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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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    Themen
  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

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    Stichwort
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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Kulturerbe- und Kunstprojekte, die das Kultur- und Naturerbe schützen, fördern und aufwerten, die Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise steigern und Objekte, Dienstleistungen und Produkte des Kultur- und Naturerbes verbessern und entwickeln. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

Sektorübergreifende Partnerschaft für erschwinglichen Wohnraum

Förderprogramm

Binnenmarktprogramm

Call Nummer

SMP-COSME-2023-HOUS-01

Termine

Öffnung
07.02.2024

Deadline
09.04.2024 17:00

Förderquote

90%

Budget des Calls

€ 1.000.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

€ 1.000.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zielt darauf ab, die Erneuerung von Stadtvierteln in ganz Europa zu fördern, die Energiearmut zu bekämpfen, die soziale Eingliederung zu fördern und sicherzustellen, dass neu gebaute und renovierte Wohneinheiten in den geförderten Stadtvierteln erschwinglich, innovativ und integrativ bleiben.

Call-Ziele

Vor diesem Hintergrund zielt diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen darauf ab, die Europäische Partnerschaft für bezahlbaren Wohnraum ("AHI-Partnerschaft") einzurichten, um Organisationen zu unterstützen, die im Bereich der Renovierung und des Baus von Sozialwohnungen und erschwinglichen Wohnungen tätig sind, sowie lokale Industriepartnerschaften (LIPs) in ganz Europa. Einerseits wird die AHI-Partnerschaft als Pool für Fachwissen auf EU-Ebene fungieren und allen interessierten Organisationen, die in der Konzeption, Planung, Finanzierung oder Umsetzung eines Bau- oder Renovierungsprojekts für sozialen und erschwinglichen Wohnraum tätig sind, Fachwissen, bewährte Verfahren und Möglichkeiten zum Wissenstransfer zur Verfügung stellen. Andererseits wird die AHI-Partnerschaft den Mitgliedern von (mindestens) 35 ausgewählten LIPs maßgeschneiderte Unterstützung und maßgeschneiderte Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau bieten. Dabei wird ein integrierter Ansatz verfolgt und auf die Umsetzung eines Leuchtturmviertels hingearbeitet, wodurch ein Beitrag zum Gesamtziel der Initiative für bezahlbares Wohnen geleistet wird, 100 Leuchtturmviertel in ihrer Entwicklung zu unterstützen, wie es in der Renovierungswelle festgelegt wurde. Die AHI-Partnerschaft wird darauf abzielen, das Replikationspotenzial identifizierter und entwickelter erfolgreicher Praktiken zu erhöhen und nicht nach einem Einheitsansatz vorzugehen, der die Besonderheiten des Projekts berücksichtigt.

Die Zusammenarbeit zwischen einer Vielzahl von Organisationen ist erforderlich, um die soziale und wirtschaftliche Wiederbelebung von Stadtvierteln im Rahmen von Renovierungs- und Bauprojekten für Sozialwohnungen und erschwinglichen Wohnraum auf Stadtteilebene anzustreben. Daher wird die AHI-Partnerschaft darauf abzielen, Multi-Stakeholder- und öffentlich-private Partnerschaften einzugehen. Sie wird KMU, die im Bereich des erschwinglichen und sozialen Wohnungsbaus tätig sind (z. B. öffentliche, nicht oder nur beschränkt gewinnorientierte Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften, soziale Vermietungsagenturen und -unternehmen, Mieter*innen- und Anwohner*innenvereinigungen, private Sozialvermieter*innen) und im Baugewerbe (einschließlich der energetischen Sanierung, des Rückbaus und der Entsorgung von Bauabfällen) unterstützen, um mit anderen KMU (z. B. Architekt*innen, Energieauditanbieter*innen, Energiedienstleistungsunternehmen, Stadtplaner*innen und -gestalter*innen, Sozial- und Gesundheitsdienstleistern), lokalen Behörden und Einrichtungen (z. B. bei der Erteilung von Baugenehmigungen, bei der Erteilung von Baugenehmigungen, bei der z. B. bei der Erteilung von Baugenehmigungen, als Beschaffungsstellen für Renovierungsprojekte) und anderen relevanten Organisationen wie Impact-Investoren und Organisationen zur Unterstützung von Unternehmen (z. B. Inkubatoren, Beschleuniger, Handelskammern), Technologiezentren, Wissenschaftsparks, Forschungsinstitute, Innovationszentren (z. B. Cluster für soziale und ökologische Innovation), dritte Orte (z. B. Fab Labs, Living Labs, Gemeinschaftszentren), Anbietende von Berufsausbildung, soziale Unternehmen und Genossenschaften zur Arbeitsintegration.

