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Call-Eckdaten
Zugängliche und erschwingliche Tests zur Förderung der Früherkennung von erblichen Krebserkrankungen in europäischen Regionen
Förderprogramm
Horizont Europa: Missionen
Call Nummer
HORIZON-MISS-2024-CANCER-01-03
Termine
Öffnung
18.04.2024
Deadline
18.09.2024 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 35.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 10.000.000,00 und € 12.000.000,00
Link zum Call
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Bei einer zunehmenden Zahl von Krebserkrankungen, denen ein vererbbares genetisches Risiko zugrunde liegt, sind Früherkennung und Diagnose möglich. Darüber hinaus nehmen Krebsinzidenz und -sterblichkeit in ganz Europa zu und weisen erhebliche Unterschiede auf, wobei die mittel- und osteuropäischen Regionen und Länder besonders betroffen sind. Entschlossene Maßnahmen zur Früherkennung mit Hilfe einfach zu handhabender, spezifischer und sensitiver, erschwinglicher und zugänglicher genetischer Multimikrometrie oder anderer Biomarker-basierter Tests werden dazu beitragen, Krebs mit einem zugrunde liegenden genetischen Risiko in einem früheren, potenziell heilbaren Stadium und mit weniger Nebenwirkungen zu diagnostizieren und zu behandeln.
Call-Ziele
Es besteht ein Bedarf an der Validierung, Erprobung und Skalierung benutzerfreundlicher genetischer, multimikrobieller oder anderer auf Biomarkern basierender Tests für die Früherkennung von Krebserkrankungen, denen ein vererbbares genetisches Risiko zugrunde liegt, damit sie in regionale oder nationale Gesundheitssysteme aufgenommen werden können. Die Vorschläge sollten alle folgenden Punkte berücksichtigen:
- Validierung benutzerfreundlicher, erschwinglicher und zugänglicher genetischer, multimikrobieller oder anderer biomarkerbasierter Krebstests für die Früherkennung von Krebserkrankungen mit einem zugrunde liegenden vererbbaren genetischen Risiko im Hinblick auf die Aufnahme in regionale oder nationale Gesundheitssysteme. Die Validierung kann z. B. klinische Studien, sozioökonomische oder technologische Machbarkeitsstudien umfassen.
- Stratifizierung der zu testenden Population nach Geschlecht, Gender, Alter oder anderen Determinanten.
- Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung und Berücksichtigung des sozioökonomischen Status, der begrenzten Gesundheitskompetenz, des begrenzten Bewusstseins für Krankheitssymptome und des Zugangs für Menschen in abgelegenen und ländlichen Gebieten.
- Die Tests können z. B. auf polygenen Krebsrisikoscores, Algorithmen, maschinellem Lernen, Biomarkern, Zelllinien, Organoiden, Flüssigbiopsien, medizinischen Geräten oder Wearables und anderen digitalen Anwendungen basieren.
- Zusammenarbeit mit den Endnutzenden (Bürger*innen und Angehörige der Gesundheitsberufe wie Psychologen), die in den Zielregionen leben, bei Aspekten wie dem Innovationslebenszyklus, der Festlegung von Prioritäten, dem Entwurf, der Entwicklung, der Erprobung und den Pilotphasen sowie bei der Risikobewertung, Beratung, Gesundheitserziehung und Akzeptanz.
- Umfassende Pilotierung und Hochskalierung von genetischen, multimikrobiellen oder anderen biomarkerbasierten Tests zur Verwendung in Früherkennungsprogrammen in mindestens drei Regionen in mindestens drei verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern. Eine der drei Zielregionen sollte in einem der folgenden Mitgliedstaaten liegen: Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Estland, Griechenland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei oder Slowenien.
- Arbeiten Sie vorzugsweise mit einem der KIC-Netze des EIT-Gesundheitswesens zusammen, um geeignete Kontakte herzustellen und relevante Aspekte des Unternehmertums, der allgemeinen und beruflichen Bildung, des Kapazitätsaufbaus oder der Innovation für interessierte Akteure in den Zielregionen zu unterstützen.
Dieses Thema erfordert einen wirksamen Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften (SSH) und die Einbeziehung von SSH-Expert*innen und -Einrichtungen sowie von einschlägigem SSH-Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der entsprechenden Forschungstätigkeiten erhöhen.
