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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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    Organisationstyp
  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Förderregion/Länder
  3. Wählen Sie die Themen aus, an denen Sie interessiert sind, um Projekte durchzuführen.

    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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    Themen
  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Kulturerbe- und Kunstprojekte, die das Kultur- und Naturerbe schützen, fördern und aufwerten, die Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise steigern und Objekte, Dienstleistungen und Produkte des Kultur- und Naturerbes verbessern und entwickeln. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

Partnerschaftsrahmenvereinbarungen für Betriebskostenzuschüsse zur Unterstützung von Organisationen ohne Erwerbszweck (FPA OG)

Förderprogramm

LIFE - Programm für die Umwelt- und Klimapolitik

Call Nummer

LIFE-2024-NGO-OG-FPA

Termine

Öffnung
18.04.2024

Deadline
05.09.2024 17:00

Förderquote

70%

Budget des Calls

€ 28.740.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

In den Partnerschaftsrahmenvereinbarungen werden die Rahmenbedingungen für die Gewährung von Finanzhilfen an die Partner festgelegt, die auf der Grundlage eines zweijährigen Aktionsplans und der vereinbarten allgemeinen Ziele Aktivitäten durchführen. Diese Vereinbarung der ersten Stufe verpflichtet die Bewilligungsbehörde jedoch nicht zum Abschluss einer spezifischen Finanzhilfevereinbarung für einen jährlichen Betriebskostenzuschuss.

Call-Ziele

Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen betrifft LIFE-Betriebskostenzuschüsse für Partnerschaftsrahmenvereinbarungen (FPA OG).

Partnerschaftsrahmenvereinbarungen (FPA) im Rahmen des LIFE-Programms sind langfristige Kooperationsinstrumente, die als Rahmen für regelmäßige oder wiederkehrende Betriebskostenzuschüsse an Einrichtungen ohne Erwerbszweck dienen, die an der Entwicklung, Durchführung und Durchsetzung von EU-Rechtsvorschriften und der EU-Politik beteiligt und in erster Linie im Bereich der Umwelt- oder Klimamaßnahmen, einschließlich des Übergangs zu sauberer Energie, im Einklang mit den Zielen des LIFE-Programms tätig sind. Sie sind eine Voraussetzung für die Unterzeichnung jährlicher Vereinbarungen über spezifische Betriebskostenzuschüsse (SGA), begründen jedoch keine legitimen Erwartungen oder Ansprüche auf diese.

Partnerschaftsrahmenvereinbarungen, die im Anschluss an die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für LIFE-Betriebskostenzuschüsse im Jahr 2024 geschlossen werden, gelten für die beiden folgenden Haushaltsjahre der begünstigten Organisationen (d. h. für das GJ 2025 und das GJ 2026).

Spezifische Vereinbarungen über Betriebskostenzuschüsse (SGA) werden auf jährlicher Basis nach einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen an die Rahmenpartner und einem Bewertungsverfahren vergeben. SGA OG können nur unterzeichnet werden, wenn ein FPA unterzeichnet wurde, und zwar vor dem Enddatum dieses FPA.

Im Jahr 2024 werden die Aufforderung zur Einreichung von LIFE-Partnerschaftsrahmenvereinbarungen und die Aufforderung zur Einreichung von LIFE-Vereinbarungen über spezifische Betriebskostenzuschüsse, die sich an die Rahmenpartner richten, gleichzeitig veröffentlicht. Die Antragsteller müssen zunächst den Antrag auf Abschluss einer Partnerschaftsrahmenvereinbarung (FPA) ausfüllen und dann die Referenznummer des FPA-Antrags in ihrem Antragsformular für die Vereinbarung über eine spezifische Betriebskostenhilfe verwenden.

Antragsteller für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen von LIFE-2024-NGO-OG-SGA MÜSSEN SICH AUCH für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen von LIFE-2024-NGO-OG-FPA bewerben.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

Die LIFE-Partnerschaftsrahmenvereinbarungen mit gemeinnützigen Einrichtungen zielen darauf ab, die Beteiligung der Zivilgesellschaft am politischen Dialog der EU zu stärken und die Umsetzung und Durchsetzung der Umwelt- und Klimaziele der Union, einschließlich der Energiewende, durch die Begünstigten zu unterstützen. Die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zielt auf Rahmenpartnerschaften zur Erreichung der Ziele der LIFE-Teilprogramme "Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität", "Natur und biologische Vielfalt", "Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an den Klimawandel" und "Saubere Energiewende". Mit der Verabschiedung der Fit-for-55-Rechtsvorschriften, insbesondere im Bereich der sauberen Energiewende, werden die LIFE-Partnerschaftsrahmenvereinbarungen darauf abzielen, insbesondere Nichtregierungsorganisationen zu unterstützen, die sich für die Durchführung und Überwachung der Umsetzung in den Mitgliedstaaten einsetzen.

