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Call-Eckdaten
Interreg IT-HR: 2. Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen
Förderprogramm
Interreg Italien-Kroatien
Termine
Öffnung
17.09.2024
Deadline
19.11.2024 14:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 30.500.000,00
Link zum Call
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Programm INTERREG VI-A Italien-Kroatien 2021-2027 veröffentlicht die Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen für Vorhaben von strategischer Bedeutung (OSI) und fordert interessierte förderfähige Bewerber*innen auf, ihre Projektvorschläge einzureichen. Bei diesen Projekten handelt es sich um komplexe Kooperationsprojekte, die in der Regel in einem Top-Down-Prozess entstehen, der von den Entscheidungsträgern des Programms geleitet wird, die einen Bedarf oder ein Potenzial für eine grenzüberschreitende Lösung erkennen.
Call-Ziele
Im Rahmen des Programms wurden die folgenden Prioritäten und spezifischen Ziele entwickelt:
- P1: Nachhaltiges Wachstum in der blauen Wirtschaft
- SO 1.1: Entwicklung und Ausbau von Forschungs- und Innovationskapazitäten und Übernahme fortschrittlicher Technologien
- SO 1.2: Entwicklung von Kompetenzen für intelligente Spezialisierung, industriellen Wandel und Unternehmertum.
- P2: Grüne und widerstandsfähige gemeinsame Umwelt
- SO 2.1: Förderung der Anpassung an den Klimawandel und der Prävention von Katastrophenrisiken sowie der Widerstandsfähigkeit unter Berücksichtigung ökosystembasierter Ansätze
- SO 2.2: Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur, auch in städtischen Gebieten, und Verringerung aller Formen der Umweltverschmutzung.
- P3: Nachhaltiger maritimer und multimodaler Verkehr
- SO 3.1: Entwicklung und Verbesserung einer nachhaltigen, klimaresistenten, intelligenten und intermodalen nationalen, regionalen und lokalen Mobilität, einschließlich eines verbesserten Zugangs zum TEN-V und zur grenzüberschreitenden Mobilität
- P4: Kultur und Tourismus für eine nachhaltige Entwicklung
- SO 4.1: Stärkung der Rolle von Kultur und nachhaltigem Tourismus für wirtschaftliche Entwicklung, soziale Eingliederung und soziale Innovation
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Im Rahmen von INTERREG VI-A Italien-Kroatien 2021-2027 sollen qualitativ hochwertige grenzüberschreitende strategische Projekte ausgewählt werden, bei denen Organisationen zusammenarbeiten können, um gemeinsame relevante thematische Fragen und sehr konkrete Bedürfnisse in dem Gebiet anzugehen. Die Operationen von strategischer Bedeutung (OSI) sind Teil des angenommenen Interreg-Programms, das insbesondere in Anhang 3 beschrieben wird, in Übereinstimmung mit Artikel 17 (3) der Interreg-Verordnung. Auf dieser Grundlage haben die Programmorgane in Anhang 1 der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen "Thematische Beschreibungsbögen" für das ausgewählte spezifische Programmziel festgelegt, die integraler Bestandteil der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind und den Antragstellern als Orientierungshilfe dienen sollen, um sich auf die strategischen Themen und Aktionen zu konzentrieren, die im Rahmen des Programms erwartet werden. Die Ziele des Aufrufs werden mit der Finanzierung eines Projekts pro spezifischem Ziel als vollständig erreicht angesehen, in voller Kohärenz mit dem Interreg-Programm und in Übereinstimmung mit der Methodik des Leistungsrahmens des Programms.
Darüber hinaus sind die Relevanz der Partnerschaften und der grenzüberschreitende Ansatz der einzelnen Projekte von größter Bedeutung und werden daher bei der Projektbewertung in hohem Maße berücksichtigt. Da das Programm auf gemeinsame Herausforderungen im grenzübergreifenden Gebiet abzielt, sollten alle Projektvorschläge von den Partnern gemeinsam entwickelt und umgesetzt werden. Darüber hinaus unterliegen die OSI einer besonderen Überwachung durch den Begleitausschuss und besonderen Kommunikationsanforderungen, die in Art. 30 und in Art. 36 (4) der Interreg-Verordnung festgelegt sind.
