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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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  3. Wählen Sie die Themen aus, an denen Sie interessiert sind, um Projekte durchzuführen.

    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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    Themen
  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Kulturerbe- und Kunstprojekte, die das Kultur- und Naturerbe schützen, fördern und aufwerten, die Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise steigern und Objekte, Dienstleistungen und Produkte des Kultur- und Naturerbes verbessern und entwickeln. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

Natur und biologische Vielfalt

Förderprogramm

LIFE - Teilprogramm "Natur und Artenvielfalt"

Call Nummer

LIFE-2024-SAP-NAT-NATURE

Termine

Öffnung
18.04.2024

Deadline
19.09.2024 17:00

Termin - 2. Stufe

Öffnung
26.04.2024

Förderquote

60%

Budget des Calls

€ 155.000.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

zwischen € 2.000.000,00 und € 13.000.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Vorschläge zu diesem Thema werden zu den Zielen der Europäischen Union für den Schutz, die Erhaltung und die Wiederherstellung des Naturkapitals der Union in ihren Meeres-, Süßwasser- und Landökosystemen beitragen.

Call-Ziele

Die Projekte sollten mindestens einem der beiden Interventionsbereiche zuzuordnen sein:

  • Interventionsbereich: "Raum für Natur"
    • Jedes Projekt, das darauf abzielt, den Zustand von Arten oder Lebensräumen durch gebietsbezogene Erhaltungs- oder Wiederherstellungsmaßnahmen zu verbessern, fällt in den förderfähigen Bereich des Interventionsbereichs "Raum für Natur". Dazu gehören z.B. Projekte zur Wiederherstellung oder Verbesserung von natürlichen oder naturnahen Lebensräumen oder Lebensräumen von Arten innerhalb und außerhalb bestehender Schutzgebiete. Dies kann auch Projekte zur Schaffung zusätzlicher Schutzgebiete (oder zur Verbesserung der Ausrichtung und des Beitrags bestehender Schutzgebiete zur biologischen Vielfalt), ökologische Korridore oder andere grüne Infrastrukturen, Projekte zur Erprobung oder Demonstration neuer Konzepte für das Gebietsmanagement, Projekte, die auf Belastungen einwirken, usw. umfassen.
  • Interventionsbereich: "Schutz unserer Arten"
    • Jedes Projekt, das darauf abzielt, den Zustand von Arten zu verbessern (oder, im Falle invasiver gebietsfremder Arten, deren Auswirkungen zu verringern), und zwar durch andere einschlägige Aktivitäten als gebietsbezogene Schutz- oder Wiederherstellungsmaßnahmen, fällt in den Interventionsbereich "Schutz unserer Arten". In Anbetracht des breiten Spektrums an Bedrohungen, die zusätzlich zur Verschlechterung der Lebensräume auf die Arten einwirken können, können derartige Projekte ein breites Spektrum an relevanten Maßnahmen umfassen, die von harten Infrastrukturarbeiten bis hin zur Sensibilisierung der Beteiligten reichen.

Die Antragsteller sollten bei der Konzeption ihrer Projektanträge berücksichtigen, dass nur wild lebende Tiere und Pflanzen sowie natürliche und naturnahe Lebensräume Ziel von LIFE-Natur- und Biodiversitätsprojekten sein können.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

Von den Antragstellern wird erwartet, dass sie die erwarteten Auswirkungen, wie im Vergabekriterium "Auswirkungen" beschrieben, im Hinblick auf den Erhaltungsnutzen definieren, berechnen, erläutern und erreichen.