Im Einklang mit Erwägungsgrund 23 der LIFE-Verordnung zielen die LIFE-Partnerschaftsrahmenvereinbarungen darauf ab, ein breites Spektrum von NRO sowie Netze von Einrichtungen ohne Erwerbszweck zu unterstützen, die ein Ziel von allgemeinem Interesse für die Union verfolgen und in erster Linie im Umwelt- oder Klimabereich tätig sind, indem in einem wettbewerbsorientierten und transparenten Verfahren Betriebskostenzuschüsse gewährt werden, um diesen NRO, Netzen und Einrichtungen zu helfen, wirksame Beiträge zur Politik der Union zu leisten und ihre Kapazitäten aufzubauen und zu stärken, damit sie effizientere Partner werden.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)

förderfähige Einrichtungen

Internationale Organisation, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Sonstige

verpflichtende Partnerschaft

Nein

Projektpartnerschaft

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):

  • juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
  • ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
    • EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
    • Nicht-EU-Ländern:
      • aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)
  • Nichtregierungsorganisationen sein, die:
    • nicht gewinnorientierte Einrichtungen
    • unabhängig sind, insbesondere von Regierungen, anderen öffentlichen Behörden, politischen Parteien und kommerziellen Interessen
    • in erster Linie in den Bereichen Umwelt oder Klimaschutz (einschließlich der Umstellung auf saubere Energie) tätig sind und ein Umwelt-/Klimaziel verfolgen, das auf Folgendes ausgerichtet ist
      • das öffentliche Wohl und/oder
      • nachhaltige Entwicklung und/oder
      • die Entwicklung, Umsetzung und Durchsetzung der Umwelt- und/oder Klimapolitik und des Umweltrechts der EU
    • die auf EU-Ebene tätig sind und deren Struktur und Tätigkeiten sich auf mindestens drei EU-Mitgliedstaaten oder mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder erstrecken

Die Antragsteller müssen sowohl eine Struktur als auch Tätigkeiten nachweisen, die sich auf mindestens drei Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder erstrecken. Zu diesem Zweck werden Partnerschaften, Netze und Mitgliedschaften berücksichtigt, wenn sie formell als juristische Personen gegründet sind.

Partnerschaften, Netze und Mitgliedschaften müssen durch einen Verwaltungsrat oder ein anderes Verwaltungsgremium vertreten sein, das von seinen Mitgliedern beauftragt ist, sie auf EU-Ebene zu vertreten, und das für die Tätigkeiten des Netzes verantwortlich ist. Sogenannte "lose Kooperationen" oder zeitlich begrenzte Partnerschaften sind im Rahmen dieser Aufforderung nicht förderfähig.

Die Mitgliedschaften umfassen ausschließlich juristische Personen, d. h. keine natürlichen Personen. Alle Mitglieder müssen im Antrag aufgeführt werden. Die Mitglieder sind jedoch nicht förderfähig. Nur die antragstellende gemeinnützige Einrichtung, falls ausgewählt, wird
ist der einzige Empfänger der Finanzhilfe und kann die Kosten geltend machen. Mit dem Antragsteller verbundene Einrichtungen kommen für eine Förderung im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nicht in Betracht.

Satzungen und/oder Tätigkeitsberichte von Mitgliedschaften, Partnerschaften oder Netzwerken dienen als Nachweis für die Struktur und die Aktivitäten in mindestens drei EU-Ländern.

Zusatzinformationen

Themen

Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, 
Bodenqualität, Fischerei, Ernährung, Land- & Forstwirtschaft , 
Energieeffizienz, Erneuerbare Energie , 
Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit, 
Kreislaufwirtschaft, Natürliche Ressourcen

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Projektlaufzeit

2 Jahre

Zusätzliche Informationen

Für spezifische Betriebskostenzuschüsse, die im Rahmen der Partnerschaftsrahmenvereinbarungen finanziert werden, wird die Höhe des Zuschusses durch Anwendung eines maximalen Kofinanzierungssatzes von 70 % auf die förderfähigen Kosten festgelegt. Der Höchstbetrag des Betriebskostenzuschusses pro Haushaltsjahr beträgt 700.000 EUR. Die im FPA-Antragsformular angegebenen Beträge müssen dies berücksichtigen.

Die Beträge der förderfähigen Kosten des Betriebskostenzuschusses, die im Rahmen der Partnerschaftsrahmenvereinbarungen finanziert werden, werden pauschal mit 50 % der Personalkosten berechnet, um die Antrags-, Durchführungs- und Berichtsverfahren zu vereinfachen. Die einzigen tatsächlichen Kosten, die der Antragsteller angeben muss, sind die Personalkosten. Der Pauschalbetrag deckt alle anderen Kosten ab, die dem Begünstigten entstehen werden:

  •  Reise- und Aufenthaltskosten
  •  Ausrüstung und Abschreibung
  •  Vergabe von Unteraufträgen
  •  Miete
  •  Sonstige direkte Kosten

Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Projektkürzel - Ihr Projektkürzel muss das Wort LIFE enthalten.

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:

  • Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
  • Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
  • Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (gilt nicht für Stufe 1) (direkt online auszufüllen)
  • Obligatorische Anhänge und Begleitdokumente (hochzuladen):
    • Satzung der gemeinnützigen Einrichtung - obligatorisch
    • Tätigkeitsbericht des Antragstellers aus dem Vorjahr - wenn es sich bei dem Antragsteller um eine neu gegründete Einrichtung handelt, die seit weniger als einem Jahr besteht, ist es akzeptabel, wenn der Tätigkeitsbericht weniger als 12 Monate umfasst
    • Angaben zum Teilnehmer (obligatorische Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt und wieder hochgeladen werden kann)
    • Eine Liste der Mitglieder des Vorstands oder der Verwaltung (Namen und Titel/Funktion innerhalb der antragstellenden Organisation)

Die Vorschläge dürfen höchstens 90 Seiten (Teil B) umfassen. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.

Kontakt

European Climate Infrastructure and Environment Executive Agency (CINEA) - LIFE
Website

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