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Call-Eckdaten
Plattform für digitale Fertigkeiten und Arbeitsplätze
Förderprogramm
Digitales Europa
Call Nummer
DIGITAL-2024-ADVANCED-DIGITAL-06-SKILLS
Termine
Öffnung
29.02.2024
Deadline
29.05.2024 17:00
Förderquote
100 %
Budget des Calls
€ 2.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 2.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieser Aufforderung ist es, die Einrichtung neuer Nationaler Koalitionen und nationaler Websites in Mitgliedstaaten, die noch keine haben, sowie die Fortsetzung und Ausweitung der Aktivitäten bereits bestehender Nationaler Koalitionen und nationaler Websites zu gewährleisten. Diese Aktion wird im Rahmen einer Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahme durchgeführt, mit der ein Konsortium finanziert wird, das für die Durchführung der in dieser Aufforderung aufgeführten Aktivitäten verantwortlich ist.
Call-Ziele
Diese Aktion zielt darauf ab, die Aktivitäten der Websites der nationalen Koalitionen, die im Rahmen der CEF-TC-Aufrufe in den Jahren 2019 und 2020 eingerichtet wurden, weiter auszubauen und die Einrichtung neuer Websites in Mitgliedstaaten, die noch keine haben, innerhalb des durch die CEF-Aufrufe geschaffenen Netzwerks zu unterstützen. In Mitgliedstaaten, die noch keine nationale Website haben, sollte eine National Coalition eingerichtet werden. Die nationalen Websites müssen von der National Coalition der Mitgliedstaaten eingerichtet werden. Die Vorgehensweise zur Unterstützung der Einrichtung nationaler Koalitionen in Mitgliedstaaten, die noch keine haben und sich anschließen möchten, bleibt dem Konsortium überlassen. In Mitgliedstaaten, in denen es bereits eine Nationale Koalition und eine nationale Website gibt, sollte das Konsortium sicherstellen, dass entweder die bereits bestehende Nationale Koalition oder eine andere Einrichtung, die sich als neue Nationale Koalition etablieren möchte (z. B. in dem Fall, dass die bestehende Nationale Koalition nicht mehr die Nationale Koalition für diesen Mitgliedstaat sein möchte), die in dieser Aufforderung aufgeführten Aktivitäten durchführen. Sie sollten dafür sorgen, dass eine bestehende nationale Website/Datenbank für diesen Zweck weiterverwendet wird. In Mitgliedstaaten, in denen es bereits eine nationale Koalition, aber keine nationale Website gibt, muss das Konsortium sicherstellen, dass die nationale Koalition die in dieser Aufforderung aufgeführten Aktivitäten zur Einrichtung und zum Betrieb der nationalen Website im Hinblick auf die Verbindung mit der Plattform für digitale Kompetenzen und Arbeitsplätze durchführt.
Das Konsortium muss in seinem Antrag detailliert beschreiben, wie es sicherstellen wird, dass die nationalen Koalitionen mit seiner Unterstützung die unten aufgeführten Aktivitäten durchführen. Es wird dringend empfohlen, in den Vorschlägen ausdrücklich auf die folgenden Punkte der RELEVANCE-Kriterien einzugehen.
Die Aktivitäten sollen folgende Aspekte umfassen:
- Entwicklung und Vernetzung der Infrastrukturen (Websites) der nationalen Koalitionen für digitale Kompetenzen und Arbeitsplätze, die noch nicht an die Kernplattform angeschlossen sind, durch interoperable Verbindungen, die den Austausch mit den Komponenten der Kernplattform integrieren und ermöglichen.
- Zugang zu nationalen/regionalen/lokalen Stakeholdern und Praktiken schaffen, indem interoperable Verbindungen aufgebaut werden, um für den lokalen Kontext relevante Dienste anzubieten.
- Ausweitung und Einbindung nationaler Koalitionen für digitale Kompetenzen und Arbeitsplätze, die bereits mit der Kernplattform verbunden sind.
