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Call-Eckdaten
Strategische integrierte Projekte - Klimamaßnahmen
Förderprogramm
LIFE - Teilprogramm "Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel"
Call Nummer
LIFE-2024-STRAT-CLIMA-SIP-two-stage
Termine
Öffnung
18.04.2024
Deadline
05.09.2024 17:00
Förderquote
60%
Budget des Calls
€ 30.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 10.000.000,00 und € 30.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Antragstellenden sollten die Umsetzung von Plänen/Strategien im Zusammenhang mit dem Klimawandel anstreben.
Call-Ziele
Die Antragstellenden sollten die Umsetzung eines oder mehrerer der folgenden Pläne/Strategien anstreben:
- Nationale Energie- und Klimapläne (NECP) einschließlich langfristiger Strategien (LTS).
- Verordnung über die Governance der Energieunion und des Klimaschutzes (EU)2018/1999.
- Nationale Anpassungsstrategien und -pläne gemäß Artikel 5 der Verordnung 2021/1119 ("Europäisches Klimagesetz") oder regionale Anpassungsstrategien oder Aktionspläne.
- Städtische oder kommunale Aktionspläne, die den Übergang zu einer klimaneutralen und/oder klimaresistenten Gesellschaft vorantreiben, einschließlich Plänen und Maßnahmen für klimaneutrale Städte, z. B. im Rahmen der EU-Mission "Klimaneutrale und intelligente Städte" und Pläne für nachhaltige städtische Mobilität.
- Nationale, regionale oder branchen-/sektorspezifische Strategien zur Eindämmung von Treibhausgasen oder Fahrpläne für eine kohlenstoffarme Wirtschaft.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Bis zum Ende des Projekts: zumindest wesentlicher Beitrag zur Umsetzung des Plans/der Strategie und Schaffung von Mechanismen zur Gewährleistung der vollständigen Umsetzung des Plans/der Strategie.
- Nach dem Projekt (3-5 Jahre danach): Katalysierung der vollständigen Umsetzung des/der angestrebten Plans/Strategie(n)/Aktionsplans/Aktionspläne.
In Phase 2 (vollständiger Vorschlag) sollten die Antragsteller die relevanten Indikatoren (KPI) in Teil C des elektronischen Finanzhilfeantrags überprüfen und sie mit den geschätzten Auswirkungen des Projekts ergänzen. Die Daten in Teil C sollten mit der Beschreibung der Auswirkungen in Abschnitt 2 von Teil B des Antragsformulars übereinstimmen.
Falls Teil C keine Wirkungsindikatoren enthält, die für Ihr Projekt wichtig sind (z. B.: Verringerung der NOx-Emissionen bei Projekten zur Verbesserung der Luftqualität), sollten Sie den Indikator "Andere projektspezifische Leistungsindikatoren" in Teil C verwenden und eine entsprechende Beschreibung dieser Indikatoren in Abschnitt 2 von Teil B des Antragsformulars angeben.
Gegebenenfalls müssen die Projekte eine GIS-Datei (Geographic Information System) und die zugehörigen Daten des spezifischen geografischen Gebiets, in dem die Intervention stattgefunden hat, als Teil ihres Abschlussberichts hochladen. Diese Karte sollte es ermöglichen, die bereits in der KPI-Datenbank gemeldeten Auswirkungen räumlich zu visualisieren. Das spezifische Format und die technischen Anforderungen an die GIS-Dateien werden den unterstützten Projekten während ihrer Durchführung mitgeteilt.
Detailliertere KPI-Informationen werden während der Projektdurchführung angefordert.
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Erwartete Ergebnisse
Die SIPs zur Anpassung an den Klimawandel sollten dazu beitragen, die Ziele von Artikel 5 des europäischen Klimagesetzes oder der EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel zu erreichen.
Um dies zu erreichen, sollten die SIPs die Umsetzung nationaler Strategien oder Pläne zur Anpassung an den Klimawandel, wie im Europäischen Klimagesetz gefordert, oder vergleichbarer regionaler, multiregionaler oder transnationaler Strategien und Pläne unterstützen.
