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Call-Eckdaten
Musik bewegt Europa
Förderprogramm | Kreatives Europa - Aktionsbereich Kultur | |
Call Nummer | CREA-CULT-2022-MME | |
Termine | Öffnung 15.09.2022 | Deadline 12.01.2023 17:00 |
Förderquote | 90 % | |
Budget des Calls | € 4.500.000,00 | |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | € 4.500.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung | Music Moves Europe wird einen nachhaltigen Musikvertrieb mit Schwerpunkt auf Live-Musik unterstützen. Im Einklang mit den allgemeinen Zielen von MME zielt die Aktion darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und Vielfalt des europäischen Musiksektors zu verbessern. Ziel dieser Aufforderung ist es, ein Konsortium auszuwählen, das in der Lage ist, Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und Vielfalt innerhalb einer großen Zahl von Organisationen des europäischen Musiksektors zu fördern und sie dabei auch finanziell zu unterstützen. |
Call-Ziele | Die Anträge müssen 2 getrennte, aber miteinander verbundene Aktivitäten vorsehen:
Die in den Zielen genannten Aktivitäten müssen sich auf 3 Themen der Geschäftsentwicklung konzentrieren:
Das Förderprogramm muss aus mindestens drei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen (finanzielle Unterstützung für Dritte) bestehen, idealerweise eine pro Jahr, und jedes Mal eines oder eine Kombination dieser Themen der Geschäftsentwicklung abdecken. |
Erwartete Effekte und Auswirkungen | Im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen soll ein einziges Projekt ausgewählt werden, das von einem Konsortium von Organisationen vorgeschlagen wird, das für die Organisation von Aktivitäten zuständig ist, die möglichst viele Akteure (Organisationen und/oder Einzelpersonen) des Musiksektors in ganz Europa ansprechen. Die Anträge müssen die Konzeption, Durchführung und Überwachung eines finanziellen Unterstützungsprogramms vorsehen, das die Mittel in Form von Zuschüssen (finanzielle Unterstützung für Dritte) an die Endempfänger im Rahmen einer oder mehrerer offener Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen pro Jahr weiterverteilt und durch Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau ergänzt. Die finanzielle Unterstützung für Dritte muss auf mindestens 60 Begünstigte (Zuschussempfänger) verteilt werden, die alle drei Themen dieser Aufforderung abdecken. |
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Ukraine (Україна) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Die Vorschläge müssen von einem Konsortium von mindestens zwei (2) Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
Der Koordinator muss zum Zeitpunkt der Einreichungsfrist seit mindestens 2 Jahren rechtlich existent sein. Um förderfähig zu sein, müssen die Einrichtungen:
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt. Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind. Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind). |
Zusatzinformationen
Themen |
Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit, Kulturerbe, Kunst & Kultur, Tourismus |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
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Projektlaufzeit | 36 Monate |
Zusätzliche Informationen | Seitenbegrenzung und Layout des Antrags:
obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
Seitenlimit - Teil B: 70 Seiten |
Call-Dokumente | Call Document CREA-CULT-2022-MME (1324kB) |
Kontakt | European Education and Culture Executive Agency Website Creative Europe Desks Website |
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