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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Förderregion/Länder
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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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    Themen
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    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Kulturerbe- und Kunstprojekte, die das Kultur- und Naturerbe schützen, fördern und aufwerten, die Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise steigern und Objekte, Dienstleistungen und Produkte des Kultur- und Naturerbes verbessern und entwickeln. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

Strategische integrierte Projekte - Klimamaßnahmen

Förderprogramm

LIFE - Teilprogramm "Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel"

Call Nummer

LIFE-2024-STRAT-CLIMA-SIP-two-stage

Termine

Öffnung
18.04.2024

Deadline
05.09.2024 17:00

Förderquote

60%

Budget des Calls

€ 30.000.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

zwischen € 10.000.000,00 und € 30.000.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Die Antragstellenden sollten die Umsetzung von Plänen/Strategien im Zusammenhang mit dem Klimawandel anstreben.

 

Call-Ziele

Die Antragstellenden sollten die Umsetzung eines oder mehrerer der folgenden Pläne/Strategien anstreben:

  • Nationale Energie- und Klimapläne (NECP) einschließlich langfristiger Strategien (LTS).
  • Verordnung über die Governance der Energieunion und des Klimaschutzes (EU)2018/1999.
  • Nationale Anpassungsstrategien und -pläne gemäß Artikel 5 der Verordnung 2021/1119 ("Europäisches Klimagesetz") oder regionale Anpassungsstrategien oder Aktionspläne.
  • Städtische oder kommunale Aktionspläne, die den Übergang zu einer klimaneutralen und/oder klimaresistenten Gesellschaft vorantreiben, einschließlich Plänen und Maßnahmen für klimaneutrale Städte, z. B. im Rahmen der EU-Mission "Klimaneutrale und intelligente Städte" und Pläne für nachhaltige städtische Mobilität.
  • Nationale, regionale oder branchen-/sektorspezifische Strategien zur Eindämmung von Treibhausgasen oder Fahrpläne für eine kohlenstoffarme Wirtschaft.

Erwartete Effekte und Auswirkungen

  • Bis zum Ende des Projekts: zumindest wesentlicher Beitrag zur Umsetzung des Plans/der Strategie und Schaffung von Mechanismen zur Gewährleistung der vollständigen Umsetzung des Plans/der Strategie.
  • Nach dem Projekt (3-5 Jahre danach): Katalysierung der vollständigen Umsetzung des/der angestrebten Plans/Strategie(n)/Aktionsplans/Aktionspläne.

In Phase 2 (vollständiger Vorschlag) sollten die Antragsteller die relevanten Indikatoren (KPI) in Teil C des elektronischen Finanzhilfeantrags überprüfen und sie mit den geschätzten Auswirkungen des Projekts ergänzen. Die Daten in Teil C sollten mit der Beschreibung der Auswirkungen in Abschnitt 2 von Teil B des Antragsformulars übereinstimmen.

Falls Teil C keine Wirkungsindikatoren enthält, die für Ihr Projekt wichtig sind (z. B.: Verringerung der NOx-Emissionen bei Projekten zur Verbesserung der Luftqualität), sollten Sie den Indikator "Andere projektspezifische Leistungsindikatoren" in Teil C verwenden und eine entsprechende Beschreibung dieser Indikatoren in Abschnitt 2 von Teil B des Antragsformulars angeben.

Gegebenenfalls müssen die Projekte eine GIS-Datei (Geographic Information System) und die zugehörigen Daten des spezifischen geografischen Gebiets, in dem die Intervention stattgefunden hat, als Teil ihres Abschlussberichts hochladen. Diese Karte sollte es ermöglichen, die bereits in der KPI-Datenbank gemeldeten Auswirkungen räumlich zu visualisieren. Das spezifische Format und die technischen Anforderungen an die GIS-Dateien werden den unterstützten Projekten während ihrer Durchführung mitgeteilt.

Detailliertere KPI-Informationen werden während der Projektdurchführung angefordert.

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Erwartete Ergebnisse

Die SIPs zur Anpassung an den Klimawandel sollten dazu beitragen, die Ziele von Artikel 5 des europäischen Klimagesetzes oder der EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel zu erreichen.

Um dies zu erreichen, sollten die SIPs die Umsetzung nationaler Strategien oder Pläne zur Anpassung an den Klimawandel, wie im Europäischen Klimagesetz gefordert, oder vergleichbarer regionaler, multiregionaler oder transnationaler Strategien und Pläne unterstützen.