Finanzielle Unterstützung für Dritte (FSTP) ist im Rahmen der Aufforderung DIGITAL-2024- ADVANCED-DIGITAL-06 für Finanzhilfen unter bestimmten Bedingungen zulässig. Bei der Ausarbeitung seines Plans für die Nutzung von FSTP könnte das Konsortium die nationalen Koalitionen ermitteln, die bereits im Rahmen der CEF-TC 2019-2020 eingerichtet/finanziert wurden und nicht Teil des Konsortiums sind und die im Rahmen von FSTP finanziert werden könnten. Das Konsortium könnte auch neue Nationale Koalitionen in Mitgliedstaaten anwerben, in denen es noch keine gibt. Es wird erwartet, dass das FSTP proportional zu den unten beschriebenen Aktivitäten angepasst wird. Obwohl für den Gesamtanteil des FSTP am Budget keine Obergrenze festgelegt ist, wird erwartet, dass das Konsortium eine angemessene Aufteilung zwischen dem vom Konsortium zu verwendenden Projektbudget und dem FSTP gewährleistet.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Der Austausch relevanter Inhalte und Daten zu digitalen Kompetenzen und Arbeitsplätzen auf EU- und nationaler Ebene zwischen den nationalen Websites und der zentralen Plattform wird Studierenden und Arbeitssuchenden dabei helfen, Ausbildungs-/Praktikumsmöglichkeiten zu finden, Unternehmen bei der Deckung ihres Qualifikationsbedarfs zu unterstützen, Arbeitnehmende zu schulen, die Verbreitung innovativer Ausbildungslösungen zu erleichtern, die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Koalitionen zu stärken und das Lernen über Sektoren und Grenzen hinweg zu ermöglichen sowie den Endnutzern einen Lernweg zu empfehlen.
Diese Maßnahme wird dazu beitragen, die im politischen Programm für das digitale Jahrzehnt gesetzten Ziele zu erreichen, nämlich die Zahl der europäischen Erwachsenen, die zumindest über grundlegende digitale Kompetenzen verfügen, auf 80 % zu erhöhen und 20 Millionen IKT-Fachleute in Europa zu erreichen, während gleichzeitig der Zugang von Frauen zu diesem Bereich gefördert wird, um die geschlechtsspezifische Diskrepanz im Technologiesektor bis 2030 zu überwinden und zur Digitalisierung der wichtigsten Wirtschaftssektoren beizutragen.
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Erwartete Ergebnisse
Die Ergebnisse können unterschiedlich ausfallen, da einige Mitgliedstaaten bereits Nationale Koalitionen und nationale Websites eingerichtet haben, während dies in anderen noch nicht der Fall ist. Das Konsortium muss mindestens sicherstellen, dass alle im Rahmen dieser Aktion geförderten Nationalen Koalitionen die folgenden Aktivitäten durchführen, und es wird dringend empfohlen, dass die Vorschläge diese Punkte (einschließlich der allgemeinen Bestimmungen) ausdrücklich unter den Vergabekriterien für die Durchführung abdecken:
- Aktivität 1: Web-Entwicklung
- 1.1. Entwicklung einer nationalen Website/Datenbank pro teilnehmenden Mitgliedstaat, der noch keine nationale Website hat. Die nationale Website, die als "Web-Antenne" (oder Link) zur Kernplattform dient, muss Inhalte und Daten zu digitalen Kompetenzen und Arbeitsplätzen in einer kohärenten und strukturierten Weise in der/den Amtssprache(n) des betreffenden Landes bereitstellen. Der Inhalt muss interoperable Links zur Kernplattform sowie zu anderen nationalen Web-Antennen im Einklang mit den technischen Spezifikationen enthalten.
- 1.2. Aktualisierung und Pflege der nationalen Websites in den Mitgliedstaaten, in denen diese bereits eingerichtet wurden.
- 1.3. Technische Wartung, Unterstützung und Sicherheitsupdates müssen für die nationale Website bereitgestellt werden.
- Aktivität 2: Dienstleistungen, Inhalte und gemeinschaftsbezogene Aktivitäten: Die erwarteten Ergebnisse müssen in der/den Amtssprache(n) bereitgestellt und auf den nationalen Websites aller Nationalen Koalitionen (außer 2.1) veröffentlicht werden:
- 2.1 Präsentation der Nationalen Koalition und ihrer Mitglieder für neue Nationale Koalitionen: ein interoperabler Teil, der auf den technischen Spezifikationen basiert, die im Rahmen von Aktivität 1 bereitgestellt wurden, und der digitale Fähigkeiten für Arbeitskräfte, IKT-Fachleute und andere digitale Expert*innen, Bildung und Bürger*innen umfasst.
- 2.2 Präsentation relevanter Teile des Inhalts der Kernplattform EU-Initiativen zu digitalen Kompetenzen und Arbeitsplätzen, EU-Finanzierungsmöglichkeiten, Nachrichten, Veranstaltungen usw. Die nationalen Koalitionen sollten auch zusätzliche relevante Inhalte der Kernplattform entsprechend ihren territorialen Bedürfnissen und Besonderheiten präsentieren.
- 2.3 Schaffung und Umsetzung eines interoperablen Speichers für bewährte Praktiken, der das API-Modell (aus Aktivität 1) nutzt und mit dem Speicher der Kerndienstplattform verbunden ist, basierend auf den technischen Spezifikationen (aus Aktivität 1) und einem gemeinsamen, einheitlichen Ansatz. Die vorgeschlagene Maßnahme muss bewährte Verfahren auswählen und fördern, die Lücken und lokale Besonderheiten berücksichtigen.
