Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Deadline abgelaufen
Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Interreg NEXT Schwarzmeerbecken 2021-2027 zweite Aufforderung zur Einreichung von Kleinprojekten
Förderprogramm
Interreg NEXT-Programm für das Schwarzmeerbecken
Termine
Öffnung
29.03.2024
Deadline
28.06.2024 13:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 15.490.523,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 250.000,00 und € 500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Programm soll eine Plattform bleiben, auf der die Verbindungen zwischen den teilnehmenden Ländern gestärkt und neue geschaffen werden und auf der die regionalen Akteure und Akteurinnen zusammenkommen und zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Ressourcen zum Nutzen der Bürger*innen vor Ort beitragen.
Call-Ziele
Projekte, die im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen finanziert werden sollen, müssen einen Beitrag zu einem der spezifischen Ziele des Programms (spezifisches Ziel 3, 4 oder 7) leisten, die im Rahmen der politischen Ziele (politisches Ziel 1 oder 2) formuliert wurden:
- Politisches Ziel 1: Bessere Governance der Zusammenarbeit
- Spezifisches Ziel 3: Aufbau von gegenseitigem Vertrauen, insbesondere durch die Förderung von Maßnahmen zwischen den Menschen
- Politisches Ziel 2: Ein grüneres, kohlenstoffarmes, auf eine kohlenstofffreie Wirtschaft ausgerichtetes und widerstandsfähiges Europa und seine Nachbarschaft
- Spezifisches Ziel 4: Förderung der Anpassung an den Klimawandel, der Prävention von Katastrophenrisiken und der Widerstandsfähigkeit unter Berücksichtigung ökosystembasierter Ansätze
- Spezifisches Ziel 7: Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur, auch in städtischen Gebieten, und Verringerung aller Formen der Umweltverschmutzung
Darüber hinaus müssen alle Projekte zu den Zielen der Gemeinsamen Maritimen Agenda (GMA) für das Schwarze Meer beitragen.
Die Gemeinsame Maritime Agenda (GMA ) ist ein wichtiges Referenzdokument für das Interreg NEXT BSB-Programm, da sie einen relevanten Rahmen für die Unterstützung des gesamten Sektors der blauen Wirtschaft und der verschiedenen wirtschaftlichen Aktivitäten, die er umfasst, im Hinblick auf eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung der Region und ihrer Küstenregionen bietet. Die von der CMA identifizierten Ziele werden insbesondere in den Prioritäten und Aktionen des Interreg NEXT BSB-Programms entwickelt, die die Nachhaltigkeit des Meeresökosystems, Meeresverschmutzung und Plastikmüll, nachhaltige Fischerei und Aquakultur, Meeresforschungsinfrastrukturen, Nutzung innovativer Technologien usw. umfassen.
weiterlesen
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Alle im Rahmen des Programms geförderten Projekte müssen die einschlägigen EU-Politiken und -Vorschriften zum Umweltschutz und zur nachhaltigen Entwicklung einhalten und mit dem Ziel der Förderung einer nachhaltigen Entwicklung unter Berücksichtigung der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung, des Pariser Abkommens und des Grundsatzes "Do no significant harm" (DNSH) in Einklang stehen.
Die Projektantragstellenden müssen den Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung beschreiben und erläutern, wie die Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung in der Projektkonzeption und den geplanten Aktivitäten verankert sind.
