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Call-Eckdaten
Anpassung an den Klimawandel
Förderprogramm
LIFE - Teilprogramm "Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel"
Call Nummer
LIFE-2024-SAP-CLIMA-CCA
Termine
Öffnung
18.04.2024
Deadline
17.09.2024 17:00
Förderquote
60%
Budget des Calls
€ 28.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 1.000.000,00 und € 5.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Projekte im Rahmen dieses Aktionsbereichs sollten dazu beitragen, die langfristige Vision der neuen EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel zu verwirklichen, wonach die EU im Jahr 2050 eine klimaresistente Gesellschaft sein wird, die vollständig an die unvermeidlichen Auswirkungen des Klimawandels angepasst ist. Die Projekte sollten im Einklang mit dem Pariser Abkommen und dem europäischen Klimagesetz dazu beitragen, die Anpassungsfähigkeit zu stärken, die Widerstandsfähigkeit zu verbessern und die Anfälligkeit zu verringern.
Call-Ziele
Der Klimawandel hat weitreichende Auswirkungen, die von noch nie dagewesenen Waldbränden, Hitzewellen, Dürren, Überschwemmungen und anderen Extremereignissen bis hin zu langsam ablaufenden Prozessen wie Wüstenbildung, Verlust der biologischen Vielfalt, Versauerung der Meere oder Anstieg des Meeresspiegels reichen.
Projekte im Rahmen dieses Aktionsbereichs sollten dazu beitragen:
- Gewährleistung kontinuierlicher Fortschritte bei der Verbesserung der Anpassungsfähigkeit, der Stärkung der Widerstandsfähigkeit und der Verringerung der Anfälligkeit gegenüber dem Klimawandel, wie in Artikel 5 des europäischen Klimagesetzes gefordert
- die langfristige Vision der EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel zu verwirklichen, wonach die EU im Jahr 2050 eine klimaresistente Gesellschaft sein wird, die vollständig an die unvermeidlichen Auswirkungen des Klimawandels angepasst ist.
Konkret sollen die Projekte im Rahmen dieser Aufforderung das Ziel der Strategie unterstützen
- die Anpassung intelligenter zu gestalten (Verbesserung des Wissensstandes, Umgang mit Unsicherheiten und Bereitstellung von Informationen für Anpassungsmaßnahmen durch robuste Daten und Risikobewertungsinstrumente, die allen zur Verfügung stehen);
- die Anpassung systemischer zu gestalten (Einbeziehung von Überlegungen zur Klimaresilienz in alle relevanten Politikbereiche, da der Klimawandel Auswirkungen auf allen Ebenen der Gesellschaft und in allen Wirtschaftssektoren hat);
- eine schnellere Anpassung (Entwicklung und Einführung von Anpassungslösungen, die eine schnellere und umfassendere Anpassung ermöglichen).
Darüber hinaus sollten die Projekte darauf achten, Fehlanpassungen zu vermeiden, d. h. Anpassungsmaßnahmen oder -praktiken, die auf eine Gruppe von Menschen abzielen und diese eigentlich anfälliger für den Klimawandel machen.
Um zu diesen Zielen beizutragen, sollten die Projekte eine klare und überzeugende Interventionslogik aufweisen, die folgende Einzelheiten enthält
- die spezifischen Klimarisiken und -anfälligkeiten, die angegangen werden sollen, im Einklang mit der kürzlich veröffentlichten Europäischen Klimarisikobewertung;
- die Eignung der vorgeschlagenen Anpassungsoptionen und -methoden zur Minimierung der ermittelten Risiken und Schwachstellen;
- die Umsetzung dieser Optionen und Methoden während der Laufzeit des Projekts; und
- der Ansatz für die Überwachung und Bewertung der Ergebnisse, auch nach der Projektlaufzeit.
Für weitere Hinweise zu diesen vier Schritten wird den Antragstellern dringend empfohlen, das Adaptation Support Tool auf dem Climate-ADAPT Webportal zu konsultieren.
