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Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Städtepartnerschaft
Förderprogramm
Programm Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte
Call Nummer
CERV-2024-CITIZENS-TOWN-TT
Termine
Öffnung
09.04.2024
Deadline
19.09.2024 17:00
Budget des Calls
€ 4.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 8.455,00 und € 50.745,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist es, den Austausch zwischen Bürger*innen verschiedener Länder, insbesondere durch Städtepartnerschaften, zu fördern, um ihnen den Reichtum und die Vielfalt des gemeinsamen Erbes der Union praktisch nahe zu bringen und ihnen bewusst zu machen, dass dies die Grundlage für eine gemeinsame Zukunft ist.
Call-Ziele
Mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sollen Projekte unterstützt werden, die ein breites Spektrum von Menschen aus Partnerstädten mit unterschiedlichem sozioökonomischem Hintergrund, Geschlecht und Land zusammenbringen. Durch die Mobilisierung von Bürger*innen auf lokaler und EU-Ebene zur Erörterung bestimmter Themen auf der europäischen politischen Agenda soll diese Aufforderung das gegenseitige Verständnis, die Integration und die kulturelle Vielfalt fördern und Möglichkeiten für bürgerschaftliches Engagement auf EU-Ebene entwickeln.
Konkret bedeutet dies:
- Förderung des Austauschs zwischen Bürger*innen aus verschiedenen Ländern;
- den Bürger*innenpraktische Erfahrungen mit dem Reichtum und der Vielfalt des gemeinsamen Erbes der Union zu vermitteln und ihnen bewusst zu machen, dass dies die Grundlage für eine gemeinsame Zukunft ist;
- die friedlichen Beziehungen zwischen den Europäer*innen zu gewährleisten und ihre aktive Beteiligung auf lokaler Ebene sicherzustellen;
- das gegenseitige Verständnis und die Freundschaft zwischen den europäischen Bürger*innen zu stärken;
- die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und den Austausch bewährter Verfahren zu fördern;
- eine gute lokale Regierungsführung zu unterstützen und
- die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im europäischen Integrationsprozess zu stärken.
Es wird erwartet, dass die Städtepartnerschaftsprojekte eine neue, bürgernahe, gleichstellungsfördernde, zukunftsorientierte und konstruktive Sichtweise auf Europa widerspiegeln, die vor allem die jüngere Generation anspricht. Die Projekte können auf den Ergebnissen von Bürger*innenbefragungen beruhen und zu Debatten über konkrete Wege zur Schaffung einer demokratischeren Union führen, um die Bürger*innen in die Lage zu versetzen, sich wieder mit der EU zu beschäftigen und ein stärkeres Gefühl der Eigenverantwortung für das europäische Projekt zu entwickeln.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Verbesserung und Förderung des gegenseitigen Verständnisses und der Freundschaft zwischen den Bürger*innen auf lokaler Ebene.
- Unterstützung der Bürger*innen aus lokalen Gemeinschaften, damit sie den Mehrwert, den die EU durch einen basisorientierten Ansatz bietet, erfahren und erkennen.
- Stärkung des Gefühls der Zugehörigkeit zur EU.
- Förderung einer dauerhaften Bindung zwischen den Gemeinden und zwischen den Bürger*innen.
Erwartete Ergebnisse
Das CERV-Programm trägt zur Förderung des interkulturellen Dialogs bei, indem es Menschen verschiedener Nationalitäten und Sprachen zusammenbringt und ihnen die Möglichkeit gibt, an gemeinsamen Aktivitäten teilzunehmen. In diesem Zusammenhang sollen die Städtepartnerschaftsprojekte das Bewusstsein für den Reichtum des kulturellen und sprachlichen Umfelds in Europa schärfen und das gegenseitige Verständnis und den gegenseitigen Respekt fördern, um so zur Entwicklung einer respektvollen, dynamischen und vielfältigen europäischen Identität und zur Achtung der gemeinsamen Werte, der Demokratie und der Grundrechte beizutragen.
