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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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    Themen
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    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

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    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Kulturerbe- und Kunstprojekte, die das Kultur- und Naturerbe schützen, fördern und aufwerten, die Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise steigern und Objekte, Dienstleistungen und Produkte des Kultur- und Naturerbes verbessern und entwickeln. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

Europäische Partnerschaft für die Pandemievorsorge

Förderprogramm

Horizont Europa - Cluster 1 - Ziel 3: Bekämpfung von Krankheiten und Reduzierung der Krankheitslast

Call Nummer

HORIZON-HLTH-2024-DISEASE-12-01

Termine

Öffnung
25.04.2024

Deadline
26.11.2024 17:00

Förderquote

30-70%

Budget des Calls

€ 100.000.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

€ 100.000.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Dieses Thema zielt darauf ab, Aktivitäten zu unterstützen, die eine oder mehrere der erwarteten Auswirkungen des Ziels 3 "Bekämpfung von Krankheiten und Verringerung der Krankheitslast" ermöglichen oder zu ihnen beitragen. Die Partnerschaft ist fest im Rahmen des Pakets der Europäischen Gesundheitsunion verankert, das darauf abzielt, die Kapazitäten der EU in den wichtigen Bereichen Prävention, Bereitschaft, Überwachung, Risikobewertung, Frühwarnung und Reaktion zu verbessern. In diesem Zusammenhang müssen Synergien und eine enge Zusammenarbeit mit der Europäischen Behörde für Notfallvorsorge und -bewältigung (HERA) und anderen einschlägigen Dienststellen der Europäischen Kommission gewährleistet werden.

Call-Ziele

Die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, vor welchen Herausforderungen die europäischen Gesundheitssysteme stehen, wenn es darum geht, Ausbrüche von Infektionskrankheiten zu erkennen, ihnen vorzubeugen, sie zu bekämpfen und auf koordinierte Weise zu bewältigen. Sie verdeutlichte auch die Notwendigkeit einer stärkeren Bereitschaft und von Netzwerken für die Forschung und die rechtzeitige Durchführung von klinischen Versuchen und Beobachtungsstudien, für eine rechtzeitige Verfügbarkeit von medizinischen Gegenmaßnahmen wie Impfstoffen, Therapeutika und Diagnostika sowie für geeignetere nicht-pharmazeutische Interventionen und angemessene Kommunikationsstrategien zur Bekämpfung von Fehlinformationen und zur Förderung eines angemessenen Verhaltens. Außerdem wurde aufgezeigt, wie einseitige Forschungsinitiativen zu einer fragmentierten, ineffizienten Forschungslandschaft führen können.

Gleichzeitig hat die unermüdliche Arbeit der Forschergemeinschaft, die dazu geführt hat, dass mehrere COVID-19-Impfstoffe in Rekordzeit zur Verfügung standen, deutlich gemacht, wie wichtig kooperative Forschung und Entwicklung sind, um rasch auf neu auftretende Gesundheitsbedrohungen zu reagieren.

Daher sind auf europäischer Ebene transformative Investitionen in die Forschung zur Pandemievorsorge erforderlich. Eine stärkere Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den europäischen Akteuren, einschließlich geeigneter Infrastrukturen und Netze, sind eine wichtige Voraussetzung für die Verbesserung der Pandemievorsorge in der EU und die Verstärkung unseres Beitrags zur weltweiten Zusammenarbeit in diesem Bereich.

