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Call-Eckdaten
Szenariobasierte Sicherheitsgewährleistung von CCAM und zugehöriger HMI in einem sich dynamisch entwickelnden Verkehrssystem (CCAM-Partnerschaft)
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 5 - Ziel 6: Sicherer, resilienter Verkehr und intelligente Mobilitätsdienste für Personen und Güter
Call Nummer
HORIZON-CL5-2024-D6-01-02
Termine
Öffnung
07.05.2024
Deadline
05.09.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 14.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 14.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Projekte sollten auf eine Erweiterung der Sicherheitsvalidierungsverfahren und Zertifizierungsregelungen für den sicheren Einsatz von CCAM-Systemen abzielen, wobei eine fortgeschrittene Mensch-Maschine-Interaktion und ein Konzept der kontinuierlichen Überwachung während des Betriebs zu berücksichtigen sind.
Call-Ziele
Um die Sicherheit von CCAM zu gewährleisten, ist es wichtig, dass die Fahrzeuge nicht nur während der (ersten) Typgenehmigung sicher sind, sondern auch während ihrer gesamten Lebensdauer in einem sich schnell verändernden Straßenverkehrssystem. Änderungen können sich aus der Weiterentwicklung des CCAM-Systems selbst ergeben, zum Beispiel durch die zunehmende Konnektivität mittels V2X-Kommunikation, den Einsatz von KI-basierten Systemen und OTA-Software-Updates (Over-the-Air). Auch das Verkehrssystem, in dem CCAM-Systeme eingesetzt werden, verändert sich rasant: Der Marktanteil von Fahrzeugen mit höherem Automatisierungsgrad, neuen (persönlichen) Mobilitätsgeräten und autonomen Mobilitätsrobotern (z. B. für die Paketzustellung) steigt.
Gleichzeitig ändert sich die Art und Weise, wie CCAM-Systeme mit Menschen im Verkehr interagieren. Bis zum Erreichen einer vollständigen Automatisierung des Verkehrs werden menschliche Fahrer weiterhin eine wesentliche Rolle spielen. Auch die Interaktion mit anderen Verkehrsteilnehmenden wird sich ändern, unterstützt durch Technologien, die es einem CCAM-System ermöglichen, seine Absichten anderen Verkehrsteilnehmenden mitzuteilen.
Infolge dieser Innovationen und Entwicklungen erfordert der sichere Einsatz von CCAM-Systemen eine Erweiterung der Sicherheitsvalidierungsverfahren und Zertifizierungsregelungen unter Berücksichtigung der fortgeschrittenen Mensch-Maschine-Interaktion und einer kontinuierlichen Überwachung während des Betriebs. Aufgrund der vielen verschiedenen Szenarien und Variationen, die realistischerweise auftreten können und die folglich getestet werden müssen, sollte es möglich sein, dass ein großer Teil der Bewertung in einer virtuellen Simulationsumgebung durchgeführt wird.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen alle folgenden Aspekte abdecken:
- Entwicklung einer Validierungsmethodik für die szenariobasierte Sicherheitsgewährleistung von KI-basierten CCAM-Funktionen. Die Vertrauenswürdigkeit der KI-Algorithmen hängt davon ab, wie gut das System auf Szenarien in seiner Operational Design Domain (ODD) reagiert (Spezifität) und wie es reagiert, wenn es außerhalb seiner ODD landet (Robustheit). Folglich müssen Methoden zur Verwendung von Szenarien entwickelt werden, um die ODD von KI-basierten Systemen zu beschreiben.
- Konnektivität. Entwicklung von Validierungsverfahren für CCAM-Systeme, die für sicherheitskritische Funktionen auf V2X angewiesen sind, d. h. Einbeziehung des Konnektivitätskontexts. Die Gewährleistung von Aspekten der Zuverlässigkeit, Vertrauenswürdigkeit und Cybersicherheit in Bezug auf V2X ist von wesentlicher Bedeutung. Der Ansatz für V2X-Konnektivität ist technologieneutral.
