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Call-Eckdaten
Schließung der Forschungslücken bei den wesentlichen biogeochemischen Ozeanvariablen (EOVs) zur Unterstützung der globalen Bewertungen
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 5: Land, Meer und Wasser für den Klimaschutz
Call Nummer
HORIZON-CL6-2024-CLIMATE-02-2
Termine
Öffnung
08.05.2024
Deadline
24.09.2024 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 5.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Einklang mit dem Europäischen Green Deal und insbesondere seinen Klima- und Biodiversitätszielen sollten erfolgreiche Vorschläge das wissenschaftliche Verständnis zur Unterstützung von Anpassungs- und Resilienzstrategien für natürliche und bewirtschaftete Ökosysteme verbessern, um die Auswirkungen und Folgen des Klimawandels sowie Abschwächungs- und Anpassungsstrategien effizient zu überwachen, zu bewerten und zu prognostizieren und um die Entscheidungsfindung und die Bereitstellung von Lösungen für die Bewältigung neuer Bedrohungen auf regionaler, europäischer und globaler Ebene zu unterstützen.
Call-Ziele
Die Maßnahmen sollten auf die Entwicklung innovativer Konzepte abzielen, um:
- Verbesserung der Überwachung, des Verständnisses, der Berichterstattung und der Vorhersagen wesentlicher biogeochemischer ozeanischer Prozesse im Zusammenhang mit dem Klima und zeitlichen Veränderungen auf regionaler Ebene oder in Meeresbecken (Sauerstoff, Nährstoffe, anorganischer Kohlenstoff, transiente Tracer, Distickstoffoxid, Meeresfarbe, Partikel, gelöster organischer Kohlenstoff, elementare und isotopische Tracer, stabile Kohlenstoffisotope, Meeresmüll); Integration multidisziplinärer Beobachtungssysteme (in-situ, luftgestützt, Satellit) und verbesserter Modelle;
- Information von Modellen und Verbesserung der Vorhersagen über die Reaktion des Erdsystems auf die Ozeanversauerung und die biologische Pumpe des Ozeans, einschließlich der langfristigen Trends in der Ozeanchemie, über die Beobachtungsdaten hinaus (Paläo-Ozeanversauerung), um ein besseres Verständnis der mehrdekadischen Reversibilität oder der Hysterese von Ozeanprozessen (wie der AMOC) zu erreichen. Es sollte eine Verbindung zur Ozeanschichtung hergestellt werden, die als Barriere für die Durchmischung des Wassers oder die Kohlenstoffbindung wirkt;
- Unterstützung der Entwicklung der Ozeankomponente von Klimamodellen durch eine bessere Darstellung wesentlicher biogeochemischer Prozesse, der Biomasse und der Vielfalt von Mikroben und Ermöglichung eines besseren Verständnisses der Zusammenhänge zwischen der physikalischen und biogeochemischen Variabilität des Ozeans und der Ozeanschichtung; die Aktion sollte zur Integration von mehr biogeochemischen Parametern, Assimilationstechniken, Modellen und Bewertungsstrategien in ESM beitragen;
- Kombination von Treibhausgasmessungen in Regionen, die für die Treibhausgasflüsse besonders kritisch sind, mit relevanten biogeochemischen Messungen (z.B., Sauerstoff, Nährstoffe, Kohlenstoff) zur Unterstützung von THG-Datenanalysen und Modellsimulationen, um das Verständnis der biogeochemischen Flüsse im Ozean und des Umsatzes von Kohlenstoff und Stickstoff sowie die Quantifizierung der Flüsse zwischen Becken/Regionen und über Schnittstellen (Luft-Meer, Wasser-Sediment) zu verbessern; der Schwerpunkt sollte auf der Quantifizierung der Größe und Veränderung von THG-Reservoirs und den potenziellen nachfolgenden Auswirkungen auf THG-Flüsse, Ozeanproduktivität, Ozeanversauerung, Kohlenstoffbindung, Sauerstoffbedarf und Karbonatsystem liegen.
