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Call-Eckdaten
Verbesserte Leistung der Verkehrsinfrastruktur - Innovative digitale Werkzeuge und Lösungen zur Überwachung und Verbesserung der Verwaltung und des Betriebs der Verkehrsinfrastruktur
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 5 - Ziel 6: Sicherer, resilienter Verkehr und intelligente Mobilitätsdienste für Personen und Güter
Call Nummer
HORIZON-CL5-2024-D6-01-08
Termine
Öffnung
07.05.2024
Deadline
05.09.2024 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 15.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Bei den Projekten sollten innovative digitale Werkzeuge und Lösungen eingesetzt werden, um die Verkehrsinfrastruktur zu modernisieren und eine höhere Leistung und Sicherheit sowie eine Verringerung der Emissionen und eine bessere Integration zu gewährleisten.
Call-Ziele
Innovative digitale Werkzeuge und Lösungen werden es ermöglichen, die Verkehrsinfrastruktur zu modernisieren und eine höhere Leistung und Sicherheit zu gewährleisten, zusammen mit einer Reduzierung der Emissionen und einer besseren Integration. Eine Leistungssteigerung der multimodalen Verkehrsinfrastruktur kann durch die Verbesserung der Effizienz der Anlagen und durch das verkehrsträgerübergreifende Datenmanagement erreicht werden. Digitale Lösungen sind der Schlüssel, um Störungen im Verkehrsfluss drastisch zu reduzieren, die Effizienz des Verkehrs zu steigern und seine Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern.
Die Verkehrsinfrastruktur muss in der Lage sein, die Vorteile der Digitalisierung auf Management- und Betriebsebene sowie im Verhältnis zu Nutzende zu nutzen. Die Digitalisierung kann das Erreichen von Nachhaltigkeitszielen unterstützen und den Endnutzern der Infrastruktur einen besseren Service bieten, einschließlich verbesserter öffentlicher Verkehrsdienste. Digitale Technologien wie Big Data, das Internet der Dinge, digitale Zwillinge sowie Techniken der künstlichen Intelligenz und des maschinellen Lernens bieten ein großes Potenzial für die Entwicklung von Mobilitätslösungen.
Die Integration von Verkehrsinfrastruktur und digitalen Technologien wird dazu beitragen, personalisierte, nahtlose Personen- und Gütertransporte über verschiedene Verkehrsträger hinweg zu ermöglichen. Bei dieser Integration werden Sicherheit und Gefahrenabwehr bereits in der Planungsphase berücksichtigt, während gleichzeitig der Entscheidungsprozess auf jeder Ebene von der Wartung bis zum Verkehrsmanagement automatisiert und beschleunigt wird.
Besonderes Augenmerk sollte auf die Zugänglichkeit neuer digitaler Werkzeuge für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen gelegt werden, um sicherzustellen, dass auch diese Bevölkerungsgruppe in vollem Umfang am digitalen Fortschritt teilhaben und davon profitieren kann. Wie im Green Deal festgelegt, sollten Projekte, die eine Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf nachhaltigere Verkehrsträger wie die Schiene und die Binnenschifffahrt ermöglichen, Priorität erhalten.
Die Vorschläge müssen alle folgenden Punkte berücksichtigen:
- Verbesserung der Leistung der Verkehrsinfrastruktur und Erhöhung der Multimodalität durch den Einsatz von z. B.: IoT, Edge Computing und dezentraler künstlicher Intelligenz oder anderer digitaler Werkzeuge angesichts ihres Potenzials, Entscheidungen in Echtzeit zu erleichtern, die Sicherheit zu verbessern und Bandbreite und Energie zu sparen. Entwicklung von Lösungen für die Selbstüberwachung, Selbstberichterstattung, nicht-intrusive/zerstörungsfreie Inspektions- und Prüfverfahren, einschließlich fortgeschrittener prädiktiver Modellierung und struktureller Sicherheitsbewertung.
