen sie mindestens ein weiteres berufliches Qualifikationsniveau zwischen den EQR-Niveaus 3 bis 5 sowie eine starke arbeitsbezogene Lernkomponente umfassen.

Das Projekt muss die Wahl jeder der ausgewählten Aktivitäten im Antragsformular klar benennen und erläutern und beschreiben, wie die im Rahmen dieser Aktivitäten durchzuführende Arbeit konkret zu den relevanten Arbeitspaketen und den Gesamtzielen des Projekts beitragen wird.


Regeln für die Finanzierung:

Für diese Aktion gilt ein Modell der Pauschalfinanzierung. Die Höhe des einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des geschätzten Budgets der vom Antragsteller vorgeschlagenen Maßnahme festgelegt.

Finanzielle Unterstützung für Dritte in Form von Zuschüssen oder Preisen ist nicht zulässig.

Kosten für ehrenamtliche Mitarbeiter sind zulässig. Sie werden in Form von Stückkosten gemäß der Entscheidung der Kommission über Stückkosten für Freiwillige angesetzt. KMU-Einheitskosten für KMU-Eigentümer sind zulässig. Sie sollten die Form von Stückkosten annehmen, wie sie in der Entscheidung der Kommission über Stückkosten für KMU-Eigentümer definiert sind.

Zusatzinformationen

Themen

Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien, 
Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Projektlaufzeit

48 Monate

Zusätzliche Informationen

Die Anträge müssen bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) eingereicht werden.

Jeder Antragsteller muss wie folgt registriert werden:

  • Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen sich Antragsteller, verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner im Portal für Finanzierungs- und Ausschreibungsmöglichkeiten (FTOP) registrieren und einen Teilnehmeridentifizierungscode (PIC) erhalten. Organisationen/Gruppen, die bereits durch ihre Teilnahme an anderen EU-Programmen einen PIC erhalten haben, müssen sich nicht erneut registrieren. Der PIC, den sie bei einer früheren Registrierung erhalten haben, gilt auch für Anträge im Rahmen von Erasmus+;
  • Für Aktionen, die von Nationalen Agenturen verwaltet werden, müssen sich die Antragsteller, sofern noch nicht geschehen, über das Organisationsregistrierungssystem https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps registrieren lassen und eine Organisations-ID erhalten.

Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge enthalten. Lediglich Flüchtigkeitsfehler können nach Ablauf der Einreichungsfrist auf Antrag der Verwaltungsagentur in hinreichend begründeten Fällen korrigiert werden.

Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über das Funding & Tenders Portal Electronic Submission System eingereicht werden: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home. Die Anträge (einschließlich Anhängen und Belegen) müssen unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare eingereicht werden.

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:

  • Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
  • Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
  • Teil C (direkt online auszufüllen, falls vorhanden) mit zusätzlichen Projektdaten

Der Umfang der Anträge (Teil B) ist bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen mit geringem Wert (60 000 EUR oder weniger) auf 40 Seiten, bei Aufforderungen für Finanzhilfen mit hohem Wert (4 000 000 EUR) auf 120 Seiten und bei allen anderen Aufforderungen auf 70 Seiten begrenzt. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.

Für Aktionen, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über die Formulare eingereicht werden, die auf der Erasmus+-Website und den Websites der nationalen Erasmus+-Agenturen verfügbar sind.

Kontakt

Erasmus+ National Agencies
Website

European Education and Culture Executive Agency
Website

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