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Call-Eckdaten
Synergie mit nationalen und regionalen Initiativen in Europa zu innovativen Materialien
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 4 - Ziel 6: Eine menschenzentrierte und ethische Entwicklung von digitalen und industriellen Technologien
Call Nummer
HORIZON-CL4-2024-HUMAN-02-36
Termine
Öffnung
23.04.2024
Deadline
10.09.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 4.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 4.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Vorschläge sollten die Koordinierung zwischen den einschlägigen nationalen und regionalen Behörden unterstützen, die Forschung und Innovation im Bereich 2DM-basierter Technologien und fortgeschrittener Werkstoffe finanzieren. Diese Koordinierung sollte es ihnen ermöglichen, synergetisch zu arbeiten, um die von der EU im Rahmen von "Horizont Europa" finanzierten Aktivitäten im Bereich fortgeschrittener Werkstoffe und 2DM-basierter Technologien zu stärken und zu ergänzen und künftige Maßnahmen über das Jahr 2027 hinaus zu fördern.
Call-Ziele
Die Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen sollten alle folgenden Punkte berücksichtigen:
- Aktive Vernetzung der einschlägigen Initiativen und F&I-Gemeinschaften.
- Aktive Weiterverfolgung der im Rahmen von FLAG-ERA und M-ERANET finanzierten Projekte.
- Bestandsaufnahme der Finanzierung und der wissenschaftlichen Landschaft in Europa im Bereich der 2DM und im weiteren Sinne der fortgeschrittenen Materialien, sowohl für die Grundlagenforschung als auch für die angewandte Forschung.
- Analyse von Lücken und Überschneidungen zwischen EU-, nationalen und regionalen Finanzierungslandschaften und Beitrag zu Themen, die in nationale/regionale Forschungsagenden aufgenommen werden könnten, einschließlich des Bedarfs an Maßnahmen im Zusammenhang mit Normung und regulatorischer Vorbereitung.
- Unterstützung der nationalen und regionalen Akteure, z. B. der Finanzierungsstellen, bei der Organisation gemeinsamer Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für ihre jeweiligen Programme und Initiativen, um in Europa die weitere Entwicklung eines starken Innovationsökosystems für 2DM und fortgeschrittene Werkstoffe im Allgemeinen zu unterstützen;
- Bewertung des Risikos von Technologieverlusten bei Projekten, die im Rahmen von FLAG-ERA und M-ERANET finanziert werden, im Einklang mit der Empfehlung der Kommission zu kritischen Technologien vom 13. Oktober 2023, soweit es sich um fortgeschrittene Werkstoffe handelt.
Die Vorschläge sollten auf bestehenden Portfolios von EU-Projekten aufbauen oder eine Zusammenarbeit mit diesen anstreben und Synergien mit anderen einschlägigen europäischen, nationalen oder regionalen Initiativen, Finanzierungsprogrammen und Plattformen entwickeln, insbesondere mit dem Graphen-Flaggschiff, AMI 2030 und der neuen vorgeschlagenen Horizont-Europa-Partnerschaft "Innovative Werkstoffe 4 EU" sowie mit allen künftigen europäischen Initiativen zu innovativen Werkstoffen.
Bei diesem Thema ist die Einbeziehung der Geschlechterdimension (Geschlechts- und Gender-Analyse) in Forschungs- und Innovationsinhalte nicht zwingend erforderlich.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projekten wird erwartet, dass sie im Einklang mit der Kommissionsinitiative "Fortschrittliche Werkstoffe für eine führende Rolle der Industrie" zu den folgenden Ergebnissen beitragen:
- Gut koordinierte europäische, nationale und regionale Initiativen auf dem Gebiet der zweidimensionalen Werkstoffe (2DM) und anderer fortgeschrittener Werkstoffe.
- Gut koordinierte nationale und regionale Finanzierungsprogramme, die gemeinsame Ausschreibungen zwischen interessierten Ländern ermöglichen. Solche Aufforderungen sollten auch Synergien mit auf europäischer Ebene finanzierten Projekten bieten.
- Beitrag zur weiteren Entwicklung eines starken europäischen Innovationsökosystems für F&I im Bereich 2DM und andere fortgeschrittene Werkstoffe.
- Bewertung etwaiger Risiken von Technologieverlusten durch die Mitgliedstaaten, wie sie in der im Juni 2023 veröffentlichten Mitteilung zur wirtschaftlichen Sicherheit festgestellt wurden.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 30 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
Horizon Cluster 4 Work Programme 2024-2025Horizon Cluster 4 Work Programme 2024-2025(3756kB)
Kontakt
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