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Call-Eckdaten
Zusammenarbeit der Zivilgesellschaft im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung FPA
Förderprogramm
Erasmus+
Call Nummer
ERASMUS-EDU-2023-CSC-OG-FPA
Termine
Öffnung
18.10.2022
Deadline
13.12.2022 17:00
Budget des Calls
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieses Themas ist es, europäischen Nichtregierungsorganisationen (ENGOs) und EU-weiten Netzwerken, die im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung tätig sind, strukturelle Unterstützung in Form von Betriebskostenzuschüssen zu gewähren.
Call-Ziele
- Schärfung des Bewusstseins für die europäischen politischen Agenden im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, insbesondere für den Europäischen Bildungsraum.
- Stärkung des Engagements der Stakeholder und der Zusammenarbeit mit den Behörden bei der Umsetzung von Maßnahmen und Reformen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, insbesondere bei der Umsetzung von Maßnahmen, die mit den Zielen des Europäischen Bildungsraums übereinstimmen, und in Bereichen, die für das Land relevant sind
- Spezifische Empfehlungen, die im Rahmen des Europäischen Semesters ausgesprochen wurden.
- Stärkung der Beteiligung von Stakeholdern im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, unter anderem durch Nutzung des Potenzials der digitalen Kommunikation neben anderen Formen der Beteiligung.
- Stärkere Einbindung der Stakeholder und der Zivilgesellschaft in die Verbreitung politischer und programmatischer Maßnahmen, einschließlich der Ergebnisse und bewährter Verfahren, unter ihren Mitgliedern und darüber hinaus
Das Thema umfasst auch die vier allgemeinen Prioritäten der Von der Leyen-Kommission, die im Programm Erasmus+ verankert sind, nämlich - Inklusion und Vielfalt, - digitale Transformation, - Umwelt und Kampf gegen den Klimawandel sowie Beteiligung am demokratischen Leben.
Diese allgemeinen Ziele stützen sich auf die Vorzüge von ENGOs und EU-weiten Netzwerken sowie auf deren Fähigkeit, eine große Zahl interessierter Parteien zu erreichen und für die politischen Prioritäten der EU einzutreten. Sie sollten daher klar in den Arbeitsplänen, Aktivitäten und Ergebnissen der antragstellenden Organisationen verankert sein.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Von den im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung tätigen Organisationen der Zivilgesellschaft wird erwartet, dass sie innovative, gezielte und kreative Strategien und Aktivitäten entwickeln und umsetzen, um die wirksame Umsetzung von Reformen und Maßnahmen in den folgenden Bereichen zu unterstützen:
- Verbesserung von Qualität, Gerechtigkeit, Inklusion und Geschlechtergleichstellung für alle in der allgemeinen und beruflichen Bildung;
- Unterstützung des umweltfreundlichen und digitalen Übergangs in und durch die allgemeine und berufliche Bildung;
- Verbesserung der Kompetenz und Motivation von Lehrkräften und Ausbildern im Bildungsbereich;
- Stärkung der europäischen Hochschulbildung;
- Lebenslanges Lernen und Mobilität für alle verwirklichen;
- Beitrag zur geopolitischen Dimension des Europäischen Bildungsraums.
Erwartete Ergebnisse
Von den EU-weiten Netzwerken wird erwartet, dass sie aktiv zu den jährlichen Überlegungen zur Umsetzung des Europäischen Bildungsraums beitragen, insbesondere indem sie ihre Mitglieder in die Vorbereitung, Teilnahme und Durchführung von Aktivitäten einbinden, die in diese Überlegungen einfließen können. Dazu gehört auch die Durchführung von Veranstaltungen und Konferenzen, bei denen die Arbeit der EU am Aufbau des Europäischen Bildungsraums im Mittelpunkt steht.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Es sind nur Anträge von Einzelantragstellern zulässig.
weitere Förderkriterien
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- Juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen).
- Sie müssen ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG)).
- Nicht-EU-Länder: Drittländer, die mit dem Programm Erasmus+ assoziiert sind (einschließlich EWR-Länder), Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen zum Programm Erasmus+ verhandelt wird und in denen dieses Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder) und
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller sein:
- nicht-staatlich;
- nicht gewinnorientiert sein;
Weder Erasmus+ Nationale Agenturen noch Organisationen, die mehrheitlich Erasmus+ Nationale Agenturen als Mitglieder haben (2/3 oder mehr), sind förderfähige Organisationen im Rahmen dieser Aufforderung.
Diese Aufforderung gilt für zwei Kategorien von Einrichtungen:
- Kategorie 1: Europäische Nichtregierungsorganisationen (ENGO) im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung;
- Kategorie 2: EU-weite Netzwerke im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Teil A - enthält administrative Informationen über den Teilnehmer (direkt online auszufüllen)
- Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (EPS, Hochschulprofil sowie Organisations- und Managementstruktur, Umsetzung der ECHE-Grundsätze) (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen).
- Teil C mit zusätzlichen Projektdaten (direkt online auszufüllen).
- Obligatorische Anhänge und Belege
- Liste der bisherigen Projekte (Schlüsselprojekt der letzten 4 Jahre)
- eine Kopie der Satzung der antragstellenden Organisation und der amtlichen Bescheinigung über die Eintragung (nur EU-weite Netzwerke im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung - Thema 1, Kategorie 2)
Die Anträge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt.
Call-Dokumente
Call Document ERASMUS-2023-CSC-OG-FPACall Document ERASMUS-2023-CSC-OG-FPA(1008kB)
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