Finden Sie jetzt EU-Förderungen für Ihre Projekte!FördermittelsucheProgrammsuchealle Filter zurücksetzen

  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

    Info
    Organisationstyp
  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

    Info
    Förderregion/Länder
  3. Wählen Sie die Themen aus, an denen Sie interessiert sind, um Projekte durchzuführen.

    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

    Info
    Themen
  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

    Info
    Stichwort
    Auswahl förderfähige EinrichtungenAlles zurücksetzen
  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Kulturerbe- und Kunstprojekte, die das Kultur- und Naturerbe schützen, fördern und aufwerten, die Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise steigern und Objekte, Dienstleistungen und Produkte des Kultur- und Naturerbes verbessern und entwickeln. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
    Stichwortsuche
Auswahl übernehmen

Keine passenden Einträge gefunden.

Call-Eckdaten

Europäische Stadtinitative - Innovative Maßnahmen - 3. Aufforderung

Förderprogramm

Europäische Stadtinitiative - Innovative Maßnahmen

Call Nummer

EUI-IA-2023-03

Termine

Öffnung
06.05.2024

Deadline
14.10.2024 14:00

Förderquote

80 %

Budget des Calls

€ 90.000.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

max. € 5.000.000,00 Kofinanzierung

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Die dritte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für EUI-Innovative Maßnahmen (EUI-IA) wurde jetzt veröffentlicht und ist mit einem indikativen Budget von 90 Millionen Euro aus dem EFRE ausgestattet. Für die dritte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen können Antragsteller Projektvorschläge einreichen, die sich auf eines der beiden Themen konzentrieren: Energiewende und Technologie in Städten.

Call-Ziele

Energieumstellung

Im Rahmen des Themas "Energiewende" zielt das EUI darauf ab, die Erprobung übertragbarer und skalierbarer innovativer Lösungen in realen Umgebungen für wirtschaftlich tragfähige, intelligentere und stärker integrierte lokale Energienetze zu unterstützen, die kohlenstofffrei und nachfrageorientiert sind, und gleichzeitig Bürger*innen und Interessengruppen zu befähigen, den Übergang zu beschleunigen.

Das Thema "Energiewende" trägt zu einer Reihe von EU-Politiken und -Initiativen bei und steht mit diesen in Verbindung, wie z. B. dem "Green Deal" der EU, dem REPowerEU-Plan, der EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel, dem EU-Strategieplan für Energietechnologie, dem EU-Aktionsplan zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung, der neuen europäischen Bauhaus-Initiative, der EU-Strategie für die Renovierungswelle, der Initiative für erschwinglichen Wohnraum, dem neuen europäischen Mobilitätsrahmen, den EU-Missionen für klimaneutrale und intelligente Städte und die Anpassung an den Klimawandel, der europäischen Partnerschaft "Driving Urban Transitions" von Horizont Europa, dem EU-Bürgermeisterkonvent für Klima und Energie und der "Intelligent Cities Challenge".

Sie baut auch auf den Errungenschaften der Städteagenda für die thematische EU-Partnerschaft "Energiewende" und den Maßnahmen auf, die für eine bessere Regulierung, Finanzierung und Wissen in diesem Bereich entwickelt wurden.

Die Europäische Kommission strebt ein ausgewogenes Portfolio von Projekten an, die den höchsten Qualitätsstandards entsprechen und gleichzeitig die geografische, räumliche und demografische Vielfalt der europäischen Städte widerspiegeln. Von den Projektvorschlägen wird erwartet, dass sie sehr experimentell sind und daher wahrscheinlich nicht durch traditionelle oder allgemeine Finanzierungsquellen finanziert werden.

Projektvorschläge zum Thema "Energiewende" sollten nicht isoliert von mittel- bis langfristigen Maßnahmen ausgearbeitet werden, die darauf abzielen, die sozioökonomischen und ökologischen Herausforderungen der Energiewende ganzheitlich anzugehen, sondern in bestehende strategische und systematische Ansätze zur Ökologisierung und/oder Klimaneutralität und Widerstandsfähigkeit einer Stadt eingebettet sein. Zu solchen Ansätzen können beispielsweise Strategien für eine nachhaltige Stadtentwicklung im Rahmen der Kohäsionspolitik, Aktionspläne für nachhaltige Energie und Klimaschutz (SECAPs), die im Rahmen des EU-Bürgermeisterkonvents für Klima und Energie entwickelt wurden, Pläne für nachhaltige urbane Mobilität (SUMPs), Local Green Deals der Intelligent City Challenge oder Klimastadtverträge gehören, die von den Städten ausgearbeitet wurden, die an der EU-Mission für klimaneutrale und intelligente Städte beteiligt sind oder ihr beigetreten sind. Eine solche Einbettung in relevante städtische Strategien und Pläne wird bei der strategischen Bewertung von Projektvorschlägen gewichtet werden.