Im Hinblick auf dieses übergeordnete Ziel können die Projekte folgende Themen behandeln (die Liste ist nicht erschöpfend):
- Die EU beruht auf Solidarität: Solidarität zwischen ihren Bürger*innen, Solidarität über die Grenzen zwischen ihren Mitgliedstaaten hinweg und Solidarität durch Unterstützungsmaßnahmen innerhalb und außerhalb der EU. Solidarität ist ein gemeinsamer Wert, der Zusammenhalt schafft und Antworten auf gesellschaftliche Herausforderungen gibt. Städtepartnerschaftsprojekte tragen dazu bei, Verzerrungen in der nationalen Wahrnehmung zu überwinden, indem sie das gegenseitige Verständnis fördern und Foren schaffen, in denen gemeinsame Lösungen auf konstruktive Weise diskutiert werden können. Ihr Ziel sollte es sein, das Bewusstsein dafür zu schärfen, wie wichtig es ist, den europäischen Integrationsprozess auf der Grundlage von Solidarität und EU-Werten zu stärken;
- Town-Twinning-Projekte werden den Bürger*innen die Möglichkeit geben, ihre Vorstellungen von einem Europa zu äußern, das sie wollen. Die im Rahmen des Town-Twinning-Aufrufs geförderten Debatten sollten sich auf die besonderen Errungenschaften der EU sowie auf die Lehren aus der Geschichte und der europäischen Integration stützen. Sie sollten auch über aktuelle Trends nachdenken und die Teilnehmer*innen in die Lage versetzen, Euroskepsis zu hinterfragen und mögliche Maßnahmen vorzuschlagen, die die EU ergreifen könnte, um das Gefühl der Zugehörigkeit zu Europa zu fördern, das Verständnis für die Vorteile der EU zu verbessern und den sozialen und politischen Zusammenhalt der EU zu stärken.
Projekte, die nicht nur den direkten Teilnehmer*innen, sondern auch den Bürger*innen der teilnehmenden Städte zugute kommen, werden besonders gefördert, da sie dazu beitragen können, die praktische Erfahrung des Reichtums und der Vielfalt des gemeinsamen Erbes der Union zu vervielfachen. Darüber hinaus können allgemeine, aber nicht ausschließliche Überlegungen zu den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf das Leben in den lokalen Gemeinschaften der Antragstellenden angestellt werden, zu der Art und Weise, wie ihre Gemeinschaften funktionieren, und zu den Formen, die Bürger*innenbeteiligung und Solidarität in den Städten der Antragsteller während der COVID-19-Krise angenommen haben, sowie zu der Frage, wie diese Formen in Zukunft nachhaltig werden könnten. Die Projekte können sich auch von der Initiative Neues Europäisches Bauhaus inspirieren lassen oder mit ihr in Verbindung stehen.
Die Projekte sollten innovative Maßnahmen und Ansätze vorschlagen, die sich auf die Bedürfnisse und Herausforderungen der Zielgruppen in den Partnerstädten konzentrieren und dabei die Geschlechterperspektive berücksichtigen.
Zu den Aktivitäten im Rahmen von Städtepartnerschaften können u. a. gehören:
- Workshops,
- Seminare,
- Konferenzen,
- Ausbildungsmaßnahmen,
- Expertentreffen,
- Webinare,
- Sensibilisierungsmaßnahmen,
- kulturelle Veranstaltungen, Festivals, Ausstellungen,
- Sammlung und Konsultation von (nach Geschlecht aufgeschlüsselten) Daten,
- Entwicklung, Austausch und Verbreitung bewährter Verfahren zwischen Behörden und Organisationen der Zivilgesellschaft,
- Entwicklung von Kommunikationsinstrumenten und Nutzung der sozialen Medien.
Die Gleichstellungsperspektive sollte bei der Konzeption und Durchführung der Projektaktivitäten berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass sie für Frauen und Männer gleichermaßen zugänglich sind und dass sowohl Frauen als auch Männer an den Aktivitäten teilnehmen können.
Es wird erwartet, dass die Konzeption und Durchführung der Projekte die Gleichstellung der Geschlechter und die Nichtdiskriminierung im Rahmen der Aktivitäten fördert. So sollten die Antragstellenden beispielsweise eine geschlechtsspezifische Analyse der im Rahmen der Projektaktivitäten behandelten Themen durchführen und in ihren Vorschlag aufnehmen. Dies kann dazu beitragen, die Erfahrungen und Bedürfnisse von Europäer*innen unterschiedlichen Geschlechts in einen Kontext zu stellen. Sie kann auch die unterschiedlichen Auswirkungen aufzeigen, die das Projekt und seine Aktivitäten potenziell auf Frauen und Männer sowie auf Mädchen und Jungen in ihrer ganzen Vielfalt haben könnten. Zu diesem Zweck wird den Antragstellenden empfohlen, bei der Durchführung ihrer geschlechtsspezifischen Analyse die auf der"EIGE-Website" aufgeführten Schlüsselfragen zu konsultieren. Diese Analyse kann dazu beitragen, unbeabsichtigte negative Auswirkungen der Maßnahme auf beide Geschlechter zu vermeiden (Do-no-harm-Ansatz).
Von den Antragstellern wird erwartet, dass sie ihre Kommunikations- und Verbreitungsaktivitäten auf geschlechtsspezifische Weise konzipieren und durchführen. Dazu gehört insbesondere die Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache. Das Gleiche gilt für die Konzeption und Durchführung von Monitoring- und Evaluierungsmaßnahmen. Vorschläge, die eine geschlechtsspezifische Perspektive in alle Aktivitäten einbeziehen, werden als qualitativ hochwertiger eingestuft.
