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Call-Eckdaten
Orchestrierung heterogener Akteure im Mischverkehr innerhalb des CCAM-Ökosystems (CCAM-Partnerschaft)
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 5 - Ziel 6: Sicherer, resilienter Verkehr und intelligente Mobilitätsdienste für Personen und Güter
Call Nummer
HORIZON-CL5-2024-D6-01-03
Termine
Öffnung
07.05.2024
Deadline
05.09.2024 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 12.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel ist es, die Orchestrierung heterogener Akteure im gemischten Verkehr voranzutreiben, indem intelligente Routenplanung und interaktives Verkehrsmanagement, Lösungen zur Gewährleistung der Sicherheit und Effizienz eines frühen CCAM-Einsatzes, ein kohärentes Konzept für das Management von Flotten aus einer Gesamtsystemperspektive in realen städtischen CCAM-Demonstrationen sowie neue Governance- und Betriebsmodelle zur Erleichterung der Orchestrierung des Verkehrsmanagements aufgebaut, verknüpft und integriert werden.
Call-Ziele
Ziel ist es, die Orchestrierung heterogener Akteure im Mischverkehr voranzutreiben, indem die folgenden Forschungsergebnisse und Innovationsherausforderungen miteinander verknüpft und integriert werden:
- Intelligentes Routing und interaktives Verkehrsmanagement unter Nutzung von Konnektivität und C-ITS für die Orchestrierung heterogener Akteure im gemischten Verkehr innerhalb des CCAM-Ökosystems.
- Lösungen zur Gewährleistung der Sicherheit und Effizienz eines frühen CCAM-Einsatzes im Zusammenspiel von Fahrenden, Mitfahrenden, Passagier*innen, Verkehrsteilnehmenden und automatisierten Systemen, die Fahraufgaben im Mischverkehr übernehmen.
- Kohärenter Ansatz für das Management von Flotten aus einer Gesamtsystemperspektive in realen städtischen Demonstrationen von CCAM durch Tests und Demonstrationen in großen Mengen von Verkehrsumgebungen mit Schwerpunkt auf verschiedenen Flotten, d. h. Gruppen von Fahrzeugen (einschließlich z. B. Flotten des öffentlichen Verkehrs/des Handels/der Logistik, Flotten, die von öffentlichen oder privaten Verkehrsbetreibern betrieben werden), die in der Regel von heterogenen Akteuren kontrolliert/überwacht/verwaltet werden.
- Neue Verwaltungs- und Betriebsmodelle, die die Orchestrierung des Verkehrsmanagements erleichtern und alle heterogenen Akteure des Verkehrsmanagements einbeziehen.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen entwickeln und demonstrieren ein Orchestrationsschema für Verkehrsmanagement-Energie entsprechend den von den Verkehrsbehörden gesetzten Prioritäten (einschließlich Zielvorgaben), das die Koexistenz heterogener Akteure oder Flotten auf dem Straßennetz (Einzelfahrzeuge, öffentlicher Verkehr, gefährdete Verkehrsteilnehmende) sowie auf verschiedenen Ebenen der Fahrzeugautomatisierung (einschließlich von Menschen gesteuerter Fahrzeuge) im Mischverkehr erleichtert. Die Maßnahmen sollten dazu beitragen, das Verkehrsmanagement von der Verwaltung des Verkehrsaufkommens auf die Verwaltung von Fahrzeugen (oder sogar Reisenden) umzustellen und dabei die Vorteile des Flottenmanagements (Gruppen von Fahrzeugen mit denselben Eigenschaften) zu nutzen. Die Fahrzeuge sollten in ihren unterschiedlichen Größen und Verwendungszwecken sowie nach der von ihnen erbrachten Mobilitätsdienstleistung (privat, öffentlich, gemeinsam genutzt, gepoolt usw.) betrachtet werden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollten sowohl den Personen- und Güterverkehr innerhalb automatisierter Flotten (gewerbliche/logistische Flotten, Flotten öffentlicher oder privater Verkehrsbetriebe) als auch Einzelfahrzeuge (CCAM- oder konventionelle Fahrzeuge, einschließlich Mikromobilität) betreffen, die gut in das gesamte Verkehrsmanagementsystem integriert sind.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen Orchestrierungssysteme für den Betrieb im gemischten Verkehr entwickeln und demonstrieren, wobei alle folgenden Aspekte berücksichtigt werden sollen:
- Definition der umfassenden Anforderungen (einschließlich des Datenaustauschs) für die Orchestrierungssysteme im Hinblick auf die heterogenen Akteure im gemischten Verkehr (automatisierter und nichtautomatisierter Verkehr, Personen und Güter und verschiedene Verkehrsträger).