Insbesondere wird erwartet, dass sie in der entsprechenden Anpassungsstrategie oder dem entsprechenden Anpassungsplan eine Reihe klar definierter Maßnahmen auswählen und umsetzen, die durch LIFE finanziert werden sollen. Die Antragstellenden sollten erläutern, wie und in welchem Umfang diese Maßnahmen zur Umsetzung der Gesamtstrategie oder des Plans beitragen werden.

Um einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung dieser Strategie bzw. dieses Plans zu leisten, sollten die SIPs außerdem Folgendes angeben

  • zusätzliche, ergänzende Anpassungsmaßnahmen, die aus anderen EU-, nationalen oder privaten Finanzierungsquellen finanziert werden sollen;
  • wie das Projekt ergänzende Mittel mobilisieren wird, mit denen Maßnahmen finanziert werden können, die über den Umfang und den Zeitrahmen der LIFE-Finanzierung hinausgehen, z. B. Maßnahmen zur Einbeziehung von Klimaanpassungszielen in private Investitionsentscheidungen;
  • Hilfsmaßnahmen, die die Umsetzung der Gesamtstrategie oder des Plans erleichtern, wie z. B. der Aufbau von Kapazitäten;
  • wie das Projekt die Einbeziehung und Koordinierung aller relevanten Regierungsebenen gewährleistet.

Darüber hinaus sollte der Vorschlag klare und quantifizierbare Informationen enthalten über:

  • das erwartete Ausmaß der Umsetzung der Anpassungsstrategie oder des Anpassungsplans als unmittelbare Folge (a) der im SIP vorgesehenen Maßnahmen und (b) der ergänzenden Maßnahmen, die aus anderen, parallel zum SIP mobilisierten Mitteln finanziert werden;
  • das von diesen Maßnahmen abgedeckte geografische Gebiet (das sich über nationale Grenzen hinweg erstrecken kann, wenn die Klimarisiken und Anfälligkeiten ähnlich sind, z. B. in Flusseinzugsgebieten);
  • die spezifischen Klimarisiken und -anfälligkeiten, die angegangen werden sollen (auch unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen über die voraussichtlichen künftigen klimatischen Bedingungen) und wie die Projektmaßnahmen dazu beitragen, diese zu minimieren;
  • das Ausmaß der Beteiligung und des Engagements der zuständigen Behörden und Akteure auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene;
  • der Beitrag zum Mainstreaming von Klimaschutzmaßnahmen in verschiedenen Sektoren.

Schließlich sollten die SIPs zur Anpassung an den Klimawandel Synergien mit anderen Umwelt- und Klimapolitiken (z. B. Klimaschutz, Katastrophenvorsorge, Biodiversität und Wasserpolitik) entwickeln und werden ermutigt, Synergien mit der EU-Mission "Anpassung an den Klimawandel" zu entwickeln, wo immer dies relevant ist. Die im Rahmen dieser Aufforderung ausgewählten SIPs zur Anpassung an den Klimawandel werden zur Teilnahme an der Community of Practice dieser Mission eingeladen.

SIPs zur Eindämmung des Klimawandels und/oder zur Anpassung an den Klimawandel in Städten:

Die SIPs in dieser Kategorie unterstützen die Umsetzung von städtischen Aktionsplänen, die den Übergang zu einer klimaneutralen und/oder klimaresistenten Gesellschaft vorbereiten. Die Projekte sollten sich mit den folgenden Themen befassen:

  • Die Umsetzung von städtischen Anpassungs- und/oder Minderungsstrategien und Aktionsplänen, z. B. im Zusammenhang mit dem Konvent der Bürgermeister für Klima und Energie;
  • die Entwicklung und Einführung innovativer Anpassungslösungen in städtischen Gebieten, auch in den Bereichen Wasser, Energie und Bauwesen, die Förderung und Entwicklung blauer und grüner Infrastrukturen, die zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der biologischen Vielfalt in städtischen Gebieten beitragen, sowie die Umsetzung öffentlich-privater Partnerschaften zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel;
  • Umsetzung städtischer und/oder ländlicher kohlenstoffarmer, emissionsarmer Strategien, einschließlich Verkehr und Mobilität, Erzeugung, Speicherung und Nutzung erneuerbarer Energien (Strom und/oder Wärme) im Stadtgebiet, Fernwärme, Energieeffizienz öffentlicher und privater Gebäude, emissionsarme Stadtbeleuchtung, Kohlenstoffabbau durch naturbasierte Lösungen und biobasierte Kohlenstoffspeicherprodukte.

