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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

    Organisationstyp
  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

    Förderregion/Länder
  3. Wählen Sie die Themen aus, an denen Sie interessiert sind, um Projekte durchzuführen.

    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

    Themen
  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

    Stichwort
    Auswahl förderfähigen EinrichtungenAlles zurücksetzen
    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    ...

    ...

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    ...

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    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    ....

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    ...

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

TV- und Online-Inhalte - 2. Stichtag

FörderprogrammKreatives Europa - Aktionsbereich Media
Call NummerCREA-MEDIA-2023-TVONLINE
TermineÖffnung
20.10.2022
Deadline
16.05.2023 17:00
Förderquote20 %
Budget des Calls € 22.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Ziel der Förderung von TV- und Online-Inhalten ist es, die Kapazitäten von Produzenten audiovisueller Inhalte zu erhöhen, damit sie starke Projekte entwickeln und produzieren können, die ein erhebliches Potenzial haben, in ganz Europa und darüber hinaus verbreitet zu werden, und um europäische und internationale Koproduktionen im Fernseh- und Online-Sektor zu erleichtern.

Call-Ziele

Im Rahmen des spezifischen Ziels der Förderung von Wettbewerbsfähigkeit, Skalierbarkeit, Zusammenarbeit, Innovation und Nachhaltigkeit, auch durch Mobilität im europäischen audiovisuellen Sektor, besteht eine der Prioritäten des Aktionsbereichs MEDIA darin:

  • Förderung von Talenten, Kompetenzen und Fähigkeiten und Anregung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, Mobilität und Innovation bei der Schaffung und Produktion europäischer audiovisueller Werke, wobei die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten mit unterschiedlichen audiovisuellen Kapazitäten gefördert wird.

Im Rahmen des Aktionsbereichs MEDIA werden die folgenden Maßnahmen unterstützt:

  • Produktion innovativer und hochwertiger Fernsehinhalte und serieller Geschichten, die sich an unterschiedliche Zielgruppen richten, durch unabhängige europäische Produktionsunternehmen.

Die Maßnahme zielt darauf ab, die Unabhängigkeit der Produzenten gegenüber Fernsehveranstaltern und digitalen Plattformen zu stärken und die Zusammenarbeit zwischen den Akteuren, einschließlich unabhängiger Produzenten, Fernsehveranstaltern, digitalen Plattformen und Vertriebsagenten, aus verschiedenen am MEDIA-Bereich teilnehmenden Ländern, auch aus Ländern mit geringer Kapazität, zu verbessern, um qualitativ hochwertige Programme zu produzieren, die auf eine breite internationale Verbreitung abzielen und für ein breites Publikum, einschließlich der kommerziellen Verwertung im plattformübergreifenden Umfeld, beworben werden. Besondere Aufmerksamkeit wird Projekten gewidmet, die innovative Aspekte in Bezug auf den Inhalt und die Finanzierung aufweisen und eine klare Verbindung zu den geplanten Vertriebsstrategien aufweisen.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

Die Aktion TV- und Online-Inhalte unterstützt Werke (Spielfilme, Animationen und Dokumentarfilme), die für die lineare und nichtlineare Ausstrahlung bestimmt sind, und präsentiert:

  • eine enge Zusammenarbeit zwischen Akteuren aus verschiedenen Ländern, die am MEDIA-Bereich teilnehmen, einschließlich zwischen Sendeanstalten;
  • einen hohen kreativen/künstlerischen Wert und ein großes grenzüberschreitendes Verwertungspotenzial, das ein Publikum auf europäischer und internationaler Ebene erreichen kann;
  • innovative Aspekte in Bezug auf den Inhalt und die Finanzierung, die einen klaren Zusammenhang mit den geplanten Vertriebsstrategien aufweisen.

Die Anträge sollten angemessene Strategien zur Sicherstellung einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Industrie (insbesondere durch den Einsatz von Greening-Beratern, die die Umweltauswirkungen von Produktionen und Dreharbeiten verringern) und zur Sicherstellung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen den Geschlechtern, Integration, Vielfalt und Repräsentativität enthalten.