Technologie in Städten

Die Kohäsionsfonds tragen zur Entwicklung einer integrativen digitalen Gesellschaft bei, in der Bürger*innen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen und öffentliche Verwaltungen die Möglichkeiten, die die Digitalisierung bietet, voll ausschöpfen. Wirksame elektronische Behördendienste auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene erfordern die Entwicklung von Instrumenten sowie ein Überdenken der Organisation und der Prozesse, um öffentliche Dienstleistungen wirksamer, einfacher, schneller und kostengünstiger zu erbringen. Insbesondere können Digital- und Telekommunikationstechnologien genutzt werden, um herkömmliche Netze und Dienste zum Nutzen der lokalen Gemeinschaften durch die Entwicklung von Projekten wie intelligente Städte und Dörfer zu verbessern.

Besonderes Augenmerk legt die Kohäsionspolitik auf die Bewältigung von Umwelt- und Klimaherausforderungen, insbesondere auf den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft bis 2050, auf die Nutzung des Potenzials digitaler Technologien für Innovationszwecke und auf die Unterstützung der Entwicklung funktionaler städtischer Gebiete.

Die Kohäsionspolitik trägt seit über einem Jahrzehnt zu den Bemühungen Europas bei, digitale Technologien einzusetzen, um Wachstums- und Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. Für den Zeitraum 2021-2027 hat die Kohäsionspolitik Investitionen in Höhe von mehr als 40 Mrd. EUR in die Digitalisierung geplant, die über die Programme 2021-2027 aus dem EFRE, dem ESF+, dem Kohäsionsfonds, Interreg und dem Fonds für den gerechten Übergang finanziert werden.

Im Rahmen des Themas "Technologie in den Städten" zielt die EUI darauf ab, die Erprobung innovativer, auf neuen Technologien beruhender Lösungen in der Praxis zu unterstützen, um die Dienstleistungen für die Bürger zu verbessern und/oder die Kapazitäten der lokalen Behörden für die Erbringung dieser Dienstleistungen zu stärken, und zwar im Rahmen von Versuchen, die mit Hilfe der kohäsionspolitischen Investitionen in größerem Maßstab wiederholt werden könnten.

Das Thema "Technologie in den Städten" trägt zu einer Reihe von EU-Politiken und -Initiativen bei und ist mit diesen verknüpft, z. B. dem EU Green Deal, der EU Fit für das digitale Zeitalter, der EU-Mission für klimaneutrale und intelligente Städte, der EU-Strategie für die Sicherheitsunion, der EU-Strategie für Cybersicherheit, der neuen europäischen Bauhaus-Initiative, der Nutzung von Talenten in den Regionen Europas und der europäischen Innovationspartnerschaft für aktives und gesundes Altern.

Sie baut auch auf den Errungenschaften der Urban-Agenda für die thematische EU-Partnerschaft "Digitaler Übergang" und den Maßnahmen auf, die für eine bessere Regulierung, Finanzierung und Wissen in diesem Bereich entwickelt wurden.

Die Europäische Kommission strebt ein ausgewogenes Portfolio von Projekten an, die den höchsten Qualitätsstandards entsprechen und gleichzeitig die geografische, räumliche und demografische Vielfalt der europäischen Städte widerspiegeln. Es wird davon ausgegangen, dass die Projektvorschläge sehr experimentell sind und daher wahrscheinlich nicht durch traditionelle oder herkömmliche Finanzierungsquellen finanziert werden können.

Die lokalen Behörden sollten sich darauf konzentrieren, neue ortsbezogene, bürgernahe Lösungen zu finden, die auf die Bedürfnisse der Gemeinschaft eingehen und auf die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Herausforderungen vor Ort reagieren und gleichzeitig den Datenschutz und die Datensicherheit gewährleisten. Diese im städtischen Kontext eingesetzten Technologien müssen nahtlos zusammenarbeiten und integrativ sein, damit alle Bürger*innen davon profitieren.

Fragen der öffentlichen Kontrolle und des Eigentums an lokalen Daten, die mit Hilfe neuer Technologien gesammelt werden, sollten sorgfältig und transparent geprüft werden, insbesondere in Fällen, in denen Dienste an Dritte ausgelagert werden, die diese Informationen möglicherweise missbrauchen könnten. Anwendungen, die zum Nutzen der Gemeinschaft geschaffen werden, sollten kostenlos, quelloffen und benutzerfreundlich sein. Technologien an sich sind neutral - aber die Art und Weise, wie sie gehandhabt werden, bestimmt die tatsächlichen Auswirkungen auf das Stadtleben.

