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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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    Themen
  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

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    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Kulturerbe- und Kunstprojekte, die das Kultur- und Naturerbe schützen, fördern und aufwerten, die Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise steigern und Objekte, Dienstleistungen und Produkte des Kultur- und Naturerbes verbessern und entwickeln. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

Strategische Naturprojekte

Förderprogramm

LIFE - Teilprogramm "Natur und Artenvielfalt"

Call Nummer

LIFE-2024-STRAT-NAT-SNAP-two-stage

Termine

Öffnung
18.04.2024

Deadline
05.09.2024 17:00

Förderquote

60%

Budget des Calls

€ 70.000.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

zwischen € 10.000.000,00 und € 30.000.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Ziel eines SNaP-Projekts ist es, die Verwirklichung der EU-Ziele in den Bereichen Natur und biologische Vielfalt durch die Umsetzung kohärenter Aktionsprogramme in den Mitgliedstaaten zu unterstützen, um diese Ziele und Prioritäten in andere Politikbereiche und Finanzierungsinstrumente einzubeziehen.

Call-Ziele

Die SNaPs unterstützen die koordinierte Umsetzung von:

  • Prioritären Aktionsrahmen (PAF) und/oder
  • anderen Plänen oder Strategien, die auf internationaler, nationaler, multiregionaler oder regionaler Ebene von den für Natur und biologische Vielfalt zuständigen Behörden angenommen wurden und mit denen die EU-Politik oder die EU-Rechtsvorschriften im Bereich Natur und/oder biologische Vielfalt umgesetzt werden, durch die Koordinierung der verfügbaren Finanzmittel und die Mobilisierung zusätzlicher Finanzmittel und unter aktiver Einbeziehung aller relevanten Interessengruppen (siehe "zusätzliche Bedingungen" weiter unten in diesem Thema).

Auf diese Weise wird ein SNaP-Projekt die wirksame Einbeziehung der Ziele und Prioritäten im Bereich Natur und biologische Vielfalt in andere Politiken und Finanzierungsinstrumente unterstützen.

Erwartete Effekte und Auswirkungen

  • Nach Projektende (3-5 Jahre danach): Katalysierung der vollständigen Umsetzung der PAF und/oder anderer förderfähiger Pläne/Strategien/Aktionspläne gemäß den "Zielen".
  • Erheblicher Beitrag zur Erhaltung und/oder Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustands natürlicher Lebensräume und Arten von EU-weiter Bedeutung gemäß den im Zielplan festgelegten Maßnahmen.
  • Erheblicher Beitrag zur Verringerung des Drucks auf Lebensräume und Arten und zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme gemäß den in den Zielplänen/Strategien/Aktionsplänen genannten Maßnahmen.

In Stufe 2 (vollständiger Vorschlag) sollten die Antragsteller die relevanten Indikatoren (KPI) in Teil C des elektronischen Finanzhilfeantrags überprüfen und sie mit den geschätzten Auswirkungen des Projekts ergänzen. Die Daten in Teil C sollten mit der Beschreibung der Auswirkungen in Abschnitt 2 von Teil B des Antragsformulars übereinstimmen.

Falls Teil C keine Wirkungsindikatoren enthält, die für Ihr Projekt wichtig sind (z. B.: Verringerung der NOx-Emissionen bei Projekten zur Verbesserung der Luftqualität), sollten Sie den Indikator "Andere projektspezifische KPIs" in Teil C verwenden und eine entsprechende Beschreibung dieser Indikatoren in Abschnitt 2 von Teil B des Antragsformulars angeben.

Detailliertere KPI-Informationen werden während der Projektdurchführung angefordert.

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Erwartete Ergebnisse

Die SNAPs sollten auf die Umsetzung der PAFs und/oder der anderen unten aufgeführten Pläne und Strategien ausgerichtet sein. Bitte beachten Sie, dass ein einzelner SNaP sowohl auf eine PAF als auch auf einen anderen Plan/eine andere Strategie ausgerichtet sein kann.