Projekte, die im Rahmen eines spezifischen Ziels eingereicht werden, werden nachdrücklich ermutigt, Aktivitäten zur Bewältigung von Umweltproblemen und zur Verringerung ihres Umwelt- und Kohlenstoff-Fußabdrucks einzubeziehen.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
Handlungsfelder:
- Nutzung innovativer technologischer Entwicklungen, einschließlich der Verbesserung und Anwendung von Technologien der künstlichen Intelligenz, zur Unterstützung der blauen Wirtschaft
- Entwicklung von Forschungsarbeiten zum integrierten Küsten- und Meeresmanagement, einschließlich der Wechselwirkungen zwischen Tätigkeiten an Land und auf See und deren Auswirkungen auf die Küstengebiete
- Einsatz innovativer Technologien für nachhaltige Fischerei und umweltfreundliche Aquakultur
- Förderung von Innovationen für verbesserte Instrumente für intelligente Beobachtung, Überwachung und genaue Umweltvorhersagen
- Maßnahmen zur Vermeidung und Abschwächung der Auswirkungen des Klimawandels auf die Schwarzmeerregion, einschließlich der Auswirkungen auf die Wasserqualität und -menge
- Bewältigung von Umweltrisiken, Küstenerosion, Erdrutschen, Anstieg des Meeresspiegels, Extremereignissen, nicht einheimischen Arten (NIS), invasiven gebietsfremden Arten (IAS), Überschwemmungen und Dürre im Zusammenhang mit dem Klimawandel
- Entwicklung und Verbesserung von Überwachungs- und Frühwarnmechanismen für Naturkatastrophen oder/und vom Menschen verursachte Katastrophen
- Entwicklung und Umsetzung grüner Wiederherstellungsmaßnahmen als Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel im Schwarzmeerraum auf der Grundlage von Erfahrungen und bewährten Verfahren
- Schutz und Förderung der biologischen Vielfalt und des Naturerbes
- Maßnahmen zum Umweltschutz auf allen Bildungsebenen
- Investitionen in grüne Infrastrukturen zur Eindämmung von Luft-, Wasser-, Lärm- und Bodenverschmutzung und -verschlechterung
- Maßnahmen zur Verringerung von Schadstoffen sowie zur Verringerung von Abfällen im Meer und in Flüssen, zur Sammlung und zum Recycling
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Der Projektpartnerschaft müssen mindestens 3 Organisationen aus mindestens 3 verschiedenen Teilnehmerländern angehören, davon mindestens eine aus einem EU-Mitgliedstaat und eine aus einem Partnerland.
Maximal sind 4 Organisationen in der Partnerschaft zulässig.
Eine Partnerschaft darf höchstens 2 Organisationen aus demselben teilnehmenden Land umfassen.
Um für einen Zuschuss in Frage zu kommen, müssen die federführenden Partner und die Projektpartner als juristische Personen mit eigener Registrierungsnummer im förderfähigen Gebiet des Programms registriert sein. Sie müssen sein:
a. Behörden (z. B.: Regional-/Landesrat, Gemeinderat, Gemeinde, Ministerien usw.)
b. Einrichtungen des öffentlichen Rechts - d. h. Einrichtungen, die alle folgenden Merkmale aufweisen:
- Sie sind zu dem besonderen Zweck gegründet worden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben zu erfüllen, und haben keinen industriellen oder kommerziellen Charakter;
- sie besitzen Rechtspersönlichkeit; und
- sie werden überwiegend vom Staat, von Gebietskörperschaften oder von anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts finanziert oder unterliegen der Aufsicht dieser Behörden oder Einrichtungen oder haben einen Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsrat, dessen Mitglieder mehrheitlich vom Staat, von Gebietskörperschaften oder von anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts ernannt werden;
Z. B.: staatliche/regionale Institute, Universitäten und Bildungseinrichtungen, regionale Entwicklungsagenturen, Verwaltungsstellen für Naturparks und Schutzgebiete, Forschungsinstitute usw;
c. Non-Profit-Organisationen: (z.B.: Vereine, Gewerkschaften, Stiftungen, private Universitäten, wenn sie den Rechtsstatus einer Non-Profit-Organisation haben, Lokale Aktionsgruppen, Euro-Regionen, Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit)
weitere Förderkriterien
Das Kooperationsgebiet des Programms umfasst das gesamte Territorium oder Teile (Gebiete der NUTS-Ebene 2 oder gleichwertige Gebiete) des Territoriums von sieben Ländern, von denen drei EU-Mitgliedstaaten (Bulgarien, Griechenland, Rumänien) und vier Partnerländer (Georgien, Republik Moldau, Republik Türkei und Ukraine) sind.