Schließlich werden im Rahmen des LIFE-Aufrufs 2024 auch Projekte gefördert, die:
- Arbeitsbeziehungen und Synergien mit den EU-Missionen "Anpassung an den Klimawandel" und gegebenenfalls auch mit "Klimaneutrale und intelligente Städte" herstellen;
- Synergien mit Cluster 1 Gesundheit35, Cluster 3 Zivile Sicherheit für die Gesellschaft, Cluster 5 Klima, Energie und Mobilität und Cluster 6 Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt von Horizont
- Europa;
- Synergien mit dem Klima- und Energierahmen 2030, dem EU-Bürgermeisterkonvent, dem europäischen Klimapakt, der Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bis 2030, der EU-Forststrategie bis 2030, der EU-Bodenstrategie bis 2030, dem europäischen Katastrophenrisikomanagement, der europäischen Gesundheitsunion und anderen relevanten Politiken und Initiativen im Rahmen des europäischen Green Deal zu schaffen;
- partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem Privatsektor, Städten, Städtenetzwerken, Gewerkschaften, Organisationen der Zivilgesellschaft, Bildungseinrichtungen sowie Forschungs- und Innovationsorganisationen;
- Mobilisierung zusätzlicher Anpassungsfinanzierung und Investitionen in die Widerstandsfähigkeit.
Bereiche der Intervention:
- Unterstützung bei der Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen und der Überarbeitung nationaler, regionaler oder lokaler Klimaanpassungsstrategien und -pläne;
- Einsatz modernster Instrumente zur Bewertung von Klimarisiken oder Auswahl kosteneffizienter Anpassungsmaßnahmen für den Umgang mit Klimabedrohungen und Anpassungslösungen;
- Entwicklung und Umsetzung von naturbasierten Lösungen für verschiedene Arten von Gebieten (ländliche, städtische und Küstengebiete);
- Klimasicherheit und Widerstandsfähigkeit von Infrastrukturen und Gebäuden;
- Anpassungslösungen für Land- und Forstwirtschaft;
- Wasserwirtschaft;
- Gesundheit;
- Vorbereitung auf kombinierte Risiken und Risikokaskaden;
- Finanzinstrumente, innovative Lösungen und öffentlich-private Zusammenarbeit bei Versicherungen und Schadensdaten.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Von den Antragstellern wird erwartet, dass sie die erwarteten Auswirkungen, wie im Vergabekriterium "Auswirkungen" beschrieben, definieren, berechnen, erklären und erreichen.
Alle LIFE-Projekte müssen über die erwarteten Ergebnisse und Auswirkungen unter Berücksichtigung der LIFE-Schlüsselindikatoren (KPIs) berichten. Diese Leistungsindikatoren tragen dazu bei, die Auswirkungen des LIFE-Projekts auf ökologischer, aber auch auf sozioökonomischer Ebene zu bewerten (z. B. durch Maßnahmen, die sich auf die lokale Wirtschaft und Bevölkerung auswirken). Bitte prüfen Sie die Indikatoren in Teil C des Antrags auf Gewährung einer elektronischen Finanzhilfe und ergänzen Sie diese mit den geschätzten Auswirkungen des Projekts. Ausführlichere Informationen werden während der Projektdurchführung angefordert.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen)
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Ländern:
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)
- der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben
Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet (siehe Arbeitsprogramm).
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist bei allen Themen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen und Preise unter den folgenden Bedingungen zulässig:
- Die Aufforderungen müssen offen sein, auf breiter Basis veröffentlicht werden und den EU-Standards in Bezug auf Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
2 bis 5 Jahre (max. 10 Jahre)
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Projektkürzel - Ihr Projektkürzel muss das Wort LIFE enthalten.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (gilt nicht für Stufe 1) (direkt online auszufüllen)
- Obligatorische Anhänge und Begleitdokumente (hochzuladen):
- detaillierte Budgettabelle (obligatorische Excel-Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Informationen zu den Teilnehmern
- fakultative Anhänge (relevante Informationen über Aktivitäten sollten im Haupttext enthalten sein. Optionale Anhänge sind nur dann zu verwenden, wenn sie zur Untermauerung der Aussagen in den Teilen A-B-C erforderlich sind):
- Unterstützungsbekundungen
- Erklärungen über die Kofinanzierung
- Karten
- Beschreibung der Standort
- sonstige Anhänge (zum Beispiel: Lebenszyklusanalyse, Geschäftspläne usw.)
Die Vorschläge dürfen höchstens 120 Seiten (Teil B) umfassen. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
Call Document Climate Change Mitigation and Adaptation Standard Action Projects (SAP)Call Document Climate Change Mitigation and Adaptation Standard Action Projects (SAP)(1243kB)
Kontakt
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