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Call-Eckdaten
Entwicklung von Überwachungsansätzen mit hoher räumlicher Auflösung und geografisch expliziten Registern für die Kohlenstoffwirtschaft
Förderprogramm
Horizont Europa: Missionen
Call Nummer
HORIZON-MISS-2024-SOIL-01-07
Termine
Öffnung
08.05.2024
Deadline
08.10.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 23.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 11.500.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Tätigkeiten in diesem Bereich werden dazu beitragen, die Ziele der Mission "A Soil Deal for Europe" zu erreichen, insbesondere das spezifische Ziel 2 "Erhaltung und Erhöhung der organischen Kohlenstoffvorräte im Boden". Die Aktivitäten werden auch den vorgeschlagenen Rahmen für die Zertifizierung des Kohlenstoffabbaus (einschließlich der Zusammenarbeit mit der Sachverständigengruppe der Kommission für Kohlenstoffabbau), die Verordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF), die Gemeinsame Agrarpolitik, den EU-Aktionsplan für die Entwicklung der ökologischen Erzeugung und das Ziel für nachhaltige Entwicklung (SDG) 13 zum Klimaschutz unterstützen.
Call-Ziele
Mit dem Vorschlag der Europäischen Kommission für einen ersten EU-weiten freiwilligen Rahmen zur verlässlichen Zertifizierung von hochwertigem Kohlenstoffabbau(Carbon Removal Certification -CRC- Framework) will die EU nachhaltige Lösungen für die Kohlenstoffbewirtschaftung fördern, indem sie die europäischen Kapazitäten zur Quantifizierung, Überwachung und Überprüfung des Kohlenstoffabbaus deutlich verbessert. Mehr Transparenz wird das Vertrauen der Interessengruppen stärken und Greenwashing verhindern. Die Entwicklung von Strategien für den Einsatz des Kohlenstoffabbaus im Boden und eines robusten und validierten Systems zur Überwachung des Bodenkohlenstoffs in einem für Landbewirtschafter*innen relevanten Maßstab sind daher von entscheidender Bedeutung. Dieser Systemansatz ist derzeit unterentwickelt, und es fehlen solide und verlässliche Daten für die Festlegung von Ausgangswerten für Bodenkohlenstoff auf Parzellenebene in ganz Europa. Der Systemansatz sollte das Potenzial für finanzielle Belohnungen für Landwirte und Waldbewirtschafter/-eigentümer fördern, die sich bei ihren Kohlenstoffbewirtschaftungspraktiken auszeichnen, wie es im CRC-Rahmenvorschlag vorgesehen ist. Er sollte auch zu einer verbesserten Qualität der nationalen Treibhausgasinventare für den Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) führen und für die Einrichtung der Datenbank für das vorgeschlagene EU-Bodenüberwachungsgesetz relevant sein.
Um zu zeigen, inwieweit eine Carbon-Farming-Aktivität eine positive Auswirkung auf das Klima hat, wird die Europäische Kommission standardisierte Referenzwerte festlegen, die die Standardleistung vergleichbarer Aktivitäten unter ähnlichen sozialen, wirtschaftlichen, ökologischen und technologischen Bedingungen und an ähnlichen geografischen Standorten widerspiegeln. Diese Art von Basiswerten gewährleistet Objektivität und Transparenz, minimiert die Kosten für die Einhaltung der Vorschriften und andere Verwaltungskosten und erkennt die Maßnahmen von Vorreitern an, die bereits Aktivitäten im Bereich der Kohlenstoffbewirtschaftung durchgeführt haben. Derzeit fehlen jedoch die geografisch expliziten Daten, die für die Ermittlung und Festlegung solcher standardisierten Ausgangswerte und die Festlegung von Prioritäten für Regionen und Maßnahmen für die Kohlenstoffbewirtschaftung erforderlich sind.
Darüber hinaus ist es wichtig, dass die EU nachhaltige Lösungen für die Kohlenstoffbewirtschaftung fördert, indem sie ein Geschäftsmodell ermöglicht, das Landbewirtschafter*innen für solche Aktivitäten finanziell belohnt, wie dies im EU-Rahmen für die Kohlenstoffbewirtschaftung und in der Mitteilung der Kommission über nachhaltige Kohlenstoffkreisläufe aus dem Jahr 2021 betont wird. Der EU CRC-Rahmen soll sicherstellen, dass finanzielle Anreize sowohl aus privaten als auch aus öffentlichen Quellen in hochwertige Kohlenstoffabbau- und naturbasierte Lösungen fließen. Um das ordnungsgemäße Funktionieren des Rahmens zu gewährleisten, sind jedoch interoperable öffentliche Register und MRV-Protokolle erforderlich, die mit den auf EU-Ebene festzulegenden Normen und technischen Vorschriften im Einklang stehen. Diese werden die Transparenz, die vollständige Rückverfolgbarkeit von Zertifikaten für die Kohlenstoffbewirtschaftung und einen leicht zugänglichen Marktplatz für diese Zertifikate gewährleisten sowie Betrugsrisiken und Doppelzählungen vermeiden.
