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Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Technische Hilfe bei der Erstellung von SNAPs
Förderprogramm
LIFE - Teilprogramm "Natur und Artenvielfalt"
Call Nummer
LIFE-2024-TA-PP-NAT-SNAP
Termine
Öffnung
18.04.2024
Deadline
18.09.2024 17:00
Förderquote
60%
Budget des Calls
€ 500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 70.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel ist die Vorbereitung strategischer Naturprojekte (SNaPs).
Call-Ziele
SNaP-Projekte
- zielen auf die Umsetzung von:
- Prioritären Aktionsrahmen (PAF) und/oder
- anderen Plänen oder Strategien, die auf internationaler, nationaler, regionaler oder multiregionaler Ebene von den für Natur und biologische Vielfalt zuständigen Behörden angenommen wurden und der Umsetzung der EU-Naturschutz- und/oder Biodiversitätspolitik oder der entsprechenden Rechtsvorschriften dienen,
- in großem territorialen Maßstab
- unter Einbeziehung aller betroffenen Interessengruppen
- und einen Koordinierungsmechanismus für die Finanzierung ergänzender Maßnahmen umfassen, die für die vollständige Umsetzung der angestrebten PAF (oder einer anderen förderfähigen Strategie) erforderlich sind.
Daher ist das Hauptziel des TA-PP-Projekts die Einreichung eines vollständigen Vorschlags für einen SNaP.
Der im Rahmen des TA-PP-Projekts ausgearbeitete SNaP-Vorschlag muss von guter Qualität sein und für eine LIFE-Finanzierung in Frage kommen. Ist die Nichteinreichung eines förderfähigen und qualitativ hochwertigen SNaP-Vorschlags auf eine schlechte Leistung, Fahrlässigkeit oder einen Fehler des Begünstigten des TA-PP-Projekts zurückzuführen, behält sich die Bewilligungsbehörde das Recht vor, jegliche Vorfinanzierung zurückzufordern und alle TA-PP-Projektkosten für nicht förderfähig zu erklären.
Der koordinierende Begünstigte sollte einen vollständigen SNaP-Vorschlag im Rahmen einer speziellen LIFE-Aufforderung für SNaPs vor dem Ende des TA-PP-Projekts einreichen. Bitte beachten Sie, dass das Einreichungsverfahren für ein SNaP aus zwei Phasen besteht - einer Konzeptnotiz und einem Vollantrag.
Die Antragsteller sollten sicherstellen, dass der angestrebte vorrangige Aktionsrahmen (PAF), der angestrebte Plan oder die angestrebte Strategie für einen SNaP in Frage kommen. Bitte beachten Sie, dass u. a. der PAF, der Plan oder die Strategie bis zum Einreichungsdatum des Vollantrags für den SNaP angenommen werden sollten, was standardmäßig vor dem Enddatum des Projekts für technische Hilfe liegen wird.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Von einem Vorschlag für ein Projekt der technischen Hilfe wird erwartet, dass er den Antragsteller bei der Vorbereitung eines förderfähigen SNaP-Vorschlags von guter Qualität unterstützt, der auf eine förderfähige PAF, einen Plan oder eine Strategie ausgerichtet ist. Aus den Vorschlägen muss außerdem hervorgehen, dass die vorgeschlagene Maßnahme im Interesse der Union liegt, da sie einen Beitrag zur Erreichung eines der allgemeinen Ziele des LIFE-Programms gemäß Artikel 3 der LIFE-Verordnung leistet.
Erwartete Ergebnisse
Das übergeordnete Ziel eines TA-PP-NAT-SNaP-Projekts ist die Ausarbeitung eines SNaP-Vorschlags, daher müssen alle Aktivitäten des TA-PP-Projekts zu diesem Ziel beitragen.
Generell gilt, dass alle Aktivitäten im Rahmen des Projekts für technische Hilfe neu und zusätzlich zu den Arbeiten sein müssen, die der Antragsteller vor dem Projekt durchgeführt hat.
Im Allgemeinen, und unter anderem, sollten die Aktivitäten:
- sollten keine Forschungsarbeiten sein;
- sollten nicht zu den gesetzlichen Aufgaben der zuständigen Behörde gehören;
- Sie sollten innerhalb der Projektlaufzeit abgeschlossen werden;
- sollten eindeutig mit dem Ziel/den Zielen des Projekts und dem entsprechenden SNaP verbunden sein.
Zu den Aktivitäten können gehören (diese Liste ist nicht vollständig):
- Rekrutierung von neuem Personal und Schulung für die Erstellung eines SNaP-Antrags;
- Beauftragung externer Unterstützung für die Erstellung eines SNaP-Antrags;
- Sammlung von Informationen für die Vorbereitung eines SNaP-Antrags (z. B. über Finanzierungsquellen)
- Vernetzungs-, Beratungs- und Koordinierungsarbeit für die Vorbereitung und Ausarbeitung des SNaP-Antrags;
- Koordinierung mit den Akteuren, die an dem strategischen Naturprojekt beteiligt werden sollen;
- Entwicklung von Finanzierungsplänen, sofern diese nicht bereits Teil der angestrebten PAF, des Aktionsplans oder der Strategie sind;
- Kartierung der das SNaP ergänzenden Maßnahmen und ihrer potenziellen Finanzierungsquellen
- Abfassung der SNaP-Konzeptnote und des vollständigen Vorschlags selbst.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
TA-PP-Projekte sollen die Behörden, die für die Umsetzung des Plans/der Strategie/des Aktionsplans zuständig sind, auf den die SNaPs oder SIPs abzielen, bei der Vorbereitung ihrer SNaP- und SIP-Anträge unterstützen. Die für den Plan/die Strategie/den Aktionsplan zuständige Behörde sollte im Prinzip der Koordinator des TA-PP-Projekts sein. In begründeten Fällen kann sie nicht als Koordinator teilnehmen, sollte aber auf jeden Fall Teil des TA-PP-Projektkonsortiums sein. Für alle Themen muss der Koordinator in einem förderfähigen Land ansässig sein.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen)
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Ländern:
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)
- der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben
Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet (siehe Arbeitsprogramm).
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Die Vorschläge müssen sich auf Aktivitäten beziehen, die in den förderfähigen Ländern stattfinden (siehe oben). Maßnahmen außerhalb der förderfähigen Länder müssen notwendig sein, um die Umwelt- und Klimaziele der EU zu erreichen und die Wirksamkeit der in den förderfähigen Ländern durchgeführten Maßnahmen zu gewährleisten (z. B. Maßnahmen zur Erhaltung von Zugvögeln in Überwinterungsgebieten, Maßnahmen an einem grenzüberschreitenden Fluss oder Projekte zur Lösung von Umweltproblemen, die nur dann erfolgreich oder effizient gelöst werden können, wenn die Maßnahmen auch in nicht förderfähigen Ländern durchgeführt werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
max. 24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Projektkürzel - Ihr Projektkürzel muss das Wort LIFE enthalten.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- für Vollanträge:
- detaillierte Budgettabelle (obligatorisch)
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
- Unterstützungsschreiben (fakultativ)
- sonstige Anhänge (fakultativ).
- für Vollanträge:
Die Vorschläge sind auf maximal 30 Seiten (Teil B) begrenzt.
Call-Dokumente
Call document LIFE-2024-TA-PPCall document LIFE-2024-TA-PP(542kB)
Kontakt
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