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Call-Eckdaten
TV- und Online-Inhalte - 1. Stichtag
Förderprogramm | Kreatives Europa - Aktionsbereich Media | |
Call Nummer | CREA-MEDIA-2023-TVONLINE | |
Termine | Öffnung 20.10.2022 | Deadline 17.01.2023 17:00 |
Förderquote | 20 % | |
Budget des Calls | € 22.000.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung | Ziel der Förderung von TV- und Online-Inhalten ist es, die Kapazitäten von Produzenten audiovisueller Inhalte zu erhöhen, damit sie starke Projekte entwickeln und produzieren können, die ein erhebliches Potenzial haben, in ganz Europa und darüber hinaus verbreitet zu werden, und um europäische und internationale Koproduktionen im Fernseh- und Online-Sektor zu erleichtern. |
Call-Ziele | Im Rahmen des spezifischen Ziels der Förderung von Wettbewerbsfähigkeit, Skalierbarkeit, Zusammenarbeit, Innovation und Nachhaltigkeit, auch durch Mobilität im europäischen audiovisuellen Sektor, besteht eine der Prioritäten des Aktionsbereichs MEDIA darin:
Im Rahmen des Aktionsbereichs MEDIA werden die folgenden Maßnahmen unterstützt:
Die Maßnahme zielt darauf ab, die Unabhängigkeit der Produzenten gegenüber Fernsehveranstaltern und digitalen Plattformen zu stärken und die Zusammenarbeit zwischen den Akteuren, einschließlich unabhängiger Produzenten, Fernsehveranstaltern, digitalen Plattformen und Vertriebsagenten, aus verschiedenen am MEDIA-Bereich teilnehmenden Ländern, auch aus Ländern mit geringer Kapazität, zu verbessern, um qualitativ hochwertige Programme zu produzieren, die auf eine breite internationale Verbreitung abzielen und für ein breites Publikum, einschließlich der kommerziellen Verwertung im plattformübergreifenden Umfeld, beworben werden. Besondere Aufmerksamkeit wird Projekten gewidmet, die innovative Aspekte in Bezug auf den Inhalt und die Finanzierung aufweisen und eine klare Verbindung zu den geplanten Vertriebsstrategien aufweisen. weiterlesen |
Erwartete Effekte und Auswirkungen | Die Aktion TV- und Online-Inhalte unterstützt Werke (Spielfilme, Animationen und Dokumentarfilme), die für die lineare und nichtlineare Ausstrahlung bestimmt sind, und präsentiert:
Die Anträge sollten angemessene Strategien zur Sicherstellung einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Industrie (insbesondere durch den Einsatz von Greening-Beratern, die die Umweltauswirkungen von Produktionen und Dreharbeiten verringern) und zur Sicherstellung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen den Geschlechtern, Integration, Vielfalt und Repräsentativität enthalten. Die folgenden Projekte sind nicht förderfähig: Aufrufe:
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Erwartete Ergebnisse |
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Ukraine (Україна) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Nein |
Projektpartnerschaft | Zulässig sind sowohl Anträge von Einzelantragstellern (einzelne Begünstigte) als auch Vorschläge, die von einem Konsortium von mindestens 2 Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen). |
weitere Förderkriterien | Um förderfähig zu sein, müssen die Einrichtungen:
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt. Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind. EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein. Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind). |
Zusatzinformationen
Themen |
Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
Projektlaufzeit | 36 Monate |
Zusätzliche Informationen | Seitenbegrenzung und Layout des Antrags:
obligatorische Anhänge und Nachweise:
Seitenlimit - Teil B: 70 Seiten |
Call-Dokumente | Call Document CREA-MEDIA-2023-TVONLINE (1492kB) |
Kontakt | European Education and Culture Executive Agency Website Creative Europe Desks Website |
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