Angesichts der begrenzten Verfügbarkeit von LIFE-Mitteln müssen Projekte, die hohe EU-Beiträge (z. B. über 5 Mio. EUR) beantragen, insbesondere außergewöhnlich klare und überzeugende Nachweise für den EU-Mehrwert ihrer Vorschläge in Bezug auf Auswirkungen und Preis-Leistungs-Verhältnis vorlegen. Der beantragte Beitrag muss eindeutig durch eine außergewöhnliche Wirkung zugunsten dringender Erhaltungsbedürfnisse/Prioritäten gerechtfertigt sein. Während Projekte mit höheren Budgets von Skaleneffekten profitieren, müssen die Antragsteller die Kosteneffizienz ihrer Projekte nachweisen und eine detaillierte Kostenaufschlüsselung in dem obligatorischen Anhang "Detaillierte Budgettabelle" vorlegen. Alle LIFE-Vorschläge müssen über die erwarteten Ergebnisse und Auswirkungen berichten und dabei die LIFE-Schlüsselindikatoren (KPIs) berücksichtigen. Diese Leistungsindikatoren tragen dazu bei, die Auswirkungen des LIFE-Vorschlags auf ökologischer, aber auch auf sozioökonomischer Ebene zu bewerten (z. B. durch Maßnahmen, die sich auf die lokale Wirtschaft und Bevölkerung auswirken). Alle gemessenen Indikatoren sollten mit dem behandelten Problem der Erhaltung oder der biologischen Vielfalt und der Art der geplanten Tätigkeiten im Einklang stehen.

Die Antragsteller sollten die relevanten Indikatoren in Teil C des elektronischen Finanzhilfeantrags überprüfen und sie mit den geschätzten Auswirkungen des Projekts ergänzen. Die Daten in Teil C sollten mit der Beschreibung der Auswirkungen in Abschnitt 2 von Teil B des Antragsformulars übereinstimmen.

Falls Teil C keine Wirkungsindikatoren enthält, die für das spezifische Projekt wichtig sind, sollten die Antragsteller den Indikator "Andere projektspezifische KPIs" in Teil C verwenden und eine entsprechende Beschreibung dieser Indikatoren in Abschnitt 2 von Teil B des Antragsformulars einreichen.

Gegebenenfalls müssen die Projekte eine GIS-Datei (Geographic Information System) und die zugehörigen Daten des spezifischen geografischen Gebiets, in dem die Intervention stattgefunden hat, als Teil ihres Abschlussberichts hochladen. Diese Karte sollte es ermöglichen, die bereits in der KPI-Datenbank gemeldeten Auswirkungen räumlich zu visualisieren. Das spezifische Format und die technischen Anforderungen an die GIS-Dateien werden den unterstützten Projekten während ihrer Durchführung mitgeteilt.

Genauere Informationen werden während der Projektdurchführung angefordert.

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Erwartete Ergebnisse

In beiden Interventionsbereichen sind klar definierte, spezifische, ergebnisorientierte, auf die biologische Vielfalt bezogene Ziele für Projekte und ihre Aktivitäten eine Voraussetzung für eine objektive Priorisierung der Vorschläge.

Um einen effektiven Vergleich der Vorzüge der Vorschläge zu ermöglichen, werden die folgenden Grundsätze für eine erste Prioritätsstufe angewandt, die die Dringlichkeit in den beiden Interventionsbereichen definiert:

  • Bei Vorschlägen, die auf Arten und Lebensräume abzielen, die unter die Habitat-Richtlinie der EU fallen, wird denjenigen Vorschlägen Vorrang eingeräumt, die eindeutig auf Lebensräume oder Arten abzielen, die sich auf der Grundlage der letzten Bewertungen der Berichte nach Artikel 17 in einem ungünstigen und rückläufigen Erhaltungszustand befinden (https://nature-art17.eionet.europa.eu/article17/), insbesondere wenn ihr Zustand sowohl auf der Ebene der EU als auch auf der Ebene der nationalen biogeografischen Region(en), in der das Projekt durchgeführt wird, ungünstig und rückläufig ist (U2).
  • In den 27 EU-Mitgliedstaaten haben bei Vogelarten sowie bei Arten und Lebensräumen, die nicht unter die EU-Naturschutzvorschriften fallen, Vorschläge Vorrang, die eindeutig auf diejenigen abzielen, die in den einschlägigen Roten Listen der EU für Lebensräume oder Arten in höhere Kategorien des Aussterberisikos eingestuft sind (insbesondere: gefährdet oder schlechter). Bei den EU-Regionen in äußerster Randlage und den überseeischen Ländern und Gebieten haben diejenigen Vorrang, die in den (paneuropäischen) bzw. globalen roten Listen der IUCN in höhere Kategorien des Aussterberisikos eingestuft sind (insbesondere: vom Aussterben bedroht oder schlimmer).