Dies sollte im Rahmen einer Partnerschaft geschehen, die Folgendes fördert

  • verbesserte Koordinierung und Zusammenarbeit zur Anpassung der Forschungs- und Innovationsagenden auf nationaler und europäischer Ebene (und als Beitrag auf globaler Ebene) als wesentlicher Bestandteil der Pandemievorsorgeplanung und -durchführung;
  • Koordinierung und Festlegung von Prioritäten für eine umfassende Forschungsreaktion auf einen Gesundheitsnotfall, von der Grundlagenforschung zum besseren Verständnis von Krankheitserregern mit Pandemiepotenzial bis zur Entwicklung oder Anpassung medizinischer Gegenmaßnahmen sowie wirksamer nicht-pharmazeutischer Interventionen (NPI) und/oder Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit und im sozialen Bereich (PHSM), unter Verwendung eines integrierten One-Health-Konzepts;
  • die Konsolidierung und Weiterentwicklung von EU-weiten Netzen und Infrastrukturen für klinische Forschung, kontrollierte Versuche und Beobachtungsstudien für Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, wie EU-weite Impfstoff- und Behandlungsversuche, PHSM/NPI-Versuche oder Kohorten;
  • die Bereitstellung solider und rechtzeitiger wissenschaftlicher Erkenntnisse als Grundlage für eine fundierte Entscheidungsfindung im Bereich der öffentlichen Gesundheit als Reaktion auf einen Notfall im Bereich der öffentlichen Gesundheit;
  • die Verwendung vereinbarter Datenstandards für die sichere Erfassung, Speicherung, Verknüpfung und Verwaltung von FAIR-Daten und die Nutzung des vollen Potenzials der erzeugten Daten für die Modellierung und In-silico-Methoden u. a. für die Überwachung von Epidemien, klinische Versuche und Beobachtungsstudien.

Die Partnerschaft sollte den Europäischen Forschungsraum stärken, indem sie Spitzenleistungen in der innovativen Forschung, den Aufbau von Kapazitäten und Programme zur Förderung von Talenten unterstützt und das Engagement bisher nicht beteiligter Länder und Sektoren ausweitet.

Die Partnerschaft sollte eine strategische Forschungs- und Innovationsagenda für die Pandemievorsorge (SRIA) auf der Grundlage der Arbeit der CSA BE READY unterstützen und die Verwaltung der Forschungsreaktion während einer Krise vorbereiten, indem sie die Zusammenarbeit zwischen den relevanten Partner*innen und die Angleichung der entsprechenden Investitionen verstärkt. Die Partnerschaft wird die Auswirkungen von Umwelt- und Klimaproblemen und -mustern im Zusammenhang mit dem Auftreten und der Ausbreitung von Gesundheitsbedrohungen untersuchen, um besser zu verstehen, wie diese das Risiko für neu auftretende Infektionskrankheiten erhöhen und wie dies in die Forschung im Rahmen eines One-Health-Konzepts integriert werden sollte.

Der Umfang der Partnerschaft sollte Folgendes umfassen:

  • Grundlagenforschung zur Beschleunigung des Erwerbs von Kenntnissen über die Biologie von Krankheitserregern mit epidemischem oder pandemischem Potenzial, ihre Übertragung und Wechselwirkung mit Menschen, Tieren und Pflanzen, insbesondere im Hinblick auf neu auftretende Bedrohungen der menschlichen Gesundheit. Der anfängliche Schwerpunkt sollte auf Erregern liegen, die ein hohes epidemisches oder pandemisches Potenzial für die EU aufweisen, wie z. B. die Erreger, die in der Liste der vorrangigen Krankheiten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aufgeführt sind, mit besonderem Augenmerk auf Erregern, die die von HERA festgelegten Kriterien erfüllen;
  • präklinische Forschung zum besseren Verständnis menschlicher Krankheiten, die durch Krankheitserreger mit epidemischem oder pandemischem Potenzial verursacht werden, und Erprobung entsprechender medizinischer Gegenmaßnahmen;
  • klinische Forschung zur Unterstützung der Entwicklung neuartiger Lösungen, insbesondere der Entwicklung (Phase I bis Phase III) medizinischer Gegenmaßnahmen, z. B. Impfstoffe, Diagnostika, Therapeutika und digitale Lösungen, um Ausbrüche von Krankheitserregern mit epidemischem oder pandemischem Potenzial zu verhindern oder einzudämmen, im Einklang mit dem Auftrag von HERA und der EU-Initiative ACT;
  • Ein wesentliches Merkmal sollte die Konsolidierung und Weiterentwicklung eines immer dichteren Netzes klinischer Prüfstellen sein, die dieselben Qualitätsstandards anwenden und eine Basis kontinuierlicher klinischer Prüftätigkeit in einem breiten und vielfältigen Spektrum klinischer Prüfstellen sicherstellen, um im Falle einer Epidemie oder Pandemie eine schnelle Reaktion auf klinische Prüfungen zu ermöglichen. Dazu gehört auch die Entwicklung von Kriterien, nach denen eine klinische Prüfstelle als "immer warm" gilt;
  • die Entwicklung, Erprobung und Validierung neuer Methoden und Instrumente, einschließlich solcher, die auf künstlicher Intelligenz und Computermodellierung beruhen, um die Überwachung und Diagnose sowie die Kontrolle der Ausbreitung von Krankheitserregern mit epidemischem oder pandemischem Potenzial zu verbessern;
  • Durchführung von Forschungsarbeiten im Bereich der öffentlichen Gesundheit und der Sozial- und Geisteswissenschaften zur Entwicklung und soliden Bewertung geeigneter nicht-pharmazeutischer Interventionen/öffentlicher Gesundheits- und Sozialmaßnahmen und wirksamer Kommunikationsstrategien in allen Phasen eines Notfalls im Bereich der öffentlichen Gesundheit;
  • Konsolidierung und/oder Entwicklung von Infrastrukturen, Plattformen und Netzen, die für einen raschen und rechtzeitigen Beginn der Reaktionsforschung erforderlich sind, unter Nutzung früherer Investitionen und bestehender Infrastrukturen, die die Zusammenarbeit, den grenzüberschreitenden Zugang und die Bereitstellung von Diensten unterstützen, wie z. B. ISIDORe oder ECRIN.
  • Aufbau von Kapazitäten durch Vernetzung und Schulung von Forschenden, um Wissen und bewährte Verfahren auch mit EU- und nationalen Stellen, politischen Entscheidungsträger*innen und Geldgeber*innen zu teilen.

Es ist beabsichtigt, die Partnerschaft in zwei Phasen umzusetzen. Die Aktivitäten in der ersten Phase sollten sich hauptsächlich auf Folgendes konzentrieren

  • die Art und Weise, wie klinische Versuche in der EU zur Bewältigung von Notfällen im Bereich der öffentlichen Gesundheit eingerichtet und durchgeführt werden, einschließlich neuer Ansätze wie Computermodellierung und klinische In-silico-Versuche.
    • Dies erfordert Koordinierungsmechanismen zur Unterstützung der Prioritätensetzung bei Notfallversuchen, verbesserte Mechanismen zur Ermittlung und Einstufung vielversprechender Wirkstoffe, die Mobilisierung von Finanzierungsmechanismen der EU und der Mitgliedstaaten sowie Maßnahmen zur Beschleunigung der Auftragsvergabe für klinische Versuchszentren in Notfällen und in der Vorbereitungszeit. Zu diesem Zweck sollte eine enge Zusammenarbeit mit der EMA und ihrer Taskforce für Notfälle, den zuständigen nationalen Behörden, den Ethikkommissionen und der Europäischen Kommission sichergestellt werden.
    • Dazu gehört auch die Konsolidierung, Integration und der weitere Ausbau des EU-weiten Netzes von Standorten für klinische Prüfungen, die immer warm sind, aufbauend auf früheren Investitionen wie Vaccelerate, Ecraid und EU RESPONSE. Es wird erwartet, dass die Partnerschaft eine nachhaltige Lösung entwickelt, um die langfristige Lebensfähigkeit angemessener europäischer Netze für klinische Versuche für eine rechtzeitige Reaktion auf Notfälle im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu gewährleisten, die wichtige Zielgruppen abdecken und eine geeignete geografische Verteilung aufweisen.
  • Durchführung gemeinsamer Aufforderungen zur Einreichung grenzüberschreitender Vorschläge, um die grenzüberschreitende Forschung in den anderen Bereichen der Partnerschaft zu fördern.
  • die Entwicklung von Fahrplänen für die Durchführung der übrigen im Rahmen der Partnerschaft vorgesehenen Maßnahmen.