Städtische Aktionspläne sollten gleichzeitig Ziele zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an den Klimawandel beinhalten.

Ein SIP in dieser Kategorie muss mehrere Städte abdecken und sollte die Umsetzung der gesamten Strategie oder des Aktionsplans unterstützen.

Er muss auch Maßnahmen zur Einbeziehung von Klimaüberlegungen in private Investitionsentscheidungen enthalten.

SIPs zur Eindämmung des Klimawandels und/oder zur Anpassung an den Klimawandel in Städten werden ermutigt, Synergien mit den EU-Missionen "Anpassung an den Klimawandel" und "Klimaneutrale und intelligente Städte" zu entwickeln.

Zusätzlich zu den allgemeinen Zielen der SIPs sollte der Vorschlag daher Informationen enthalten über:

  • den voraussichtlichen Grad der Umsetzung des Aktionsplans zur Anpassung und/oder Abschwächung des Klimawandels als unmittelbare Folge der im SIP vorgesehenen Maßnahmen oder durch ergänzende Maßnahmen, die aus anderen, parallel zum SIP mobilisierten Mitteln finanziert werden,
  • das geografische Gebiet, auf das sich die Maßnahmen erstrecken, und die Bürger, die mit den Anpassungs- und/oder Minderungsaktionsplänen erreicht werden,
  • der erwartete Beitrag zu einer Umstellung auf eine emissionsarme und klimaresistente Wirtschaft in den Städten/Gemeinden, auf die die im Rahmen des SIP und ergänzender Projekte finanzierten Maßnahmen abzielen,
  • die erwartete Zunahme der Zahl der Städte/Gemeinden, die mit Unterstützung des IP integrierte Konzepte anwenden oder die Ergebnisse des SIP nachahmen,
  • den Beitrag zur Stärkung der Anpassung an den Klimawandel und/oder der Eindämmung des Klimawandels sowie der Verwaltung, einschließlich des Umfangs der Beteiligung und des Engagements der einschlägigen zuständigen Behörden und der Akteure auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene,
  • der Beitrag zum Mainstreaming von Klimaschutzmaßnahmen in verschiedenen Politikbereichen.

SIPs zur Eindämmung des Klimawandels:

SIPs, die in den Bereich der Eindämmung des Klimawandels fallen, müssen die Umsetzung von Strategien zur Eindämmung von Treibhausgasen, Aktionsplänen oder Fahrplänen für eine kohlenstoffarme Wirtschaft unterstützen und betreffen:

  • bestimmte Gemeinden oder Regionen (z. B. im Sinne des Globalen Bürgermeisterkonvents);
  • Industriesektoren;
  • Land- und Forstwirtschaft und andere Landnutzungen (z. B. Wiedervernässung von Torfgebieten);
  • andere Wirtschaftssektoren (z. B. Seeverkehr, Luftfahrt, Finanzwesen) durch Förderung und Umsetzung nachhaltiger Technologien und Dienstleistungen.

Die SIPs sollten zur Umsetzung und Entwicklung der aktuellen und künftigen Klimaschutzpolitik und -gesetzgebung der Union in ihrer jeweils gültigen Fassung beitragen, wozu Folgendes gehören könnte

  • das Europäische Klimagesetz (EU) 2021/1119;
  • die Governance der Energieunion und Klimamaßnahmen (EU) 2018/1999;
  • die EU-EHS-Richtlinie (2003/87/EG);
  • die Effort-Sharing-Verordnung (EU) 2018/842;
  • die LULUCF-Verordnung (EU) 2018/841;
  • die Richtlinie über erneuerbare Energien (EU) 2018/2001;
  • die Energieeffizienz-Richtlinie (EU) 2018/2002;
  • die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EU 2018/844);
  • den Vorschlag für eine Verordnung zur Schaffung eines EU-Zertifizierungsrahmens für dauerhaften Kohlenstoffabbau, Kohlenstoffbewirtschaftung und Kohlenstoffspeicherung in Produkten (COM/2022/672 final);
  • die Verordnung über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen (EU) 2024/590;
  • die Verordnung über fluorierte Treibhausgase (EU) 2024/573;
  • die Richtlinie über die Abscheidung und geologische Speicherung von Kohlendioxid (2009/31/EG);
  • die EU-Initiativen zur nachhaltigen Finanzierung, einschließlich der Übernahme der Taxonomie, der Unternehmensberichterstattung und der Anforderungen an die Sorgfaltspflicht.

