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Call-Eckdaten
Überwindung von Hindernissen und Bereitstellung innovativer Lösungen, um den grünen Wandel zu ermöglichen
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 5: Land, Meer und Wasser für den Klimaschutz
Call Nummer
HORIZON-CL6-2024-CLIMATE-02-3
Termine
Öffnung
08.05.2024
Deadline
24.09.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 11.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 3.000.000,00 und € 4.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Rahmen dieses Themas sollten die Vorschläge darauf abzielen, neue, bevorstehende oder unvorhergesehene Herausforderungen im Zusammenhang mit Hindernissen für den grünen Übergang anzugehen und kreative oder bahnbrechende Lösungen zu deren Überwindung vorzuschlagen, die nicht unter die anderen Themen der Aufforderungen von Horizont Europa Cluster 6 in den Arbeitsprogrammen 2021-2022 und 2023-2024 fallen.
Call-Ziele
Vorschläge, die im Rahmen dieses Themas finanziert werden, sollten:
- Hindernisse für die Übernahme von neuem Wissen und Innovationen für den grünen Übergang durch die Endnutzenden in Bezug auf die Widerstandsfähigkeit von Wasser, die Kreislaufwirtschaft, die biologische Vielfalt, die Umweltverträglichkeit und den Klimawandel ermitteln;
- sich mit (sozioökonomischen, kulturellen usw.) Faktoren zu befassen, die in der EU unterschiedlich sind und eine wesentliche Rolle bei der Akzeptanz von technologischen und sozialen Innovationslösungen zur Förderung des grünen Übergangs spielen;
- Entwicklung von Lösungen zur Überwindung festgestellter Hindernisse, u. a. durch Nutzung technologischer und digitaler Instrumente sowie innovativer Verbreitungsstrategien, Organisationsmodelle und Bildungsaktivitäten. Die Einbeziehung von Akteuren, die sich an den Elementen des Multi-Akteurs-Konzepts orientieren, wird gefördert.
Entsprechend der Art, dem Umfang und der Art der vorgeschlagenen Projekte sollte in den Vorschlägen überzeugend erläutert werden, wie die Demonstration, Erprobung oder Validierung der entwickelten Instrumente und Optionen geplant und/oder durchgeführt wird. Die Vorschläge sollten auch die Pläne für eine mögliche künftige Übernahme und ein Upscaling auf nationaler und EU-Ebene für mögliche nächste Schritte nach dem Forschungsprojekt darlegen.
Dieses Thema erfordert den effektiven Beitrag von Sozial-und Geisteswissenschaften (SSH) und die Einbeziehung von SSH-Expert*innen und -Institutionen sowie die Einbeziehung von relevantem SSH-Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der damit verbundenen Innovationsaktivitäten verstärken.
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Erwartete Ergebnisse
Im Zusammenhang mit dem "Green Deal" der EU und damit zusammenhängenden Maßnahmen besteht die Notwendigkeit, den grünen Wandel zu beschleunigen, auch in den von Cluster 6 abgedeckten Sektoren. Dennoch behindern mehrere sozioökonomische Hindernisse die Einführung von Lösungen, die diesen Übergang erleichtern sollen.
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu den folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen werden:
- Überwindung von Hindernissen für die Übernahme von neuem Wissen und Innovationen für den grünen Übergang in den von Cluster 6 abgedeckten Sektoren und Vorschlag glaubwürdiger Wege zur Überwindung dieser Hindernisse;
- verbesserte Übernahme von Instrumenten, Methoden und Optionen durch Akteure entlang der Wertschöpfungsketten sowie durch Entscheidungsträger*innen, einschließlich lokaler und regionaler Behörden, um die ermittelten Hindernisse zu überwinden und die Einführung innovativer Lösungen zu unterstützen, die den grünen Übergang erleichtern.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
Horizon Cluster 6 2024-2025Horizon Cluster 6 2024-2025(4585kB)
Kontakt
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