Die zweite Phase der Partnerschaft soll auf dieser ersten Phase aufbauen, um das Erreichte weiterzuentwickeln und zu konsolidieren und die Fahrpläne für die verbleibenden, im Rahmen der Partnerschaft vorgesehenen Tätigkeiten umzusetzen, wobei eine Ausweitung auf neue Partner möglich ist.

Das vorläufige Gesamtbudget für die Partnerschaft beläuft sich auf bis zu 100 Mio. EUR und steht unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Umsetzung der von den Mitgliedern des Konsortiums eingegangenen Verpflichtungen. Die Kommission beabsichtigt, neue Maßnahmen in ihre künftigen Arbeitsprogramme aufzunehmen, um die Partnerschaft während der Laufzeit von Horizont Europa weiter zu unterstützen.

Die voraussichtliche Dauer der Partnerschaft beträgt 7 bis 10 Jahre, wobei die erste Phase eine Dauer von 2 bis 3 Jahren hat.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

Als allgemeine Grundsätze wird die Partnerschaft:

  • Förderung einer inklusiven Mitgliedschaft und einer ausgewogenen geografischen Vertretung, die auch für Drittländer und andere relevante Akteure offen ist;
  • die gemeinsame Nutzung von Daten, Datenstandards und datengestützten digitalen Werkzeugen fördern und sich mit EU-weiten Initiativen zu offenem Zugang und FAIR-Daten, künstlicher Intelligenz und virtuellen menschlichen Zwillingen abstimmen;
  • besonderes Augenmerk auf die geschlechtsspezifische Dimension sowie auf die Repräsentativität verschiedener Bevölkerungsgruppen, einschließlich junger Menschen und gefährdeter Gruppen, zu legen
  • die Entwicklung und Nutzung vertrauenswürdiger künstlicher Intelligenz in all ihren drei Dimensionen (rechtmäßig, ethisch und robust) zu fördern;
  • Gewährleistung von Synergien und Sondierung der Zusammenarbeit mit anderen relevanten Aktivitäten auf EU- und internationaler Ebene.

Um die Kohärenz und Komplementarität der Aktivitäten zu gewährleisten und Wissen und Investitionsmöglichkeiten zu nutzen, wird von der Partnerschaft erwartet, dass sie mit den zuständigen Dienststellen der Europäischen Kommission, mit anderen Horizont-Europa-Projekten, (institutionalisierten und kofinanzierten) Partnerschaften und Missionen zusammenarbeitet, wie im Arbeitspapier "Kohärenz und Synergien der europäischen Kandidatenpartnerschaften im Rahmen von Horizont Europa" dargelegt, und dass sie die Zusammenarbeit mit anderen relevanten Aktivitäten auf EU- und internationaler Ebene prüft. Darüber hinaus sollte der Vorschlag Synergien mit EU-Programmen berücksichtigen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf EU4Health, das Programm Digitales Europa (DIGITAL), den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), InvestEU, die Fazilität für Konjunkturbelebung und Widerstandsfähigkeit (RRF) und das Instrument für technische Unterstützung (TSI).

Bei der Festlegung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen muss die Partnerschaft den wirksamen Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften (SSH) und die Einbeziehung von SSH-Expert*innen und -Institutionen sowie die Einbeziehung von einschlägigem SSH-Fachwissen berücksichtigen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der entsprechenden Forschungstätigkeiten erhöhen.

Die Partnerschaft sollte Synergien mit der European and Developing Countries Clinical Trials Partnership (EDCTP) schaffen, die sich derzeit in ihrer dritten Auflage als Global Health EDCTP3 Joint Undertaking befindet und 15 Länder aus Europa und 25 Länder aus Subsahara-Afrika zusammenbringt. Die EDCTP finanziert bereits adaptive Netze für klinische Versuche in afrikanischen und europäischen Ländern sowie ein Gemeinschaftsnetz für klinische Versuche. Die Partnerschaft soll auch dazu beitragen, die Ziele von GloPID-R zu erreichen, der Koalition von Forschungsförderern, die in die Forschung zur Verbesserung der Bereitschaft und Reaktion auf Pandemien investiert.