Zu den potenziell zu beteiligenden Akteuren könnten Industrieverbände, Unternehmen entlang der Lieferkette, Forschungseinrichtungen, Behörden und Nichtregierungsorganisationen gehören. Bewerbungen für die Umsetzung auf regionaler, nationaler oder transnationaler Ebene sind willkommen.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Die Vorschläge müssen eingereicht werden von:

  • mindestens 2 Antragsteller (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen)
  • die für den Plan/die Strategie/den Aktionsplan zuständige Behörde sollte grundsätzlich als Koordinator am Konsortium teilnehmen. In begründeten Fällen kann sie nicht als Koordinatorin teilnehmen, sollte aber auf jeden Fall Teil des Konsortiums sein.

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen)

  • juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
  • ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
    • EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
    • Nicht-EU-Ländern:
      • aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)
  • der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben

Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet (siehe Arbeitsprogramm).

Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).

Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.

EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.

Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.


Finanzielle Unterstützung für Dritte ist bei allen Themen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen und Preise unter den folgenden Bedingungen zulässig:

  • Die Aufforderungen müssen offen sein, auf breiter Basis veröffentlicht werden und den EU-Standards in Bezug auf Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen.

weitere Förderkriterien

Weitere Einzelheiten zu den folgenden zusätzlichen Bedingungen finden Sie in den Aufforderungsunterlagen auf den Seiten 35-39:

  • Anforderungen in Bezug auf die Mobilisierung/Koordinierung ergänzender Mittel
  • Plattform-Sitzungen
  • Einbeziehung von Interessenvertretern
  • Projektmanagement und Koordinierung mit ergänzenden Mitteln
  • Replizierbarkeit und Übertragbarkeit
  • Verursacherprinzip & Förderungswürdigkeit von Maßnahmen
  • Erwerb von Land

Zusatzinformationen

Themen

Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, 
Bodenqualität, Fischerei, Ernährung, Land- & Forstwirtschaft , 
Energieeffizienz, Erneuerbare Energie , 
Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit, 
Ländliche & Städtische Entwicklung/Planung

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Projektlaufzeit

zwischen 60 und 120 Monate

Zusätzliche Informationen

Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Projektkürzel - Ihr Projektkürzel muss das Wort LIFE enthalten.

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:

  • Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
  • Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
  • Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (gilt nicht für Stufe 1) (direkt online auszufüllen)
  • Obligatorische Anhänge und Begleitdokumente (hochzuladen):
    • für Concept Notes (Stufe 1):
      • detaillierte Budgettabelle: nicht anwendbar
      • Lebensläufe des Kernprojektteams: nicht zutreffend
      • Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
      • Liste früherer Projekte: nicht zutreffend
      • Zielplan/Strategie/Aktionsplan (falls mehrere, in einer Datei zusammenfassen)
      • Übersicht über die Umsetzung des Plans/der Strategie/des Aktionsplans
      • ergänzender Finanzierungsplan.
    • für Vollanträge (Stufe 2):
      • detaillierte Budgettabelle (obligatorische Excel-Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
      • Lebensläufe des Kernprojektteams: nicht zutreffend
      • Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
      • Liste früherer Projekte: nicht zutreffend
      • Informationen zu den Teilnehmern
      • Zielplan/Strategie/Aktionsplan (falls mehrere, in einer Datei zusammenfassen)
      • Übersicht über die Umsetzung des Plans/der Strategie/des Aktionsplans
      • ergänzender Finanzierungsplan
      • Erklärungen zur ergänzenden Finanzierung (mindestens eine).
  • fakultative Anhänge (relevante Informationen über Aktivitäten sollten im Haupttext enthalten sein. Optionale Anhänge sind nur dann zu verwenden, wenn sie zur Untermauerung der Aussagen in den Teilen A-B-C erforderlich sind):
    • für Stufe 1: nicht zutreffend
    • für Stufe 2:
      • Unterstützungsbekundungen
      • Erklärungen über die Kofinanzierung
      • sonstige Anhänge (Karten, Pläne usw.)

Die Vorschläge dürfen in Stufe 1 höchstens 45 Seiten (Teil B) und in Stufe 2 höchstens 200 Seiten (Teil B) umfassen (Anweisungen können nicht gestrichen werden). Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.

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European Climate Infrastructure and Environment Executive Agency (CINEA) - LIFE
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