Finden Sie jetzt EU-Förderungen für Ihre Projekte!FördermittelsucheProgrammsuchealle Filter zurücksetzen

  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

    Info
    Organisationstyp
  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

    Info
    Förderregion/Länder
  3. Wählen Sie die Themen aus, an denen Sie interessiert sind, um Projekte durchzuführen.

    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

    Info
    Themen
  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

    Info
    Stichwort
    Auswahl förderfähige EinrichtungenAlles zurücksetzen
  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Kulturerbe- und Kunstprojekte, die das Kultur- und Naturerbe schützen, fördern und aufwerten, die Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise steigern und Objekte, Dienstleistungen und Produkte des Kultur- und Naturerbes verbessern und entwickeln. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
    Stichwortsuche
Auswahl übernehmen

Keine passenden Einträge gefunden.

Call-Eckdaten

Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung von Finanzmärkten für Sozialunternehmen

Förderprogramm

Europäischer Sozialfonds+

Call Nummer

ESF-2023-SUPPLY-DEMAND

Termine

Öffnung
05.12.2023

Deadline
14.03.2024 17:00

Förderquote

85%

Budget des Calls

€ 3.000.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

zwischen € 300.000,00 und € 400.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Das erwartete Ergebnis ist die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und/oder privaten Einrichtungen jeglicher Art mit dem Ziel, Sozialunternehmern den Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern und die Investitionsbereitschaft von Sozialunternehmen zu fördern, um sicherzustellen, dass Sozialunternehmen in der Lage sind, rückzahlbare Finanzierungen zu übernehmen.

Call-Ziele

Ziel ist es, zur Entwicklung praktikabler, geeigneter und zuverlässiger Systeme oder Fonds beizutragen, die Finanzmittel für Sozialunternehmen bereitstellen, sowie zu Unterstützungsstrukturen, die Unternehmensentwicklungsdienste und Vernetzungsmöglichkeiten anbieten, um die Investitionsbereitschaft von Sozialunternehmen zu verbessern. Ziel der Aufforderung ist es auch, bewährte Verfahren zur Unterstützung von Sozialunternehmen beim Zugang zu Finanzmitteln zu ermitteln, zu entwickeln, zu fördern und zu verbreiten.Soziale Unternehmen spielen eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung vieler Grundsätze der Europäischen Säule sozialer Rechte. Insbesondere spielen sie eine Schlüsselrolle bei der Verwirklichung der folgenden Grundsätze der Europäischen Säule sozialer Rechte ("EPSR"): 3. Chancengleichheit, 4. aktive Unterstützung der Beschäftigung, 5. sichere und anpassungsfähige Beschäftigung, 11. Kinderbetreuung und Unterstützung für Kinder, 17. Eingliederung von Menschen mit Behinderungen, 18. Langzeitpflege und 20. Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen.

weiterlesen

Erwartete Effekte und Auswirkungen

Das erwartete Ergebnis der Aufforderung ist eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und/oder privaten Einrichtungen jeglicher Art mit dem Ziel, Finanzinstrumente zu schaffen, die den Bedürfnissen von Sozialunternehmen gerecht werden. Letztendlich sollte dies mehr Sozialunternehmen in die Lage versetzen, Zugang zu rückzahlbaren Finanzmitteln für die Entwicklung und Skalierung ihres Geschäftsmodells zu erhalten und ihre Abhängigkeit von Zuschüssen zu verringern. Darüber hinaus wird erwartet, dass Investoren und Wirtschaftsförderungsorganisationen ihr Bewusstsein für die Bedürfnisse von Sozialunternehmen schärfen und ihre Fähigkeit verbessern, Finanzprodukte zu konzipieren und zu verwalten, die diesen Bedürfnissen gerecht werden. Es wird erwartet, dass Marktvermittler wie qualifizierte Intermediäre dort eingesetzt werden, wo es sie noch nicht gibt.

Erwartete Ergebnisse

Der Zuschuss richtet sich an Stakeholder, die in der Anfangsphase einer Zusammenarbeit zur Schaffung eines Finanzinstruments zur Unterstützung sozialer Unternehmen stehen.

Die Maßnahmen müssen vollständig in ESF+-förderfähigen Ländern durchgeführt werden und sich auf die Unterstützung von Sozialunternehmen konzentrieren, die kleinere Investitionen (< 500 000 EUR) benötigen.