Die Partnerschaft steht allen EU-Mitgliedstaaten sowie den mit Horizont Europa assoziierten Ländern offen und wird auch weiterhin für Drittländer offen sein, die sich anschließen möchten. Die Antragsteller sollten in ihrem Vorschlag die Methodik für ihre Zusammenarbeit und die Ziele, die sie mit dieser Art der Zusammenarbeit erreichen wollen, beschreiben. Die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen, dem Privatsektor und außereuropäischen Einrichtungen und Experten kann in Betracht gezogen werden.

Steuerung

Die Governance-Struktur der Partnerschaft sollte eine strategische Steuerung im Vorfeld, eine wirksame Verwaltung und Koordinierung sowie die tägliche Durchführung der Aktivitäten ermöglichen und die Nutzung und Übernahme der Ergebnisse gewährleisten. Die Lenkungsstruktur sollte die wichtigsten Interessengruppen und interessierten Parteien einbeziehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Forschungs- und Innovationsgemeinschaft, Gesundheitsbehörden, Patient*innen und Bürger*innen, Angehörige der Gesundheits- und Pflegeberufe, formelle und informelle Pflegeorganisationen, Eigentümer*innen von Innovationen und relevante EU-Einrichtungen, einschließlich der Europäischen Kommission, des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten und der Europäischen Arzneimittelagentur.

Ressourcen

Der Vorschlag sollte die erforderlichen Geld- und Sachmittel aus den teilnehmenden nationalen (oder regionalen) Forschungsprogrammen bündeln, um:

  • die EU-weiten Netze und Infrastrukturen für die klinische Forschung aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln, insbesondere ein Netz von Standorten für kontinuierliche klinische Prüfungen, indem fortlaufend Bereitschaftsprüfungen in relevanten Zielgruppen durchgeführt werden;
  • Durchführung gemeinsamer Aufforderungen zur Einreichung transnationaler Vorschläge, die zu Finanzhilfen für Dritte führen. Die finanzielle Unterstützung Dritter durch die Teilnehmer*innen ist eine der Aktivitäten dieser Maßnahme, um ihre Ziele zu erreichen;
  • Durchführung von Aktivitäten zum Kapazitätsaufbau;
  • Durchführung sonstiger, zwischen (einer Gruppe von) Partnerschaftsmitgliedern koordinierter Aktivitäten, die zur Verwirklichung der Ziele der Partnerschaft beitragen. Auch Forschungsprojekte, die aus koordinierten nationalen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen resultieren, könnten in diesem Zusammenhang in Betracht gezogen werden.

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Erwartete Ergebnisse

Es wird erwartet, dass die Aktivitäten der Partnerschaft die globale Gesundheitsstrategie der EU maßgeblich unterstützen, insbesondere deren Leitprinzip 5 zur Förderung der globalen Gesundheitsforschung und Leitprinzip 7 zur Stärkung der Kapazitäten für Prävention, Vorsorge und Reaktion, insbesondere zur Ausweitung und Stärkung europäischer und globaler Forschungspartnerschaften, einschließlich klinischer Versuchsnetze, die zur Bekämpfung neuer und neu auftretender Krankheitserreger eingesetzt werden können.