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Erwartete Ergebnisse
In dem Programm wurden die folgenden (nicht erschöpfenden) Arten von Maßnahmen festgelegt:
P1: Nachhaltiges Wachstum in der blauen Wirtschaft
- SO 1.1: Entwicklung und Verbesserung der Forschungs- und Innovationskapazitäten und der Übernahme fortschrittlicher Technologien
- Förderung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Stellen, akademischen Einrichtungen, privaten Stakeholdern und der Zivilgesellschaft, mit besonderem Schwerpunkt auf den Stakeholdern der Quadrupelhelix
- Unterstützung der marktorientierten Forschung, insbesondere im Bereich der blauen Wirtschaft
- Förderung von Karrieremöglichkeiten im Bereich F&E, mit besonderem Schwerpunkt auf grenzüberschreitenden Forschungsprojekten
- Unterstützung der gemeinsamen Entwicklung von nachhaltigen Technologien und Materialien sowie von effizienten Produktionsprozessen im Hinblick auf Ressourceneinsparung und Recycling.
- SO 1.2: Entwicklung von Kompetenzen für intelligente Spezialisierung, industriellen Wandel und Unternehmertum.
- Anregung des Dialogs und Verstärkung der Zusammenarbeit in den gemeinsamen Fachgebieten der Strategien für intelligente Spezialisierung
- Entwicklung und Konsolidierung von unternehmerischen Fähigkeiten (z. B. innovative und digitale Fähigkeiten, angewandte Forschung, Internationalisierung)
- Unterstützung von grenzüberschreitenden Initiativen, Ausbildungsprogrammen und gegenseitigem Lernen, insbesondere in Bezug auf blaue und grüne Kompetenzen
- Förderung der Entwicklung der unternehmerischen Fähigkeiten von Hochschulabsolventen, um deren Eintritt in den Arbeitsmarkt zu unterstützen
P2: Grüne und widerstandsfähige gemeinsame Umwelt
- SO 2.1: Förderung der Anpassung an den Klimawandel und der Vorbeugung von Katastrophenrisiken sowie der Widerstandsfähigkeit unter Berücksichtigung von ökosystembasierten Ansätzen
- Koordinierung und Harmonisierung von Methoden und Prozessen im Zusammenhang mit der Überwachung des Klimawandels und der Anpassung, insbesondere in Gebieten mit gemeinsamen geografischen Merkmalen (vor allem in der Adria)
- Verstärkung der gemeinsamen Koordinierung der Risikobewertungsprozesse für die Gefahren, die für das Programmgebiet typisch sind, aber in den nationalen Bewertungsberichten beider Länder nicht berücksichtigt werden (z. B. Tsunami und Ölverschmutzung im Meer)
- Stärkung der Zusammenarbeit bei den Katastrophenschutzstrategien in allen Phasen, von der Risikobewertung über die Festlegung von Protokollen und Ausrüstungslieferungen bis hin zum Management nach einer Katastrophe
- Festlegung eines wirksameren und strategischeren Konzepts für die Anpassung an den Klimawandel und die Risikoprävention durch den Einsatz von naturbasierten Lösungen (z. B. grüne oder blaue Infrastrukturmaßnahmen)
- Verbesserung der Wissensentwicklung und des Aufbaus von Kapazitäten im Zusammenhang mit dem Klimawandel, seinen Folgen und Anpassungsmöglichkeiten.
- SO 2.2: Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur, auch in städtischen Gebieten, und Verringerung aller Formen der Umweltverschmutzung.
