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Call-Eckdaten
Verbesserung des Verständnisses und der Behandlung von Spätfolgen bei krebskranken Jugendlichen und jungen Erwachsenen (AYA)
Förderprogramm
Horizont Europa: Missionen
Call Nummer
HORIZON-MISS-2024-CANCER-01-05
Termine
Öffnung
18.04.2024
Deadline
18.09.2024 17:00
Förderquote
100 %
Budget des Calls
€ 36.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 4.000.000,00 und € 6.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Dieses Thema wird zur Erreichung des Ziels der Mission beitragen, die Lebensqualität von Krebspatient*innen, Überlebenden und ihren Familien zu verbessern. Der Schwerpunkt sollte ausschließlich auf jugendlichen und jungen erwachsenen Krebspatient*innen und -überlebenden liegen (Altersbereich 15-39 Jahre).
Call-Ziele
Jedes Jahr werden in der EU mehr als 150.000 Krebserkrankungen bei jungen Menschen diagnostiziert, weltweit sind es über 1,2 Millionen. Etwa 300.000 AYA-Patient*innen in der EU leben mit oder nach einer Krebserkrankung; die meisten von ihnen leiden unter den Spätfolgen ihrer Krebsbehandlung, darunter chronische Schmerzen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Organ- und Hautveränderungen, kosmetische Folgeschäden, Fruchtbarkeitsprobleme, kognitive und funktionelle Beeinträchtigungen sowie psychische Probleme wie Depressionen und Angstzustände. Aufgrund der langfristigen Auswirkungen von Bestrahlung und Chemotherapie besteht bei den Überlebenden auch ein erhöhtes Risiko für Zweitkrebs. Auch die negativen Auswirkungen auf Ausbildung und Beschäftigung der Überlebenden und die finanzielle Belastung, die sie im Allgemeinen zu tragen haben, sind häufig zu beobachten.
Spätfolgen sind eine besondere Herausforderung für die Überlebenden von Krebserkrankungen im Jugendalter, die sie oft in einer kritischen Phase ihres Lebens erfahren. Spätfolgen sind auch für die Pflegenden eine Herausforderung. Die beträchtlichen Fortschritte bei der Behandlung von Krebserkrankungen junger Menschen haben Lücken im Verständnis, in der Vorbeugung und im Umgang mit Spätfolgen aufgedeckt, die eine gezieltere europaweite Forschung zur Überlebensfähigkeit junger Menschen nach Krebs rechtfertigen.
Die Vorschläge sollten sich auf eine oder mehrere Krebsarten konzentrieren und nur eine der folgenden Interventionen behandeln:
- Auf der Grundlage von Daten aus bestehenden oder neu eingerichteten Kohorten von AYA-Patient*innen und gegebenenfalls unter Gewährleistung der Vergleichbarkeit der Daten zwischen den teilnehmenden Ländern sollte eine gründliche Bewertung der Prävalenz, der spezifischen Auswirkung(en), des Schweregrads, des Zeitpunkts des Auftretens, des relativen Risikos und der Risikofaktoren im Zusammenhang mit Spätfolgen bei AYA-Krebspatienten nach Krebsart vorgenommen werden. Dabei sollten auch soziale und gesundheitliche Faktoren wie Geschlecht, Alter und andere relevante Variablen wie sozioökonomischer Status, Leben in ländlichen oder abgelegenen Gebieten und Bildung berücksichtigt werden;
- Entwicklung, Erprobung und Skalierung evidenzbasierter Screening-Methoden für die Früherkennung von Spätfolgen bei Krebspatient*innen im Jugendalter;
- Entwicklung, Erprobung und Maßstabsvergrößerung innovativer, ganzheitlicher Ansätze und Instrumente (einschließlich digitaler Instrumente) zur Optimierung der Krebsbehandlung und der Nachsorge, um Spätfolgen, einschließlich psychosozialer Aspekte, vorzubeugen, zu verringern und/oder wirksam zu bewältigen, und zwar unter realen Bedingungen. Die Ansätze könnten sich auf Bildung, Sport, Ernährung, medizinische Nachsorge und Beratung konzentrieren, z. B. in Bezug auf psychische und physische Gesundheit, Schmerzmanagement und Wohlbefinden im Allgemeinen, sowie auf reproduktive Angelegenheiten, einschließlich Unfruchtbarkeit, Onko-Fertilität und Fruchtbarkeitsoptionen im Allgemeinen sowie die Entwicklung wirksamer Methoden zur Erhaltung der Fruchtbarkeit und Leitlinien für die entsprechende Beratung.
