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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

    Organisationstyp
  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

    Förderregion/Länder
  3. Wählen Sie die Themen aus, an denen Sie interessiert sind, um Projekte durchzuführen.

    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

    Themen
  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

    Stichwort
    Auswahl förderfähigen EinrichtungenAlles zurücksetzen
    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    ...

    ...

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    ...

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    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    ....

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    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

Backbone-Konnektivität für Digital Global Gateways - Arbeiten

FörderprogrammFazilität Connecting Europe - Digital
Call NummerCEF-DIG-2022-GATEWAYS-WORKS
TermineÖffnung
12.10.2022
Deadline
23.02.2023 17:00
Termin - 2. StufeÖffnung
03.11.2022
Förderquote30 - 70 %
Budget des Calls € 100.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro ProjektDie Projektbudgets (maximaler Zuschussbetrag) werden sich auf bis zu € 30.000.000,00 pro Projekt belaufen.
Link zum Call
Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Ziel dieser Aufforderung ist die Unterstützung des Aufbaus strategischer Netze im Rahmen der EU-Strategie für digitale globale Gateways, die zur Verbesserung der Qualität der Konnektivität innerhalb der Union und mit Drittländern beitragen soll.

Call-Ziele

Diese Aufforderung ist technologieneutral. Die Antragsteller sollten nachweisen, dass ihr Vorschlag die beste Technologie für die Ziele der Aufforderung bietet, zu denen Unterseekabelsysteme, Satelliteninfrastrukturen und die Anbindung an Internetaustauschpunkte gehören können.

Durch die Unterstützung des gezielten Aufbaus einer solchen Konnektivität wird sich die CEF Digital nicht nur positiv auf die Stärkung der Konnektivitätskapazitäten auswirken, sondern auch auf die Förderung kommerzieller Angebote für Konnektivität.

Der Zugang zur Backbone-Konnektivität ist in den EU-Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich. In bestimmten Regionen kann sich ein Mangel an angemessener Backbone-Konnektivität auf die Entwicklung von Zugangsnetzen und die von ihnen erbrachten Dienste auswirken und möglicherweise zu Ungleichgewichten bei den Dienstleistungspreisen führen, sowohl für die Netzbetreiber in diesen Regionen als auch für ihre Einwohner.

Insbesondere die Anbindungssituation für Mitgliedstaaten, die selbst Inseln sind und/oder Inseln als Teil ihres Hoheitsgebiets haben, unterscheidet sich erheblich von der anderer Mitgliedstaaten. Für abgelegene Gebiete wie Inseln, Regionen in äußerster Randlage und überseeische Länder und Gebiete können die kommerziellen Preise und andere Bedingungen der Backbone-Anbindung die uneingeschränkte Teilnahme von Bürgern und Unternehmen an der digitalen europäischen Wirtschaft behindern.

Darüber hinaus können die Infrastrukturen, die abgelegene Gebiete anbinden, Veralterungsprobleme aufweisen, die die Widerstandsfähigkeit dieser Regionen in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht gefährden, insbesondere wenn die Redundanz und die verfügbare Kapazität anderer alternativer Infrastrukturen zur Anbindung der Regionen nicht ausreicht.

In solchen Gebieten können die Marktkräfte allein keine Antworten auf all diese Herausforderungen geben. Infolgedessen können bestimmte Gebiete unterversorgt bleiben oder höhere Preise für den Zugang zur Backbone-Konnektivität zahlen.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

Dieses Thema wird die Einrichtung von Backbone-Verbindungen für Strecken innerhalb der Mitgliedstaaten (einschließlich der ÜLG), zwischen den Mitgliedstaaten (einschließlich der ÜLG) und zwischen den Mitgliedstaaten (einschließlich der ÜLG) und Drittländern unterstützen:

  1. wenn es auf einer Strecke an Redundanz mangelt. Dies ist typischerweise der Fall bei Strecken, die nicht von mindestens zwei vorhandenen oder glaubhaft geplanten Backbone-Infrastrukturen bedient werden, oder
  2. wenn die bestehende oder glaubhaft geplante Backbone-Infrastruktur die Nachfrage nicht zuverlässig befriedigen kann, wobei erforderlichenfalls ein Anstieg der Nachfrage im Zusammenhang mit laufenden oder glaubhaft geplanten Investitionen in die Modernisierung der Zugangsnetze in den betreffenden Gebieten berücksichtigt wird. Die Auslastung der bestehenden Kapazitäten sowie die voraussichtliche Lebensdauer der bestehenden Backbone-Netze gehören zu den Elementen, die berücksichtigt werden können, um ein solches Marktversagen und die Dringlichkeit des Eingreifens zu begründen; oder
  3. wenn trotz des Vorhandenseins einer Backbone-Infrastruktur, die ausreichende Kapazitäten bietet und die notwendige Redundanz gewährleistet, die Nutzer in den versorgten Gebieten mangels glaubwürdiger Pläne alternativer Betreiber, in den Markt einzutreten, unter suboptimalen Diensten oder Preisen im Vergleich zu denen in wettbewerbsfähigeren, aber ansonsten vergleichbaren Gebieten oder Strecken leiden (oder leiden könnten, wenn keine angemessenen Regulierungsmaßnahmen getroffen werden). Dies könnte z. B. der Fall sein, wenn sich die Backbone-Infrastruktur oder ein wesentlicher Teil davon in den Händen eines Betreibers befindet, der nach Ansicht einer zuständigen nationalen Regulierungsbehörde über beträchtliche Marktmacht auf dem betreffenden Markt verfügt.

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Erwartete Ergebnisse

Die erwarteten Vorteile gehen über die unmittelbar mit den geförderten Projekten verbundenen Vorteile hinaus und tragen dazu bei, die digitale Kluft zu überbrücken und einen umfassenden Zugang zu Gigabit-Netzen für alle EU-Bürger und Unternehmen zu gewährleisten. Darüber hinaus kann diese Konnektivitätsinfrastruktur die Umsetzung anderer im Rahmen der CEF Digital geförderter Themen, wie die Verfügbarkeit von HPC-bezogenen Einrichtungen usw., erleichtern.

Zu den wichtigsten Leistungsindikatoren für dieses Thema gehören: i) die Gesamtlänge des Backbone oder bei drahtlosen Lösungen die Entfernung zwischen den Sende-/Empfangsstationen und ii) die zusätzliche (signifikante) Übertragungskapazität, die infolge der von der CEF unterstützten Projekte geschaffen wurde. Bei Unterseekabeln sollten auch die Anzahl der Faserpaare, die derzeitige Kapazität pro Faserpaar sowie die gewählte Technologie und die Frage, ob es sich um ein wiederholtes oder ein nicht wiederholtes System handelt, im Vorschlag erwähnt werden.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länderEU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
förderfähige EinrichtungenForschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende PartnerschaftNein
weitere Förderkriterien

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):

  • juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
  • in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h.

Besondere Fälle:

  • Einrichtungen aus anderen Ländern sind ausnahmsweise für Projekte von gemeinsamem Interesse in den Bereichen Verkehr, Energie und Digitales sowie für grenzüberschreitende Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet.
  • Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d.h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
  • Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten für sie nicht.
  • Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit nach nationalem Recht können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
  • EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.

Zusatzinformationen

Themen
Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT
Relevanz für EU-MakroregionEUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeitbis zu 36 Monate
Zusätzliche Informationen

Seitenbegrenzung und Layout des Antrags:

  • Teil A direkt online auszufüllen (administrative Informationen, das zusammengefasste Budget, aufrufspezifische Fragen, usw.)
  • Teil B aus dem Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und als PDF im System wieder hochzuladen
  • obligatorische Anhänge und ergänzende Dokumente (hochzuladen):
    • detaillierte Budgettabelle pro Arbeitspaket
    • Tätigkeitsberichte des letzten Jahres (sofern nicht von der Prüfung der operativen Kapazität ausgenommen)
    • Liste der bisherigen Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre)
    • Zeitplan/Gantt-Diagramm
    • Unterstützungsschreiben (MS-Vereinbarung)
    • Fragebogen zur Eigentumskontrolle
    • von den beteiligten Stellen unterzeichnete Sicherheitserklärungen
    • vom Drittland genehmigte Sicherheitsgarantien im Falle der Beteiligung von Einrichtungen aus Drittländern. Sollte ein Drittland ausnahmsweise mehr Zeit für die Genehmigung benötigen, müssen die Antragsteller bis zum Ablauf der Einreichungsfrist der Aufforderung eine Kopie der Sicherheitsgarantie und die Bestätigung des Drittlandes über den Erhalt des Antrags vorlegen. In diesem Fall sind die vom Drittland genehmigten Sicherheitsgarantien vom Koordinator des Vorschlags bis spätestens 21. April 2023, 17:00:00 Uhr MESZ (Brüssel), unter Angabe der Vorschlags-ID im E-Mail-Betreff an HADEA-CEF-DIGITAL-CALLS@ec.europa.eu zu übermitteln.
    • Erklärung des Koordinators im Namen des Konsortiums, dass die geplante Backbone-Infrastruktur ein Marktversagen in Form von mangelnder Redundanz, Kapazität oder einer anderen Art von Marktversagen im Sinne von Abschnitt 2 behebt
    • andere Anhänge

Maximale Seitenzahl - Teil B: 120 Seiten

Call-Dokumente Call Document CEF-DIG-2022-GATEWAYS (543kB)
KontaktEuropean Health and Digital Executive Agency - HaDEA
Website

European Health and Digital Executive Agency - HaDEA - National Contact Points
Website

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