Die weitere Priorisierung der Vorschläge erfolgt auf der Grundlage der nachstehenden politischen Prioritäten:

  • EU-Vogelschutz- und Habitat-Richtlinien: Vorschläge zur Verbesserung des Erhaltungszustands oder der Entwicklungstendenzen von Arten und Lebensräumen von EU-weiter Bedeutung, insbesondere dann, wenn solche Projekte Ziele und Maßnahmen umsetzen, die in nationalen oder regionalen prioritären Aktionsrahmen (PAFs) festgelegt sind. Dies gilt insbesondere:
    • In Bezug auf den Interventionsbereich "Raum für die Natur" wird Projekten Vorrang eingeräumt, die ihre Aktivitäten auf die Umsetzung von Erhaltungszielen für bestehende Natura-2000-Gebiete ausrichten, insbesondere wenn solche Erhaltungsziele eindeutig festgelegt sind und den Zustand der Arten und Lebensräume, für die die Gebiete ausgewiesen sind, verbessern.
    • In Bezug auf den Interventionsbereich "Schutz unserer Arten" wird Projekten Priorität eingeräumt, die ihre Aktivitäten auf die Verringerung der Sterblichkeit dieser Arten (wenn diese Sterblichkeit durch menschliche Aktivitäten verursacht wird, z. B. Vergiftung, illegale Tötung, Beifang), die Vermeidung von Konflikten zwischen den Interessengruppen, die Verbesserung der Akzeptanz und die Förderung der Koexistenz mit geschützten Arten konzentrieren.
  • Regulierung invasiver gebietsfremder Arten. Vorrangig werden behandelt:
    • invasive gebietsfremde Arten, die auf der Liste invasiver gebietsfremder Arten stehen, die gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 von Belang für die Union sind, und/oder invasive gebietsfremde Arten, die gemäß Artikel 12 bzw. 11 der Verordnung von Belang für die Mitgliedstaaten oder Regionen sind; oder
    • andere invasive gebietsfremde Arten, die den Erhaltungszustand oder die Entwicklungstendenzen von Arten und Lebensräumen von EU-weiter Bedeutung oder anderer nach EU-Recht geschützter Arten beeinträchtigen oder in den Roten Listen der EU oder der Welt als bedrohte Arten aufgeführt sind (letzteres gilt für Artengruppen und/oder Regionen, die nicht von den Roten Listen der EU erfasst werden).
  • EU-Biodiversitätsstrategie für 2030
    • Schaffung eines kohärenten Netzes von Schutzgebieten. Vorrangig berücksichtigt werden:
      • Vorschläge, die darauf abzielen, den Anteil der geschützten Land- oder Meeresflächen in der EU zu erhöhen (im Sinne der Definition von "Schutzgebieten" in den einschlägigen EU-Leitlinien im Rahmen der Biodiversitätsstrategie). Dies kann insbesondere durch zusätzliche Ausweisungen oder Erweiterungen von Natura-2000-Gebieten oder national geschützten Gebieten oder durch die Verbesserung der Biodiversitätsausrichtung bestehender Schutzgebiete erreicht werden. Darüber hinaus können auch alternative Ansätze in Betracht gezogen werden, die zwar die zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten vereinbarten Kriterien erfüllen, wie z. B. Ansätze zur Erhaltung privater Flächen", andere wirksame gebietsbezogene Erhaltungsmaßnahmen" (OECM) usw., aber die Nachhaltigkeit gebietsbezogener Aktivitäten durch einen angemessenen langfristigen Schutzstatus oder eine entsprechende Garantie sicherstellen, die spätestens zum Ende des Projekts erreicht sein muss. In diesem Zusammenhang wird auch der Einrichtung ökologischer Korridore Priorität eingeräumt, wie z. B. grüner und blauer Infrastrukturen, die die Fragmentierung der Land- oder Meereslandschaft und die Belastungen/Bedrohungen verringern und die direkt zur Widerstandsfähigkeit, zum effektiven Management und zur Vernetzung von Schutzgebieten beitragen.
      • Vorschläge, die darauf abzielen, den Anteil der streng geschützten Land- oder Meeresflächen der EU zu erhöhen (im Sinne der Definition von "streng geschützten Gebieten" in den einschlägigen EU-Leitlinien im Rahmen der Biodiversitätsstrategie). Dies kann insbesondere durch die Verbesserung des Schutzniveaus bestehender Schutzgebiete oder durch zusätzliche Ausweisungen oder Erweiterungen von Natura-2000-Gebieten oder national geschützten Gebieten, einschließlich des strengen Schutzes der verbleibenden EU-Primärwälder und der Wälder mit altem Baumbestand, erreicht werden; es können aber auch alternative Ansätze in Betracht gezogen werden, die eine gleichwertige Nachhaltigkeit gewährleisten, wie z. B. "Private Land Conservation"-Ansätze, OECM usw. (vorausgesetzt, dies steht im Einklang mit den zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten vereinbarten Kriterien für streng geschützte Gebiete).