Die geografische Abdeckung des Interreg NEXT BSB Programms, wie im Programmdokument beschrieben und wiedergegeben, ist wie folgt:
- Bulgarien: Severoiztochen, Yugoiztochen
- Griechenland: Kentriki Makedonia, Anatoliki Makedonia Thraki
- Rumänien: Sud-Est
- Republik Türkiye: TR10 (İstanbul), TR21 (Tekirdağ, Edirne, Kırklareli), TR42 (Kocaeli, Sakarya, Düzce, Bolu, Yalova), TR81 (Zonguldak, Karabük, Bartın), TR82 (Kastamonu, Çankırı, Sinop), TR83 (Samsun, Tokat, Çorum, Amasya) und TR90 (Trabzon, Ordu, Giresun, Rize, Artvin, Gümüşhane)
- Ukraine: Odessa, Mykolaiv, Kherson, Zaporizhzhia Oblasts und Bakhmut District, Kramatorsk District, Volnovakha District, Mariupol District, Pokrovsk District von Donetsk Oblast
- Republik Moldau, Georgien - gesamtes Hoheitsgebiet
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
bis zu 18 Monate
Zusätzliche Informationen
Alle Anträge sind ausschließlich über das gemeinsame elektronische Überwachungssystem (JeMS) des Programms einzureichen, sofern die Verwaltungsbehörde keine anderen Anweisungen erteilt. Das gemeinsame elektronische Überwachungssystem (JeMS) kann auf der Programm-Website https://jems-bsb.mdlpa.ro/ aufgerufen werden.
Anhänge, die bei der Einreichung des Projektvorschlags in Jems hochgeladen werden müssen:
- Erklärung des federführenden Partners
- Erklärung des Projektpartners
- Auftrag/Akte zur offiziellen Autorisierung der beauftragten Person, die die Erklärung des Lead Partners/Projektpartners unterzeichnet
- Selbsteinschätzung der finanziellen Leistungsfähigkeit (Anhang 5) - Excel-Datei - ist von allen Projektpartnern einzureichen (nicht für Behörden)
- Jahresabschluss für das letzte Geschäftsjahr, das zum Zeitpunkt der Antragstellung abgeschlossen ist (nicht für öffentliche Behörden)
- Statuten/Satzung/Stiftungsurkunde oder andere anwendbare Dokumente (nicht für öffentliche Behörden)
Registrierungsunterlagen müssen von der federführenden Partnerorganisation und jeder Projektpartnerorganisation in der Landessprache und als inoffizielle Übersetzung(en) des Auszugs/der Auszüge aus dem/den nationalen Organisationsregister(n) in englischer Sprache (beglaubigt durch Unterschrift des gesetzlichen Vertreters der Organisation) eingereicht werden (nicht für Behörden)
Anweisungen und Anforderungen für das Hochladen
- Alle oben aufgeführten Anhänge sind obligatorisch, wenn nicht anders angegeben;
- Laden Sie keine Anhänge hoch, die größer als 5 MB sind;
- Alle eingescannten Dokumente müssen im .jpg- oder .pdf-Format mit einer Auflösung von mindestens 200 dpi eingereicht werden;
- Jeder Anhang, der mehr als 1 Seite enthält, muss gescannt und als eine einzige Datei eingereicht werden. Bitte scannen Sie nicht jede Seite einzeln ein und laden Sie sie hoch.
- Jeder Anhang muss in englischer Sprache entsprechend seinem Inhalt und mit einem Verweis auf das Akronym des Projektpartners benannt werden.
- Es wird empfohlen, das Dokument in der Landessprache und die englische Übersetzung in einer einzigen Datei hochzuladen (wobei das erste Dokument die englische Version sein muss).
Call-Dokumente
Interreg NEXT Black Sea Basin - SSP 2nd callInterreg NEXT Black Sea Basin - SSP 2nd call(607kB)
Kontakt
+40 341 452 836
office@bsb.adrse.ro
Website
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren