Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Deadline abgelaufen
Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Stabiler Wissens- und Know-How-Transfer für Schlüssel-Einsatzwege und Umsetzung des EU-CEM (CCAM-Partnerschaft)
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 5 - Ziel 6: Sicherer, resilienter Verkehr und intelligente Mobilitätsdienste für Personen und Güter
Call Nummer
HORIZON-CL5-2024-D6-01-05
Termine
Öffnung
07.05.2024
Deadline
05.09.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 4.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 4.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Projekte sollten die CCAM-Wissensdatenbank erweitern und sie weiter an die Bedürfnisse aller relevanten Interessengruppen anpassen. Die Ergebnisse und Erfahrungen aus den EU-, nationalen und internationalen Projekten sollten den Zielgruppen zur Verfügung gestellt und zugänglich gemacht werden.
Call-Ziele
Eine gemeinsame Grundlage für das CCAM-Wissen in Europa ist heute mit der Online-CCAM-Wissensdatenbank verfügbar, die eine zentrale Anlaufstelle für alle relevanten F&I-Initiativen, Werkzeuge, Methoden, Vorschriften und Normen in diesem Bereich darstellt. Für einige Kategorien von Interessenvertreter*innen werden gezielte Inhalte verfügbar sein. Die Wissensdatenbank soll erweitert und weiter an die Bedürfnisse aller relevanten Interessengruppen angepasst werden. Die Ergebnisse und Erfahrungen aus EU-, nationalen und internationalen Projekten sollten für bestimmte Nutzergruppen verfügbar und zugänglich gemacht werden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollten insbesondere die Akteure bei der Einführung von Pilotdiensten unterstützen, indem sie die wichtigsten Bausteine und Standards für die Einführung von Pilotdiensten ermitteln und den Aufbau von Kapazitäten für die Hauptakteure in verschiedenen Anwendungsbereichen sowie für Bürger*innen und Laien zur Nutzung von CCAM-Systemen und -Diensten und zur Sensibilisierung für neue Entwicklungen und damit verbundene Risiken ermöglichen.
Die Gemeinsame EU-Bewertungsmethodik (EU-CEM), die im Rahmen des unter CL5-2021-D6-01-06 finanzierten Projekts "FAME" entwickelt wurde, soll die grundlegende Methodik für alle CCAM-bezogenen Bewertungen werden, um Zusammenarbeit, Austausch und Harmonisierung zu unterstützen. Die Methodik muss für bestehende und innovative Anwendungsfälle von CCAM-Projekten implementiert und mit nationalen Mobilitätsstrategien und -konzepten abgestimmt werden. Schulungsprogramme für CCAM-Projekte werden notwendig sein, um die Methodik zu integrieren und Rückmeldungen über die bei der Umsetzung gemachten Erfahrungen zu sammeln.
Im Rahmen der CCAM-Partnerschaft wurde eine Gruppe von Vertretern der Staaten (SRG) eingerichtet, um einen kontinuierlichen Dialog auf europäischer und nationaler Ebene für den Austausch von Informationen über CCAM-F&I zu gewährleisten und die Koordinierung zwischen europäischen und nationalen F&I-Finanzierungssystemen sowie zwischen nationalen Programmen zu verbessern. Um ihre Aufgabe effizient erfüllen zu können, benötigt die SRG Unterstützung bei der Sammlung und Analyse von Informationen über nationale F&I-Initiativen und bei der Durchführung von Kooperationsaktivitäten.
Um erfolgreich zu den erwarteten Ergebnissen beizutragen, müssen die vorgeschlagenen Maßnahmen alle folgenden Aspekte berücksichtigen:
- Sicherstellung der Pflege und Erweiterung der Wissensdatenbank zur Unterstützung der CCAM-Stakeholder-Gemeinschaft und der CCAM-Partnerschaft bei der Ermittlung des künftigen Bedarfs für F&I-, Test- und Demonstrationsinitiativen und für die Aufnahme des Betriebs (Mindestanforderungen an Blöcke, Standards und gemeinsame Definitionen für den Betrieb von Pilotdiensten in ganz Europa). Der Inhalt der Wissensbasis sollte die Überwachung der Fortschritte bei der Erreichung der von der CCAM-Partnerschaft festgelegten Ziele und Auswirkungen unterstützen.
- Ermittlung des weiteren Bedarfs an gezielten Inhalten für bestimmte Kategorien von Interessenvertretern und insbesondere Entwicklung von Inhalten, die auch für Nichtfachleute zugänglich sind, um so den Kapazitätsaufbau in der breiten Öffentlichkeit zu unterstützen. Die vorgeschlagene Maßnahme sollte die oben genannten Stakeholder-Kategorien definieren und eine anschließende Kommunikationsstrategie (Inhalt, Material, Medien usw.) entwickeln, die realistische und zugängliche Begriffe verwendet, um die verschiedenen Zielgruppen (einschließlich Nicht-Fachleute) anzusprechen.
- Bereitstellung wirksamer Verbreitungs- und Konzertierungsmechanismen und -mittel für die Stakeholder-Gemeinschaft (z. B. Konferenzen, Workshops, internationale Zusammenarbeit, Inhalte zum Kapazitätsaufbau für Nichtexperten), um den Austausch von Erfahrungen und Praktiken zu ermöglichen, die Zusammenarbeit zwischen allen CCAM-Stakeholdern zu fördern und einen Konsens über die Herausforderungen und den künftigen F&I-Bedarf innerhalb der thematischen Cluster der Europäischen Partnerschaft zu erzielen.
- Erleichterung der Arbeit der CCAM-SRG und Förderung der Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten/assoziierten Ländern im Hinblick auf eine bessere Koordinierung der Aktivitäten in den von der SRG als vorrangig eingestuften Bereichen. Bereitstellung einer Analyse der Initiativen in den EU-Mitgliedstaaten/assoziierten Ländern und Unterstützung der SRG bei der Ermittlung von Bereichen für die F&I-Zusammenarbeit.
- Gewährleistung der Vertretung der europäischen Interessengruppen bei der internationalen Zusammenarbeit, dem Informationsaustausch und den Harmonisierungsinitiativen zu CCAM. Bereitstellung eines globalen Outputs zu CCAM-Aktivitäten zur Unterstützung der Entwicklung europäischer Agenden durch die Erkundung potenzieller Möglichkeiten und F&I-Bereiche für die internationale Zusammenarbeit.
- Fortsetzung der Bewertung und Aktualisierung des EU-CEM durch gezielte Diskussionen mit den EU-Mitgliedstaaten/assoziierten Ländern, um das CEM mit den nationalen Mobilitätsstrategien und -vorschriften in Einklang zu bringen, wobei auch nationale und regionale Verkehrs- und Mobilitätsdaten berücksichtigt werden, um Kompatibilität zu gewährleisten.
- Unterstützung der praktischen Umsetzung des EU-CEM (für bestehende und innovative Anwendungsfälle) und Bereitstellung von Schulungsprogrammen für CCAM-Projekte zur Integration der Methodik.
- Bewertung des Bekanntheitsgrads und der Einstellung der europäischen Bürger*innen, Entscheidungsträger*innen und Politiker*innen zu CCAM sowie deren Absicht, es zu nutzen, durch regelmäßige Umfragen und Workshops. Die Ergebnisse sollten in der Wissensdatenbank veröffentlicht werden und es sollten Mechanismen vorgesehen werden, um die Ergebnisse in das EU-CEM zu integrieren. Es sollte eine Verbindung zu bestehenden Erhebungsinitiativen auf der Ebene der EU und der Mitgliedstaaten/assoziierten Länder hergestellt werden. Diese Maßnahme sollte sich auf einen ko-kreativen Prozess stützen.
Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen, wird die internationale Zusammenarbeit gefördert, insbesondere mit Japan und den Vereinigten Staaten, aber auch mit anderen relevanten strategischen Partnern in Drittländern.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft für "vernetzte, kooperative und automatisierte Mobilität" (CCAM) umgesetzt. Daher wird von Projekten, die aus diesem Thema hervorgehen, erwartet, dass sie der Europäischen Partnerschaft "Vernetzte, kooperative und automatisierte Mobilität" (CCAM) über die Ergebnisse berichten, um die Überwachung ihrer KPIs zu unterstützen.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
- Erweiterte und aktuelle CCAM-Wissensbasis, einschließlich CCAM-Projekten, Demonstrations- und Einführungsinitiativen, Normen, Erleichterung des Austauschs bewährter Verfahren und der Einführung von CCAM-Diensten.
- Ein gut etabliertes Netzwerk von Experten und ein Forum für Interessengruppen in den verschiedenen thematischen F&I-Bereichen von CCAM.
- Starke Zusammenarbeit und Kooperation zwischen allen CCAM-Akteuren durch wirksame Kooperationsmechanismen, die den Austausch von Praktiken, Erfahrungen, Werkzeugen und Methoden fördern und den Übergang zu einer groß angelegten Einführung unterstützen.
- Verstärkter und qualitativ hochwertiger Austausch und Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten/assoziierten Ländern,
- Gemeinsame EU CCAM-Bewertungsmethodik (EU-CEM), die in Europa weit verbreitet ist.
- Gutes Verständnis und Bewusstsein für CCAM bei Bürger*innen, Entscheidungsträger*innen und Politiker*innen in Europa.
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste nutzen, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS verwenden (andere Daten und Dienste können zusätzlich genutzt werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 33 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 6HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 6(747kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren