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Call-Eckdaten
Aufbau des Netzes der nationalen Koordinierungsstellen mit den Mitgliedstaaten
Förderprogramm | Digitales Europa | |
Call Nummer | DIGITAL-ECCC-2022-CYBER-03-NAT-COORDINATION | |
Termine | Öffnung 15.11.2022 | Deadline 15.02.2023 17:00 |
Förderquote | 50 % | |
Budget des Calls | € 22.000.000,00 | |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | Projektbudget (maximaler Zuschuss): zwischen € 1.000.000,00 und € 2.000.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung | Mit der Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung (Verordnung (EU) 2021/887) werden die nationalen Koordinierungszentren - die über ein Netzwerk zusammenarbeiten - dazu beitragen, die Ziele dieser Verordnung zu erreichen und die Kompetenzgemeinschaft für Cybersicherheit in jedem Mitgliedstaat zu fördern, indem sie zum Erwerb der erforderlichen Kapazitäten beitragen. Die nationalen Koordinierungszentren (NCC) werden den Aufbau von Kapazitäten im Bereich der Cybersicherheit auf nationaler und gegebenenfalls auf regionaler und lokaler Ebene unterstützen. Sie zielen auf die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und die Vorbereitung gemeinsamer Maßnahmen ab, wie sie in der Verordnung über die europäischen Kompetenzzentren und Netze für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung festgelegt sind. |
Call-Ziele | Das nationale Koordinierungszentrum sollte die folgenden Aufgaben wahrnehmen
Es wird erwartet, dass in den Vorschlägen die oben aufgeführten und möglicherweise weitere relevante Aktivitäten näher beschrieben werden. Die Finanzierung kann den Aufbau von Kapazitäten und den Betrieb der nationalen Koordinierungszentren für bis zu zwei Jahre abdecken. Es wird erwartet, dass die Vorschläge nachweisen, dass sie in der Lage sind, die entsprechenden Aktivitäten mit den gemäß Artikel 16 der Verordnung zur Einrichtung des Programms "Digitales Europa" geschaffenen europäischen Zentren für digitale Innovation zu koordinieren. Die Kommission hält einen EU-Beitrag von bis zu etwa 1 Mio. EUR für den Aufbau von Kapazitäten und den Betrieb der nationalen Koordinierungsstellen über einen Zeitraum von zwei Jahren für angemessen. Die Kommission ist ferner der Ansicht, dass die Antragsteller im Rahmen desselben Vorschlags weitere 1 Mio. EUR in Form von finanzieller Unterstützung für Dritte beantragen können, um die Übernahme und Verbreitung von modernen Cybersicherheitslösungen (insbesondere durch KMU) zu fördern. Diese Aufforderung richtet sich ausschließlich an nationale Koordinierungszentren, die von der Kommission als fähig anerkannt wurden, Mittel zu verwalten, um den Auftrag und die Ziele zu erreichen, die in der Verordnung zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung und des Netzes der nationalen Koordinierungszentren festgelegt sind. weiterlesen |
Erwartete Ergebnisse | Einrichtung und Betrieb von nationalen Koordinierungsstellen in den Mitgliedstaaten. |
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Island (Ísland), Liechtenstein, Norwegen (Norge) |
förderfähige Einrichtungen | Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Nein |
weitere Förderkriterien | Um förderfähig zu sein, müssen die Einrichtungen:
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt). Internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, es handelt sich um internationale Organisationen von europäischem Interesse im Sinne von Artikel 2 der Verordnung "Digitales Europa" (d. h. internationale Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten sind oder deren Sitz sich in einem Mitgliedstaat befindet). Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind. EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein. Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind). |
Zusatzinformationen
Themen |
Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT , Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit, Justiz, Sicherheit & Schutz, Katastrophenschutz, Resilienz, Risikomanagement |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
Projektlaufzeit | 24 Monate |
Zusätzliche Informationen | Seitenbegrenzung und Layout des Antrags: Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
obligatorische Anhänge und Nachweise:
Seitenlimit (Teil B): 70 Seiten |
Call-Dokumente | Call Document DIGITAL-ECCC-2022-CYBER-03 (730kB) |
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