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Call-Eckdaten
Interreg Ostseeraum - Projektplattformen
Förderprogramm
Interreg Ostseeraum
Termine
Öffnung
26.06.2024
Deadline
21.10.2024 11:46
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 12.600.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 1.200.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Programm veröffentlicht die erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Projektplattformen im Rahmen der Prioritätsachse 4 "Steuerung der Zusammenarbeit", Programmziel 4.1 "Projektplattformen".
Call-Ziele
Projektplattformen sind das wichtigste Kapitalisierungsinstrument von Interreg Baltic Sea Region. Sie ermöglichen es den Projektpartnern, die Ergebnisse von Interreg-Ostseeraum-Projekten zu konsolidieren und sie mit den Ergebnissen von Projekten anderer Finanzierungsprogramme zu integrieren.
Projektplattformen unterstützen Behörden und relevante Organisationen bei der Nutzung konsolidierter Projektergebnisse in ihrer Arbeit. Auf diese Weise helfen sie ihnen, ihre Gebiete effektiver zu verwalten und zu steuern. Dies wiederum ermöglicht es, territoriale Herausforderungen zu bewältigen und politische Verbesserungen mit größerer Wirkung zu beeinflussen.
Indem sie Partner aus Interreg-Ostseeraum-Projekten und anderen EU-finanzierten Projekten zusammenbringen, sind Projektplattformen Operationen von strategischer Bedeutung (OSI). Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Programmziele in den Prioritätsachsen 1 (Innovative Gesellschaften), 2 (Wasserbewusste Gesellschaften) und 3 (Klimaneutrale Gesellschaften).
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Erwartete Ergebnisse
Die Projektplattformen sollten einen thematischen Schwerpunkt setzen, der auf eines der thematischen Ziele des Programms innerhalb der drei Programmprioritäten abgestimmt ist.
Prioritätsachse 1 Innovative Gesellschaften
Die Anträge für Projektplattformen sollten zu einem der Programmziele der Priorität 1 beitragen: 1.1 Widerstandsfähige
Wirtschaft und Gemeinschaften oder 1.2 Reaktionsfähige öffentliche Dienste.
Im Rahmen des thematischen Schwerpunkts von Prioritätsachse 1 fördert das Programm insbesondere die Entwicklung einer Projektplattform zum Thema "Intelligente und nachhaltige Städte, die für die Bürger*innen attraktiv sind". Eine solche Projektplattform sollte Lösungen für verschiedene Herausforderungen im Zusammenhang mit städtischen Gebieten bündeln und die Behörden bei der Umwandlung von Städten in innovativere und intelligentere Umgebungen unterstützen. Diese Projektplattform sollte sich auf die Verbesserung verschiedener Arten von öffentlichen Dienstleistungen für die Bürger*innen in den Städten konzentrieren und damit einen Beitrag zum Programmziel 1.2 Reaktionsfähige öffentliche Dienstleistungen leisten.
Darüber hinaus fordert das Programm Antragstellende auf, Projektplattformen zu den folgenden Themen zu entwickeln: Verbesserung der psychischen Gesundheit und des Wohlbefindens", "Nachhaltiger Wandel durch soziale Innovationen", "Widerstandsfähigkeit der Kreativwirtschaft und des Kultursektors" und "Förderung des natürlichen und kulturellen Erbes".
Darüber hinaus sind die Antragsteller aufgefordert, auch andere, oben nicht aufgeführte Themen in Betracht zu ziehen und Projektplattformen zu entwickeln, die für die Programmziele der Prioritätsachse 1 relevant sind.
Prioritätsachse 2: Intelligente Wassergesellschaften
Anträge für Projektplattformen sollten zu einem der Programmziele der Prioritätsachse 2 beitragen: 2.1 Nachhaltige Gewässer oder 2.2 Blaue Wirtschaft.
Im Rahmen des thematischen Schwerpunkts der Priorität 2 fördert das Programm insbesondere die Entwicklung von Projektplattformen zu den Themen "Schließung des Wasser- und Nährstoffkreislaufs" und "Widerstandsfähiges Küstenmanagement". Eine Projektplattform zur "Schließung des Wasser- und Nährstoffkreislaufs" sollte Lösungen zur Bekämpfung der Nährstoffverschmutzung konsolidieren, die Wiederverwendung von Wasser verbessern und naturbasierte Lösungen im Nährstoffmanagement anwenden. Eine Projektplattform zum Thema "Resilientes Küstenmanagement" soll nachhaltige Praktiken in den Küstengebieten des Ostseeraums unter verschiedenen Aspekten wie Verschmutzungsbekämpfung, Klimaanpassung, Abwasserbehandlung und Wechselwirkungen zwischen Land und Meer konsolidieren. Die Projektplattformen sollten den Beitrag zum Programmziel 2.1 Nachhaltige Gewässer berücksichtigen.
Darüber hinaus fordert das Programm Antragstellende auf, Projektplattformen zu folgenden Themen zu entwickeln: Verhütung der Verschmutzung durch gefährliche Stoffe" und "Sichere Schifffahrt auf See".
Darüber hinaus werden die Antragsteller aufgefordert, andere, oben nicht genannte Themen in Betracht zu ziehen und Projektplattformen zu entwickeln, die für die Programmziele in Priorität 2 relevant sind.
Prioritätsachse 3 Klimaneutrale Gesellschaften
Anträge für Projektplattformen sollten zu einem der Programmziele der Prioritätsachse 3 beitragen: 3.1 Kreislaufwirtschaft, 3.2 Energiewende oder 3.3 Intelligente grüne Mobilität.
Im Rahmen des thematischen Schwerpunkts der Priorität 3 fördert das Programm insbesondere die Entwicklung von Projektplattformen zu den Themen "Kreislaufwirtschaft" und "Erneuerbar angetriebene Gemeinden". Eine Projektplattform zur "Kreislauf-Bioökonomie" sollte die Verbindungen zwischen öffentlicher Planung und privaten Initiativen in der Kreislauf-Bioökonomie erforschen und Erfahrungen über mehrere Sektoren und geografische Gebiete hinweg austauschen, um so einen Beitrag zum Programmziel 3.1 Kreislaufwirtschaft zu leisten. Eine Projektplattform zum Thema "Erneuerbar angetriebene Gemeinden" soll Lösungen für eine bessere regionale Energie- und Klimaplanung, die Erzeugung erneuerbarer Energien und den Energieverbrauch konsolidieren und damit einen Beitrag zum Programmziel 3.2 Energiewende leisten.
Darüber hinaus lädt das Programm Antragstellende dazu ein, Projektplattformen zu folgenden Themen zu entwickeln: Zirkuläre Lebensmittelsysteme", "Einsatz alternativer Kraftstoffe" und "Aktiver und effizienter Stadtverkehr".
Darüber hinaus werden die Antragstellende aufgefordert, andere, oben nicht genannte Themen in Betracht zu ziehen und Projektplattformen zu entwickeln, die für die Programmziele in Priorität 3 relevant sind.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Partnerschaft einer Projektplattform sollte strategisch aufgebaut sein und Projektpartner mit umfassender Kenntnis der Ergebnisse ihrer Projekte einbeziehen. Sie sollte sich auf Partner aus laufenden oder kürzlich abgeschlossenen Interreg-Ostseeraum-Projekten stützen und Partner aus Projekten anderer Förderprogramme einbeziehen. Die Projekte können aus der aktuellen (2021-2027) oder früheren (2014-2020) Förderperiode stammen, solange sie nützliche Ergebnisse für die Kapitalisierung liefern.
Jeder Partner einer Projektplattform sollte entweder ein Projekt mit relevanten Ergebnissen vertreten oder als Vertreter eines Wissensmultiplikators fungieren, wie z. B. EUSBSR-Politikbereichskoordinatoren, panbaltische Organisationen, andere internationale Organisationen und Netzwerke von Städten und Regionen.
Die Partner der Projektplattform müssen mindestens zwei verschiedene Projekte aus Interreg Baltic Sea Region und mindestens ein Projekt aus einem anderen Finanzierungsprogramm vertreten. Es wird dazu ermutigt, einen breiteren Ansatz zu verfolgen, indem Partner aus mehreren Projekten aus verschiedenen Finanzierungsprogrammen einbezogen werden. Dieser Ansatz bereichert die Ergebnisse einer Projektplattform, erhöht ihren Wert für öffentliche Behörden und andere relevante Organisationen und entspricht der strategischen Bedeutung von Projektplattformen.
Die Projektplattform-Partnerschaft muss mindestens drei Projektpartner aus drei verschiedenen Ländern des Interreg-Ostseeraum-Programms umfassen: einen Lead-Partner und mindestens zwei Projektpartner. Mindestens zwei der Projektpartner müssen auf dem Gebiet von zwei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten im Programmgebiet ansässig sein. In Anbetracht der strategischen Bedeutung von Projektplattformen werden die Antragsteller ermutigt, Partnerschaften aufzubauen, die eine gute Reichweite bei relevanten Organisationen im Interreg-Ostseeraum-Programmgebiet gewährleisten.
In der Regel können Organisationen, die in den Regionen des Programmgebiets ansässig sind, Projektpartner werden. In Ausnahmefällen können sich auch Organisationen von außerhalb des Programmgebiets als Projektpartner bewerben.
Die Partnerschaft beruht auf dem Prinzip des federführenden Partners, wobei jede Projektplattform einen federführenden Partner benennen muss, der für die Vorbereitung und Einreichung des Antrags verantwortlich ist. Der federführende Partner sollte eine Partnerorganisation aus einem Interreg-Ostseeraum-Projekt oder ein EUSBSR-Politikbereichskoordinator sein. Die federführenden Partner müssen unter die im Programmhandbuch (Kapitel C.2.1) definierte Rechtsstatuskategorie "öffentlich" fallen.
Bei der Einbeziehung von Projektpartnern aus anderen Finanzierungsprogrammen werden die Projektplattformen ermutigt, die folgenden Programme zu berücksichtigen: Verschiedene Interreg-Programme (u.a. Mittlere Ostsee, Südliche Ostsee, Deutschland-Dänemark, Aurora, Öresund-Kattegat-Skagerrak, Estland-Lettland, Lettland-Litauen, Litauen-Polen, Schweden-Norwegen, Nördliche Peripherie und Arktis, Nordseeregion, Mitteleuropa, Interreg Europa) sowie andere EU-Förderprogramme wie Horizon Europe, LIFE, nationale und regionale Programme im Rahmen des ESF+ und EFRE sowie Instrumente regionaler Organisationen wie des Ostseerats und des Schwedischen Instituts.
Darüber hinaus werden die Projektplattformen ermutigt, andere wichtige Akteure als assoziierte Organisationen einzubeziehen.
weitere Förderkriterien
Programmgebiet:
Das Programmgebiet umfasst neun Länder. Es umfasst die folgenden EU-Mitgliedstaaten:
- Dänemark: das gesamte Land
- Estland: das gesamte Land
- Finnland: das gesamte Land
- Deutschland: die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Niedersachsen (nur NUTS II-Gebiet Region Lüneburg)
- Lettland: das ganze Land
- Litauen: das gesamte Land
- Polen: das gesamte Land
- Schweden: das gesamte Land
Darüber hinaus nimmt ein drittes Land an dem Programm teil:
- Norwegen: die Regionen Trøndelag, Møre og Romsdal, Vestland, Rogaland, Agder, Vestfold og Telemark, Viken, Innlandet, Oslo
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
max. 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die federführenden Antragsteller müssen ein Ideenformular für die Projektplattform (PIF) ausfüllen und bei der MA/JS einreichen. Das PIF sollte einen kurzen Überblick über die Projekte, die in die Projektplattform aufgenommen werden sollen, sowie über den Umfang, die Partnerschaft, die geplanten Ergebnisse und das Budget der Projektplattform geben. Das ausgefüllte PIF muss der MA/JS zu einem beliebigen Zeitpunkt nach Eröffnung der Ausschreibung, spätestens jedoch bis zum 21. Oktober 2024, zugesandt werden.
Die MA/JS wird die Entwicklung von Projektplattformen unterstützen, indem sie in Einzelgesprächen Feedback zu Projektplattformideen gibt und einen Workshop zur Entwicklung von Projektplattformen organisiert. Alle Antragsteller müssen ihre Ideen für Projektplattformen mit der MA/JS abstimmen.
Wann immer möglich, sollte der Antragsteller die zuständigen EUSBSR-Politikbereichskoordinatoren an der Entwicklung der Projektplattformidee beteiligen. Mit dem Einverständnis der Antragsteller werden die PIFs an die zuständigen EUSBSR-Politikbereichskoordinatoren (PACs) weitergeleitet, um deren Feedback einzuholen. Wenn möglich, werden die MA/JS die PACs in Konsultationen mit den Antragstellern einbeziehen.
Die bei der Generaldirektion/JS eingereichten PIFs werden dem Begleitausschuss des Programms zur Verfügung gestellt. Die Mitglieder des Begleitausschusses können sich mit den federführenden Antragstellern in Verbindung setzen, um sie bei der Weiterentwicklung von Ideen für Projektplattformen zu beraten. Die MA/JS erhält keine Informationen über die Beratung durch die Mitglieder des Begleitausschusses. Es ist Sache der Projektplattformpartnerschaft, zu überlegen, wie sie die erhaltenen Ratschläge umsetzen will.
Die im Formular für Projektplattformideen gemachten Angaben, einschließlich des Feedbacks der MA/JS während der Beratung, haben keinen Einfluss auf die Qualitätsbewertung der eingereichten Anträge. Die MA/JS wird die Qualitätsbewertung ausschließlich auf der Grundlage der Informationen aus den eingereichten Anträgen durchführen.
Zur weiteren Unterstützung der Antragsteller wird die MA/JS einen Entwicklungsworkshop für Projektplattformen als physische Veranstaltung organisieren, der sich an Hauptantragsteller, Kernpartner und PACs richtet. Die Veranstaltung ist für den 26. September 2024 in Riga geplant. Um an der Veranstaltung teilzunehmen, muss ein potenzieller Hauptantragsteller für eine Projektplattform ein PIF einreichen.
Um das Antragsformular für die Projektplattform auszufüllen und mit weiteren Dokumenten und Formularen (Partnererklärungen, Kontaktinformationen, Bankinformationen) zu arbeiten, müssen die Hauptantragsteller nach der Einreichung des PIF einen Zugang zum elektronischen Datenaustauschsystem BAMOS+ (https://baplus.bamos.eu/) beantragen. Der Antrag auf Zugang zu BAMOS+ muss bis spätestens 21. Oktober 2024 gestellt werden.
Der vollständig ausgearbeitete Projektantrag und alle weiteren Dokumente und Formulare müssen bis zum Stichtag 9. Dezember 2024 16:00 Uhr MEZ ausgefüllt und über BAMOS+ eingereicht werden.
Call-Dokumente
Interreg Baltic Sea - Call for Project PlatformsInterreg Baltic Sea - Call for Project Platforms(286kB)
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