Ein vollständiger SNaP-Vorschlag kann nicht eingereicht werden, wenn keine PAF oder kein anderer förderfähiger Plan vorliegt, der auf der entsprechenden Ebene genehmigt/verabschiedet und gegebenenfalls der Europäischen Kommission vorgelegt wurde, die ihn als von akzeptabler Qualität eingestuft hat.

Sollte(n) der/die Zielplan(e) eine größere Änderung erfordern, z. B. in Bezug auf die Auswahl der Erhaltungsmaßnahmen oder die Finanzstruktur, z. B. als Ergebnis der Verhandlungen über die operationellen Programme, sollte die zuständige Behörde sowohl den derzeit geltenden Plan als auch die neueste Fassung des neuen Plans oder eine Erklärung zur Begründung der erwarteten Änderungen vorlegen und diese dem Vollantrag beifügen.

Je nach den Verwaltungsstrukturen der Mitgliedstaaten decken die PAF oder andere förderfähige Pläne entweder ein ganzes Land oder eine Region ab. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf den geografischen Geltungsbereich eines SNaP, da sie in den meisten Fällen die Umsetzung eines einzigen Plans betreffen würden. Dennoch kann es für Antragstellende sinnvoll sein, einen SNaP einzureichen, der Gebiete abdeckt, die in den Geltungsbereich von mehr als einem Plan desselben oder eines Nachbarlandes fallen.

Die Antragsteller sollten darlegen, wie das Projekt auf die Umsetzung des Zielplans abzielt. Zu diesem Zweck sollte das Projekt Maßnahmen umfassen, die die Mobilisierung und Nutzung anderer ergänzender Mittel erleichtern, mit denen die Durchführung von Aktionen oder Maßnahmen finanziert werden kann, die über die im Rahmen des SNaP geförderten hinausgehen - sowohl was den Umfang als auch den Zeitrahmen betrifft.

In der Praxis bedeutet dies, dass der SNaP (i) eine Kombination von Maßnahmen, die direkt zur Durchführung von Maßnahmen - und zur Erreichung von Zielen - des Zielplans beitragen, der durch LIFE finanziert werden soll, und (ii) horizontale Maßnahmen, die die vollständige Durchführung des Plans erleichtern, umfassen muss.

Der SNaP muss spezifische Maßnahmen zur Einbeziehung der Ziele des Zielplans oder der Zielpläne in andere Politiken und Finanzierungsinstrumente enthalten.

Zusätzlich zu den allgemeinen Zielen der SNaPs sollte der Vorschlag daher Informationen enthalten über:

  • den erwarteten Grad der Umsetzung des Zielplans als direkte Folge der im SNaP vorgesehenen Maßnahmen oder durch ergänzende Maßnahmen, die aus anderen, parallel zum SNaP mobilisierten Mitteln finanziert werden;
  • die von den Maßnahmen erfasste Fläche, die Anzahl der Gebiete, die Bedeutung dieser Gebiete in Bezug auf Arten und Lebensraumtypen innerhalb ihrer biogeografischen Regionen;
  • die erwartete Verbesserung des Erhaltungszustands von Arten und Lebensräumen unter besonderer Berücksichtigung derjenigen Lebensräume und Arten, die als prioritär angesehen werden und/oder deren Erhaltungszustand als ungünstig gemeldet wurde; und
  • die erwartete Verbesserung der langfristigen Kapazität zur Überwachung und Bewertung des Zustands von Arten und Lebensräumen von EU-weiter Bedeutung (Artikel 11 und 17 der Habitat-Richtlinie).
  • Maßnahmen, die geplant sind, um die Naturschutzziele in dem Gebiet, auf das sich der SNAP bezieht, wirksam in andere Politikbereiche und Finanzierungsinstrumente einzubinden

Die Vorschläge sollten umfassende Projekte vorlegen, die ihr Kernziel erfüllen und gleichzeitig einen Nutzen für andere Umwelt- und Klimaziele bringen.