Projektvorschläge zum Thema "Technologie in Städten" sollten daher nicht losgelöst von den mittel- bis längerfristigen Zielen der antragstellenden Städte ausgearbeitet werden, wie sie beispielsweise in den Strategien für eine nachhaltige Stadtentwicklung der Kohäsionspolitik oder in anderen strategischen Dokumenten auf Stadtebene zum Ausdruck kommen. Eine solche Einbettung in einschlägige städtische Strategien und Pläne wird bei der strategischen Bewertung der Projektvorschläge gewichtet.

weiterlesen

Erwartete Effekte und Auswirkungen

Energieübergang

Kohäsionspolitische Ziele:

  • Einzelziel 2.1 für ein grüneres Europa durch "Förderung der Energieeffizienz und Verringerung der Treibhausgasemissionen",
  • Einzelziel 2.2 für ein grüneres Europa durch "Förderung erneuerbarer Energien im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2018/2001, einschließlich der darin festgelegten Nachhaltigkeitskriterien",
  • Einzelziel 2.3 für ein grüneres Europa durch die "Entwicklung intelligenter Energiesysteme, -netze und -speicher außerhalb des transeuropäischen Energienetzes (TEN-E)",
  • Einzelziel 2.6 für ein grüneres Europa durch "Förderung des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft mit effizientem Ressourceneinsatz",
  • Einzelziel 2.8 für ein grüneres Europa durch "Förderung einer nachhaltigen multimodalen städtischen Mobilität als Teil des Übergangs zu einer kohlenstofffreien Wirtschaft",
  • Einzelziel 5.1 für ein bürgernahes Europa durch "Förderung der integrierten und integrativen sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Entwicklung, der Kultur, des Naturerbes, des nachhaltigen Tourismus und der Sicherheit in städtischen Gebieten".

Technologie in Städten

Kohäsionspolitische Ziele:

  • Einzelziel 1.1 für ein wettbewerbsfähigeres und intelligenteres Europa durch "Entwicklung und Verbesserung der Forschungs- und Innovationskapazitäten und der Übernahme fortgeschrittener Technologien".
  • Einzelziel 1.2 für ein wettbewerbsfähigeres und intelligenteres Europa durch "Nutzung der Vorteile der Digitalisierung für Bürger*innen, Unternehmen, Forschungseinrichtungen und öffentliche Stellen".
  • Einzelziel 1.4 für ein wettbewerbsfähigeres und intelligenteres Europa durch "Entwicklung von Kompetenzen für intelligente Spezialisierung, industriellen Wandel und unternehmerische Initiative".
  • Einzelziel 1.5 für ein wettbewerbsfähigeres und intelligenteres Europa durch "Verbesserung der digitalen Konnektivität".
  • Einzelziel 2.4 für ein umweltfreundlicheres Europa durch "Förderung der Anpassung an den Klimawandel, der Katastrophenvorsorge und der Widerstandsfähigkeit, unter Berücksichtigung ökosystembasierter Ansätze".
  • Einzelziel 4.1 für ein sozialeres und integrativeres Europa durch "Verbesserung der Effizienz und der Integrationsfähigkeit der Arbeitsmärkte und des Zugangs zu hochwertigen Arbeitsplätzen durch Entwicklung der sozialen Infrastruktur und Förderung der Sozialwirtschaft".
  • Einzelziel 4.2 für ein sozialeres und integrativeres Europa durch "Verbesserung des gleichberechtigten Zugangs zu integrativen und qualitativ hochwertigen Dienstleistungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen durch die Entwicklung einer zugänglichen Infrastruktur, auch durch die Förderung der Widerstandsfähigkeit von Fernunterricht und Online-Ausbildung".
  • Einzelziel 4.3 für ein sozialeres und integrativeres Europa durch "Förderung der sozioökonomischen Eingliederung von Randgruppen, einkommensschwachen Haushalten und benachteiligten Gruppen, einschließlich Menschen mit besonderen Bedürfnissen, durch integrierte Maßnahmen, einschließlich Wohnungs- und Sozialdienstleistungen".
  • Einzelziel 5.1 für ein bürgernahes Europa durch "Förderung der integrierten und integrativen sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Entwicklung, der Kultur, des Naturerbes, des nachhaltigen Tourismus und der Sicherheit in städtischen Gebieten".

weiterlesen

Erwartete Ergebnisse

Energieübergang

Ohne Vorschriften hinsichtlich der erwarteten Reaktionen zu machen, die von Stadt zu Stadt aufgrund ihrer Größe, ihrer inneren Merkmale und ihrer Herausforderungen sehr unterschiedlich sein können, werden die Antragsteller gebeten, bei der Ausarbeitung ihrer Projektvorschläge die unten aufgeführten Themen und Fragen zu berücksichtigen. Die Erprobung von Maßnahmen, die mit mehr als einem dieser Themen und Fragen verbunden sind, in integrierter Form ist ebenfalls möglich und wird für das Thema dieser Aufforderung dringend empfohlen.

  • Minimierung des Energiebedarfs in Städten durch:
    • Nachrüstung öffentlicher Gebäude und des Wohnungssektors sowie andere energetische Maßnahmen, die Immobiliengesellschaften, Unternehmen und/oder Einzelpersonen dazu ermutigen, derartige Investitionen zu tätigen, mit besonderem Schwerpunkt auf benachteiligten Stadtvierteln und/oder schutzbedürftigen Haushalten, um Energiearmut und die Kosten der beschleunigten Energiewende zu bekämpfen.
    • Dekarbonisierung des öffentlichen Nahverkehrs als Alternative zum Pkw unter Nutzung des kombinierten Potenzials von Elektrifizierung (insbesondere durch erneuerbare Energien), Konnektivität, Automatisierung oder intelligenten Flotten, Straßenverkehr und Energiemanagement. Neu entstehende Lösungen im Bereich Mikromobilität und Mobilität als Dienstleistung (MaaS), neue Technologien und logistische Knotenpunkte, die darauf abzielen, die Verkehrsverlagerung auf umweltfreundlichere und erschwinglichere Mobilitätsarten (zu Fuß gehen, Radfahren) zu beschleunigen, mit zusätzlichen Vorteilen in Bezug auf Gesundheit, Staus, Unfälle, Lärm und wachsende städtische Verkehrsarmut, könnten ebenso untersucht werden wie koordinierte Dekarbonisierungsmaßnahmen und Anreize auf der Ebene funktionaler städtischer Gebiete, um Pendlern von außerhalb der Verwaltungsgrenzen der Stadt zu ermöglichen, zur Verlagerung auf umweltfreundlichere Mobilitätsarten beizutragen und davon zu profitieren.
  • Diversifizierung lokaler Energiequellen durch Maximierung des endogenen Potenzials für die Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien (Wind, Wasser, Meer, Sonne, Erdwärme, Biomasse) oder lokaler sekundärer Energiequellen, u. a. durch die Rückgewinnung und Nutzung einer breiten Palette von Abfällen und/oder sekundären Wärmequellen, die in der Stadt und ihrer Umgebung zur Verfügung stehen, wobei die Hindernisse der Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz beseitigt werden.
  • Einsatz intelligenter und integrierter lokaler Energiesysteme durch die Förderung innovativer Ansätze für die Energiespeicherung und -versorgung, um die Abhängigkeit von externen Quellen zu verringern, und/oder durch eine stärkere Interaktion zwischen Gebäuden und Verkehrssystemen durch intelligente (Strom- oder Wärme-) Netze oder durch die weitere Erprobung und Ausweitung des Modells der Positive Energy Districts (PED).
  • Maximierung des Engagements mehrerer Interessengruppen und der Bürger durch die Entwicklung von Anreizen und/oder innovativen Förderprogrammen und/oder Geschäftsmodellen zur Entwicklung von Energiegemeinschaften und anderen Formeln dieser Art, um verschiedene Kunden in die Lage zu versetzen, Energie-"Prosumenten" zu werden, d. h. sowohl Verbraucher als auch Erzeuger von Energie auf dem lokalen Markt. Digitale Lösungen (intelligente Apps, gemeinsame Datennutzung) zur Beschleunigung der Mitwirkung und von Verhaltensänderungen könnten ebenfalls in Betracht gezogen werden.
  • Förderung von Arbeitsplätzen und Qualifikationen für die Energiewende durch Ermittlung und Behebung bestehender Lücken auf den lokalen Arbeitsmärkten in Bezug auf qualifiziertes Personal für saubere Verkehrs- und Energiesektoren und/oder durch Erkundung des Potenzials für neue nachhaltige Produkte, innovative Arbeitsplätze und verbesserte Kenntnisse und Fähigkeiten, die die Energiewende ermöglichen kann. Insbesondere könnten soziale Innovationen, die zur Beschäftigungsfähigkeit der Schwächsten und/oder zum Aufblühen von Dienstleistungen in der Nähe führen, sowie Neugründungen (einschließlich Kleinstunternehmen) auf der Grundlage von Reparatur, Wiederverwendung und/oder Kommerzialisierung des hochwertigen Recyclings von Produkten in Betracht gezogen werden.

Technologie in den Städten

Ohne die erwarteten Antworten vorzuschreiben, die je nach Größe, inneren Merkmalen und Herausforderungen der einzelnen Städte sehr unterschiedlich ausfallen können, werden die Antragsteller gebeten, bei der Ausarbeitung ihrer Projektvorschläge die unten aufgeführten Themen und Fragen zu berücksichtigen. Die Erprobung von Maßnahmen, die mit mehr als einem dieser Themen und Fragen verbunden sind, in integrierter Weise ist ebenfalls möglich und wird für das Thema dieser Aufforderung dringend empfohlen.

  • Gewährleistung besserer und angepasster öffentlicher Dienstleistungen durch Erleichterung des Zugangs zu qualitativ hochwertigen Dienstleistungen, Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Bürger, Schaffung neuer anpassungsfähiger Dienstleistungen, Verbesserung der Verwaltung der öffentlichen Infrastruktur, Erhöhung der Transparenz und Effizienz, Gewährleistung des Informationsaustauschs mit den Nutzern in Echtzeit, Verringerung der Transaktionskosten und der Fehlerquote. Der Schwerpunkt muss auf Kostensenkung, Automatisierung, Beschleunigung und Vereinfachung der Verwaltungsverfahren liegen. Um die digitale Kluft zu bekämpfen, muss die Unterstützung der am stärksten gefährdeten Personen beim digitalen Übergang Teil jeder vorgeschlagenen Änderung sein.
  • Konsolidierung der Multi-Level- und Multi-Stakeholder-Governance, Gewährleistung einer wirksamen partizipativen Demokratie und Förderung von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit durch die Erhöhung der Anzahl lokaler Stakeholder und Bürger*innen, die aktiv und strukturell in den strategischen Planungs- und Entscheidungsprozess eingebunden sind, aber auch durch die Verbesserung der Co-Design- und Co-Creation-Ansätze, um beispielsweise die Gleichstellung der Geschlechter in die Stadtplanung einzubeziehen; durch die Entwicklung der Organisations-, Regulierungs- und Governance-Strukturen, die das Umfeld und die Bedingungen für die Förderung einer Innovationskultur schaffen und Partnerschaften zwischen Städten, Universitäten und lokalen Unternehmen erleichtern, um die Innovations- und intelligente Spezialisierungsdynamik zu schaffen/verstärken. Die digitalen AR/VR-Partnerschaften von Smart Communities könnten auch genutzt werden, um durch fortschrittliche Modellierungstechniken und natürliche, immersive Schnittstellen, die den Akteuren und Bürger*innen der Stadt die Möglichkeit geben, fundierte Entscheidungen zu treffen (CitiVERSE).
  • Beherrschung des digitalen Wandels, der lokalen Datenerhebung und -weitergabe unter Gewährleistung höchster Datenschutzstandards, indem untersucht wird, wie Städte Daten auf substädtischer Ebene mit höherer Granularität erheben, nutzen, speichern und weitergeben können, um die Erbringung von Dienstleistungen für ihre Bürger*innen zu erleichtern und zu verbessern, die Entscheidungsfindung auf der Grundlage des Datenmanagements zu unterstützen, zur lokalen wirtschaftlichen Entwicklung und Innovation beizutragen, die am stärksten gefährdeten Personen zu qualifizieren und umzuschulen, Arbeitsplätze und die Gründung neuer Unternehmen zu fördern und Talente anzuziehen und zu halten.
  • Perfektionierung der Raumplanung, Flächennutzung und industriellen Zonierung durch den Einsatz von Technologien in der strategischen und räumlichen Planung, um eine harmonische und optimale städtische und stadtnahe Entwicklung zu gewährleisten. Die Städte müssen innovative Wege für den Einsatz neuer Technologien finden, um das Gleichgewicht zwischen den Bedürfnissen der verschiedenen Flächennutzungen wie Wohnen, räumliche Aktivierung von Industriegebieten, Sanierung und Neuentwicklung von Industriebrachen, öffentlicher Raum und soziale Dienste zu optimieren.