Insbesondere wird erwartet, dass sie in der entsprechenden Anpassungsstrategie oder dem entsprechenden Anpassungsplan eine Reihe klar definierter Maßnahmen auswählen und umsetzen, die durch LIFE finanziert werden sollen. Die Antragstellenden sollten erläutern, wie und in welchem Umfang diese Maßnahmen zur Umsetzung der Gesamtstrategie oder des Plans beitragen werden.
Um einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung dieser Strategie bzw. dieses Plans zu leisten, sollten die SIPs außerdem Folgendes angeben
- zusätzliche, ergänzende Anpassungsmaßnahmen, die aus anderen EU-, nationalen oder privaten Finanzierungsquellen finanziert werden sollen;
- wie das Projekt ergänzende Mittel mobilisieren wird, mit denen Maßnahmen finanziert werden können, die über den Umfang und den Zeitrahmen der LIFE-Finanzierung hinausgehen, z. B. Maßnahmen zur Einbeziehung von Klimaanpassungszielen in private Investitionsentscheidungen;
- Hilfsmaßnahmen, die die Umsetzung der Gesamtstrategie oder des Plans erleichtern, wie z. B. der Aufbau von Kapazitäten;
- wie das Projekt die Einbeziehung und Koordinierung aller relevanten Regierungsebenen gewährleistet.
Darüber hinaus sollte der Vorschlag klare und quantifizierbare Informationen enthalten über:
- das erwartete Ausmaß der Umsetzung der Anpassungsstrategie oder des Anpassungsplans als unmittelbare Folge (a) der im SIP vorgesehenen Maßnahmen und (b) der ergänzenden Maßnahmen, die aus anderen, parallel zum SIP mobilisierten Mitteln finanziert werden;
- das von diesen Maßnahmen abgedeckte geografische Gebiet (das sich über nationale Grenzen hinweg erstrecken kann, wenn die Klimarisiken und Anfälligkeiten ähnlich sind, z. B. in Flusseinzugsgebieten);
- die spezifischen Klimarisiken und -anfälligkeiten, die angegangen werden sollen (auch unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen über die voraussichtlichen künftigen klimatischen Bedingungen) und wie die Projektmaßnahmen dazu beitragen, diese zu minimieren;
- das Ausmaß der Beteiligung und des Engagements der zuständigen Behörden und Akteure auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene;
- der Beitrag zum Mainstreaming von Klimaschutzmaßnahmen in verschiedenen Sektoren.
Schließlich sollten die SIPs zur Anpassung an den Klimawandel Synergien mit anderen Umwelt- und Klimapolitiken (z. B. Klimaschutz, Katastrophenvorsorge, Biodiversität und Wasserpolitik) entwickeln und werden ermutigt, Synergien mit der EU-Mission "Anpassung an den Klimawandel" zu entwickeln, wo immer dies relevant ist. Die im Rahmen dieser Aufforderung ausgewählten SIPs zur Anpassung an den Klimawandel werden zur Teilnahme an der Community of Practice dieser Mission eingeladen.
SIPs zur Eindämmung des Klimawandels und/oder zur Anpassung an den Klimawandel in Städten:
Die SIPs in dieser Kategorie unterstützen die Umsetzung von städtischen Aktionsplänen, die den Übergang zu einer klimaneutralen und/oder klimaresistenten Gesellschaft vorbereiten. Die Projekte sollten sich mit den folgenden Themen befassen:
- Die Umsetzung von städtischen Anpassungs- und/oder Minderungsstrategien und Aktionsplänen, z. B. im Zusammenhang mit dem Konvent der Bürgermeister für Klima und Energie;
- die Entwicklung und Einführung innovativer Anpassungslösungen in städtischen Gebieten, auch in den Bereichen Wasser, Energie und Bauwesen, die Förderung und Entwicklung blauer und grüner Infrastrukturen, die zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der biologischen Vielfalt in städtischen Gebieten beitragen, sowie die Umsetzung öffentlich-privater Partnerschaften zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel;
- Umsetzung städtischer und/oder ländlicher kohlenstoffarmer, emissionsarmer Strategien, einschließlich Verkehr und Mobilität, Erzeugung, Speicherung und Nutzung erneuerbarer Energien (Strom und/oder Wärme) im Stadtgebiet, Fernwärme, Energieeffizienz öffentlicher und privater Gebäude, emissionsarme Stadtbeleuchtung, Kohlenstoffabbau durch naturbasierte Lösungen und biobasierte Kohlenstoffspeicherprodukte.