Im Einklang mit der ESF+-Verordnung ist ein Sozialunternehmen ein Unternehmen, unabhängig von seiner Rechtsform, einschließlich sozialwirtschaftlicher Unternehmen, oder eine natürliche Person, die:

  • gemäß seiner Satzung oder einem anderen Rechtsdokument, das nach den Vorschriften des Mitgliedstaats, in dem das Sozialunternehmen ansässig ist, zu einer Haftung führen kann, als vorrangiges soziales Ziel die Erzielung messbarer, positiver sozialer Auswirkungen, zu denen auch Umweltauswirkungen gehören können, und nicht die Erzielung von Gewinnen für andere Zwecke verfolgt und das Dienstleistungen oder Güter bereitstellt, die eine soziale Rendite erbringen, oder Methoden zur Herstellung von Gütern oder Dienstleistungen anwendet, die soziale Ziele beinhalten;
  • seine Gewinne in erster Linie zur Erreichung seines vorrangigen sozialen Ziels verwendet und über vordefinierte Verfahren und Regeln verfügt, die sicherstellen, dass die Gewinnausschüttung das vorrangige soziale Ziel nicht untergräbt;
  • unternehmerisch, partizipativ, rechenschaftspflichtig und transparent geführt wird, insbesondere durch die Einbeziehung von Arbeitnehmern, Kunden und Interessengruppen, auf die sich die Geschäftstätigkeit auswirkt.

Die Sozialunternehmen müssen in einem oder mehreren der im Rahmen von ESF+ förderfähigen Länder gegründet worden sein bzw. sich in der Gründungsphase befinden.

Die zu finanzierenden Aktivitäten bestehen in der Entwicklung von Partnerschaften im Bereich der sozialen Finanzierung und von durchführbaren, geeigneten und zuverlässigen Finanzinstrumenten oder -systemen, die Finanzmittel für Sozialunternehmen bereitstellen, sowie in nicht-finanzieller Unterstützung, die darauf abzielt, die Investitionsbereitschaft der Sozialunternehmen zu verbessern (z. B. Unternehmensentwicklung und Vernetzung). Im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen können die folgenden Aktivitäten durchgeführt werden:

  • analytische Tätigkeiten wie eingehende Marktbewertungen, Kartierungsprojekte, Bewertung der Durchführbarkeit und Eignung der Einrichtung von Mechanismen/Instrumenten der sozialen Finanzierung, Entwicklung von Methoden, Werkzeugen und Prozessen, wenn solche Informationen fehlen oder im Kontext des Zielmarktes und des geplanten Finanzinstruments erforderlich sind;
  • Kommunikations-/Vernetzungsmaßnahmen, die darauf abzielen, zusätzliche Investoren zu gewinnen (z. B. Organisation von Treffen oder Teilnahme an relevanten Konferenzen/Foren, die potenzielle Investoren versammeln);
  • Schulungsaktivitäten und Maßnahmen zum Aufbau von Kapazitäten (z. B. zur Entwicklung von Kapazitäten für die Verwaltung von Investitionen und für die Investitionsbereitschaft von Sozialunternehmen);
  • Wissensverbreitung und Know-how-Transfer von und zu Peers in anderen ESF+-geförderten Ländern (z. B. Studienbesuch, Expertenworkshop, Schulungssitzung, Anpassung von Instrumenten, Verfahren/Verträgen);
  • die Nachbildung oder Anpassung bewährter Finanzierungs- oder Unterstützungsmodelle, die in anderen Ländern umgesetzt werden sollen. Dies kann auch Übersetzungen umfassen;
  • Arbeit von Finanzexperten und Anwälten zur Erstellung der rechtlichen Dokumente für die Einrichtung des sozialen Finanzierungsinstruments oder -mechanismus, die nach EU- oder nationalem Recht erforderlich sind;
  • IT-Dienstleistungen, falls das Finanzinstrument Web-Tools verwendet oder auf einer Web-Plattform basiert (z. B. Crowdfunding-Plattformen).

Von den Antragstellern wird erwartet, dass sie in ihrem Antragsformular - Teil B, unter 1.2 Bedarfsanalyse und spezifische Ziele - eine detaillierte Beschreibung ihres Zielmarktes vorlegen. Dies sollte einen Überblick über die derzeitige Situation auf dem Zielmarkt und die bereits verfügbaren Forschungsergebnisse sowie die Bereiche, die einer weiteren Entwicklung bedürfen, umfassen.

weiterlesen

Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens drei Antragstellern (Begünstigte; keine verbundenen Unternehmen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:

  • Mindestens ein Antragsteller sollte ein potenzieller Investor sein, der eine Absichtserklärung zur Investition/Ko-Investition in das geplante Finanzprodukt unterzeichnet hat (Anhang A)
  • Bei mindestens einem Antragsteller muss es sich um eine Unterstützungsorganisation handeln, die eine Absichtserklärung zur Erbringung von Dienstleistungen zur Unternehmensentwicklung/Investitionsvorbereitung für (potenzielle) Investitionsempfänger unterzeichnet hat (Anhang B);
  • Das Konsortium muss aus Antragstellern mit Sitz in mindestens zwei verschiedenen förderfähigen Ländern bestehen, um das gegenseitige Lernen zu fördern und eine transnationale Dimension zu ermöglichen.
  • Zur Förderung des gegenseitigen Lernens und des Erfahrungsaustauschs können die Antragsteller beispielsweise einen zusätzlichen Partner aus einem anderen förderfähigen Land als dem des potenziellen Investors und der unterstützenden Organisation aufnehmen. Investoren und unterstützende Organisationen können auch aus verschiedenen Ländern stammen, wenn dies im Kontext des Projekts sinnvoll ist (z. B. wenn ein grenzüberschreitendes Finanzprodukt geplant ist).
  • Alle Mitglieder des Konsortiums müssen die nachstehend beschriebenen Zulassungskriterien erfüllen.

weitere Förderkriterien

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):

  • juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
  • ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
    • EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
    • Nicht-EU-Länder: aufgelistete EWR-Länder und mit dem ESF+ assoziierte Länder oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)

Natürliche Personen, d. h. Einzelunternehmer, wenn das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt). Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.

Internationale Organisationen sind NICHT förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.

Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.

EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.

Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).

Sozialpartnerorganisationen - Dazu gehören insbesondere die europäischen Sozialpartnerorganisationen, die gemäß Artikel 154 AEUV konsultiert werden (siehe Liste der konsultierten Organisationen), sowie andere Sozialpartnerorganisationen auf europäischer Ebene, die nicht in dieser Liste aufgeführt sind, die aber beispielsweise an der Vorbereitung und Einleitung des europäischen sozialen Dialogs auf sektoraler Ebene beteiligt sind. Sozialpartnerorganisationen ohne Rechtspersönlichkeit sind förderfähig, sofern die Bedingungen für Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit (siehe oben) erfüllt sind.

Länder, die derzeit über Assoziierungsabkommen verhandeln - Begünstigte aus Ländern, mit denen derzeit Verhandlungen geführt werden (siehe Liste oben), können an der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen und Zuschüsse unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung des Zuschusses abgeschlossen werden (mit rückwirkender Kraft, falls im Abkommen vorgesehen).

Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.

Zusatzinformationen

Themen

Arbeitsmarkt/Beschäftigung, KMU & Unternehmertum, Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, 
Gesundheit, Soziales, Sport, 
Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Projektlaufzeit

zwischen 24 und 36 Monate

Zusätzliche Informationen

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:

  • Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
  • Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
  • Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
    • Detaillierte Budgettabelle/Kalkulator: nicht anwendbar
    • Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams
    • Tätigkeitsberichte des letzten Jahres
    • Liste früherer Projekte in den letzten 3 Jahren, die mit dem Thema der Aufforderung in Zusammenhang stehen (Vorlage in Teil B verfügbar)

Zusätzliche besondere Anhänge: Bitte beachten Sie, dass alle besonderen Anhänge vorgelegt werden müssen

  • Anhang A: (Eine) unterzeichnete Verpflichtungserklärung(en) des (der) potenziellen Investors (Investoren) zur Investition/Co-Investition in das zu schaffende Finanzinstrument.
  • Anhang B: Unterzeichnete Verpflichtungserklärung(en) der unterstützenden Organisation(en) zur Bereitstellung von Dienstleistungen zur Unternehmensentwicklung/Investitionsbereitschaft für (potenzielle) Investitionsempfänger.
  • Anhang C: Mindestens ein Antragsteller oder Mitantragsteller muss eine Liste der Projekte vorlegen, die die Arbeit der letzten drei Jahre bei der Konzeption oder Umsetzung von Finanzierungsmechanismen für Sozialunternehmen widerspiegeln. Geben Sie für jede Maßnahme die Ziele, den Ort, die Ergebnisse, die Rolle der Organisation und den Grad ihrer Beteiligung, die Kosten usw. an.
  • Anhang D: Mindestens ein Antragsteller oder Mitantragsteller muss eine Liste der Projekte vorlegen, die in den letzten drei Jahren im Zusammenhang mit der Konzeption/Bereitstellung von Dienstleistungen zur Unternehmensentwicklung und/oder Investitionsbereitschaft für Sozialunternehmen durchgeführt wurden. Geben Sie für jede Maßnahme die Ziele, den Standort, die Art der erbrachten Dienstleistungen, die Anzahl der Organisationen, die Ergebnisse, die Rolle der Organisation und den Grad ihrer Beteiligung, die Kosten usw. an.

Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B). Die Bewertenden werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.

Kontakt

ESF+ Programm Österreich
Website

Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden Jetzt Registrieren