- 2.4 Schaffung und Umsetzung eines interoperablen Ressourcenspeichers für digitale Kompetenzen mit einem speziellen Bereich, der nationale und regionale Strategien und Maßnahmen, Lehrpläne, nicht-proprietäre MOOCs, Einzelheiten zu Methoden, Fallstudien und anderes Schulungsmaterial zur Verfügung stellt.
- 2.5 Präsentation relevanter und innovativer Schulungsmöglichkeiten für fortgeschrittene digitale Kompetenzen, die derzeit verfügbar sind und sich an Endnutzer*innen richten. Die vorgestellten Schulungsmöglichkeiten sollten verschiedene Settings (Online, Klassenzimmer, Bootcamps, berufsbegleitend) und verschiedene Formate (Teilzeit, Vollzeit, Kurzzeit) abdecken und von einem breiten Spektrum von Anbietern (Industrie, formale Aus- und Weiterbildung, offenes Lernen) angeboten werden, um Flexibilität und Relevanz für die Nutzer zu gewährleisten. Die Website sollte es den Stakeholdern ermöglichen, über eine Online-Schnittstelle bevorstehende Schulungsangebote zu digitalen Kompetenzen zur Veröffentlichung einzureichen, und die National Coalition sollte vor der Veröffentlichung ein Prüfverfahren einführen. Falls solche Plattformen/Datenbanken mit relevanten Schulungsangeboten zu digitalen Kompetenzen auf nationaler und/oder regionaler Ebene bereits existieren, sollte die National Coalition für Sichtbarkeit und Links zu diesen Datenbanken sorgen, um die Suche nach relevanten Schulungsangeboten für Endnutzer*innen zu erleichtern und die Transparenz insgesamt zu erhöhen.
- 2.6 Präsentation von Finanzierungsmöglichkeiten für digitale Fertigkeiten auf nationaler und europäischer Ebene, einschließlich einschlägiger Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, Darlehen für Weiterbildungsmaßnahmen (z.B. Einkommensteilungsvereinbarungen) und anderer Finanzinstrumente.
- 2.7 Veranstaltungen: Jede nationale Koalition sollte regelmäßig relevante Veranstaltungen in ihrem Online-Kalender veröffentlichen und dabei die Interoperabilität mit dem System der Kernplattform sicherstellen.
- 2.8 Nachrichtenproduktion und Qualifikationsinformationen: Jede nationale Koalition muss es den Stakeholdern ermöglichen, Nachrichten zu verschiedenen Themen im Zusammenhang mit digitalen Kompetenzen sowie Informationen/Daten zu den im Land am meisten benötigten Kompetenzen zu veröffentlichen/zu kommentieren/diskutieren. Außerdem sollte sie regelmäßig Nachrichtenmeldungen veröffentlichen.
- 2.9 Webinare/Online-Veranstaltungen, Peer-to-Peer-Learning und Erfahrungsaustausch: Die National Coalition muss Webinare organisieren und veröffentlichen, um Stakeholder im Land und andere National Coalitions über die Entwicklung digitaler Kompetenzen, Ansätze und bewährte Verfahren zu informieren. Die National Coalition muss auch über nationale Exper*innen für digitale Kompetenzen zu Webinaren/Workshops beitragen, die vom Koordinierenden der Kernplattform organisiert werden, um den Inhalt der Kernplattform zu überprüfen und Verbindungen zu nationalen Inhalten und Stakeholdern zu identifizieren.
- 2.10 Kommunikation, Werbung und Community-Management: Die nationale Koalition sollte in Absprache mit dem Eigentümer der Kernplattform ein gemeinsames Layout mit erkennbaren Merkmalen sowie ausreichende Werbung und Kommunikation über die auf der nationalen Website veröffentlichten Inhalte sicherstellen. Dies wird auch die Wiederholbarkeit fördern und die Skalierung innovativer Lösungen erleichtern. Insbesondere sollte die National Coalition Pressemitteilungen verbreiten und Online-Kommunikationsmittel wie Newsletter und soziale Medien nutzen. Sie sollte auch die Bemühungen der Mitglieder unterstützen, ihre Zielgruppen über die Dienste und Inhalte der Plattform zu informieren. Sie sollte die Beteiligten dazu ermutigen, aktiv zu den Online-Aktivitäten auf der Kernplattform beizutragen und Ressourcen über das Repository zur Verfügung zu stellen.
- Aktivität 3: Nachbearbeitung und Lokalisierung von Inhalten
- Alle nationalen Koalitionen müssen die Übersetzung von Inhalten und die Nachbearbeitung von Inhalten aus dem Englischen in die Amtssprache(n) und umgekehrt anbieten, um die Inhalte für den lokalen Kontext relevant zu machen.