    • Umsetzung der EU-Naturwiederherstellungsziele für Arten und Lebensräume.
      • Sobald die Mitgliedstaaten ihre Verpflichtungen oder Zusagen in Bezug auf dieses Ziel vorgelegt haben, erhalten Projekte, die sich auf die Umsetzung solcher nationalen Verpflichtungen oder Zusagen konzentrieren, einschließlich grenzüberschreitender oder grenzübergreifender Konzepte, Vorrang bei der LIFE-Förderung.
    • Wiederherstellung degradierter und kohlenstoffreicher Ökosysteme; Verhinderung und Verringerung der Auswirkungen von Naturkatastrophen
      • Vorschläge, deren Schwerpunkt auf der Wiederherstellung geschädigter kohlenstoffreicher Ökosysteme liegt, werden vorrangig durch LIFE gefördert. Für Wälder umfasst dies Vorschläge, die auf die Wiederherstellung der Struktur, Zusammensetzung und Funktionsweise von Primärwäldern abzielen.
      • Vorschläge mit dem Schwerpunkt auf dem Aufbau grüner und blauer Infrastrukturen im Einklang mit den EU-Leitlinien sowie andere naturbasierte Lösungen und Wiederherstellungsmaßnahmen, die dazu beitragen würden, die Auswirkungen von Naturkatastrophen zu verhindern oder zu verringern, einschließlich Projekten zur Wiederherstellung von Flüssen, werden vorrangig durch LIFE gefördert.
    • Verbesserung der Gesundheit und Widerstandsfähigkeit von bewirtschafteten Wäldern
      • Vorschläge zur Demonstration naturnaher Forstwirtschaft, d. h. von Verfahren, die versuchen, die Bewirtschaftungsziele mit einem Minimum an menschlichen Eingriffen zu erreichen und die Erhaltung mit Produktivitätszielen zu verbinden, werden bei der LIFE-Förderung vorrangig berücksichtigt; dazu gehören auch die Forstwirtschaft mit kontinuierlicher Deckung, die Forstwirtschaft mit reduzierten Auswirkungen, die Retentionsforstwirtschaft und die Nachahmung natürlicher Störungen. Die im Rahmen der Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bis 2030 entwickelten EU-Leitlinien werden, sobald sie vorliegen, als Referenz für die naturnahe Forstwirtschaft dienen.
    • Umkehrung des Rückgangs der Bestäuber
      • Projektvorschläge für die Wiederherstellung von Lebensräumen, in denen die Bestäubung durch Tiere eine wichtige Rolle spielt, müssen darlegen, wie die Verbesserung der damit verbundenen Bestäubergemeinschaften bei den Projektaktivitäten berücksichtigt wird.
      • Auch wenn sich die Vorschläge nicht direkt auf Bestäuber beziehen, werden die Antragsteller aufgefordert, den Erfolg des Projekts u. a. an der Verbesserung der Bestäubergemeinschaften zu messen. Indikatoren für die Verbesserung könnten beispielsweise auf der Messung von Veränderungen bei der Vielfalt oder Abundanz von Apoidea, Syrphidae, Lepidoptera oder anderen relevanten taxonomischen Gruppen basieren. Vorschläge, die sich auf der Grundlage mindestens einer der oben genannten Anforderungen positiv auf Bestäubergemeinschaften auswirken, werden vorrangig im Rahmen von LIFE gefördert.
    • Rückführung der Natur auf landwirtschaftliche Flächen
      • Vorschläge, die innovative Konzepte für die Wiederherstellung von Landschaftsmerkmalen mit hoher biologischer Vielfalt in Agrarökosystemen aufzeigen, die auch Vorteile für Landwirte und Gemeinden mit sich bringen (z. B. Verhinderung von Bodenerosion und -auslaugung, Filterung von Luft und Wasser und Unterstützung der Klimaanpassung), und die solche Konzepte vermitteln, werden vorrangig durch LIFE gefördert.
    • Begrünung städtischer und stadtnaher Gebiete
      • Vorschläge für die Wiederherstellung gesunder und artenreicher Ökosysteme in städtischen und stadtnahen Gebieten sowie für die Entwicklung grüner Infrastrukturen und naturbasierter Lösungen, die erhebliche Vorteile für die biologische Vielfalt mit sich bringen und gleichzeitig Lösungen für städtische Herausforderungen bieten und den Zugang zur Natur verbessern, werden vorrangig durch LIFE gefördert, insbesondere wenn sie Ziele und Maßnahmen zur biologischen Vielfalt in Plänen zur Begrünung städtischer Gebiete umsetzen.
    • Messung und Einbeziehung des Wertes der Natur
      • Vorschläge, die zu einer wirksamen Verbuchung, Messung und Einbeziehung der Werte der biologischen Vielfalt in die öffentliche und private Entscheidungsfindung unter Anwendung der von der Kommission entwickelten Leitlinien, Methoden, Kriterien und Standards führen, werden vorrangig durch LIFE gefördert.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Nein