Die AHI-Partnerschaft wird auch darauf abzielen, die Arbeitskräfte relevanter Parteien, die an solchen Projekten beteiligt sind, weiterzubilden und neu zu qualifizieren. So sollen beispielsweise digitale, ökologische und soziale innovative Lösungen für Leuchtturmprojekte integriert und erforderliche Entwicklungen (z. B. in den Bereichen Regulierung, Finanzierung, Planung, Management, Technik und Soziales) für den sozialen und bezahlbaren Wohnungsbau ermittelt werden.

Die AHI-Partnerschaft wird den Wissenstransfer und den Austausch von Best Practices erleichtern, die auf andere Bezirke in Europa übertragen werden können, und Einblicke in die Faktoren geben, die eine erfolgreiche Übertragung von Best Practices auf andere Projekte ermöglichen.

Die AHI-Partnerschaft wird erfolgreiche Praktiken verbreiten und dabei helfen, Chancen zu erkennen und Herausforderungen bei der Renovierung und dem Bau von Sozialwohnungen und erschwinglichen Wohnungen zu überwinden. Sie wird Empfehlungen für eine nachhaltige Finanzierung, eine bessere Regulierung und den Zugang zu Technologien für die Einführung solcher Projekte geben.

Von der AHI-Partnerschaft wird erwartet, dass sie andere EU-Initiativen und -Projekte abbildet und mit ihnen in Verbindung steht. In dieser Hinsicht sollte sie Synergien mit Initiativen im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses schaffen und das volle Potenzial der öffentlich zugänglichen technischen Module und der vom "European Affordable Housing Consortium" entwickelten Materialien für den Kapazitätsaufbau (z. B. Entwürfe, Mentoring-Programm, Handbücher, Aufzeichnungen von Schulungen) in der Startphase der Initiative für erschwinglichen Wohnraum nutzen.

Die Unterstützungsaktivitäten der AHI-Partnerschaft lassen sich in zwei Kategorien einteilen: Einerseits Aktivitäten im Zusammenhang mit der maßgeschneiderten Unterstützung für die (mindestens) 35 ausgewählten LIPs, die auf die Umsetzung eines Leuchtturmviertels hinarbeiten. Andererseits Aktivitäten im Zusammenhang mit allgemeiner Unterstützung, die allen interessierten Organisationen zur Verfügung steht, die sich mit Renovierungs- und Bauprojekten für Sozialwohnungen und erschwinglichen Wohnraum befassen, die auf die Erneuerung von Stadtteilen abzielen.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

Die erwartete Gesamtwirkung der Aktion besteht darin, einen Beitrag zur Verringerung der Unbezahlbarkeit von Wohnraum, der mit Wohngebäuden verbundenen Treibhausgasemissionen, der Energiearmut und der sozialen Ausgrenzung in Europa zu leisten. Sie soll die Anwendung eines integrierten Ansatzes bei Renovierungs- und Bauprojekten für Sozialwohnungen und erschwingliche Wohnungen in Stadtvierteln fördern, die auf die Erneuerung der Nachbarschaft ausgerichtet sind. Es zielt darauf ab, die Mitglieder der LIPs und alle interessierten Organisationen zu unterstützen, die an der Konzeption, Planung, Finanzierung oder Umsetzung eines Bau- oder Renovierungsprojekts für Sozialwohnungen und erschwinglichen Wohnraum auf Stadtteilebene beteiligt sind. Dies geschieht zum einen durch die direkte Unterstützung von 35 ausgewählten Projekten vor Ort und zum anderen durch die Förderung des integrierten Ansatzes bei gleichzeitiger Verbesserung des Fachwissens und des Wissensaustauschs mit den relevanten Organisationen auf EU-, nationaler, regionaler und lokaler Ebene.