  • Gewährleistung besserer Dienstleistungen, digitaler und physischer Zugänglichkeit und der Eingliederung von Menschen mit Behinderungen und der älteren Bevölkerung durch eine verstärkte aktive Beteiligung am Governance-System der Stadt, durch die Erhebung und Analyse spezifischer Daten über die spezifischen Bedürfnisse und Erfahrungen vor Ort, um die lokale Politik zu gestalten/anzupassen, Ressourcen zuzuweisen, Dienstleistungen zu verbessern und angepasste intelligente Straßen- und/oder Infrastrukturausstattungen/Möbel zu schaffen, um einen gleichberechtigten Zugang zu städtischen Räumen, öffentlichen Verkehrsmitteln und/oder Gebäuden zu ermöglichen; durch die Entwicklung kostenloser und quelloffener, benutzerfreundlicher mobiler Anwendungen, die auf verschiedene Behinderungen zugeschnitten sind (z. B. Bildschirmlesegeräte, Sprachsteuerung, große Schriftarten). Die vorgeschlagenen Projekte sollten die Integration von Menschen mit Behinderungen und eine Politik des aktiven Alterns unterstützen, mit besonderem Augenmerk auf Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt, lebenslangem Lernen und der Bindung von Talenten.
  • Sichere und widerstandsfähige Städte durch die Neugestaltung städtischer Räume, damit die Bürger*innen auf der Grundlage von Anfälligkeitsbewertungen und -szenarien weniger stark dem Klimawandel und anderen Bedrohungen ausgesetzt sind, durch Vorschläge für neue innovative Dienstleistungen, Infrastrukturen und Ausrüstungen, die auch zur Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen und öffentlicher Räume beitragen, durch die Ausarbeitung und Anwendung von Präventions- und Krisenmanagementplänen und -techniken, begleitet von Fachschulungen für lokale Fachkräfte und Sensibilisierungsmaßnahmen für die Bürger*innen; durch den Ausbau der Kapazitäten lokaler Verwaltungen in Zusammenarbeit mit Bürgern und Interessengruppen zur Bekämpfung der organisierten (Internet-)Kriminalität. Zu den verschiedenen Bereichen, die untersucht werden sollen, um die Städte in der EU sicherer und widerstandsfähiger zu machen, könnten die Antragsteller Folgendes in Betracht ziehen
    • Stärkung der Vorbeugung und Abschwächung von Naturkatastrophen und vom Menschen verursachten Katastrophen (Industrierisiken, extreme Wetterbedingungen, Waldbrände, Erdbeben, Risiken für die öffentliche Gesundheit, Sicherheitsbedrohungen) in städtischen Gebieten durch die Integration von Technologien in vorausschauende und präventive Strategien, Pläne und Projekte, die als neue Wege zur Entwicklung verschiedener Szenarien, zur Antizipation von Umwelt- und Klimaherausforderungen und wirtschaftlichen Risiken sowie damit verbundenen sozialen Veränderungen und Gesundheitsfragen genutzt werden.
    • Gewährleistung der Ernährungssicherheit in städtischen und funktionalen Gebieten: In Anbetracht der zunehmenden Auswirkungen des Klimawandels und der Krise der biologischen Vielfalt kommt den Städten eine Schlüsselrolle bei der Gestaltung des "Lebensmittelumfelds" zu. Neue Technologien könnten in städtischen Gebieten so eingesetzt werden, dass innovative, integrative und integrierte Wege zur Verbindung mit lokalen Landwirten geschaffen werden, mit dem Ziel, funktionale Räume für nachhaltige und widerstandsfähige Lebensmittelsysteme zu schaffen.
    • Cybersicherheit: durch strategische Vorausschau und proaktives Cybersecurity-Risikomanagement in ihren Plänen und Entwürfen für die Integration neuer Technologien in ihre Infrastruktursysteme; durch proaktives Management des IKT-Lieferkettenrisikos jeder neuen Technologie, die in der Infrastruktur und/oder den Dienstleistungen der Städte eingesetzt wird. Die Gewährleistung der Cybersicherheit in Städten unter aktiver Einbeziehung der Bürger erfordert einen vielschichtigen Ansatz, bei dem Aufklärung und Sensibilisierung mit Schwerpunkt auf den am meisten gefährdeten Bevölkerungsgruppen gebührend berücksichtigt werden.

weiterlesen

Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten

förderfähige Einrichtungen

Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Die folgenden Behörden können eine Unterstützung für die Durchführung der EUI-IA beantragen:

  • Erste Kategorie: Jede städtische Behörde einer lokalen Verwaltungseinheit, die nach dem Verstädterungsgrad (DEGURBA) von Eurostat als Stadt, Gemeinde oder Vorort (entsprechend DEGURBA-Code 1 oder DEGURBA-Code 2 von Eurostat) definiert ist und mindestens 50 000 Einwohner umfasst.
  • Zweite Kategorie: Ein Zusammenschluss oder eine Gruppierung städtischer Behörden mit dem Rechtsstatus einer organisierten Agglomeration, die sich aus lokalen Verwaltungseinheiten zusammensetzt, in denen die Mehrheit (mindestens 51 %) der Einwohner in lokalen Verwaltungseinheiten lebt, die nach dem Verstädterungsgrad (DEGURBA) von Eurostat als Städte, Ortschaften oder Vororte (entsprechend DEGURBA-Code 1 oder DEGURBA-Code 2) definiert sind und in denen die Gesamtbevölkerung mindestens 50 000 Einwohner beträgt.
  • Dritte Kategorie: Ein Zusammenschluss oder eine Gruppierung von städtischen Gebietskörperschaften ohne den Rechtsstatus einer organisierten Agglomeration, bei der alle beteiligten städtischen Gebietskörperschaften (Hauptstädte und assoziierte städtische Gebietskörperschaften) lokale Verwaltungseinheiten sind, die gemäß dem Urbanisierungsgrad (DEGURBA) von Eurostat als Städte, Gemeinden oder Vororte definiert sind (entsprechend DEGURBA-Code 1 oder DEGURBA-Code 2) und bei denen die Gesamtbevölkerung (Hauptstädte und assoziierte städtische Gebietskörperschaften) mindestens 50 000 Einwohner beträgt.

Im Rahmen von EUI-IA wird erwartet, dass die wichtigste städtische Behörde direkt an den Versuchen beteiligt ist und eine strategische Führungsrolle bei der Entwicklung des EUI-IA-Projekts spielt, indem sie eine starke Projektpartnerschaft aufbaut und leitet, um das Projekt technisch, wissenschaftlich und finanziell tragfähig zu machen.

Die Projektpartnerschaft umfasst:

  • Umsetzungspartner - wichtige Institutionen und Organisationen, die in der Lage sind, zur Umsetzung des Projekts beizutragen, und die eine aktive Rolle bei der Umsetzung und Finanzierung der Projektaktivitäten spielen, indem sie einen finanziellen Beitrag zum Projekt leisten (der Anteil des Budgets, der von einem Projektpartner sichergestellt wird, d. h. die Kofinanzierungsrate);
  • Transferpartner - Städte, die daran interessiert sind, aus dem Experiment zu lernen und die innovative Lösung zu replizieren, indem sie die Projektdurchführung verfolgen und der Hauptstadtverwaltung eine externe Perspektive in Bezug auf die Übertragbarkeit und Replizierbarkeit der erprobten innovativen Lösung bieten;
  • (falls zutreffend) Assoziierte städtische Behörde(n).

weitere Förderkriterien

Zusätzlich zu den oben genannten Grundsätzen für die einzelnen Kategorien von förderfähigen städtischen Behörden gelten die folgenden Grundsätze für alle förderfähigen städtischen Behörden im Rahmen der EUI-IA:

  • Alle städtischen Behörden müssen ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat haben.
  • Nur förderfähige städtische Behörden, wie oben definiert, können ein Antragsformular im Rahmen der EUI-IA-Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen einreichen. Ein Antragsformular, das von einem Lieferpartner eingereicht wird, wird als nicht förderfähig erklärt.
  • Städtische Behörden (wie oben definiert) können in einem Projektvorschlag nur als Haupt- und/oder assoziierte städtische Behörden aufgeführt werden. Die Kategorie der Lieferpartner ist nur Institutionen und/oder Organisationen vorbehalten, die nicht als städtische Behörden im Rahmen der EUI-IA anerkannt sind.
  • Wenn innovative Lösungen eine Schnittstelle zwischen Stadt und Land oder einen funktionalen Gebietsansatz erfordern, ist es möglich, lokale Verwaltungseinheiten, die entsprechend ihrem Verstädterungsgrad (DEGURBA-Code 3 von Eurostat) als ländlich definiert sind, als Lieferpartner einzubeziehen. Bitte beachten Sie, dass ihre Einwohnerzahl nicht zum Erreichen der Mindestförderschwelle von 50 000 zählt. Der Grund für die Einbeziehung von als ländlich definierten lokalen Verwaltungseinheiten muss im Antragsformular klar dargelegt und begründet werden.
  • Eine städtische Behörde oder ein organisierter Ballungsraum kann im Rahmen jeder Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nur an einem Projektvorschlag beteiligt sein (auch wenn diese Projektvorschläge im Rahmen derselben Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zu verschiedenen Themen eingereicht werden). Diese Regel gilt auch für die assoziierten städtischen Behörden (eine Gemeinde kann nur an einem Projektvorschlag beteiligt sein, unabhängig davon, ob sie als Hauptstadtbehörde oder als assoziierte städtische Behörde auftritt).
  • Städtische Behörden, die bereits im Rahmen einer früheren Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ein von der EUI-IA genehmigtes Projekt unterstützt haben, können während der gesamten Laufzeit der Initiative kein neues Antragsformular zu demselben Thema einreichen.
  • Städtische Behörden müssen die Anforderungen für den Ausschluss von der Finanzierung erfüllen (weitere Einzelheiten finden Sie in Abschnitt 8.5 "Ausschlusskriterien für Antragsteller" und im EUI-IA-Leitfaden, Kapitel 3.3 "Ausschlusskriterien für Antragsteller").