Dieses Thema erfordert die direkte Beteiligung von Krebspatienten und -überlebenden, von Organisationen, die die Überlebenden vertreten, von Betreuern und den wirksamen Beitrag von Sozial- und Geisteswissenschaften (SSH) und die Einbeziehung von SSH-Expert*innen, Institutionen sowie von einschlägigem SSH-Fachwissen, um aussagekräftige und signifikante Ergebnisse zu erzielen und die Wirkung der entsprechenden Forschungsaktivitäten zu verstärken.
Der Einsatz von partizipativen Forschungsmodellen wie onkologiezentrierten Living Labs oder anderen Ansätzen zur Umsetzung von (sozialer) Innovation sollte in Betracht gezogen werden.
EU-finanzierte Initiativen sollten gebührend berücksichtigt werden, wie z. B.: EU-CAYAS-NET; ERN PaedCan; PanCareFollowUp; PanCareSurPass; EUonQoL; e-Quol; STRONG-AYA.
Die Kommission wird die Koordinierung erleichtern. Daher werden erfolgreiche Vorschläge aufgefordert, sich dem Cluster "Lebensqualität" für die 2023 eingerichtete Krebsmission anzuschließen, und sollten ein Budget für die Vernetzung, die Teilnahme an Sitzungen und potenzielle gemeinsame Aktivitäten enthalten, ohne dass in dieser Phase Einzelheiten dazu angegeben werden müssen. Beispiele: Organisation gemeinsamer Workshops, Erarbeitung bewährter Verfahren, gemeinsame Kommunikationsmaßnahmen oder Bürger*innenbeteiligung mit Projekten, die im Rahmen anderer Cluster und Säulen von Horizont Europa oder gegebenenfalls anderer EU-Programme finanziert werden. Die Einzelheiten der gemeinsamen Aktivitäten werden in der Vorbereitungsphase der Finanzhilfevereinbarung und während der Laufzeit des Projekts festgelegt.
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Erwartete Ergebnisse
Vorschläge zu diesem Thema sollten darauf abzielen, Ergebnisse zu liefern, die auf die folgenden erwarteten Ergebnisse ausgerichtet und zugeschnitten sind und zu diesen Ergebnissen beitragen:
- Steigerung des Bewusstseins und Verbesserung des Verständnisses für die Häufigkeit, den Schweregrad und die Auswirkungen von Spätfolgen bei Krebsüberlebenden in der Altersgruppe der jungen Erwachsenen bei Gesundheitsdienstleistern, Patient*innen, Pflegepersonal und der breiten Öffentlichkeit;
- Forschende, Innovator*innen und Fachleute aus verschiedenen Disziplinen und Sektoren stellen die Zugänglichkeit und Wiederverwendbarkeit ihrer Daten, Modelle, Werkzeuge und Technologien sicher, um die UNCAN.eu-Plattform zu unterstützen, die sich derzeit in Vorbereitung befindet;
- Ermittlung wirksamer Maßnahmen und bewährter Verfahren zur Unterstützung von Patient*innen und Überlebenden der AYA bei der Prävention, der Verringerung und dem besseren Umgang mit Spätfolgen, der Förderung optimaler Gesundheitsergebnisse und der Überwindung von Ungleichheiten zwischen Regionen;
- Verbesserung der Lebensqualität und der langfristigen Ergebnisse für die Überlebenden der Krebserkrankung junger Menschen, einschließlich einer Verbesserung des körperlichen, emotionalen und sozialen Wohlbefindens.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Schwellenwerte für die einzelnen Kriterien sind 4 (Exzellenz), 4 (Auswirkungen) und 3 (Umsetzung). Der kumulative Schwellenwert wird 12 betragen.
Um ein ausgewogenes Projektportfolio der Krebsmission zu gewährleisten und die erwarteten Ergebnisse dieses Themas zu erreichen, werden die Zuschüsse nicht nur in der Reihenfolge der Rangfolge vergeben, sondern auch, um sicherzustellen, dass:
- mindestens ein Antrag, der sich umfassend mit dem Verständnis von Spätfolgen bei Krebserkrankungen junger Menschen befasst;
- mindestens ein Antrag, der die Entwicklung von Screening-Methoden für die Früherkennung von Spätfolgen bei Krebserkrankungen junger Menschen in vollem Umfang berücksichtigt
- mindestens ein Antrag, der sich umfassend mit der Behandlung von Spätfolgen bei Krebserkrankungen junger Menschen befasst;
werden gefördert, sofern diese Anträge alle Schwellenwerte erreichen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
Horizon Missions 2023-2024Horizon Missions 2023-2024(2860kB)
Kontakt
RTD-HORIZON-EUROPE-MISSIONS@ec.europa.eu
Website
National Contact Points for Horizon Europe
Website
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