Vorgeschlagene Aktivitäten sollten:
- Entwicklung, Validierung und Anwendung innovativer, robuster, lokaler Bodenkohlenstoff-Überwachungssysteme im Einklang mit dem CRC-Rahmenvorschlag, die in der Lage sind, die Daten zu sammeln, die die Europäische Kommission benötigt, um standardisierte Grundlinien festzulegen, die die Standardleistung vergleichbarer Tätigkeiten unter ähnlichen sozialen, wirtschaftlichen, ökologischen und technologischen Bedingungen und an ähnlichen geografischen Standorten in Europa widerspiegeln. Diese Systeme sollten es auch ermöglichen, das erreichbare biophysikalische Potenzial der Kohlenstoffspeicherung und die damit verbundenen Nebeneffekte von Carbon Farming-Aktivitäten auf der Ebene der Landbewirtschaftungsparzellen und für das gesamte europäische Hoheitsgebiet zu bewerten und dazu beizutragen, Prioritäten für Regionen und Maßnahmen für Carbon Farming festzulegen.
- Untersuchung und Entwicklung von Konzepten und Methoden für Bodenprobenahmen, die für die granulare Ebene der Überwachung geeignet sind, einschließlich der Bewertung und Nutzung der Möglichkeiten für technologische Innovationen und des Potenzials zur Senkung der Überwachungskosten.
- Nutzung der Leistungsfähigkeit bestehender Fernerkundungsinstrumente, wie sie typischerweise bei der Kontrolle der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) eingesetzt werden, d. h. in Verbindung mit räumlich expliziten Parzellendaten (z. B. Land Parcel Identification System - Geospatial Application (LPIS-GSA)); und Entwicklung eines strukturierten, standardisierten Systems für das Verständnis und die Verwaltung der direkten Auswirkungen von Kohlenstoffanbaumethoden auf den Bodenkohlenstoff (einschließlich der von der GAP geförderten Methoden).
- Demonstration und, wo möglich, Ausweitung der Leistungsfähigkeit digitaler Werkzeuge und Technologien (einschließlich elektronischer Datenbanken und geografischer Informationssysteme/geografisch expliziter digitaler Kartendaten, Fernerkundung, künstlicher Intelligenz und maschinellem Lernen) für die (Senkung der Kosten der) Datenerhebung, für die Festlegung von Grundlinien und für die Überwachung von Kohlenstoffabbauaktivitäten.
- Bereitstellung von Leitlinien (z. B. Handbüchern) für politische Entscheidungsträger und Zertifizierungsstellen zur Bodenüberwachung, Berichterstattung und Überprüfung (MRV), zu Datenerhebungsprotokollen und Grundlinien, anhand derer die Maßnahmen quantifiziert werden. Solche Anleitungen sollten im Rahmen des kommenden EU CRC-Rahmens und in Absprache mit der Expertengruppe der Kommission für Kohlenstoffabbau erstellt werden .
- Entwicklung und Erprobung von Harmonisierungsprotokollen innerhalb eines verteilten Datenverwaltungssystems für die Integration und den direkten Vergleich der anstehenden CRC-Daten und bestehender räumlich expliziter Informationen, die in nationalen LULUCF-Inventaren und anderen Datensätzen für organischen Kohlenstoff im Boden enthalten sind (wie LUCAS und einschlägige nationale Datensätze).
- Entwicklung eines Rahmens für die Sammlung und Analyse von Daten aus Zertifikaten (sowohl im Rahmen bestehender freiwilliger Kohlenstoffmärkte als auch des künftigen CRC-Rahmens), um zuverlässige Bereiche der Kohlenstoffbindung und Ausreißer zu definieren und interoperable, qualitätsgeprüfte Datensätze zu konsolidieren.
- Nutzung der Ergebnisse der oben genannten Arbeiten zur Kalibrierung und Validierung von Modellierungsrahmen, die für die oben in diesem Thema erwähnten Überwachungsmethoden anwendbar sind.
- Entwicklung von Metriken zur Messung der Empfindlichkeit des Kohlenstoffs gegenüber Störungen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Klimawandel, durch Analyse verschiedener Bodenkohlenstofffraktionen.
- Bewertung der mit der Dauerhaftigkeit verbundenen Risiken der Freisetzung von Kohlenstoff anhand von Modellierungsszenarien.