- Schaffung eines stärkeren wissensbasierten Informations- und gemeinsamen Überwachungssystems, das notwendig ist, um einen neuen Ansatz für die Herausforderungen der biologischen Vielfalt und der Umweltverschmutzung zu finden
- Investitionen in den Schutz der Meeresökosysteme, Nutzung bewährter Praktiken in bestehenden Schutzgebieten und Schutz der Meereslebensräume vor Verschmutzung durch menschliche Aktivitäten und vor der Einschleppung fremder Tiere in das Meeresbecken
- Förderung des öffentlichen Bewusstseins, insbesondere durch die Entwicklung eines verantwortungsvollen Verhaltens
P3: Nachhaltiger maritimer und multimodaler Verkehr
- SO 3.1: Entwicklung und Verbesserung nachhaltiger, klimaresistenter, intelligenter und intermodaler nationaler, regionaler und lokaler Mobilität, einschließlich eines verbesserten Zugangs zu TEN-V und grenzüberschreitender Mobilität
- Förderung des Übergangs zu umweltfreundlicheren und alternativen Verkehrslösungen
- Stärkung und Modernisierung der grenzüberschreitenden Seeverbindungen durch Förderung von IKT-Lösungen
- Investitionen in ein integriertes Konzept für Meer und Land und in die Verbesserung der multimodalen Kapazitäten von Häfen, wobei sowohl die zentrale Rolle der TEN-V-Häfen für die gesamte makroregionale Anbindung als auch die Bedeutung kleinerer Häfen auf lokaler Ebene und für abgelegene Gebiete unterstützt wird
P4: Kultur und Tourismus für eine nachhaltige Entwicklung
- SO 4.1: Stärkung der Rolle von Kultur und nachhaltigem Tourismus für wirtschaftliche Entwicklung, soziale Eingliederung und soziale Innovation
- Förderung von Innovation und Digitalisierung mit dem Ziel, kulturelle Stätten und Aktivitäten aufzuwerten, was sich positiv auf die lokalen Gemeinschaften auswirkt
- Investitionen in alternative Routen und die Schaffung neuer integrierter Angebote - wie Erlebnistourismus -, die in der Lage sind, die traditionellen Reiseströme zu diversifizieren und die Saisonabhängigkeit zu verringern sowie die Schaffung von Unternehmen und stabilen Arbeitsplätzen durch Tourismus/Kultur zu unterstützen
- Förderung einer integrativen Bildung und Ausbildung, die sich auf ein intelligenteres strategisches Management nachhaltiger Reiseziele konzentriert, um die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors zu steigern, die Entwicklung von Geschäftsmodellen der Kreislaufwirtschaft zu fördern und die Schaffung von belastbaren und fairen Arbeitsplätzen zu unterstützen
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Einrichtungen müssen:
- Sie müssen nach italienischem oder kroatischem Recht gegründet worden sein (ausgenommen internationale Organisationen);
- ihren offiziellen Sitz oder ihre Betriebsstätte im Programmgebiet haben, sofern der offizielle Sitz seit mindestens zwölf Monaten und die Betriebsstätte seit mindestens sechs Monaten vor dem Datum der Veröffentlichung dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen aktiv ist und ihr Standort in dem Gebiet durch offizielle Unterlagen (z. B. durch ein öffentliches Register oder ein gleichwertiges Dokument) nachgewiesen wird, die zusammen mit dem Antragsformular in Jems hochgeladen werden müssen;
- Sie müssen über eine Rechtspersönlichkeit verfügen.
Förderfähige Antragsteller müssen einer der folgenden Kategorien von Organisationen angehören:
- Öffentliche Einrichtungen
- Nationale, regionale und lokale öffentliche Einrichtungen und ihre Verbände
- Einrichtungen des öffentlichen Rechts im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 4 der Richtlinie 2014/24/EU über das öffentliche Auftragswesen und ihre Verbände
- Private Einrichtungen
- Organisationen ohne Erwerbszweck
- Organisationen mit Erwerbszweck
- Internationale Organisationen
- Internationale Organisationen, die nach dem nationalen Recht eines EU-Mitgliedstaates handeln
- Internationale Organisationen, die nach dem Völkerrecht handeln
In der Regel kann jede Organisation an maximal 2 Vorschlägen teilnehmen, davon maximal 1 als Hauptpartner. Sollten die Antragsteller gegen die oben genannte Regel verstoßen, müssen sie bei der verwaltungstechnischen Prüfung der Einhaltung der Vorschriften und der Förderfähigkeit bestätigen, dass sie zwei Vorschläge einreichen wollen. Antwortet der Antragsteller nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen, gelten der erste als Hauptantragsteller eingereichte Vorschlag und die ersten als Projektpartner eingereichten Vorschläge in chronologischer Reihenfolge als förderfähig.
Das Programm ermutigt die Antragsteller, für geografische Ausgewogenheit zu sorgen, und legt die folgenden Mindestanforderungen für die Partnerschaften fest:
- Für Priorität 1: mindestens 2 Partner, davon 1 italienischer und 1 kroatischer Partner;
- für die Prioritäten 2, 3 und 4 mindestens 6 Partner, davon mindestens 3 italienische und 3 kroatische Partner.
Um ein effizientes Management der Projektaktivitäten zu gewährleisten, wird außerdem empfohlen, eine angemessene Anzahl von Partnern einzubeziehen, wobei eine ausgewogene Beteiligung italienischer und kroatischer Partner angestrebt werden sollte:
- Für das spezifische Ziel 1.1 werden maximal 4 Projektpartner empfohlen.