Agenturen und Unternehmen (z. B. in den Bereichen Energie-/Abfallmanagement, Wirtschaftsentwicklung, Tourismusförderung usw.), die sich ganz oder teilweise im Besitz der Gemeinde/Stadtverwaltung befinden, gelten nicht als lokale Verwaltungseinheiten und können daher nicht als förderfähige städtische Behörden anerkannt werden. Dennoch können diese Organisationen als Umsetzungspartner in die Partnerschaft einbezogen werden (weitere Einzelheiten zu den Aufgaben und Zuständigkeiten der Umsetzungspartner finden Sie im EUI-IA-Leitfaden, Kapitel 2.1.2 "Typologie der Europäischen Städteinitiative - Partner für innovative Maßnahmen").

Bitte beachten Sie, dass im Falle von Vereinigungen oder Zusammenschlüssen von städtischen Behörden mit dem Rechtsstatus organisierter Gemeinden (zweite Kategorie förderfähiger Behörden - Einzelheiten siehe oben) die Einrichtung, einschließlich aller anderen beteiligten städtischen Behörden, im Rahmen der EUI-IA als eine einzige städtische Behörde betrachtet wird und die Gemeinde daher als wichtigste städtische Behörde aufgeführt wird. Im Falle von Zusammenschlüssen oder Gruppierungen städtischer Behörden ohne den rechtlichen Status einer organisierten Agglomeration (dritte Kategorie förderfähiger Behörden - siehe oben für die Einzelheiten) werden die beteiligten städtischen Behörden gebeten, eine Gemeinde als Hauptstädtische Behörde und die anderen Gemeinden als assoziierte städtische Behörden anzugeben.

Zusatzinformationen

Themen

Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, 
Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT , 
Energieeffizienz, Erneuerbare Energie , 
Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit, 
Kreislaufwirtschaft, Natürliche Ressourcen, 
Ländliche & Städtische Entwicklung/Planung

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Projektlaufzeit

max. 3,5 Jahre

Zusätzliche Informationen

Der Antrag besteht aus:

  • Bewerbungsformular: Das Antragsformular muss über die Online-Plattform des EEP ausgefüllt werden. Es besteht aus Abschnitten, in denen die Projektidee und die Begründung (einschließlich Informationen über den innovativen Charakter des Vorschlags), die Partnerschaft (einschließlich der wichtigsten städtischen Behörde, der Lieferpartner, der Transferpartner und gegebenenfalls der assoziierten städtischen Behörden), die Hauptziele und die erwarteten Ergebnisse, der vorgeschlagene Arbeitsplan und das Budget dargestellt werden. Die Bearbeitung und Einreichung ist nur während einer offenen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen möglich. Die Anwendung enthält eine Reihe von automatischen Verknüpfungen, Formeln und Überprüfungen. Diese Funktionen bewirken, dass im Formular Fehlermeldungen erscheinen, wenn es nicht korrekt ausgefüllt ist (einschließlich des fehlenden Bestätigungsblatts), und dass es nicht eingereicht werden kann. Dies trägt dazu bei, das Risiko der Einreichung unzulässiger Anträge erheblich zu verringern.
  • Anhang: Antragsteller können einen Anhang in das EEP-System hochladen, der dem Antragsformular beigefügt wird. Dabei kann es sich um eine Karte mit dem Interventionsgebiet, eine Grafik, eine Infografik usw. handeln. Art und Größe der beizufügenden Datei sind in den EEP-Leitlinien angegeben.
  • Bestätigungsblatt: Das Bestätigungsblatt wird automatisch von der Online-Plattform generiert, wenn das Antragsformular ausgefüllt wird oder nach dessen Fertigstellung. Es muss ausgedruckt und von einem gesetzlichen Vertreter der städtischen Hauptbehörde unterzeichnet, eingescannt und in das Antragsformular Teil H "Bestätigungsblatt" hochgeladen werden. Das Antragsformular kann nicht ohne das Bestätigungsblatt eingereicht werden.

Kontakt

European Urban Initiative (EUI) Permanent Secretariat
+33 (0)3 61 76 59 34
info@urban-initiative.eu
Website

Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden Jetzt Registrieren