- Beseitigung der wichtigsten Unsicherheiten und wissenschaftlichen Wissenslücken, die derzeit bei den Methoden zur Quantifizierung des Kohlenstoffabbaus bestehen, um einen standardisierten MRV-Ansatz zu entwickeln.
- Durchführung einer eingehenden Bewertung der Marktsituation für Carbon Farming auf der Grundlage bestehender und laufender Forschungsarbeiten, um die (erwarteten) allgemeinen Marktauswirkungen von Carbon Farming zu bewerten, einschließlich der potenziellen Einkommensmöglichkeiten für Landwirt*innen und andere Landbewirtschafter*innen, der Auswirkungen auf die Bodenproduktivität und die Bodenpreise sowie der Empfindlichkeiten hinsichtlich der "Kommodifizierung" von Kohlenstoffabbau und Ökosystemleistungen für verschiedene Carbon Farming-Aktivitäten (z. B. Agroforstwirtschaft, Wiedervernässung von Flächen und andere Praktiken).
- Analyse der verschiedenen Kanäle und Geschäftsstrategien für die Vermarktung von zertifiziertem Kohlenstoffabbau, die einen Überblick über den aktuellen Markt und die Aussichten für die nächsten 10 Jahre bietet. Diese Analyse sollte die Unterschiede zwischen der Vermarktung von zertifiziertem Kohlenstoffabbau innerhalb und außerhalb der land- und forstwirtschaftlichen Wertschöpfungsketten berücksichtigen und die jeweils relevanten Marktteilnehmer identifizieren.
- Schaffung eines Netzwerks zwischen bestehenden Kohlenstoffbewirtschaftungssystemen in mehreren europäischen Ländern und Ausweitung ihrer Aktivitäten durch die Entwicklung eines interoperablen digitalen Marktplatzes auf der Grundlage eines geografisch eindeutigen Registers, das einen leichteren Zugang zu den von den verschiedenen Systemen zertifizierten Kohlenstoffbewirtschaftungseinheiten ermöglicht. Dieses Register sollte den Regeln des CRC-Rahmens folgen und mit der Berichterstattung der Mitgliedstaaten im LULUCF-Sektor übereinstimmen, damit die Mitgliedstaaten ihre THG-Inventardaten verbessern können. Das Register sollte monetäre Transaktionen mit Kohlenstoffgutschriften ermöglichen, wobei das/die Projekt(e) solche Transaktionen jedoch nicht direkt durchführen sollten.
Die zu erfassenden "Carbon Farming"-T ätigkeiten sind im CRC-Rahmenvorschlag definiert. Wann immer dies relevant ist, sollten die Synergien und Zielkonflikte zwischen Kohlenstoff und Stickstoff und deren mögliche Optimierung berücksichtigt werden. Alle Arten von Flächen, einschließlich Wäldern und ihrer oberirdischen Biomasse, sollten erfasst werden, sofern dies relevant ist. Im Falle des landwirtschaftlichen Sektors sollte der ökologische Landbau als ein Ansatz, der das Potenzial zur Erhöhung der Kohlenstoffbindung im Boden hat, einbezogen werden.
Wichtige Informationen/Daten über Bodenkohlenstoff sollten mit Landbewirtschafter*innen ausgetauscht werden, damit sie von Gleichgesinnten lernen und leichter Zugang zu maßgeschneiderten Beratungs- und Zertifizierungsdiensten erhalten können, um ihre Bodenbewirtschaftungsleistung zu verbessern und die Minderungswirkung ihrer Tätigkeiten im Hinblick auf eine mögliche Zertifizierung zu überprüfen. In Anbetracht der Notwendigkeit neuer Ideen, die soziale Bedürfnisse befriedigen, soziale Beziehungen schaffen und neue Kooperationen im Rahmen dieses Themas bilden, sollten die Vorschläge soziale Innovation beinhalten.
Die Vorschläge sollten eine spezielle Aufgabe und angemessene Ressourcen für die Zusammenarbeit mit anderen relevanten bevorstehenden Projekten sowie für die Nutzung von Aktivitäten und Ergebnissen aus laufenden, relevanten Projekten vorsehen. Die Projekte sollten insbesondere auf den vorbereitenden Arbeiten von Projekten aufbauen, die im Rahmen des EJP SOIL-Programms finanziert wurden (z. B. CarboSeq-Projekt ), AI4SoilHealth, BENCHMARKS, MaRVIC, MRV4SOC, CREDIBLE, HoliSoils, CLIMB-FOREST, INFORMA, OptFor-EU, das ORCaSa-Projekt, InBestSoil, NOVASOIL, SoilValues, und das aus dem Thema HORIZON-MISS-2023-SOIL-01-09 hervorgegangene Projekt (über die Kohlenstoffbewirtschaftung in lebenden Labors) sowie die von der Gemeinsamen Forschungsstelle durchgeführten Arbeiten zur Festlegung von Grundlinien für die Umsetzung des CRC-Rahmens.