Die folgenden Projekte sind nicht förderfähig: Aufrufe:

  • Live-Aufnahmen, Fernsehspiele, Talkshows, Kochsendungen, Magazine, Fernsehshows, Reality-Shows, Bildungs-, Lehr- und "How to"-Sendungen;
  • Dokumentarfilme zur Förderung des Tourismus, Making-ofs, Reportagen, Tierreportagen, Nachrichtensendungen und Doku-Soaps";
  • Projekte, die pornografisches oder rassistisches Material enthalten oder Gewalt propagieren;
  • Werke mit Werbecharakter;
  • institutionelle Produktionen zur Förderung einer bestimmten Organisation oder ihrer Aktivitäten;
  • Musikvideos und Videoclips;
  • Projekte, die bereits von Eurimages finanziert wurden;
  • Produktionen, die ursprünglich als Kinofilme gedacht waren (z. B. wenn mehrere Kinoverleiher und/oder ein internationaler Vertriebsagent beteiligt sind).

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Erwartete Ergebnisse
  • Vermehrte Produktion hochwertiger europäischer Werke für den linearen und nichtlinearen Rundfunk, auch auf digitalen Plattformen, sowie eine Zunahme der Koproduktionen.
  • Verstärkte Zusammenarbeit zwischen Akteuren aus verschiedenen Ländern, die sich am MEDIA-Programmbereich beteiligen, auch zwischen Fernsehveranstaltern.
  • Mehr Zuschauer für europäische Werke durch lineare und nichtlineare Ausstrahlung, auch über digitale Plattformen.

Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länderEU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Ukraine (Україна)
förderfähige EinrichtungenAus- und Weiterbildungseinrichtung, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende PartnerschaftNein
Projektpartnerschaft

Zulässig sind sowohl Anträge von Einzelantragstellern (einzelne Begünstigte) als auch Vorschläge, die von einem Konsortium von mindestens 2 Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen).

weitere Förderkriterien

Um förderfähig zu sein, müssen die Einrichtungen:

  • juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
  • ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben (d. h. :Creative Europe-Teilnehmerländer, EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete) oder Nicht-EU-Länder (EWR-Länder und Länder, die mit dem Creative Europe-Programm assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung des Zuschusses in Kraft tritt - Liste der teilnehmenden Länder)
  • müssen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Einreichung der Anträge seit mindestens 2 Jahren rechtmäßig bestehen.

Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt.

Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.

EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.

Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).

Zusatzinformationen

Themen
Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien
Relevanz für EU-MakroregionEUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit36 Monate
Zusätzliche Informationen

Seitenbegrenzung und Layout des Antrags:

  • Teil A ist direkt online auszufüllen (administrative Informationen, zusammengefasster Finanzplan, aufrufspezifische Fragen usw.)
  • Teil B ist vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen
  • Teil C ist direkt online auszufüllen (mit zusätzlichen Projektdaten)

obligatorische Anhänge und Nachweise:

  • detaillierte Budgettabelle
  • Ein PDF-Dokument mit Informationen über den/die Film(e)/das/die Werk(e), die aus der Creative Europe MEDIA-Datenbank generiert werden sollen
  • Eine kreative Präsentation des Projekts (mit einer Regieanweisung, einem Booklet, einer grafischen Präsentation, einer Drehbuchprobe usw.), einschließlich eines Links zum Trailer/Teaser
  • Finanzierungsstruktur der Produktion
  • Bestätigte Finanzierungsquellen und (falls zutreffend) Koproduktionsvertrag(e) (scannen Sie alle Belege für die bestätigten Finanzierungsquellen und Koproduktionen in der Reihenfolge ein, in der sie in der Finanzierungsstruktur der Produktion aufgeführt sind. Bitte konsultieren Sie die Anweisungen in der Vorlage der Finanzierungsstruktur für die Produktion und den Abschnitt "Förderfähige Aktivitäten" weiter unten, um festzustellen, was als bestätigte Finanzierungsquellen betrachtet werden kann)
  • Absichtserklärungen für den Vertrieb (Scan von Absichtserklärungen von Sendern/Vertriebsunternehmen, die die Produktion nicht finanzieren und daher nicht im Finanzierungsplan aufgeführt sind)
  • Informationen über die Unabhängigkeit und die Kontrolle der Eigentümer

Seitenlimit - Teil B: 70 Seiten

Call-Dokumente Call Document CREA-MEDIA-2023-TVONLINE (1492kB)
KontaktEuropean Education and Culture Executive Agency
Website

Creative Europe Desks
Website

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