Städtische Aktionspläne sollten gleichzeitig Ziele zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an den Klimawandel beinhalten.
Ein SIP in dieser Kategorie muss mehrere Städte abdecken und sollte die Umsetzung der gesamten Strategie oder des Aktionsplans unterstützen.
Er muss auch Maßnahmen zur Einbeziehung von Klimaüberlegungen in private Investitionsentscheidungen enthalten.
SIPs zur Eindämmung des Klimawandels und/oder zur Anpassung an den Klimawandel in Städten werden ermutigt, Synergien mit den EU-Missionen "Anpassung an den Klimawandel" und "Klimaneutrale und intelligente Städte" zu entwickeln.
Zusätzlich zu den allgemeinen Zielen der SIPs sollte der Vorschlag daher Informationen enthalten über:
- den voraussichtlichen Grad der Umsetzung des Aktionsplans zur Anpassung und/oder Abschwächung des Klimawandels als unmittelbare Folge der im SIP vorgesehenen Maßnahmen oder durch ergänzende Maßnahmen, die aus anderen, parallel zum SIP mobilisierten Mitteln finanziert werden,
- das geografische Gebiet, auf das sich die Maßnahmen erstrecken, und die Bürger, die mit den Anpassungs- und/oder Minderungsaktionsplänen erreicht werden,
- der erwartete Beitrag zu einer Umstellung auf eine emissionsarme und klimaresistente Wirtschaft in den Städten/Gemeinden, auf die die im Rahmen des SIP und ergänzender Projekte finanzierten Maßnahmen abzielen,
- die erwartete Zunahme der Zahl der Städte/Gemeinden, die mit Unterstützung des IP integrierte Konzepte anwenden oder die Ergebnisse des SIP nachahmen,
- den Beitrag zur Stärkung der Anpassung an den Klimawandel und/oder der Eindämmung des Klimawandels sowie der Verwaltung, einschließlich des Umfangs der Beteiligung und des Engagements der einschlägigen zuständigen Behörden und der Akteure auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene,
- der Beitrag zum Mainstreaming von Klimaschutzmaßnahmen in verschiedenen Politikbereichen.
SIPs zur Eindämmung des Klimawandels:
SIPs, die in den Bereich der Eindämmung des Klimawandels fallen, müssen die Umsetzung von Strategien zur Eindämmung von Treibhausgasen, Aktionsplänen oder Fahrplänen für eine kohlenstoffarme Wirtschaft unterstützen und betreffen:
- bestimmte Gemeinden oder Regionen (z. B. im Sinne des Globalen Bürgermeisterkonvents);
- Industriesektoren;
- Land- und Forstwirtschaft und andere Landnutzungen (z. B. Wiedervernässung von Torfgebieten);
- andere Wirtschaftssektoren (z. B. Seeverkehr, Luftfahrt, Finanzwesen) durch Förderung und Umsetzung nachhaltiger Technologien und Dienstleistungen.
Die SIPs sollten zur Umsetzung und Entwicklung der aktuellen und künftigen Klimaschutzpolitik und -gesetzgebung der Union in ihrer jeweils gültigen Fassung beitragen, wozu Folgendes gehören könnte
- das Europäische Klimagesetz (EU) 2021/1119;
- die Governance der Energieunion und Klimamaßnahmen (EU) 2018/1999;
- die EU-EHS-Richtlinie (2003/87/EG);
- die Effort-Sharing-Verordnung (EU) 2018/842;
- die LULUCF-Verordnung (EU) 2018/841;
- die Richtlinie über erneuerbare Energien (EU) 2018/2001;
- die Energieeffizienz-Richtlinie (EU) 2018/2002;
- die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EU 2018/844);
- den Vorschlag für eine Verordnung zur Schaffung eines EU-Zertifizierungsrahmens für dauerhaften Kohlenstoffabbau, Kohlenstoffbewirtschaftung und Kohlenstoffspeicherung in Produkten (COM/2022/672 final);
- die Verordnung über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen (EU) 2024/590;
- die Verordnung über fluorierte Treibhausgase (EU) 2024/573;
- die Richtlinie über die Abscheidung und geologische Speicherung von Kohlendioxid (2009/31/EG);
- die EU-Initiativen zur nachhaltigen Finanzierung, einschließlich der Übernahme der Taxonomie, der Unternehmensberichterstattung und der Anforderungen an die Sorgfaltspflicht.
