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Call-Eckdaten
Experimentelle lokale Maßnahmen für EU-Missionen: Wissenseinrichtungen als Brennpunkte transdisziplinärer Forschungs- und Innovationstätigkeiten mit europäischer Ausstrahlung
Förderprogramm
Horizont Europa: Missionen
Call Nummer
HORIZON-MISS-2024-CROSS-02-01
Termine
Öffnung
15.05.2024
Deadline
25.09.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 15.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 2.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Aktivitäten sollten darauf abzielen, eine greifbare lokale oder regionale Wirkung für eine der EU-Missionen zu erzielen, die sich aus der vollständigen Integration verschiedener akademischer Disziplinen in Interaktion mit lokalen Akteuren in den Aktivitäten vor Ort ergibt, z. B. in moderierten oder überwachten Experimenten und bürgerwissenschaftlichen Aktivitäten in Gemeinden, in lebenden Labors oder in regulatorischen Testbeds.
Call-Ziele
Die EU-Missionen zu Krebs, Klimaanpassung, klimaneutralen Städten, Ozeanen und Böden verfolgen Ziele, die zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission im Zusammenhang mit dem Europäischen Green Deal und der Gesundheitspolitik vereinbart wurden. Die nachhaltige Bewirtschaftung von Allmende-Ressourcen und die Bereitstellung öffentlicher Güter (hier zusammenfassend als "Commons" bezeichnet) sind eine wichtige Dimension der EU-Missionen. Anders als bei der Technologieentwicklung oder dem wissenschaftlichen Fortschritt sind für gesellschaftliche Übergänge und Missionen, die sich auf ökologische und soziale Gemeingüter beziehen, nach Ansicht von Wissenschaftlern kleinmaßstäbliche Multi-Stakeholder-Aktivitäten innerhalb eines lokalen oder regionalen Innovationsökosystems von entscheidender Bedeutung für die nichttechnologischen Innovationsprozesse.
Solche Innovationsökosysteme für einen transformativen Wandel umfassen nicht-kommerzielle Akteure wie die Zivilgesellschaft und Verwaltungen.
Solche intensiven transdisziplinären Interaktionen sind z. B. für eine wirksame Raumplanung und kommunale Maßnahmen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel oder für bessere Dienste zur Vorbeugung, Früherkennung und Behandlung von Krebs in gefährdeten Gesellschaftsgruppen erforderlich. Um wirksam zu sein, brauchen solche transdisziplinären Forschungs- und Innovationsmaßnahmen eine starke wissenschaftliche Leitung bei ihrer Konzeption und Durchführung, damit wissenschaftlich fundierte Schlussfolgerungen gezogen werden können. Die gesammelten Erfahrungen und Schlussfolgerungen müssen auf lokaler Ebene aufgegriffen werden, um Wirkung zu erzielen, z. B. in Form von Ausbildungskursen, Satzungen für die Landbewirtschaftung oder einer gezielten Förderung des Unternehmertums. Das Thema erkennt das Potenzial lokaler und regionaler kollaborativer, transdisziplinärer Maßnahmen in Forschung und Innovation für die EU-Missionen und den Wert des Austauschs von Daten, innovativen Ansätzen und Erfahrungen bei der Gestaltung und Verwaltung lokaler transdisziplinärer Forschungs- und Innovationsmaßnahmen mit anderen Regionen, die sich an den Missionen beteiligen, an.
Hochschuleinrichtungen, Universitäten und Forschungsinstitute sind Schlüsselakteure für diese Maßnahmen. Sie bieten den Akteuren in ihrer Region bereits vielfältige Dienstleistungen an: Kurse für lebenslanges Lernen und angewandte Forschung, die den spezifischen Bedürfnissen und Möglichkeiten von Unternehmen und Industrie Rechnung tragen; Forschungstätigkeiten in den Sozial- und Geisteswissenschaften zur Untersuchung kultureller Präferenzen; um sie herum entstehen Ökosysteme für Unternehmensgründungen, die durch die Wissenschaft der Bürgerinnen und Bürger ergänzt werden; und wissenschaftliche Outreach-Aktivitäten, die Bürger*innen aller Altersgruppen ansprechen. Gleichzeitig beteiligen sich Studierende und Forschende an internationalen Netzwerken und transferieren Wissen in die und aus der Region.
Aus diesen Gründen genießen Universitäten, andere Hochschuleinrichtungen und Forschungsinstitute die Anerkennung und das Vertrauen der öffentlichen Verwaltung und des öffentlichen Dienstes, der Zivilgesellschaft, des Bildungswesens, des Privatsektors und anderer verschiedener Interessengruppen in ihrer Heimatregion für ihre Rolle als unparteiische, kompetente und wissensbasierte Akteure bei der Mitgestaltung fairer und integrativer Innovationsprozesse. Dies versetzt sie in eine gute Position, um kollaborative, transdisziplinäre Forschungs- und Innovationstätigkeiten in ihrem lokalen Kontext durchzuführen, und versetzt sie in die Lage, vielfältige, wichtige Rollen bei der Verwirklichung der Ziele des Green Deal und der EU-Missionen zu spielen.
Die Vorschläge sollten daher transdisziplinäre Forschungs- und Innovationstätigkeiten einer oder mehrerer Hochschuleinrichtungen, Universitäten oder Forschungsinstitute zusammen mit regionalen Akteuren zur Unterstützung der Ziele einer der EU-Missionen unterstützen.
Der Vorschlag sollte auf die Durchführung einer Forschungs- und Innovationsmaßnahme zugunsten eines bestimmten Standorts oder einer bestimmten Region in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit Horizont Europa assoziierten Land abzielen, die:
- konkret zur Erreichung der Ziele einer der EU-Missionen beiträgt, indem sie neues Wissen schafft und/oder innovative Ansätze in Zusammenarbeit mit regionalen Akteuren entwickelt und erprobt, ohne dabei den wissenschaftlich-technologischen Ansatz von Projekten zu wiederholen, die bereits von Horizont Europa zur Unterstützung der EU-Missionen finanziert wurden . Projekte, die von Horizont Europa zur Unterstützung der fünf EU-Missionen finanziert wurden, sind entweder auf den Plattformen der Missionen und/oder auf Cordis(https://cordis.europa.eu), der Plattform für EU-Forschungsergebnisse, unter Verwendung des Suchbegriffs "Call ID" *MISS* dokumentiert. und
- sich in konkreten transdisziplinären Forschungs- und Innovationsaktivitäten und in der Strategieentwicklung engagieren, um die Mission zu den regionalen oder lokalen Akteuren zu bringen, die traditionell einen schwierigeren Zugang zu Forschungs- und Innovationsunterstützung auf europäischer Ebene und/oder zu den EU-Missionen haben (insbesondere: kleine und mittlere Unternehmen; kommunale, städtische oder andere öffentliche Dienste; Bürger, Zivilgesellschaft oder Philanthropie).
Die Aktion bietet die Möglichkeit, nicht-lokale Einrichtungen als Partner in das Projekt zu integrieren, die mit speziellen Kenntnissen oder Kapazitäten zum Projekt beitragen, die sonst in der Region nicht vorhanden sind. Um den europäischen Mehrwert zu erhöhen, müssen die Projekte ein aktives Engagement in den von den einschlägigen Missionsplattformen geschaffenen Lernumgebungen vorsehen. Dies sollte sich in den Kommunikations- und Verbreitungsaktivitäten der Projekte widerspiegeln und wird als integraler Bestandteil der erwarteten Auswirkungen des Projekts betrachtet.
Die Aktivitäten sollten darauf abzielen, eine greifbare lokale oder regionale Wirkung für eine der EU-Missionen zu erzielen, die sich aus der vollständigen Integration verschiedener akademischer Disziplinen in Interaktion mit lokalen Akteuren in den Aktivitäten vor Ort ergibt, z. B. in moderierten oder überwachten Experimenten und bürgerwissenschaftlichen Aktivitäten in Gemeinden, in lebenden Labors oder in regulatorischen Testbeds.
Die aus diesen experimentellen Aktivitäten gewonnenen Erkenntnisse sollten von den Akteuren vor Ort aufgegriffen werden, z. B. im Rahmen von Lehr- und Ausbildungsmaßnahmen oder im Rahmen spezifischer Finanzierungsprogramme für die Einführung und Nachahmung von Innovationen, die von philanthropischen Geldgebern oder von Geschäfts- oder Entwicklungsbanken durchgeführt werden. Die Methoden und Ergebnisse der Projekte sollten im weiteren Missionskontext bei akademischen und nichtakademischen Akteuren verbreitet werden.
Dritte können finanziell unterstützt werden, z. B. zur Deckung der Kosten für experimentelle Maßnahmen, die von zivilgesellschaftlichen Organisationen oder Nachbarschaften durchgeführt werden, oder für ein lokales Zentrum zur Unterstützung von Unternehmensgründungen, das eine Anschubfinanzierung für eine innovative kommerzielle Tätigkeit bereitstellt, die die Ziele der Mission direkt unterstützt. Um eine enge Wechselwirkung zwischen der regionalen und der europäischen Dimension der EU-Missionen zu erreichen, wird die Zusammenarbeit mit den zuständigen nationalen Horizon Europe-Kontaktstellen gefördert.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Die Forschungsergebnisse werden im Rahmen einer EU-Mission aufgegriffen und tragen zur Erreichung der Ziele der Mission bei.
- Universitäten, andere Hochschuleinrichtungen und Forschungsinstitute - auch solche, die nicht an den Maßnahmen teilnehmen - entwickeln ihre Rolle als Gestalter und Manager von transdisziplinären Forschungs- und Innovationsprojekten, als Knotenpunkte für den Wissenstransfer und als Wegbereiter für gerechte Übergänge im Rahmen der EU-Missionen.
- Die Strategien von Universitäten, anderen Hochschuleinrichtungen und Forschungsinstituten, einen Beitrag zu den EU-Missionen zu leisten, entwickelten sich entlang der Achsen "Forschung und Innovation", "allgemeine und berufliche Bildung und Qualifikationen" und "öffentliches Engagement und gesellschaftliche Auswirkungen".
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Das Konsortium kann sich ausnahmsweise aus mindestens drei Rechtspersonen zusammensetzen, die in mindestens einem Mitgliedstaat oder assoziierten Land ansässig sind, da die Art der Maßnahme darauf abzielt, gemeinsame Forschungs- und Innovationstätigkeiten in einem lokalen Umfeld als Beitrag zu einer EU-Mission zu unterstützen.
Der Koordinator des vorgeschlagenen Projekts muss eine Sekundar- oder Hochschuleinrichtung oder eine Forschungsorganisation sein.
Um ein ausgewogenes Portfolio zu gewährleisten, werden die Zuschüsse für die Anträge in der Reihenfolge der Rangfolge vergeben, wobei jedoch nicht mehr als zwei Zuschüsse für jede der fünf Missionen gewährt werden, sofern die Anträge alle Schwellenwerte erreichen.
Exzellenzsiegel werden für Anträge vergeben, die alle in diesem Arbeitsprogramm festgelegten Bewertungsschwellenwerte überschreiten, aber nicht finanziert werden können, weil für die Aufforderung keine Mittel zur Verfügung stehen.
Die Regeln sind im Allgemeinen Anhang G beschrieben. Es gelten folgende Ausnahmen Die Unterstützung für Dritte kann nur in Form von Zuschüssen gewährt werden, wobei der Höchstbetrag für jeden Dritten 60 000 EUR beträgt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
Work Programme 2023-2025 - MissionsWork Programme 2023-2025 - Missions(2860kB)
Kontakt
RTD-HORIZON-EUROPE-MISSIONS@ec.europa.eu
Website
National Contact Points for Horizon Europe
Website
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