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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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    Organisationstyp
  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Förderregion/Länder
  3. Wählen Sie die Themen aus, an denen Sie interessiert sind, um Projekte durchzuführen.

    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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    Themen
  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

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    Stichwort
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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Kulturerbe- und Kunstprojekte, die das Kultur- und Naturerbe schützen, fördern und aufwerten, die Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise steigern und Objekte, Dienstleistungen und Produkte des Kultur- und Naturerbes verbessern und entwickeln. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

Erasmus für Jungunternehmer*innen - Aufruf für junge Unternehmer*innen

Förderprogramm

Binnenmarktprogramm

Call Nummer

SMP-COSME-2024-EYEJR-01

Termine

Öffnung
10.04.2024

Deadline
27.06.2024 17:00

Förderquote

75-100%

Budget des Calls

€ 5.000.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

€ 1.000.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Erasmus für Jungunternehmer*innen ist ein grenzüberschreitendes Austauschprogramm, das neuen oder angehenden Unternehmer*innen die Möglichkeit gibt, von erfahrenen Unternehmer*innen zu lernen, die in anderen teilnehmenden Ländern kleine Unternehmen führen, während erfahrene Unternehmer*innen Zugang zu innovativen Ideen und neuen Partnermärkten erhalten.

Call-Ziele

Das allgemeine Ziel des Programms "Erasmus für Jungunternehmer*innen" besteht darin, den Unternehmergeist zu stärken, einschließlich potenzieller Existenzgründer*innen, internationale Perspektiven und Partnerschaften zu entwickeln und die Innovationsfähigkeit von KMU zu fördern. Auf diese Weise unterstützt es die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen KMU.

Mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sollen zwischengeschaltete Organisationen (IO) ausgewählt werden, die das Programm "Erasmus für Jungunternehmer*innen" auf lokaler Ebene durchführen. Sie werden insbesondere die Unternehmer*innen anwerben und sie dabei unterstützen, das Programm zu nutzen. Mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sollen daher Maßnahmen von Organisationen unterstützt werden, die den Austausch zwischen Jungunternehmer*innen und Gastunternehmer*innen fördern und erleichtern.

Die Aufforderung richtet sich nicht direkt an Unternehmer*innen, die an einem EYE-Austausch teilnehmen möchten. Interessierte Unternehmer*innen müssen sich an die ausgewählten IO wenden, die das Programm derzeit durchführen.

Die spezifischen Ziele dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind:

  • Ausbildung am Arbeitsplatz für neue Unternehmer*innen aus den am SMP teilnehmenden Ländern mit etablierten Gastunternehmer*innen in kleinen und mittleren Unternehmen im Ausland in den teilnehmenden Ländern, um einen erfolgreichen Start und die Entwicklung ihrer Geschäftsideen zu erleichtern
  • Förderung des Erfahrungs- und Informationsaustauschs zwischen Unternehmern über die Hindernisse und Herausforderungen bei der Gründung und Entwicklung ihrer Unternehmen
  • Verbesserung des Marktzugangs und Ermittlung potenzieller Partner*innen für neue und etablierte Unternehmer*innen in anderen Teilnehmerländern
  • Unterstützung der Vernetzung zwischen Unternehmer*innen aus verschiedenen Teilnehmerländern durch den Aufbau von Wissen und Erfahrung
  • Beitrag zur Förderung der Gründung nachhaltiger, digitaler und widerstandsfähiger Unternehmen

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

Gemäß dem SMP-Arbeitsprogramm 2024-27 müssen die nachstehenden Ergebnisse bis Januar 2028 erreicht werden, d. h. bis zum Ende der im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen kofinanzierten Projekte:

  • Zwischen 2.000 und 2.500 Unternehmer*innen werden zusammengebracht;
  • Rund 2.000 registrierte Unternehmer*innen ;
  • Zwischen 30 und 50 zwischengeschaltete Organisationen, die an der Durchführung des Programms beteiligt sind;
  • Etwa 20 Länder abgedeckt;
  • Quote erfolgreicher Vermittlungen über 90 % (Feedback der Unternehmer*innen ).

Erwartete Ergebnisse

Die Vorschläge müssen sich darauf konzentrieren, neue Unternehmer*innen mit Gastunternehmer*innen zusammenzubringen. Unternehmer*innen aus allen Wirtschaftszweigen sind von vornherein zur Teilnahme eingeladen. Die im "Qualitätshandbuch" festgelegten Förderkriterien für neue Unternehmer*innen und Gastunternehmer*innen müssen beachtet werden.