Es wird erwartet, dass erfolgreiche Ergebnisse an das Wissenszentrum für Krebs (KCC) weitergeleitet werden, um ihre Übernahme innerhalb der EU zu fördern.
Die Kommission wird die Koordinierung erleichtern. Daher werden erfolgreiche Vorschläge aufgefordert, sich dem Cluster "Prävention und Früherkennung" für die 2022 eingerichtete Mission zur Krebsbekämpfung anzuschließen, und sollten ein Budget für die Vernetzung, die Teilnahme an Sitzungen und potenzielle gemeinsame Aktivitäten enthalten, ohne dass diese in diesem Stadium im Einzelnen angegeben werden müssen. Beispiele hierfür sind die Organisation gemeinsamer Workshops, die Erarbeitung bewährter Verfahren, gemeinsame Kommunikationsmaßnahmen oder die Einbindung der Bürger*innen in Projekte, die im Rahmen anderer Cluster und Säulen von Horizont Europa oder gegebenenfalls anderer EU-Programme finanziert werden. Die Einzelheiten der gemeinsamen Aktivitäten werden in der Vorbereitungsphase der Finanzhilfevereinbarung und während der Laufzeit des Projekts festgelegt.
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Erwartete Ergebnisse
Die Vorschläge sollten darauf abzielen, Ergebnisse durch die Validierung, Erprobung und Verbreitung von genetischen, multimikrobiellen oder anderen auf Biomarkern basierenden Tests für die Früherkennung von Krebs mit einem zugrunde liegenden vererbbaren genetischen Risiko in der Routineversorgung zu erzielen, die auf alle der folgenden erwarteten Ergebnisse ausgerichtet und zugeschnitten sind und zu diesen Ergebnissen beitragen:
- Menschen und ihre Familien, die ein vererbbares genetisches Krebsrisiko haben, werden von den Ergebnissen einer evidenzbasierten, maßgeschneiderten, erschwinglichen und zugänglichen Früherkennung auf der Grundlage zugänglicher und erschwinglicher Tests profitieren;
- Die Zivilgesellschaft, Stiftungen und Innovatoren werden Gelegenheiten ergreifen, um Früherkennungsprogramme auf der Grundlage von genetischen, multimikrobiellen oder anderen biomarkerbasierten Tests mitzugestalten, zu unterstützen oder zu vermarkten.
- Regionale und nationale politische Entscheidungsträger und Behörden in den Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern werden sich für die Erprobung, Ausweitung oder Umsetzung geeigneter Früherkennungs- und Behandlungsmaßnahmen für Menschen und ihre Familien mit einem zugrunde liegenden vererbbaren genetischen Risiko in den europäischen Regionen auf der Grundlage genetischer, multimikroskopischer oder anderer auf Biomarkern basierender, zugänglicher und erschwinglicher Tests einsetzen, einschließlich gesetzgeberischer Maßnahmen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Es gelten die folgenden zusätzlichen Kriterien für die Förderfähigkeit:
- Die unterstützende Verwaltungsstelle des geografischen Gebiets, in dem die vorgeschlagene Maßnahme durchgeführt werden soll, muss sich schriftlich verpflichten, was in einer dem Vorschlag beigefügten und von dieser Stelle unterzeichneten Absichtserklärung zum Ausdruck kommt.
- Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bis zum Ende des Projekts TRL 5-7 erreichen.
- Die Schwellenwerte für die einzelnen Kriterien sind 4 (Exzellenz), 4 (Auswirkungen) und 3 (Umsetzung). Der kumulative Schwellenwert wird 12 sein.
- Um ein ausgewogenes Projektportfolio der Krebsmission zu gewährleisten und das Ziel der Mission zu erreichen, werden Zuschüsse nicht nur für Anträge in der Reihenfolge ihrer Einstufung gewährt, sondern auch für einen Antrag, der sich vollständig mit Krebs bei Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen (d. h. Menschen zwischen der Geburt und dem Alter von 24 Jahren) befasst, vorausgesetzt, der Antrag erreicht alle Schwellenwerte.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
Horizon Missions 2023-2024Horizon Missions 2023-2024(2860kB)
Kontakt
RTD-HORIZON-EUROPE-MISSIONS@ec.europa.eu
Website
National Contact Points for Horizon Europe
Website
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