Zu den potenziell zu beteiligenden Akteuren könnten Industrieverbände, Unternehmen entlang der Lieferkette, Forschungseinrichtungen, Behörden und Nichtregierungsorganisationen gehören. Bewerbungen für die Umsetzung auf regionaler, nationaler oder transnationaler Ebene sind willkommen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen eingereicht werden von:
- mindestens 2 Antragsteller (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen)
- die für den Plan/die Strategie/den Aktionsplan zuständige Behörde sollte grundsätzlich als Koordinator am Konsortium teilnehmen. In begründeten Fällen kann sie nicht als Koordinatorin teilnehmen, sollte aber auf jeden Fall Teil des Konsortiums sein.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen)
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Ländern:
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)
- der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben
Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet (siehe Arbeitsprogramm).
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist bei allen Themen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen und Preise unter den folgenden Bedingungen zulässig:
- Die Aufforderungen müssen offen sein, auf breiter Basis veröffentlicht werden und den EU-Standards in Bezug auf Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen.
weitere Förderkriterien
Weitere Einzelheiten zu den folgenden zusätzlichen Bedingungen finden Sie in den Aufforderungsunterlagen auf den Seiten 35-39:
- Anforderungen in Bezug auf die Mobilisierung/Koordinierung ergänzender Mittel
- Plattform-Sitzungen
- Einbeziehung von Interessenvertretern
- Projektmanagement und Koordinierung mit ergänzenden Mitteln
- Replizierbarkeit und Übertragbarkeit
- Verursacherprinzip & Förderungswürdigkeit von Maßnahmen
- Erwerb von Land
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 60 und 120 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Projektkürzel - Ihr Projektkürzel muss das Wort LIFE enthalten.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (gilt nicht für Stufe 1) (direkt online auszufüllen)
- Obligatorische Anhänge und Begleitdokumente (hochzuladen):
- für Concept Notes (Stufe 1):
- detaillierte Budgettabelle: nicht anwendbar
- Lebensläufe des Kernprojektteams: nicht zutreffend
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
- Liste früherer Projekte: nicht zutreffend
- Zielplan/Strategie/Aktionsplan (falls mehrere, in einer Datei zusammenfassen)
- Übersicht über die Umsetzung des Plans/der Strategie/des Aktionsplans
- ergänzender Finanzierungsplan.
- für Vollanträge (Stufe 2):
- detaillierte Budgettabelle (obligatorische Excel-Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Lebensläufe des Kernprojektteams: nicht zutreffend
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
- Liste früherer Projekte: nicht zutreffend
- Informationen zu den Teilnehmern
- Zielplan/Strategie/Aktionsplan (falls mehrere, in einer Datei zusammenfassen)
- Übersicht über die Umsetzung des Plans/der Strategie/des Aktionsplans
- ergänzender Finanzierungsplan
- Erklärungen zur ergänzenden Finanzierung (mindestens eine).
- für Concept Notes (Stufe 1):
- fakultative Anhänge (relevante Informationen über Aktivitäten sollten im Haupttext enthalten sein. Optionale Anhänge sind nur dann zu verwenden, wenn sie zur Untermauerung der Aussagen in den Teilen A-B-C erforderlich sind):
- für Stufe 1: nicht zutreffend
- für Stufe 2:
- Unterstützungsbekundungen
- Erklärungen über die Kofinanzierung
- sonstige Anhänge (Karten, Pläne usw.)
Die Vorschläge dürfen in Stufe 1 höchstens 45 Seiten (Teil B) und in Stufe 2 höchstens 200 Seiten (Teil B) umfassen (Anweisungen können nicht gestrichen werden). Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
LIFE 2024 Strategic Nature and Integrated Projects (SNaP/SIP)LIFE 2024 Strategic Nature and Integrated Projects (SNaP/SIP)(1319kB)
Kontakt
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