Zu diesen zusätzlichen Vorteilen können Beiträge zur EU-Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bis 2030 sowie zur Erreichung eines "guten Umweltzustands" gemäß der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie oder zur Verwirklichung von Zielen der Wasserrahmenrichtlinie gehören, wie z. B.:

  • Evaluierung, Bewertung und Wiederherstellung von Ökosystemen und ihren Leistungen,
  • Erhöhung des Beitrags der Land- und Forstwirtschaft zur biologischen Vielfalt,
  • Verringerung der Auswirkungen der Fischerei und anderer Nutzungen der natürlichen Ressourcen des Meeres und der Küstengebiete auf die biologische Vielfalt,
  • Überwachung, Vorbeugung, Ausrottung und Kontrolle von invasiven gebietsfremden Arten
  • Überwachung und Erhaltung von Bestäuberinsekten.

Umsetzung der PAF:
Was die Umsetzung der PAF betrifft, so sollten die SNaPs die weitere Entwicklung, Umsetzung und Verwaltung des Natura-2000-Netzes unterstützen, insbesondere durch die Entwicklung, Erprobung, Demonstration und Anwendung von Erhaltungsmethoden und -praktiken, die Verbesserung der Wissensbasis über die Naturwerte der Gebiete, die Sensibilisierung und die Verbesserung der Verwaltungskapazität der Begünstigten und der Verwaltungsbehörden. Diese SNaPs können Maßnahmen der Grünen Infrastruktur umfassen, wenn sie in der PAF genannt werden, um beispielsweise die strukturelle und funktionale Vernetzung der Natura-2000-Gebiete oder den Zustand der Ökosysteme und der von ihnen erbrachten Leistungen zu verbessern.

Die Behörden, die die PAF ausgearbeitet haben, haben in der Regel das LIFE-Programm unter den Fonds angegeben, die zur Erreichung der Ziele der Biodiversitätsstrategie beitragen können. Andere ergänzende Fonds (EFRE, ELER, INTERREG, Horizon Europe, EMFF) werden in der Regel ebenfalls aufgeführt. Die Antragsteller von SNaPs können sich im Prinzip auf diese indikativen Finanzierungsvereinbarungen stützen, wenn sie den SNaP selbst konzipieren.

Von SNaPs wird erwartet, dass sie eine ausgewählte Reihe von Maßnahmen umsetzen, die in der oder den entsprechenden PAF eines Landes oder einer Region (oder einer Kombination von Ländern/Regionen) für eine Finanzierung durch LIFE vorgesehen sind. Aus diesem Grund sollte das PAF spätestens bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung des vollständigen Vorschlags offiziell angenommen worden sein, damit der Vorschlag förderfähig ist.

Förderfähigkeit von SNAPs, die auf eine PAF abzielen, die bereits Gegenstand eines früheren integrierten Projekts (IP) war: Ein SNAP-Folgevorschlag, der auf denselben Plan wie ein früheres oder laufendes integriertes Projekt (IP) abzielt, kann nur unter den folgenden Bedingungen förderfähig sein:

  • Keine Doppelfinanzierung: LIFE kann nicht zweimal dieselbe Aktivität finanzieren, daher sollte der Vorschlag deutlich zeigen, dass dies nicht der Fall sein wird.
  • Der SNAP-Vorschlag muss einen eindeutigen Mehrwert im Vergleich zu einem früheren oder laufenden integrierten Projekt aufweisen, da das integrierte Projekt bereits als Katalysator für die vollständige Umsetzung der angestrebten PAF konzipiert wurde.