Die Aktion sollte sich auch mit den Wechselwirkungen zwischen der Karbonatchemie und einer Vielzahl biogeochemischer und physikalischer Prozesse befassen, einschließlich Eutrophierung und Süßwasserzu- und -abfluss in Küstengebieten. Im Rahmen der Aktion sollte die Netto-Reaktion natürlicher ozeanischer CH4- und N2O-Quellenauf die künftige Erwärmung weiter erforscht werden, einschließlich des Permafrosts, und das Ausmaß und der Zeitpunkt der Reaktionen jedes einzelnen Prozesses vorhergesagt werden.
Gegebenenfalls sollte die Kombination mehrerer Faktoren und/oder Gefahren, die zum gesellschaftlichen und/oder ökologischen Risiko beitragen, bewertet werden. Die Maßnahmen sollten sichere Betriebsräume für den Ozean identifizieren, um lebenserhaltende Systeme für die Menschheit und die planetarischen Ökosysteme bereitzustellen, gegebenenfalls begleitet von langfristigen Strategien zur Vermeidung oder Abschwächung der Auswirkungen. Die Bewertungen der kumulativen Auswirkungen sollten sich auf bestehende und vergangene Aktivitäten in der Meeresumwelt beziehen, aber auch eine Vorausschau ermöglichen, um Informationen für die Planung künftiger Aktivitäten zu liefern und ein Management zu unterstützen, das sich an künftige Bedingungen anpasst und die Ökosysteme und das menschliche Wohlbefinden erhält.
Die im Rahmen dieses Themas geförderte Maßnahme sollte eine enge Zusammenarbeit mit den im Rahmen von HORIZON-CL6-2023-CLIMATE-01-8 geförderten Projekten ObsSea4Clim (für die physikalischen EOVs) und BioEcoOcean (für die biologischen EOVs) aufbauen, um die notwendige Integration der EOVs zu gewährleisten und dazu beizutragen, die Wechselwirkungen und Abhängigkeiten zwischen den biologischen, chemischen und physikalischen Eigenschaften des Ozeans zu beschreiben.
Die internationale Zusammenarbeit wird für die Integration und Koordinierung dieser verschiedenen Ansätze von wesentlicher Bedeutung sein. Es sollte eine enge Verknüpfung mit den laufenden Aktivitäten im Rahmen der All-Atlantic Ocean Research and Innovation Alliance, der UN-Dekade der Ozeanforschung, GOOS, dem Copernicus-Meeresdienst, GOOS, dem Ocean Biogeographic Information System (OBIS), MBON von GEOBON, ICOS, GCOS und anderen einschlägigen internationalen Initiativen zur Ozeanbeobachtung sichergestellt werden. Alle In-situ-Daten, die durch im Rahmen dieser Aufforderung finanzierte Maßnahmen erhoben werden, sollten den INSPIRE-Grundsätzen entsprechen und über von der Europäischen Kommission unterstützte Open-Access-Repositories (Copernicus, GEOSS und EMODnet) zugänglich sein.
Dieses Thema ist Teil einer Koordinierungsinitiative zwischen der Europäischen Weltraumorganisation und der Europäischen Kommission im Bereich der Erdsystemwissenschaften. Im Rahmen dieser Initiative wollen beide Institutionen ihre Bemühungen koordinieren, um Komplementaritäten zwischen den Programmen Horizon Europe und FutureEO der Europäischen Weltraumorganisation und ihren Projekten zu unterstützen. Vorschläge zu diesem Thema sollten die Vernetzung und die Zusammenarbeit mit einschlägigen Maßnahmen der Europäischen Weltraumorganisation betreffen. Insbesondere die Europäische Weltraumorganisation wird zu diesem Thema mit bestehenden und geplanten Projekten beitragen, die sich auf die Verbesserung der Beobachtungskapazität und des Verständnisses der relevanten Ozeanprozesse durch Satelliten-EO-Technologie konzentrieren. Die Vorschläge sollten die Zusammenarbeit mit laufenden oder künftigen ESA-Projekten betreffen, einschließlich solcher, die über spezielle koordinierte Ausschreibungen finanziert werden, und sollten zu diesem Zweck ausreichende Mittel und Ressourcen für eine wirksame Koordinierung vorsehen. Die Antragsteller werden aufgefordert, sich mit der ESA in Verbindung zu setzen, um die gemeinsame Arbeit der Europäischen Kommission und der Europäischen Weltraumorganisation zu organisieren.