Projektpartnerschaft

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):

  • juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
  • ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
    • EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
    • Nicht-EU-Ländern:
      • aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)
  • der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben

Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet (siehe Arbeitsprogramm).

Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).

Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.

EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.

Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.


Finanzielle Unterstützung für Dritte ist unter den folgenden Bedingungen zulässig:

  • Die Aufforderungen müssen offen sein, auf breiter Basis veröffentlicht werden und den EU-Standards für Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen.

weitere Förderkriterien

Zusätzliche Bedingungen:

  • Nachhaltigkeit: Bei der Konzeption ihres Projekts müssen die Antragsteller die Verpflichtung berücksichtigen, die ökologische Wirkung der Projektaktivitäten für mindestens 30 Jahre nach Projektende aufrechtzuerhalten. Die Antragsteller müssen sicherstellen, dass alle LIFE-bezogenen Investitionen in die Bewirtschaftung oder Wiederherstellung von natürlichen oder naturnahen Lebensräumen und Lebensräumen für Arten zu Verbesserungen führen, die langfristig aufrechterhalten werden können. Dies setzt häufig voraus, dass solche Maßnahmen in Gebieten durchgeführt werden, die bereits rechtlich geschützt sind (als Natura-2000-Gebiete oder national geschützte Gebiete), oder dass für solche Gebiete während der Laufzeit des Projekts ein angemessener rechtlicher Schutz gewährt werden kann. Wenn die Maßnahmen den Erwerb von Grundstücken und die Wiederherstellung von Lebensräumen umfassen, sollte das betreffende Gebiet den am besten geeigneten rechtlichen Schutz erhalten (nationales Schutzgebiet, Natura 2000 usw.), um zum Aufbau des transeuropäischen Naturnetzes (TEN-N) beizutragen. Für andere Investitionen, die die Verringerung von Belastungen und Bedrohungen (z. B. die Sperrung von Gräben oder die Verringerung des Stickstoffabflusses aus landwirtschaftlichen Flächen) auf Flächen beinhalten, die an sich keinen hohen natürlichen Wert haben, der eine Ausweisung rechtfertigen würde, aber als Pufferzone um Natura-2000-Gebiete und/oder Schutzgebiete dienen, ist eine langfristige vertragliche Vereinbarung (mindestens 30 Jahre) erforderlich, um sicherzustellen, dass die Belastungen und Bedrohungen unwiderruflich verringert werden. Wenn dies nicht möglich ist, sollte der Antragsteller nachweisen, dass die getätigte Investition durch eine angemessene Flächennutzungsplanung auf der wichtigsten Verwaltungsebene unterstützt wird. In diesem Zusammenhang können auch private Landnutzungsinitiativen unterstützt werden.
  • In der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen (S. 15-23) sind spezifische Bedingungen für die folgenden Aktivitäten aufgeführt
    • Aktivitäten innerhalb von Natura 2000
    • Aktivitäten außerhalb von Natura 2000
    • Wiederansiedlung von Arten und andere Erhaltungsmaßnahmen innerhalb des natürlichen Verbreitungsgebiets (Umsiedlung)
