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Call-Eckdaten
INNOVDEPLANT
Förderprogramm
Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen (PPPAs)
Call Nummer
PPPA-2024-INNOVDEPLANT
Termine
Öffnung
25.07.2024
Deadline
30.10.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 1.450.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 1.450.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die erwarteten Ergebnisse dieses Pilotprojekts werden es der EU ermöglichen, die Abhängigkeit von Nicht-EU-Ländern bei den kritischen Raumfahrttechnologien für Reflektoren und ausfahrbare Antennen zu verringern und die Markteinführung zu beschleunigen. Die Identifizierung neuartiger, nicht von Drittländern abhängiger Materialien, Techniken zur Wiederverwendung von Teilen, Materialien aus Altanlagen und Antennen für die Montage und Fertigung in der Umlaufbahn wird dazu beitragen, die Souveränität der EU zu stärken und einen uneingeschränkten Zugang zu wichtigen, kritischen Raumfahrttechnologien zu ermöglichen. Das Pilotprojekt soll einen Beitrag zu den oben genannten Herausforderungen und Überlegungen leisten. Dies wird zur Entwicklung und zum Einsatz globaler weltraumgestützter Dienste, Anwendungen und Daten beitragen und die Wettbewerbsfähigkeit des EU-Raumfahrtsektors fördern.
Call-Ziele
Die Bereiche der Forschung und Entwicklung, die zur Erreichung der oben erwähnten erwarteten Ergebnisse angegangen werden müssen, sind:
- Entwicklung neuartiger Techniken und Fertigungstechnologien für einsatzfähige Antennen. Dazu gehören Anstrengungen zur Entwicklung kostengünstiger (z. B. wiederverwendbarer und handelsüblicher) Reflektorformen mit kurzer Herstellungszeit, die auch mit größeren Durchmessern von 5 Metern oder mehr kompatibel sind;
- der Ersatz von Materialien, die außerhalb der Union benötigt werden, durch die Entwicklung neuartiger Materialien und Oberflächen, um eine gleichwertige oder verbesserte Leistung in Bezug auf Verluste, Depolarisation, Bandbreite und Effizienz von Reflektorantennen zu gewährleisten. Dazu gehört auch die Vorbereitung der Übertragung hoher Datenraten mit Hilfe von Antennen, die in höheren Frequenzbändern als dem Ka-Band bis hin zum Q/V-Band arbeiten, sowie die Entwicklung und Erprobung neuartiger Materialien zum Nachweis von Qualität und Leistung bis zur Technologiereife-Stufe 4;
- die Ermittlung von Methoden zur Rückgewinnung nützlicher Materialien oder Komponenten aus ausgedienten Antennen zur Wiederverwendung bei der Montage oder Herstellung neuer Hardware in der Umlaufbahn;
- die Definition von Konzepten für die Montage von Großantennen in der Umlaufbahn oder die Wiederverwendung von Antennen aus ausgemusterten Satelliten in neuen Anlagen und die Bewertung von Kompromissen zwischen verschiedenen Architekturen, die für die Erdbeobachtung relevant sind, sowie für die Telekommunikation. Dazu gehören auch die Schritte der Prozessüberprüfung (z. B. mit Hilfe von Simulationen) im Zusammenhang mit dem Montageprozess, um das erforderliche Qualitäts- und Leistungsniveau zu gewährleisten.
Der Vorschlag sollte alle Bereiche abdecken.
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren (Industrie, KMU und Forschungseinrichtungen) fördern und Möglichkeiten zur raschen Umsetzung technologischer Innovationen in die kommerzielle Nutzung im Weltraum prüfen.
Vorschläge zu diesem Thema sollten Synergien erkunden und bereits finanzierte Maßnahmen im Zusammenhang mit der Technologieentwicklung auf Komponentenebene sowie Entwicklungen im Rahmen der ko-programmierten Europäischen Partnerschaft für global wettbewerbsfähige Raumfahrtsysteme ("Weltraumpartnerschaft") ergänzen. Insbesondere wird erwartet, dass die Projekte auf bestehende europäische Technologien und/oder Bausteine auf Komponentenebene zurückgreifen, die dazu beitragen, die Abhängigkeit Europas zu verringern und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Darüber hinaus sollten die vorgeschlagenen Aktivitäten die nationalen Aktivitäten und die von der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) finanzierten Aktivitäten ergänzen.
In diesem Themenbereich ist die Einbeziehung der Geschlechterdimension (Geschlechts- und Genderanalyse) in die Forschungs- und Innovationsinhalte nicht zwingend erforderlich.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Verlegbare Antennen sind ein Schlüsselelement von Satelliten, die Daten empfangen und senden können. Sie sind für alle Arten von Raumfahrtanwendungen wie Navigation, Erdbeobachtung, Wissenschaft und Verteidigung von Bedeutung. Die in Weltraumantennen eingesetzte Technologie kann auch auf dem zivilen, terrestrischen Markt Anwendung finden.
Es gibt eine Reihe von Herausforderungen und Erwägungen, die sich auf die derzeitigen einsatzfähigen Antennen für Weltraumanwendungen auswirken, darunter die folgenden:
- die Abhängigkeit der Union von Drittländern bei bestimmten Materialien und Technologien, die für Antennen, insbesondere für große ausfahrbare Antennen mit einem Durchmesser von 5 Metern oder mehr, relevant sind. Dies ist besonders kritisch, da diese Technologie auch von Ausfuhrbeschränkungen von Drittländern betroffen ist, die den uneingeschränkten Zugang der Raumfahrtindustrie der Union und damit die Fähigkeit dieser Industrie, die Souveränität der Union zu unterstützen, einschränken.
- die Notwendigkeit für den Raumfahrtsektor, sich auf weltraumtaugliche Technologie zu stützen, die ein hohes Maß an Qualität, Zuverlässigkeit, Robustheit und Eignung für die raue Weltraumumgebung aufweist, was durch eine Demonstration und Validierung im Weltraum nachgewiesen wird. Dieser Ansatz hat erhebliche Auswirkungen auf die endgültigen Technologiekosten und die Markteinführungszeit.
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Erwartete Ergebnisse
Forschungs- und Innovationsmaßnahmen (RIA) - Aktivitäten, die in erster Linie darauf abzielen, neue Erkenntnisse zu gewinnen oder die Durchführbarkeit einer neuen oder verbesserten Technologie, eines Produkts, eines Prozesses, einer Dienstleistung oder einer Lösung zu untersuchen. Dies kann Grundlagenforschung und angewandte Forschung, Technologieentwicklung und -integration, Erprobung, Demonstration und Validierung eines Prototyps in kleinem Maßstab in einem Labor oder einer simulierten Umgebung umfassen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Norwegen (Norge)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen und die strategischen Vermögenswerte, Interessen, die Autonomie oder die Sicherheit der Union zu schützen, wird diese Maßnahme gemäß Artikel 197 Absatz 3 der Haushaltsordnung unter Berücksichtigung der folgenden Förder- und Teilnahmebedingungen durchgeführt:
- Die förderfähige Rechtsperson hat ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat, Norwegen und Island, und ihre Leitungsstrukturen sind in diesem Mitgliedstaat und/oder Land angesiedelt;
- die förderfähige Rechtsperson verpflichtet sich, alle relevanten Aktivitäten in einem oder mehreren EU-Mitgliedstaaten, Norwegen und Island durchzuführen; und
- die förderfähige Rechtsperson unterliegt nicht der Kontrolle durch ein Drittland oder eine Rechtsperson aus einem Drittland.
Für die Zwecke dieser Bedingungen bedeutet "Kontrolle" die Möglichkeit, direkt oder indirekt über eine oder mehrere zwischengeschaltete Rechtspersonen einen entscheidenden Einfluss auf eine Rechtsperson auszuüben.
Die Bedingungen für die Förderfähigkeit in Bezug auf die Zusammensetzung des Konsortiums richten sich nach den HE-RIA-Vorschriften. Unter dem oben genannten Drittland ist jedes Land zu verstehen, das kein EU-Mitgliedstaat, Norwegen oder Island ist.
Besondere Fälle:
Sonderfinanzierung - Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet.
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vor Ablauf der Einreichungsfrist der Aufforderung eingereicht werden.
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Ihr Antrag muss gut lesbar, zugänglich und druckbar sein.
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Ein obligatorischer Fragebogen zur Erklärung über Eigentumsverhältnisse und Kontrolle ist von allen Projektteilnehmern als Teil des Antrags auszufüllen. Alle Erklärungen müssen vom Koordinator zusammengestellt und in einer einzigen Datei in das Einreichungssystem des Portals hochgeladen werden. Bei erfolgreich bewerteten Vorschlägen, die in die Vorbereitung einer Finanzhilfevereinbarung eintreten, erfolgt eine Bewertung der Eigentums- und Kontrollverhältnisse durch die Bewilligungsbehörde. Kann die oben genannte Bedingung (c) nicht nachgewiesen werden, so wird der Teilnehmer von der Förderung ausgeschlossen.
Call-Dokumente
PPPA-2024-INNOVDEPLANT Call documentPPPA-2024-INNOVDEPLANT Call document(278kB)
Kontakt
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