Die Vorschläge sollten einen Weg zu offenem Zugang, Langlebigkeit, Nachhaltigkeit und Interoperabilität von Wissen/Daten und Ergebnissen sowie zwischen bestehenden Datenbanken und Modellen aufzeigen, und zwar durch enge Zusammenarbeit mit dem EU-Bodenobservatorium(EUSO) der Gemeinsamen Forschungsstelle, dem künftigen EU-Forstobservatorium und dem Projekt SoilWISE. Insbesondere sollten die Vorschläge sicherstellen, dass relevante Daten, Karten und Informationen potenziell über das EUSO öffentlich zugänglich gemacht werden können.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen folgenden Ergebnissen beitragen werden:
- Das Vertrauen der Beteiligten (einschließlich der Landbewirtschaftenden) in die Teilnahme an möglichen Zertifizierungssystemen für Carbon Farming und die Attraktivität des Geschäftsmodells Carbon Farming werden durch einen besseren Zugang zu Informationen und Daten über Bodenkohlenstoff (erreichbare Sequestrierung und Speicherung, Risiken der Freisetzung usw.) gestärkt. Dies sollte es ermöglichen, die Leistung der Bodenbewirtschaftung zu verbessern und die negativen Klimaauswirkungen von Aktivitäten in den EU-Mitgliedstaaten und den assoziierten Ländern abzuschwächen.
- Es werden EU-weit verlässliche Benchmarks oder Basiswerte für den Bodenkohlenstoff auf Ebene der Landbewirtschaftungsparzellen festgelegt, um diejenigen Landwirt*innen und Waldbewirtschafter/-eigentümer*innen finanziell zu belohnen, die die Basiswerte innerhalb des vorgeschlagenen Rahmens für die Zertifizierung des Kohlenstoffabbaus überschreiten.
- Verbesserte Entscheidungsfindung im LULUCF-Sektor auf regionaler oder nationaler Ebene dank der verbesserten Qualität der nationalen Treibhausgasinventare und geografisch expliziter Bodenüberwachungselemente, die Maßnahmen auf individueller Ebene widerspiegeln.
- DieMarktsituation und die soziale Dimension werden besser in die EU-Politik zur Kohlenstoffbewirtschaftung integriert, insbesondere im Hinblick auf die Auswirkungen von Anreizen für die Kohlenstoffbewirtschaftung auf die ländliche Entwicklung, die Einkommen von Land- und Forstwirten, die Wettbewerbsfähigkeit, die Ernährungssicherheit und den Zugang zu Land. Geschäftsstrategien und (digitale) Marktplätze für die Kohlenstoffbewirtschaftung, einschließlich eines Registers für Kohlenstoffbewirtschaftungsgutschriften/-zertifikate, unterstützen die EU-Politik zur Kohlenstoffbewirtschaftung.
- Geregelte EU-Kohlenstoffgutschriften sowie ökologische und finanzielle Anreize innerhalb rechtlicher Rahmenbedingungen und für zertifizierte Maßnahmen für Strategien zur Einführung der Kohlenstoffbewirtschaftung, insbesondere für Forstwirt*innen und landwirtschaftliche Landbewirtschafter*innen oder -besitzer*innen, werden unterstützt. Dies sollte mit dem CRC-Rahmen der EU in Einklang gebracht werden, der darauf abzielt, Aktivitäten zum Abbau von Kohlenstoff zu fördern und Greenwashing zu bekämpfen, indem die Forst- und Landwirtschaftssektoren ermutigt werden, in diesem Bereich tätig zu werden und effektiv nachzuweisen, dass die Kohlenstoffbewirtschaftung durch geeignete Überwachungs-, Berichterstattungs- und Überprüfungsmethoden (MRV) quantifiziert werden kann.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen dem Multi-Akteurs-Konzept entsprechen. Siehe Definition des Multi-Akteurs-Ansatzes in der Einleitung zu diesem Auftrag.
Es gelten folgende Ausnahmen: Vorbehaltlich der Einschränkungen zum Schutz der europäischen Kommunikationsnetze.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
Horizon Missions 2023-2024Horizon Missions 2023-2024(2860kB)
Kontakt
RTD-HORIZON-EUROPE-MISSIONS@ec.europa.eu
Website
National Contact Points for Horizon Europe
Website
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