- Ansatz der kontinuierlichen Sicherheitsgewährleistung. Entwicklung eines Konzepts für eine kontinuierliche Sicherheitsvalidierung zur Überwachung des Sicherheitszustands von CCAM-Systemen im Betrieb (realer Verkehr) während der Nutzungsdauer nach der Typgenehmigung. Es sollten Leistungskennzahlen für die Zuverlässigkeit der überwachten Daten, einschließlich Cybersicherheitsaspekten, und Indikatoren für den Sicherheitszustand vorgeschlagen werden. Erforderlich ist auch die Entwicklung von Anforderungen an das Überwachungssystem zur Verwendung in der künftigen Normung, was den Austausch von Daten und Indikatoren für die Sicherheitsleistung mit Dienstleistungsorganisationen und Behörden betrifft.
- Validierung des virtuellen Ansatzes. Entwicklung von Werkzeugen, die den relevanten Detailgrad und die angemessene Darstellung des Verhaltens anderer Verkehrsteilnehmenden (einschließlich gefährdete Verkehrsteilnehmende wie Fußgänger*innen und/oder Radfahrer*innen) in virtuellen, szenariobasierten Tests gewährleisten. Dazu gehören Methoden zur Behandlung von Wahrnehmungs-, Lokalisierungs- und Weltmodellierungsfehlern in den Validierungsverfahren.
- Mensch-Maschine-Interaktion. Entwicklung einer Methodik zur Gewährleistung der Sicherheit, die die Bewertung von Konzepten für die Mensch-Maschine-Interaktion (sowohl zwischen Fahrer*in und Fahrzeug als auch zwischen Fahrzeug und Verkehrsteilnehmer) für höhere Automatisierungsgrade umfasst (Konformitätsprüfungen sowie Versuchsaufbauten mit geeigneten Messgrößen), um eine sichere Kommunikation zwischen Fahrer*in und Fahrzeug sowie zwischen Fahrzeug und anderen Verkehrsteilnehmern zu gewährleisten und die Mensch-Maschine-Interaktion integrativ zu gestalten (d. h. in Bezug auf Alter, geistige und körperliche Fähigkeiten, kulturelle Aspekte usw.).
Von den vorgeschlagenen Maßnahmen wird erwartet, dass sie Empfehlungen für die Harmonisierung und Normung ausarbeiten und in die laufenden Diskussionen über die EU-Typgenehmigungsvorschriften für Fahrzeuge sowie im Rahmen der UNECE einfließen.
Die Maßnahmen sollten auf den Ergebnissen früherer, im Rahmen von HEADSTART entwickelter Methoden sowie auf der im Rahmen von HORIZON-CL5-2021-D6-01-02 finanzierten Forschung beruhen.
Bevorstehende CCAM-Projekte, insbesondere im Bereich der groß angelegten Demonstrationen, der Validierung, der digitalen Infrastruktur und der Schlüsseltechnologien, sollten berücksichtigt werden, um Kompatibilität zu gewährleisten.
Es sollten Verbindungen zu den Mobilitätsdatenraum-Initiativen von Digital Europe und zu Projekten für föderierte Dateninfrastrukturen (Gaia-X, International Data Spaces, Big Data Value - BDV) hergestellt werden.
Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen, wird die internationale Zusammenarbeit gefördert, insbesondere mit Japan und den Vereinigten Staaten, aber auch mit anderen relevanten strategischen Partnern in Drittländern.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft für "vernetzte, kooperative und automatisierte Mobilität" (CCAM) umgesetzt. Daher wird von Projekten, die aus diesem Thema hervorgehen, erwartet, dass sie der Europäischen Partnerschaft "Vernetzte, kooperative und automatisierte Mobilität" (CCAM) über die Ergebnisse berichten, um die Überwachung ihrer KPIs zu unterstützen.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen der folgenden Ziele beitragen
- Sichere Ausweitung des Einsatzes von CCAM-Systemen für alle Automatisierungsstufen, einschließlich Systemen, die für einen Teil der Fahrphasen auf die Interaktion zwischen Mensch und Maschine angewiesen sind.
- Gewährleistung der Fahrzeugsicherheit trotz Systemänderungen, z. B. aufgrund von Software-Updates und Datenaustausch zwischen Fahrzeugen und der Infrastruktur.
- Erleichterung der Einführung sich schnell entwickelnder technologischer Innovationen in die Funktionalität des CCAM-Systems, wie z. B. KI.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bis zum Ende des Projekts TRL 5 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 6HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 6(747kB)
Kontakt
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