Vorschläge zu diesem Thema sollten darauf abzielen, Ergebnisse zu liefern, die auf alle der folgenden erwarteten Ergebnisse ausgerichtet und zugeschnitten sind und zu diesen beitragen:

  • Die EU verfügt über ein geschätztes Netz klinischer Prüfzentren, die in der Lage sind, gut koordinierte, groß angelegte, länderübergreifende Qualitätsprüfungen in verschiedenen Zielgruppen durchzuführen, die nahtlos in Maßnahmen des öffentlichen Gesundheitswesens übergehen können, die für grenzüberschreitende Gesundheitsbedrohungen als Reaktion auf einen Notfall im öffentlichen Gesundheitswesen relevant sind;
  • Einschlägige EU- und nationale Stellen, wissenschaftliche Gemeinschaften und Netze, politische Entscheidungsträger*innen und Geldgeber*innen verstärken ihre Zusammenarbeit und Koordinierung im Hinblick auf eine verstärkte Forschung zur Pandemievorsorge und -reaktion und bilden ein starkes und strukturiertes Ökosystem mit gemeinsamen Erkenntnissen, Instrumenten und Methoden, die sektorübergreifend sind;
  • Forschungsförderer*innen, politische Entscheidungsträger*innen, relevante EU- und nationale Stellen und die Forschungsgemeinschaft erkennen und schließen rasch relevante Forschungslücken und damit verbundene Infrastrukturlücken und brechen bestehende Silos in der Pandemievorsorgeforschung und -reaktion auf;
  • Gesundheitsbehörden, Regulierungsbehörden, politische Entscheidungsträger*innen und andere Interessengruppen nutzen die Forschungsergebnisse, um evidenzbasierte Strategien und Maßnahmen für die Pandemievorsorge und -reaktion zu entwickeln und bewährte Verfahren in den europäischen Ländern und Regionen und gegebenenfalls darüber hinaus einzusetzen;
  • Die Forschungsgemeinschaft insgesamt profitiert von einem verbesserten umfassenden Wissensrahmen, der die EU sowie nationale/regionale Daten- und Informationsinfrastrukturen integriert, und nutzt diesen, um die transnationale Forschung im Bereich der Pandemievorsorge und -reaktion zu verbessern;
  • Die EU wird als international anerkannter Akteur im Bereich der Pandemievorsorgeforschung und -reaktion gestärkt und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur globalen Zusammenarbeit und Koordinierung.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:

  •  den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
  •  den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
  •  mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder

Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar

  • mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
  • mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.

Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.

Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.

Besondere Fälle:

  • Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
  • Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
  • Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
  • EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
  • Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
  • Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).

weitere Förderkriterien

In Anerkennung der Öffnung der Programme der US National Institutes of Health für europäische Forscher ist jede Rechtsperson mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika berechtigt, Mittel der Union zu erhalten. Da der Beitrag der USA bei der Berechnung des EU-Beitrags zur Partnerschaft berücksichtigt wird, muss das betreffende Konsortium von Forschungsförderern aus förderfähigen EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern dieser Beteiligung ausdrücklich zustimmen.

Die Schwellenwerte für die einzelnen Kriterien sind 4 (Exzellenz), 4 (Auswirkungen) und 3 (Umsetzung). Der kumulative Schwellenwert beträgt 12.

Die Begünstigten können Dritten finanzielle Unterstützung gewähren. Die Unterstützung für Dritte kann nur in Form von Zuschüssen erfolgen. Die finanzielle Unterstützung Dritter durch die Teilnehmer ist eine der Hauptaktivitäten der Aktion, um ihre Ziele zu erreichen. In Anbetracht der Art der Aktion und ihres Anspruchsniveaus beträgt der Höchstbetrag, der jedem Dritten gewährt werden kann, 10,00 Mio. EUR.

Zusatzinformationen

Themen

Gesundheit, Soziales, Sport, 
Katastrophenschutz, Resilienz, Risikomanagement

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Projektlaufzeit

zwischen 84 und 120 Monate

Zusätzliche Informationen

Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.

Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:

  • Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
  • Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.

Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.


Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 70 Seiten vorgeschrieben.


Die Vergabekriterien sind im Allgemeinen Anhang D beschrieben: Die Schwellenwerte für jedes Kriterium sind 4 (Exzellenz), 4 (Auswirkungen) und 3 (Umsetzung). Der kumulative Schwellenwert beträgt 12.

Kontakt

National Contact Points for Horizon Europe
Website

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