- Die nationalen Websites müssen die Informationen auf der Hauptplattform wiederverwenden, indem sie sie in ihrer/ihren Amtssprache(n) veröffentlichen (z. B. Informationen zur EU-Politik, Informationen über Kompetenzen, ausgewählte bewährte Verfahren, Veranstaltungen, Nachrichten, Finanzierungsmöglichkeiten, Inhalte, die für nationale Akteure und Aktivitäten relevant sind). Umgekehrt werden die Nationalen Koalitionen englische Übersetzungen ihrer Inhalte für die Hauptplattform überprüfen, die Informationen von den nationalen Websites verbreiten wird (z. B. bewährte Verfahren, Finanzierungs-/Ausbildungsmöglichkeiten, Veranstaltungen, Nachrichten).
- Die nationalen Koalitionen werden die Dienste des maschinellen Übersetzungssystems eTranslation der Europäischen Kommission in Anspruch nehmen. Sie müssen die vom maschinellen Übersetzungssystem in ihre Amtssprache(n) übersetzten Texte überprüfen und vor der Veröffentlichung nachbearbeiten. In ähnlicher Weise werden die nationalen Koalitionen auch die automatische Übersetzung von Inhalten der nationalen Websites ins Englische überprüfen, bevor sie diese auf der Hauptplattform veröffentlichen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium eingereicht werden, das sich aus mindestens fünf Antragstellern (Begünstigte, nicht verbundene Einrichtungen) aus vier verschiedenen Ländern zusammensetzt. Mindestens vier Antragsteller müssen nationale Koalitionen sein, die im Rahmen der CEF-TC-Aufforderungen CEF-TC-2019-2 und CEF-TC-2020-2 gefördert werden. Alle bereits bestehenden Nationalen Koalitionen werden dringend ermutigt, sich als Mitglieder des Konsortiums zu bewerben.
Um für eine Finanzierung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller sein:
- Rechtspersonen (öffentliche oder private Einrichtungen)
- die ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- EWR-Länder (Norwegen, Island, Liechtenstein) für alle Themen
- Andere mit dem Digitalen Europe Programm verbundene Länder (Liste der teilnehmenden Länder)
Sonderfälle:
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, es handelt sich um internationale Organisationen von europäischem Interesse im Sinne von Artikel 2 der Verordnung über das digitale Europa (d. h. internationale Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten sind oder deren Sitz sich in einem Mitgliedstaat befindet).
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen.
weitere Förderkriterien
Projekte, die EU-Verschlusssachen betreffen, müssen einer Sicherheitsprüfung unterzogen werden, um die Finanzierung zu genehmigen, und können besonderen Sicherheitsvorschriften unterliegen (die in einem Schreiben über Sicherheitsaspekte (SAL), das der Finanzhilfevereinbarung beigefügt ist, im Einzelnen aufgeführt sind).
Finanzielle Unterstützung für Dritte in Form von Finanzhilfen oder ähnlichen Formen der Unterstützung ist unter den folgenden Bedingungen zulässig:
- die Aufforderungen müssen offen sein, auf breiter Basis veröffentlicht werden und den EU-Standards für Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen
- die Aufforderungen müssen auf dem Portal für Finanzhilfen und Ausschreibungen und auf den Websites der Teilnehmer veröffentlicht werden
- die Aufforderungen müssen mindestens zwei Monate lang offen bleiben
- wenn die Fristen für die Aufforderungen geändert werden, muss dies unverzüglich auf dem Portal veröffentlicht werden, und alle registrierten Antragsteller müssen über die Änderung informiert werden.
- die Ergebnisse der Aufforderung müssen auf den Websites der Teilnehmer veröffentlicht werden, einschließlich einer Beschreibung der ausgewählten Projekte, der Termine für die Gewährung der Zuschüsse, der Projektlaufzeiten und der Namen und Länder der Endempfänger.
- die Aufforderungen müssen eine klare europäische Dimension haben.
- aus dem Projektantrag muss klar hervorgehen, warum eine finanzielle Unterstützung für Dritte erforderlich ist, wie sie verwaltet wird und welche Arten von Aktivitäten für eine finanzielle Unterstützung in Frage kommen. Der Vorschlag muss auch eine klare Beschreibung der zu erzielenden Ergebnisse enthalten.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- Detaillierte Budgettabelle/-berechnung: nicht zutreffend
- Lebensläufe des Kernprojektteams: nicht zutreffend
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar): zutreffend
- Erklärungen zur Eigentumskontrolle: nicht zutreffend
Die Vorschläge sind auf maximal 50 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
Call document DIGITAL-2024-ADVANCED-DIGITAL-06Call document DIGITAL-2024-ADVANCED-DIGITAL-06(591kB)
Kontakt
Website
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