- Für das Einzelziel 1.2 werden maximal 8 Projektpartner empfohlen.
- Für die Prioritäten 2, 3 und 4 werden maximal 12 Projektpartner empfohlen.
Um ausreichende Mittel pro Projektpartner bereitzustellen und einen signifikanten Beitrag zur Erreichung des Projektziels zu gewährleisten, ist ein Mindestbetrag von 300.000 € EFRE pro Partner obligatorisch.
weitere Förderkriterien
Das Programmgebiet umfasst 33 statistische NUTS-III-Gebiete (25 Provinzen in Italien und 8 Bezirke in Kroatien):
Italien:
Triest, Ferrara, Fermo, Barletta-Andria-Trani, Gorizia, Ravenna, Ascoli Piceno, Bari, Udine, Forlì-Cesena, Teramo, Brindisi, Pordenone, Rimini, Pescara, Lecce, Venezia, Pesaro e Urbino, Chieti, Padova, Ancona, Campobasso, Rovigo, Macerata, Foggia
Kroatien:
Istarska županija, Ličko-senjska županija, Splitsko-dalmatinska županija, Primorsko-goranska županija, Zadarska županija, Dubrovačko-neretvanska županija, Karlovačka županija, Šibensko-kninska županija
Alle Projekte müssen bis zum 31. Dezember 2028 abgeschlossen sein: Innerhalb dieses Zeitrahmens können Projektverlängerungen im Einklang mit den im Programmdurchführungshandbuch festgelegten Regeln gewährt werden.
Das Programm sieht die Finanzierung von Projekten entsprechend der folgenden finanziellen Größenordnung vor:
- SO 1.1: Entwicklung und Ausbau von Forschungs- und Innovationskapazitäten und Einführung fortgeschrittener Technologien: 2.500.000
- SO 1.2: Entwicklung von Fähigkeiten für intelligente Spezialisierung, industriellen Übergang und Unternehmertum: 5.000.000
- SO 2.1: Förderung der Anpassung an den Klimawandel und der Prävention von Katastrophenrisiken sowie der Widerstandsfähigkeit unter Berücksichtigung ökosystembasierter Ansätze: 6.000.000
- SO 2.2: Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur, auch in städtischen Gebieten, und Verringerung aller Formen der Umweltverschmutzung: 5.500.000
- SO 3.1: Entwicklung und Verbesserung einer nachhaltigen, klimaresistenten, intelligenten und intermodalen nationalen, regionalen und lokalen Mobilität, einschließlich eines verbesserten Zugangs zu TEN-V und grenzüberschreitender Mobilität: 6.000.000
- SO 4.1: Stärkung der Rolle von Kultur und nachhaltigem Tourismus für wirtschaftliche Entwicklung, soziale Eingliederung und soziale Innovation: 5.500.000
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
max. 42 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Projektvorschläge müssen in englischer Sprache und ausschließlich über Jems eingereicht werden. Eine rechtzeitige Registrierung im Jems-System wird dringend empfohlen. Andere Einreichungsmethoden werden nicht akzeptiert, und Anträge, die auf andere Weise eingereicht werden, werden automatisch abgelehnt.
Um die Bereitschaft des federführenden Antragstellers zur Einreichung des Vorschlags zu bestätigen, muss der gesetzliche Vertreter oder eine ordnungsgemäß bevollmächtigte Person die Erklärung des federführenden Partners und den Ausdruck des Antragsformulars mit einer gültigen elektronischen Signatur (Zertifikat gemäß der Verordnung über die elektronische Identifizierung, Authentifizierung und Signatur eIDAS14) unterzeichnen oder, im Falle einer handschriftlichen Unterschrift, ein gültiges Ausweisdokument des Unterzeichners beilegen.
Die LP ist für die Einreichung des Projektvorschlags im Namen der gesamten Partnerschaft zuständig und muss auf Jems registriert sein, um gültige Vorschläge erstellen und einreichen zu können. Weitere Informationen über das Ausfüllen des Antragsformulars finden Sie im Leitfaden für Antragsteller.
Call-Dokumente
Interreg Italy-Croatia 2nd Call AnnouncementInterreg Italy-Croatia 2nd Call Announcement(772kB)
Interreg Italy-Croatia 2nd Call Annex 1Interreg Italy-Croatia 2nd Call Annex 1(1242kB)
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