- Demonstration der Fähigkeit, interne und externe Rohdaten, z. B. Sensordaten, zu intelligenten Daten und einer entsprechenden Cloud-Architektur zu verarbeiten, die zur Optimierung von Infrastrukturmanagementprozessen eingesetzt werden kann.
- Aufbauend auf dem gemeinsamen europäischen Mobilitätsdatenraum und dem Digitalen Verkehrs- und Logistikforum (DTLF), Erleichterung der nahtlosen Nutzung und Bereitstellung von Daten und Informationen für den Endnutzer im gesamten Verkehrsinfrastrukturnetz und in der Logistikkette, um Fortschritte in Richtung intelligenter Mobilitätskonzepte für Passagiere und Fracht zu erzielen.
- Verbesserung der Vorhersage der Nachfrage aufgrund individueller Verhaltensweisen, um ein angemessenes modales Kapazitäts- und Nachfragemanagement zu ermöglichen.
- Vorschläge für digitale Lösungen, die zu integrativeren, komfortableren, zugänglicheren und flexibleren Infrastrukturen und multimodalen Diensten beitragen.
- Mindestens drei Pilotdemonstrationen der vorgeschlagenen Lösungen in einer betrieblichen Umgebung (mindestens TRL7) auf Land- und Binnenschifffahrtsinfrastrukturen.
- Bewerten Sie die qualitativen und quantitativen Auswirkungen der vorgeschlagenen Maßnahmen mit einer klaren Basislinie für jede Pilotdemonstration.
Für die Eisenbahninfrastruktur müssen die Lösungen mit den Projekten des EU-RailRAIL-Programms zur Umsetzung der Leitbereiche 1, 3 und 5 harmonisiert werden. Die Vorschläge sollten die Ergebnisse früherer Aufforderungen zur Instandhaltung der Infrastruktur, zur Digitalisierung und zum Edge-IoT berücksichtigen und sich auf die Validierung innovativer Lösungen (d. h. Robotik, IoT, Edge Computing und KI) konzentrieren.
Wenn die vorgeschlagenen Aktivitäten die Nutzung und/oder Entwicklung von KI-basierten Systemen und/oder Techniken beinhalten, ist die technische und soziale Robustheit der vorgeschlagenen Systeme im Vorschlag zu beschreiben.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projekten wird erwartet, dass sie zu ALLEN der folgenden Ergebnisse beitragen (mit einer klaren Basislinie für jeden Anwendungsfall):
- Bessere Verknüpfung von Verkehrsinfrastruktur und Verkehrsmitteln, was zu einer optimierten Tür-zu-Tür-Mobilität für Passagiere und Güter führt, indem die durchschnittliche Verspätung (verlorene Zeit pro Fahrzeug und Kilometer) um mindestens 30 % reduziert wird.
- Senkung der Betriebskosten für die Verkehrsunternehmen um 20 % und Verringerung des Verbrauchs fossiler Brennstoffe im Verkehr um 20 %.
- Bewertung und Neugestaltung der bestehenden Infrastruktur (z. B. Rad- und Fußwege, Ladestationen, Parkplätze usw.), um ihre effektive und sichere Nutzung durch verschiedene Verkehrsträger zu gewährleisten. In jedem der Pilotprojekte sollten verschiedene Infrastrukturtypen bewertet und die sichere Koexistenz verschiedener Mobilitätsformen (z. B. sanfte, aktive, gemeinsame Mobilität) verbessert werden.
- Erhöhung der Robustheit der Verkehrsinfrastruktur durch Verringerung der Ausfallwahrscheinlichkeit der Infrastruktur um 30 %.
- Verringerung der verkehrsbedingten Emissionen von Treibhausgasen und anderen Schadstoffen um 30 % bis zum Jahr 2030 in den Pilotdemonstrationen.
- Verringerung der Zahl der Unfälle, an denen Infrastrukturnutzende und Infrastrukturarbeiter*innen beteiligt sind, um 50 % in den Pilotprojekten.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bis zum Ende des Projekts TRL 7 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 6HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 6(747kB)
Kontakt
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