    • Ex-situ-Erhaltungsmaßnahmen
    • Landkauf
    • Langfristige Landpacht, Kauf von Rechten und einmalige Ausgleichszahlungen
    • Kurzfristige Landpacht oder vorübergehende Ausgleichszahlungen
    • Nicht zuschussfähige Kosten für Landerwerb, einmalige Ausgleichszahlungen und Pachtzahlungen
    • Laufendes Management von Lebensräumen und wiederkehrende Aktivitäten
    • Infrastruktur
    • Grüne Infrastruktur
    • Kompensationsmaßnahmen
    • Vorschläge, die an frühere LIFE-Projekte anknüpfen, und Koordinierungsanforderungen bei mehreren Vorschlägen, die auf dasselbe/ähnliche Thema abzielen
    • Anhänge zum Antragsformular

Zusatzinformationen

Themen

Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, 
Bodenqualität, Fischerei, Ernährung, Land- & Forstwirtschaft , 
Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Projektlaufzeit

zwischen 36 und 84 Monate

Zusätzliche Informationen

Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Projektkürzel - Ihr Projektkürzel muss das Wort LIFE enthalten.

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:

  • Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
  • Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
  • Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
  • Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
    • detaillierte Budgettabelle (obligatorische Excel-Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
    • Informationen zum Teilnehmer (einschließlich früherer Projekte, falls vorhanden)
  • Nicht obligatorische Anhänge (aber wichtig zur Ergänzung von Antragsformular Teil B, falls zutreffend)
    • Karten (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
    • Beschreibung der Standorte (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
    • Beschreibung der Arten und Lebensräume (Vorlage im Submission System verfügbar)
    • Kofinanzierungserklärung (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar): obligatorisch, wenn eine externe Kofinanzierung vorgesehen ist
    • Unterstützungsschreiben (keine spezielle Vorlage verfügbar)
    • Jährlicher Tätigkeitsbericht - k.A.
    • Sonstige Anhänge - k.A.

Die Vorschläge sind auf maximal 120 Seiten begrenzt (Teil B).


Falls Sie einen Kofinanzierungsbeitrag leisten, laden Sie bitte die entsprechende unterzeichnete Erklärung unter den optionalen Anhängen hoch. Bitte geben Sie entweder "Bestätigt" oder "Zu bestätigen" an. Wenn der Status "zu bestätigen" lautet, muss dies erläutert werden. Beachten Sie, dass Sie zu einem späteren Zeitpunkt, wenn Sie im Auswahlverfahren erfolgreich sind, eine unterzeichnete Erklärung mit dem Status "Bestätigt" als Voraussetzung für die Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung vorlegen müssen.


Die maximale Förderquote (% der förderfähigen Kosten) beträgt 60 % mit folgenden Ausnahmen:

  • 67 % für Projekte, die sowohl auf prioritäre als auch auf nicht prioritäre Lebensräume und/oder Arten abzielen
  • 75% für Projekte, die ausschließlich auf prioritäre Lebensräume und/oder Arten abzielen

Kontakt

European Climate Infrastructure and Environment Executive Agency (CINEA) - LIFE
Website

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