Für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind spezifische Ziele erforderlich:

  • In den Vorschlägen muss die Zahl der Unternehmer*innen angegeben werden, die an erfolgreichen Beziehungen (Austauschmaßnahmen) beteiligt sind. Dies ist der wichtigste Leistungsindikator, der im Laufe der Projektdurchführung überwacht wird. Die Mindestanforderungen sind in Abschnitt 2 und dort unter "Erwartete Ergebnisse auf Einzelprojektebene" festgelegt, wobei die Ziele für jeden Projektpartner/jede angeschlossene Einrichtung, einschließlich des Koordinators, angegeben werden müssen.
  • In den Vorschlägen muss die Anzahl der Teilnehmer pro spezifischer unternehmerischer Zielgruppe im Vergleich zum Gesamtziel des Vorschlags angegeben werden (siehe Anhang 5 - ein obligatorischer Anhang, der zusammen mit der Vorlage für die Einreichung von Vorschlägen einzureichen ist).

Die Antragsteller müssen auch die ungefähre Anzahl der Unternehmer*innen angeben, die pro Zielgruppe (obligatorische und fakultative Zielgruppen, siehe unten) angeworben werden sollen.

Im Vorschlag sollte auch angegeben werden, wie dieses spezifische Ziel erreicht werden soll.

Wenn ein Vorschlag zum Beispiel neue Unternehmer*innen anwerben möchte, die in Nicht-MSM-Länder vermittelt werden sollen, muss er Folgendes enthalten

  • eine ungefähre Anzahl der zu vermittelnden Unternehmer*innen
  • eine ungefähre Anzahl von Unternehmer*innen, die zu diesem Zweck angeworben werden, und
  • eine Beschreibung, wie dies erreicht werden soll.

Diese Angaben müssen im Antragsformular - Teil B - Anhang 5 gemacht werden.

Es gelten die folgenden Regeln:

  • Obligatorische Zielgruppen: Die Vorschläge müssen Unternehmer*innen, die "nachhaltige/grüne" und "digitale" Geschäftsmodelle vorschlagen, in ihre Zielgruppen aufnehmen. Die Vorschläge müssen auch darauf abzielen, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Geschlechtern der angeworbenen Unternehmer*innen, sowohl der neuen als auch der Gastunternehmer*innen, zu gewährleisten.
  • Optionale Zielgruppen: In den Vorschlägen können auch Unternehmer*innen aus unterrepräsentierten Ländern genannt werden, die zusammengeführt werden sollen. Vorschläge können auch neue Unternehmer*innen aus SMP-Teilnehmerländern mit etablierten Unternehmern in Nicht-SMP-Ländern (Kanada, Singapur, Großbritannien und USA) zusammenbringen.

Auf den Seiten 9-16 der Aufforderung werden die Aktivitäten beschrieben, die im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen finanziert werden können.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Die Vorschläge müssen von einem Konsortium eingereicht werden, das sich aus mindestens 5 bis höchstens 8 Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) zusammensetzt und die folgenden Bedingungen erfüllt:

  • aus mindestens 4 verschiedenen förderfähigen Ländern
  • maximal 2 Antragsteller können aus demselben Land stammen
  • der Leiter des Konsortiums muss über mindestens 2 Jahre Erfahrung mit der Durchführung des EYE-Programms verfügen.
  • Zum Zeitpunkt des Projektbeginns dürfen die Antragsteller nicht mehr als zwei (2) EYE-Zuschüsse im Rahmen verschiedener Zyklen gleichzeitig durchführen. Daher kann eine Organisation, die derzeit zwei (2) EYE-Projekte mit einem Durchführungsdatum nach dem 01.02.2025 durchführt, keinen Antrag im Rahmen dieser Aufforderung stellen.

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):

  • juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
  • ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
    • EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
    • Nicht-EU-Länder: aufgelistete EWR-Länder und mit dem Binnenmarktprogramm assoziierte Länder oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)
  • Antragsteller können z. B. sein:
    • Öffentliche Einrichtungen, die für die Bereiche Wirtschaft, Unternehmen, Unternehmensförderung oder damit zusammenhängende Fragen zuständig oder in diesen Bereichen tätig sind
    • Industrie- und Handelskammern, (Handwerks-)Kammern oder ähnliche Einrichtungen
    • Organisationen zur Unternehmensförderung, Gründerzentren, Inkubatoren, Technologieparks usw.
    • Unternehmensverbände und Netzwerke zur Unternehmensförderung
    • Öffentliche und private Einrichtungen, die Unterstützungsdienste für Unternehmen anbieten
    • Einrichtungen der (höheren) Bildung wie Universitäten oder Berufsbildungseinrichtungen.

Besondere Fälle:

Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet.

Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).

Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.

Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.

EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.

Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).

Länder, die derzeit über Assoziierungsabkommen verhandeln - Begünstigte aus Ländern, mit denen derzeit Verhandlungen geführt werden (siehe oben), können an der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind (mit rückwirkender Wirkung, sofern dies in der Vereinbarung vorgesehen ist).

weitere Förderkriterien

Finanzielle Unterstützung für Dritte:

Mindestens 50 % des geschätzten Höchstbetrags der Finanzhilfe müssen für die finanzielle Unterstützung Dritter (FSTP), d. h. neuer Unternehmer*innen, reserviert sein.

FSTP ist unter den folgenden Bedingungen zulässig:

  • Die Kosten für die finanzielle Unterstützung Dritter müssen Teil der Projektkosten sein und sind unter der entsprechenden Kostenposition auszuweisen.
  • Sie kann nur die finanzielle Unterstützung abdecken, die neuen Unternehmer*innen zur Deckung ihrer Ausgaben für Reise, Unterkunft, Verpflegung und sonstige Ausgaben während eines Aufenthalts beim Gastunternehmer*innen in einem anderen teilnehmenden Land oder in Kanada, Singapur, dem Vereinigten Königreich und den USA gezahlt wird.
  • Die Beträge pro Unternehmer*in sind in der Übersicht über die monatliche finanzielle Unterstützung, die von zwischengeschalteten Organisationen an Dritte (neue Unternehmer) gezahlt wird, in Anhang 1 des Qualitätshandbuchs festgelegt. Die Antragsteller müssen darlegen, wie die finanzielle Unterstützung für Dritte verwaltet wird und wie die Aktivitäten der neuen Unternehmer*innen im Ausland mit den Programmvorschriften in Einklang stehen.
  • Der Vorschlag muss auch eine klare Beschreibung der zu erzielenden Ergebnisse enthalten.
  • Wenn der Antragsteller vorschlägt, dass neue Unternehmer*innen von einem Austausch im Vereinigten Königreich, den USA, Kanada oder Singapur profitieren sollen, müssen auch das vorläufige Ziel und der geschätzte Betrag angegeben werden. Darüber hinaus wird von den Antragstellern erwartet, dass sie den Betrag angeben, den sie zu verwenden beabsichtigen, um die Werbung vor Ort und die Unterstützung bei der Rekrutierung und Nachbereitung des Austauschs in diesen Zielländern sicherzustellen. Geografischer Standort (Zielländer) Die Vorschläge müssen sich auf Aktivitäten beziehen, die in den förderfähigen Ländern (siehe oben) sowie in Kanada, Singapur, dem Vereinigten Königreich und den USA stattfinden.

Dauer:

Die Dauer der Projekte beträgt voraussichtlich 36 Monate. Sie müssen am 01.02.2025 beginnen und werden voraussichtlich am 31.01.2028 enden. Verlängerungen sind nur möglich, wenn sie hinreichend begründet werden und durch einen Änderungsantrag.

Fördersatz:

Die Kosten werden zu den in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Fördersätzen erstattet (100 % für die Kosten für die finanzielle Unterstützung von Dritten, d. h. neuen Unternehmer*innen, und 75 % für alle anderen Kostenkategorien).

Zusatzinformationen

Themen

Arbeitsmarkt/Beschäftigung, KMU & Unternehmertum, Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, 
Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Projektlaufzeit

36 Monate

Zusätzliche Informationen

Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzhilfen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzhilfen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:

  • Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
  • Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
  • obligatorische Anhänge und Belege (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
    • detaillierte Budgettabelle/-berechnung (obligatorische Excel-Vorlage, die im Einreichungssystem verfügbar ist)
    • Lebensläufe (Kurzbeschreibungen) des Kernprojektteams: nicht zutreffend
    • Tätigkeitsberichte des letzten Jahres (keine spezielle Vorlage verfügbar; die Berichte sind unter "Sonstige Anhänge" hochzuladen oder der Link zu einem Bericht ist am Ende des Antragsformulars Teil B anzugeben)
    • Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 2 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)
    • Anhang 5 - Zusätzliche Informationen zu Teil B (verfügbar auf der EISMEA-Webseite hier). In diesem obligatorischen Anhang werden ergänzend zum Antragsformular Teil B wichtige Informationen abgefragt (technische Beschreibung des Projekts und spezifische Ziele für EYE-Projekte) und müssen unter "Sonstige Anhänge" hochgeladen werden.

Ihr Antrag muss gut lesbar, zugänglich und druckbar sein. Die Vorschläge sind auf maximal 50 Seiten (Teil B) begrenzt. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.

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