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Call-Eckdaten
Innovative Instrumente und Geschäftsmodelle
Förderprogramm | Kreatives Europa - Aktionsbereich Media | |
Call Nummer | CREA-MEDIA-2023-INNOVBUSMOD | |
Termine | Öffnung 20.10.2022 | Deadline 24.01.2023 17:00 |
Förderquote | 70 % | |
Budget des Calls | € 8.883.198,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung | Ziel der Aktion "Innovative Instrumente und Geschäftsmodelle" ist es, die Wettbewerbsfähigkeit, Skalierbarkeit und Nachhaltigkeit der europäischen Akteure zu stärken, die Sichtbarkeit und Verfügbarkeit europäischer Werke zu verbessern und das Publikum im digitalen Umfeld zu vergrößern. Ziel ist es, Projekte zu unterstützen, die sich auf die besonderen Herausforderungen des audiovisuellen Sektors konzentrieren, wie Auffindbarkeit, zeitliche Abfolge von Veröffentlichungsfenstern, Finanzierung und Territorialität, um ein starkes und sichtbares Angebot europäischer Werke online und grenzüberschreitend für ein breites Publikum zu ermöglichen. |
Call-Ziele | Im Rahmen des spezifischen Ziels der Förderung von Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Skalierbarkeit des europäischen audiovisuellen Sektors besteht eine der Prioritäten des Aktionsbereichs MEDIA darin:
Im Rahmen des Aktionsbereichs MEDIA werden die folgenden Maßnahmen unterstützt:
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Erwartete Effekte und Auswirkungen | Die Aktion zielt darauf ab, die Entwicklung und/oder Verbreitung innovativer Instrumente und Geschäftsmodelle zu fördern, um die Sichtbarkeit, die Verfügbarkeit, das Publikum und die Vielfalt europäischer Werke im digitalen Zeitalter und/oder die Wettbewerbsfähigkeit und/oder den Ökologisierungsprozess der europäischen audiovisuellen Industrie zu verbessern. Die Projekte können insbesondere Folgendes umfassen:
Die Bewerbungen sollten angemessene Strategien zur Gewährleistung einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Branche sowie zur Sicherstellung von Geschlechtergleichgewicht, Inklusion, Vielfalt und Repräsentativität enthalten. Transparenz spielt eine Schlüsselrolle bei der Aktion. Daher sollten die Anträge Pläne für die Offenlegung der Beiträge und Ergebnisse der Maßnahme enthalten, einschließlich u. a. der Übermittlung der Ergebnisse an Behörden, Mitgliedstaaten und die audiovisuelle Industrie. weiterlesen |
Erwartete Ergebnisse |
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Ukraine (Україна) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Nein |
Projektpartnerschaft | Zulässig sind sowohl Anträge von Einzelantragstellern (einzelne Begünstigte) als auch Vorschläge, die von einem Konsortium von mindestens 2 Antragstellern/Begünstigten eingereicht werden (keine verbundenen Unternehmen). |
weitere Förderkriterien | Um förderfähig zu sein, müssen die Einrichtungen:
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt. Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind. EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein. Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind). Creative Europe Desks (CEDs) - Die Trägerorganisationen von Creative Europe Desks sind als Koordinator oder Begünstigter bei offenen Aufforderungen förderfähig, wenn sie über Verfahren zur Trennung der Funktionen Projektmanagement und Informationsbereitstellung verfügen und eine Kostentrennung nachweisen können (d. h., dass ihre Projektzuschüsse keine Kosten abdecken, die durch ihren anderen Zuschuss abgedeckt sind). Dies erfordert Folgendes:
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Zusatzinformationen
Themen |
Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
Projektlaufzeit | 36 Monate |
Zusätzliche Informationen | Seitenbegrenzung und Layout des Antrags:
obligatorische Anhänge und Nachweise:
Seitenlimit - Teil B: 70 Seiten |
Call-Dokumente | Call Document CREA-MEDIA-2023-INNOVBUSMOD (1080kB) |
Kontakt | European Education and Culture Executive Agency Website Creative Europe Desks Website |
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