Die Zusammenarbeit mit den einschlägigen bestehenden europäischen Forschungsinfrastrukturen und europäischen Open-Science-Cloud-Projekten wird gefördert.
Es sollten Synergien und Komplementaritäten mit Projekten unter HORIZON-CL6-2023-CLIMATE-01-8 angestrebt werden: Schließen der Forschungslücken bei den wesentlichen Ozeanvariablen (EOVs) zur Unterstützung globaler Bewertungen, HORIZON-CL6-2024-CLIMATE-01-6: Ozeanmodelle für saisonale bis dekadische und lokale bis regionale Klimavorhersagen sowie Cluster 5-Themen: HORIZON-CL5-2024-D1-01-02: Inlandeis, einschließlich Schneedecke, Gletscher, Eisschilde und Permafrost, und ihre Wechselwirkung mit dem Klimawandel, HORIZON-CL5-2024-D1-01-01: Verbesserte Quantifizierung und besseres Verständnis von natürlichen und anthropogenen Methanemissionen und -senken, und HORIZON-CL5-2023-D1-01-02: Klimabedingte Kipppunkte.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Ergebnisse eines erfolgreichen Vorschlags zu allen folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen:
- Verbesserung der wichtigsten biogeochemischen Ozeanüberwachungsvariablen und -indikatoren, der wesentlichen Klimavariablen von GCOS und der wesentlichen Ozeanvariablen von GOOS zur Unterstützung internationaler globaler Bewertungsprogramme (IPCC, WOA, IPBES, CMIP, CLIVAR, Ocean Health Index usw.) und zur Förderung der Entwicklung regionaler Konzepte für die Überwachung des Ozeanklimas und die Berichterstattung, wobei die derzeitigen Einschränkungen und Lücken überwunden werden sollen;
- Verbesserte Erdsystemmodelle (ESM), die die wichtigsten biogeochemischen Prozesse im Ozean abbilden, mit verringerter Unsicherheit der Projektionen des Klimawandels auf regionaler Ebene und verringerten Verzerrungen (z. B. in CMIP7-Modellen für den Ozean und die Polarregionen); besseres wissenschaftliches Verständnis und Quantifizierung von Kipppunkten und abrupten Systemveränderungen und den damit verbundenen Auswirkungen, einschließlich Aspekten der Irreversibilität und zusammengesetzter Ereignisse;
- Besseres Verständnis der Zusammenhänge zwischen den physikalischen, biogeochemischen und biologischen Komponenten des Ozeans und ihrer zeitlichen Variabilität; die Auswirkungen von Umweltstressoren (z. B. Erwärmung, Extremereignisse, Sauerstoffmangel im Ozean und Versauerung) auf die Gesundheit der Ozeane, Treibhausgasquellen und -senken, Biologie und Ökosysteme;
- Gemeinsame, vereinbarte Standards für Inhalt, Format, Qualität und Validierungsmethoden von Klimaaufzeichnungen;
- Ermöglichung einer faktengestützten Entscheidungsfindung (z. B. Entwicklung von Frühwarnindikatoren für das Meeresklima);
- Nachhaltige europäische Führungsrolle in der wissenschaftlichen Verknüpfung von Ozean, Klima und biologischer Vielfalt und Unterstützung von EU-Programmen sowie von globalen wissenschaftlichen Bewertungen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bis zum Ende des Projekts TRL 7-8 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
Horizon Cluster 6 2024-2025Horizon Cluster 6 2024-2025(4585kB)
Kontakt
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