Umsetzung anderer Pläne/Strategien:

Die vollständige Umsetzung der PAF ist das Schlüsselelement der meisten SNaP. Die Antragsteller werden jedoch nachdrücklich aufgefordert, in ihrem SNaP auch einen Beitrag zur vollständigen Umsetzung anderer Pläne oder Strategien außerhalb des Geltungsbereichs der EU-Vogelschutz- und Habitat-Richtlinien zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für die EU-Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über invasive gebietsfremde Arten, kann aber auch andere Pläne betreffen, insbesondere wenn diese auf die EU-Biodiversitätsstrategie 2030 zurückgehen. In diesem Zusammenhang werden auch transnationale Ansätze gefördert.

Die SNaPs sollten die Umsetzung der EU-Biodiversitätspolitik und der EU-Rechtsvorschriften (insbesondere der EU-Biodiversitätsstrategie 2030, der EU-Bestäuberinitiative und der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über invasive gebietsfremde Arten) unterstützen, insbesondere durch die Entwicklung, Erprobung, Demonstration und Anwendung einschlägiger Methoden und Verfahren, den Aufbau langfristiger Kapazitäten für die Überwachung von Arten, die Verbesserung der Wissensbasis, die Sensibilisierung und die Verbesserung der Verwaltungskapazitäten der Begünstigten und Verwaltungsbehörden.

Von den SNaPs wird erwartet, dass sie eine Reihe ausgewählter Maßnahmen durchführen, die in dem entsprechenden Plan oder der Strategie eines Landes oder einer Region (oder einer Kombination von Ländern/Regionen) für eine Kofinanzierung durch LIFE vorgesehen sind. Aufgrund dieser Anforderung kann ein vollständiger SNaP-Vorschlag nicht eingereicht werden, wenn es keinen übergreifenden Plan oder keine übergreifende Strategie gibt, der/die auf der entsprechenden Ebene von den für Natur und biologische Vielfalt zuständigen Behörden angenommen wurde, wie z. B. nationale Strategien und Aktionspläne zur biologischen Vielfalt (NBSAPs), die im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) entwickelt wurden. Pläne oder Strategien, die sich auf bestimmte Bereiche im Rahmen dieser übergreifenden Pläne oder Strategien beziehen, können auch dann unterstützt werden, wenn sie sich zum Zeitpunkt der Einreichung der Projektskizze noch in der Planungs- oder Entwicklungsphase befinden, sie müssen jedoch spätestens bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung des vollständigen Vorschlags offiziell angenommen werden. Beispiele hierfür sind die folgenden:

  • Nationale oder regionale Strategien und/oder Aktionspläne für Bestäuber/Insekten
  • Nationale oder regionale Pläne für Netze grüner Infrastrukturen
  • Nationale oder regionale Wiederherstellungspläne, nationale oder regionale Pläne für Stadtbegrünung usw., wie in der EU-Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bis 2030 gefordert
  • Nationale oder regionale Pläne oder Strategien zur Unterstützung der Umsetzung der Ziele der Verordnung (EU) 1143/2014 über invasive gebietsfremde Arten

Je nach den Verwaltungsstrukturen der Mitgliedstaaten decken diese Pläne oder Strategien entweder ein ganzes Land oder eine Region ab. Dies hat direkte Auswirkungen auf den geografischen Geltungsbereich eines SNaP. Dennoch kann es für Antragsteller sinnvoll sein, einen SNaP einzureichen, der Gebiete abdeckt, die in den Geltungsbereich von mehr als einem Plan oder einer Strategie desselben oder eines benachbarten Landes fallen.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Die Vorschläge müssen eingereicht werden von:

  • mindestens 2 Antragsteller (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen)
  • die für den Plan/die Strategie/den Aktionsplan zuständige Behörde sollte grundsätzlich als Koordinator am Konsortium teilnehmen. In begründeten Fällen kann sie nicht als Koordinatorin teilnehmen, sollte aber auf jeden Fall Teil des Konsortiums sein.