- Entwicklung von Verkehrsmanagementinstrumenten, die für die Koordinierung der gemischten automatisierten und nichtautomatisierten Mobilität unerlässlich sind. Diese Managementwerkzeuge sollten robust und in der Lage sein, Unsicherheiten aufgrund ungewisser technologischer Entwicklungen, Leistungen, Dienste und Geschäftsfälle zu bewältigen, die über das hinausgehen, was durch aktuelle Forschungsergebnisse verfügbar ist. Die Werkzeuge sollten die Orchestrierung unter anderem durch die Integration von Ad-hoc- und Manöverkoordination (SAE-Kooperationsklassen), effiziente Routenführung und kapazitätsbewusstes Nachfragemanagement unterstützen.
- Definition und Demonstration von Geschäfts- und Verwaltungsmodellen (auch für öffentliche Akteure) für die Orchestrierung des Verkehrsmanagements unter Echtzeit-CCAM-Verkehrsbedingungen in städtischen und Autobahnumgebungen, die es den Akteuren ermöglichen, ihre Bedürfnisse auf einer Win-Win-Basis zu erfüllen.
- Entwicklung von Maßnahmen und KPIs zum Nachweis des Nutzens und Mehrwerts der Orchestrierung von Verkehrsmanagementmaßnahmen (in Bezug auf Verkehrseffizienz, Energieeffizienz, Sicherheit usw.).
- Demonstration eines Prozesses, der das Vertrauen in das vorgeschlagene Verkehrsorchestrierungssystem sicherstellt, sowie ausreichende Zugänglichkeit zu Qualitätsdaten für alle beteiligten Verkehrsakteure und die Bereitschaft für groß angelegte Demonstrationsmaßnahmen.
Um die erwarteten Ergebnisse zu erreichen, wird die internationale Zusammenarbeit gefördert, insbesondere mit Japan und den Vereinigten Staaten, aber auch mit anderen relevanten strategischen Partnern in Drittländern.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft für "vernetzte, kooperative und automatisierte Mobilität" (CCAM) umgesetzt. Daher wird von Projekten, die aus diesem Thema hervorgehen, erwartet, dass sie der Europäischen Partnerschaft "Vernetzte, kooperative und automatisierte Mobilität" (CCAM) über die Ergebnisse berichten, um die Überwachung ihrer KPIs zu unterstützen.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
- Systemansatz für das Verkehrsmanagement, der die Abläufe und Bedürfnisse eines breiten Spektrums von Straßennetznutzenden (Fahrzeugführer*innen, Fahrgäste und verschiedene Arten von VRUs), Verkehrsmanagementzentralen und Behörden sowie Dienstleistern (öffentliche Verkehrsbetriebe/gewerbliche/logistische Flottenmanager, Infrastrukturindustrie) innerhalb des Mobilitätsökosystems integriert.
- Sichereres, effizienteres und nachhaltiges Verkehrsmanagement durch die Orchestrierung heterogener Akteure im Mischverkehr innerhalb des CCAM-Ökosystems.
- Bewährte Orchestrierungsschemata im Verkehrsmanagement für den Betrieb aller Fahrzeugtypen und der verschiedenen CCAM-Systeme unter CCAM-Verkehrsbedingungen in Echtzeit in städtischen und/oder Autobahnumgebungen.
- Governance- und Betriebsmodelle, die eine bessere Kooperation und Zusammenarbeit aller relevanten Akteure bei der Orchestrierung des Verkehrsmanagements durch ein neues Mobilitätsmanagement für alle Verkehrsträger und Straßentypen ermöglichen.
- Mobilitätsmanagement-Tools zur nahtlosen Integration von CCAM-Systemen und -Dienstleistungen, einschließlich Fahrzeugflotten, öffentlichem Verkehr, logistischen Abläufen, Anforderungen an das Nachfragemanagement sowie Governance- und Geschäftsmodellen in das Verkehrssystem.
- Strategische Verkehrsplanungsmethoden für alle Verkehrsträger im CCAM-Ökosystem, einschließlich des Individualverkehrs und des öffentlichen Verkehrs.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bis zum Ende des Projekts TRL 6-7 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 6HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 6(747kB)
Kontakt
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