Für die Berichterstattung und die Überwachung muss ein solider Satz von Leistungsindikatoren mit einer ordnungsgemäß begründeten Methodik verwendet werden. Die Vorschläge müssen eine Überwachungs- und Berichterstattungsstrategie mit geeigneten Indikatoren zur Messung von Outputs, Ergebnissen und längerfristigen Auswirkungen vorlegen und erläutern, die dem vorgeschlagenen Maßnahmenpaket entsprechen. Zentrale Leistungsindikatoren für die Berichterstattung und das Monitoring: Die nachstehende Liste ist nicht erschöpfend und gibt das Minimum der zu verwendenden Indikatoren an. Zusätzliche Leistungsindikatoren können vorgeschlagen werden):

  • Anzahl und geografische Verteilung der LIPs, die eine maßgeschneiderte Unterstützung als Leuchtturmdistrikt im Rahmen der Initiative für erschwinglichen Wohnraum beantragen;
  • Anzahl und geografische Verteilung der LIPs, die maßgeschneiderte Unterstützung erhalten;
  • Vielfalt der Partner innerhalb der ausgewählten LIPs, die maßgeschneiderte Unterstützung erhalten;
  • Vielfalt der Aktivitäten und Bereiche, in denen ausgewählte LIPs Unterstützung erhalten;
  • Anzahl und geografische Verteilung der KMU, die von den Dienstleistungen (sowohl maßgeschneiderte als auch allgemeine Unterstützung) der AHI-Partnerschaft profitieren, mit dem Ziel von insgesamt 2000 unterstützten KMU;
  • Anzahl und geografische Verteilung der KMU, die direkt im Wohnungsbau tätig sind, und der KMU, die nicht im Wohnungsbau tätig sind, die sowohl von der maßgeschneiderten als auch von der allgemeinen Unterstützung durch die AHI-Partnerschaft profitieren;
  • Anzahl und Umfang der ermittelten bewährten Verfahren und der formulierten Empfehlungen;
  • Anzahl der identifizierten möglichen zusätzlichen Finanzierungsmöglichkeiten für innovative Produkte oder Dienstleistungen, die auf den sozialen und erschwinglichen Wohnungsbau ausgerichtet sind;
  • Anzahl der organisierten Seminare, Schulungen, Workshops, Fokusgruppen und anderen Veranstaltungen;
  • Anzahl der Teilnehmer*innen von KMU, die nicht im Wohnungssektor tätig sind, lokalen Behörden, Anbietenden von sozialem und erschwinglichem Wohnraum und anderen relevanten Einrichtungen (z. B. Energieauditanbietende, Energiedienstleistungsunternehmen, Stadtplaner*innen und -gestalter*innen, nationale und regionale Entwicklungsbanken, Berufsbildungsanbieter*innen, Stiftungen, Architekt*innen, lokale Sozialdienste, Energiedienstleistungsunternehmen, Energieauditunternehmen, Cluster für soziale und ökologische Innovation, Forschungszentren) an Seminaren, Schulungen, Workshops, Fokusgruppen und anderen Veranstaltungen und Aktivitäten zum Kapazitätsaufbau.

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Erwartete Ergebnisse

Die Initiative für erschwinglichen Wohnraum und diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen unterstützen Projekte mit integrierten Ansätzen, die als Renovierungs- oder Bauprojekte definiert sind, die auf Nachbarschaftsebene stattfinden und verschiedene Organisationen und lokale Stakeholder mobilisieren. Solche Projekte betreffen mehrere Gebäude und Wohneinheiten, haben als Voraussetzung einen Schwerpunkt auf Energieeffizienz und zielen hauptsächlich auf sozialen und erschwinglichen Wohnraum ab.

Die im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen eingerichtete europäische AHI-Partnerschaft soll die folgenden 4 Hauptprioritäten erfüllen:

  • Priorität 1: EU-weite Förderung des Einsatzes integrierter Konzepte für die energetische Sanierung und den energieeffizienten Bau von Sozialwohnungen und erschwinglichen Wohnungen auf Stadtteilebene unter besonderer Berücksichtigung benachteiligter Gruppen (z. B. in Bezug auf Erschwinglichkeit, Wohnqualität, Engagement und Zugehörigkeitsgefühl);
  • Priorität 2: Ermittlung des Unterstützungsbedarfs von (mindestens) 35 ausgewählten LIPs, die ein lokales Renovierungs- oder Bauprojekt für einen Leuchtturmbezirk durchführen. Bereitstellung von Kapazitäten und maßgeschneiderter technischer Unterstützung für die Mitglieder, um eine effiziente Projektdurchführung zu ermöglichen und die Projekte zu motivieren, weitere Aspekte integrierter Ansätze zu erkunden, die bisher noch nicht berücksichtigt wurden;
  • Priorität 3: Als Projektkatalysator und Zentrum für Fachwissen, Vernetzung und Wissenstransfer für alle interessierten und/oder beteiligten Organisationen fungieren, die sich mit der Renovierung und dem Bau von Sozialwohnungen und erschwinglichen Wohnungen mit dem Ziel der Erneuerung von Stadtvierteln beschäftigen;
  • Priorität 4: Zusammenstellung und Verbreitung bewährter Praktiken, die in ganz Europa nachgeahmt werden können, sowie Förderung und Bereitstellung der entwickelten Materialien (z. B. Entwürfe, Lehrpläne für den Kapazitätsaufbau, bewährte Praktiken, Finanzierungspläne)

Um die oben genannten Ziele zu erreichen, muss die AHI-Partnerschaft die folgenden obligatorischen Aktivitäten durchführen:

  • Auswahl von (mindestens) 35 LIPs über ein transparentes und offenes Auswahlverfahren
  • Maßgeschneiderte Unterstützung und Kapazitätsaufbau für die Mitglieder der (mindestens) 35 ausgewählten LIPs, die Leuchtturmdistrikte umsetzen
  • Allgemeine Unterstützung für alle interessierten und/oder beteiligten Organisationen, die sich mit der Renovierung und dem Bau von Sozialwohnungen und erschwinglichen Wohnungen befassen, die auf die Erneuerung von Stadtteilen abzielen
  • Maßgeschneiderte Unterstützung für die (mindestens) 35 ausgewählten LIPs und allgemeine Unterstützung für alle interessierten und/oder beteiligten Organisationen, die sich mit der Renovierung und dem Bau von Sozialwohnungen und erschwinglichen Wohnungen auf Bezirksebene befassen, um Zugang zu Finanzierung und finanzieller Unterstützung zu erhalten
  • Entwicklung einer umfassenden Kommunikations- und Verbreitungsstrategie, die die Gemeinschaft der Initiative für erschwinglichen Wohnraum einrichtet, Kommunikationsinstrumente entwickelt (z. B. Newsletter, Werbevideos) und sicherstellt, dass einschlägige Experten auf dem Gebiet und EU-finanzierte Projekte, die für die ausgewählten LIPs relevant sind, sowie alle anderen relevanten Organisationen erreicht werden.

Ausführlichere Informationen zu den Aktivitäten finden Sie auf den Seiten 12-16 des Aufrufs.


Auf den Seiten 10-12 des Aufforderungsdokuments sind die folgenden Begriffe definiert:

  • Sozialer und erschwinglicher Wohnungsbau
  • Energetische Sanierung und energieeffiziente Bauprojekte
  • Integrierter Ansatz
    • Angepasste Technologien und technische Innovation
    • Umweltfreundliche Innovation
    • Soziale Innovation und auf den Menschen ausgerichtete Interventionsmodelle
    • Partnerschaften, Multi-Stakeholder und sektorübergreifendes Engagement
  • Lokale Industriepartnerschaften (LIPs)
  • Leuchtturm-Distrikte

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Die Vorschläge müssen von Konsortien eingereicht werden, die sich aus mindestens vier und höchstens sechs Partnern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) zusammensetzen und die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Mindestens 3 Konsortialpartner müssen jeweils Mitglieder mit Sitz in mindestens 10 verschiedenen förderfähigen Ländern haben und/oder diese vertreten;
  • Mindestens ein Konsortialpartner muss im sozialen Wohnungsbau tätig sein (oder Mitglieder haben) (z. B. Wohnungsbaugesellschaften, Wohnungsbaugenossenschaften, Anbieter von Sozialwohnungen, repräsentative Organisationen oder Verbände von Anbietern von Sozialwohnungen).
  • Mindestens 1 Konsortialpartner muss im Bausektor tätig sein (oder Mitglieder haben).
  • Mindestens 1 Konsortialpartner muss auf intelligente, energieeffiziente und energiesparende Lösungen, Fernheizung/-kühlung und die Substitution thermischer Energiesysteme spezialisiert sein (oder Mitglieder haben).
  • Mindestens 1 Konsortialpartner muss im Bereich der erneuerbaren Energien tätig sein (oder Mitglieder haben)
  • Mindestens 1 Konsortialpartner muss ein Finanzinstitut oder ein Vertreter von Finanzinstituten, Finanzberatungsdiensten oder Investmentfonds sein. Dieser Partner muss Mitglieder haben, die in mindestens 5 verschiedenen förderfähigen Ländern ansässig sind und/oder diese vertreten und/oder dort tätig sind. Sind mehrere dieser Finanzinstitute an dem Konsortium beteiligt, gilt diese Anforderung für alle zusammen.

Ein und dieselbe Partnerorganisation des Konsortiums (Begünstigter; nicht angeschlossen) kann mehr als eine der oben genannten Anforderungen erfüllen.


Die Vorschläge müssen sich auf Aktivitäten beziehen, die in den förderfähigen Ländern stattfinden.

Mindestens 30 % des Zuschussbetrags müssen für die maßgeschneiderte Unterstützung und die maßgeschneiderten Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau für die (mindestens) 35 ausgewählten LIPs verwendet werden, die auf die Umsetzung von Leuchtturmdistrikten hinarbeiten.

weitere Förderkriterien

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):

  • juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
  • ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
    • EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
    • Nicht-EU-Länder: 
      • gelistete EWR-Länder und Länder, die mit dem Binnenmarktprogramm assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)

Besondere Fälle:

Sonderfinanzierung - Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet.

Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt). 

Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie. 

Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind. 

EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.

Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind). 

Länder, die derzeit über Assoziierungsabkommen verhandeln - Begünstigte aus Ländern, mit denen derzeit Verhandlungen geführt werden (siehe oben), können an der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind (mit rückwirkender Wirkung, sofern dies in der Vereinbarung vorgesehen ist).

Zusatzinformationen

Themen

Arbeitsmarkt/Beschäftigung, KMU & Unternehmertum, Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, 
Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, 
Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT , 
Energieeffizienz, Erneuerbare Energie , 
Gesundheit, Soziales, Sport, 
Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit, 
Kreislaufwirtschaft, Natürliche Ressourcen, 
Ländliche & Städtische Entwicklung/Planung

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Projektlaufzeit

24 Monate

Zusätzliche Informationen

Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzhilfen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzhilfen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:

  • detaillierte Budgettabelle/-berechnung (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)

  • Lebensläufe (Kurzbeschreibungen) des Kernprojektteams (freies Format - es wird keine Vorlage bereitgestellt.)

  • Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend

  • Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)

  • kurze Beschreibung jedes Konsortialteilnehmers (einschließlich der angeschlossenen Unternehmen), um nachzuweisen, dass er alle Förder- und Auswahlkriterien erfüllt (freies Format - es wird keine Vorlage bereitgestellt).

Ihr Antrag muss gut lesbar, zugänglich und druckbar sein. Die Vorschläge sind auf maximal 50 Seiten (Teil B) begrenzt. Die Bewertenden werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.

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