Wenn es sich um ein sehr kleines Projekt handelt, das sich auf eine bestimmte Art von Aktivität beschränkt, wie z. B. kulturelle Veranstaltungen, können die Überlegungen zur Geschlechterperspektive an den Umfang Ihres Projekts angepasst werden.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Es sind nur Anträge von Einzelantragstellern zulässig (einzelne Begünstigte). An den Vorschlägen müssen Gemeinden aus mindestens zwei förderfähigen Ländern beteiligt sein, von denen mindestens eines ein EU-Mitgliedstaat ist.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen)
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder: Länder, die mit dem CERV-Programm assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und deren Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)
- andere Bedingungen für die Zuschussfähigkeit:
- Der federführende Antragsteller und sein(e) assoziierte(r) Partner müssen eine öffentliche Einrichtung oder eine gemeinnützige Organisation mit Rechtspersönlichkeit sein, die offiziell in einem der förderfähigen Länder niedergelassen ist. Es muss sich um Städte/Gemeinden und/oder andere Ebenen lokaler Behörden oder deren Partnerschaftsausschüsse oder andere gemeinnützige Organisationen handeln, die lokale Behörden vertreten.
- Das Projekt muss transnational sein und Kommunen aus mindestens zwei förderfähigen Ländern einbeziehen, von denen mindestens eines ein EU-Mitgliedstaat ist.
- Die Aktivitäten müssen in einem der förderfähigen Länder stattfinden, die an dem Projekt teilnehmen.
- Die Veranstaltungen müssen mindestens 50 direkte Teilnehmer umfassen, von denen mindestens 25 "eingeladene internationale Teilnehmer" sind.
Sonderfälle:
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
- Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
- Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
- An den Städtepartnerschaftsveranstaltungen müssen mindestens 50 direkte Teilnehmer teilnehmen, davon mindestens 25 "eingeladene internationale Teilnehmer". "Eingeladene internationale Teilnehmer" sind Delegationen von assoziierten Partnern, die aus einem Land in ein anderes Land reisen, das eine Städtepartnerschaftsveranstaltung ausrichtet.
- Online-Veranstaltungen sind nicht förderfähig.
- Die Projekte müssen in der Beschreibung der Aktivitäten einen besonderen Mehrwert aufweisen (z. B. Innovation, bewährte Verfahren).
- Bei Anträgen, die von einem Jahr auf das andere wiederholt werden und von demselben Antragsteller eingereicht werden, sollte der Mehrwert der neuen Aktion bzw. der Fortführung der Aktion im Antrag nachgewiesen werden.
- Die Projekte sollten die Ergebnisse von Projekten berücksichtigen, die durch andere EU-Förderprogramme unterstützt werden. Die Komplementaritäten müssen in den Projektvorschlägen beschrieben werden (Teil B des Antragsformulars).
- Die Projekte müssen den politischen Interessen und Prioritäten der EU entsprechen (z. B. Umwelt-, Sozial-, Sicherheits-, Industrie- und Handelspolitik usw.).
- Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 6 und 12 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzhilfen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzhilfen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält administrative Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- obligatorische Anhänge (müssen hochgeladen werden):
- Pauschalbetragsrechner (Vorlage kann vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengesetzt und wieder hochgeladen werden)
- Belege (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage verfügbar in Teil B). Gilt nicht für neu gegründete Organisationen
- ein von der Stadtverwaltung unterzeichnetes Unterstützungsschreiben (gilt für Antragsteller und Partner in der Kategorie "Gemeinnützige Organisation, die eine lokale Behörde vertritt"). Das Dokument muss spätestens in der GAP-Phase vorgelegt werden.
- für alle Teilnehmer, die Aktivitäten mit Kindern (Jugendliche unter 18 Jahren) durchführen: öffentliche Einrichtungen müssen eine ehrenwörtliche Erklärung unterzeichnen und beifügen (Vorlage wird auf Anfrage von EACEA-CERV@ec.europa.eu zur Verfügung gestellt); private gemeinnützige Einrichtungen müssen ihre Kinderschutzpolitik vorlegen, die die vier Bereiche abdeckt, die in den Keeping Children Safe Child Safeguarding Standards
Die Vorschläge sind auf maximal 40 Seiten (Teil B) begrenzt.
Der Zuschuss wird in Form eines Pauschalbetrags gewährt.
Call-Dokumente
CERV-2024-CITIZENS-TOWN-TT call documentCERV-2024-CITIZENS-TOWN-TT call document(612kB)
Kontakt
+43 1 531 15–202907
ernst.holzinger@bka.gv.at
Website
CERV Contact Points 2021-2027
Website
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