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen)

  • juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
  • ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
    • EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
    • Nicht-EU-Ländern:
      • aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)
  • der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben

Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet (siehe Arbeitsprogramm).

Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).

Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.

EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.

Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.


Finanzielle Unterstützung für Dritte ist bei allen Themen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen und Preise unter den folgenden Bedingungen zulässig:

  • Die Aufforderungen müssen offen sein, auf breiter Basis veröffentlicht werden und den EU-Standards in Bezug auf Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen.

weitere Förderkriterien

Weitere Einzelheiten zu den folgenden zusätzlichen Bedingungen finden Sie in der Aufforderung auf Seite 14-21:

  • Laufende und wiederkehrende Aktivitäten
  • Mainstreaming - Aktivitäten, die darauf abzielen, Ziele und/oder Maßnahmen für andere Strategien festzulegen, die nicht Gegenstand von SNaP sind
  • Teilnahme am Natura 2000 Biogeographischen Prozess
  • Plattform-Sitzungen
  • Anforderungen im Zusammenhang mit der Mobilisierung/Koordinierung ergänzender Mittel
  • Einbeziehung von Interessenvertretern
  • Projektmanagement und Koordinierung mit ergänzenden Mitteln
  • Replizierbarkeit & Übertragbarkeit
  • Verursacherprinzip & Förderfähigkeit von Maßnahmen
  • Erwerb von Land
  • Vorläufige Verteilung der SNaPs pro Mitgliedstaat

Zusatzinformationen

Themen

Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, 
Bodenqualität, Fischerei, Ernährung, Land- & Forstwirtschaft , 
Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Projektlaufzeit

zwischen 60 und 120 Monate

Zusätzliche Informationen

Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Projektkürzel - Ihr Projektkürzel muss das Wort LIFE enthalten.

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:

  • Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
  • Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
  • Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (gilt nicht für Stufe 1) (direkt online auszufüllen)
  • Obligatorische Anhänge und Begleitdokumente (hochzuladen):
    • für Concept Notes (Stufe 1):
      • detaillierte Budgettabelle: nicht anwendbar
      • Lebensläufe des Kernprojektteams: nicht zutreffend
      • Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
      • Liste früherer Projekte: nicht zutreffend
      • Zielplan/Strategie/Aktionsplan (falls mehrere, in einer Datei zusammenfassen)
      • Übersicht über die Umsetzung des Plans/der Strategie/des Aktionsplans
      • ergänzender Finanzierungsplan.
    • für Vollanträge (Stufe 2):
      • detaillierte Budgettabelle (obligatorische Excel-Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
      • Lebensläufe des Kernprojektteams: nicht zutreffend
      • Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
      • Liste früherer Projekte: nicht zutreffend
      • Informationen zu den Teilnehmern
      • Zielplan/Strategie/Aktionsplan (falls mehrere, in einer Datei zusammenfassen)
      • Übersicht über die Umsetzung des Plans/der Strategie/des Aktionsplans
      • ergänzender Finanzierungsplan
      • Erklärungen zur ergänzenden Finanzierung (mindestens eine).
  • fakultative Anhänge (relevante Informationen über Aktivitäten sollten im Haupttext enthalten sein. Optionale Anhänge sind nur dann zu verwenden, wenn sie zur Untermauerung der Aussagen in den Teilen A-B-C erforderlich sind):
    • für Stufe 1: nicht zutreffend
    • für Stufe 2:
      • Unterstützungsbekundungen
      • Erklärungen über die Kofinanzierung
      • sonstige Anhänge (Karten, Pläne usw.)

Die Vorschläge dürfen in Stufe 1 höchstens 45 Seiten (Teil B) und in Stufe 2 höchstens 200 Seiten (Teil B) umfassen (Anweisungen können nicht gestrichen werden). Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.

Kontakt

European Climate Infrastructure and Environment Executive Agency (CINEA) - LIFE
Website

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