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Call-Eckdaten
Unterstützung der Umsetzung der NIS-Richtlinie und der nationalen Cybersicherheitsstrategien
Förderprogramm | Digitales Europa | |
Call Nummer | DIGITAL-ECCC-2022-CYBER-03-NIS-DIRECTIVE | |
Termine | Öffnung 15.11.2022 | Deadline 15.02.2023 17:00 |
Förderquote | 50 %; SME/KMU: 75 % | |
Budget des Calls | € 20.000.000,00 | |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | Projektbudget (maximaler Zuschuss): zwischen € 1.000.000,00 und € 5.000.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung | Der Schwerpunkt der Aktion liegt auf dem Aufbau von Kapazitäten in den Mitgliedstaaten und auf europäischer Ebene sowie auf der Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Bereich der Cybersicherheit auf technischer, operativer und strategischer Ebene. Sie ist eine Fortsetzung der Arbeiten, die derzeit im Rahmen des CEF-Telekommunikationsprogramms unterstützt werden. |
Call-Ziele | Die Vorschläge sollten zur Erreichung dieser Ziele beitragen:
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Erwartete Effekte und Auswirkungen | Die Aktion konzentriert sich auf die Unterstützung von mindestens einer der folgenden Prioritäten:
Die Unterstützung richtet sich an die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, die eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der NIS-Richtlinie spielen, an Teams für die Reaktion auf Computer-Sicherheitsvorfälle (CSIRTs), einschließlich sektoraler CSIRTs, an Sicherheitsoperationszentren (SOCs), an Betreiber wesentlicher Dienste (OESs), an Anbieter digitaler Dienste (DSPs), an Branchenbeteiligte (einschließlich Informationsaustausch- und Analysezentren - ISACs) und an alle anderen Akteure, die in den Anwendungsbereich der NIS-Richtlinie fallen. Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten weitere kritische Sektoren, einschließlich öffentlicher Verwaltungen, festlegen und Betreiber für ihr Land bestimmen. Darüber hinaus gilt die NIS-Richtlinie für Anbieter der folgenden Arten von digitalen Diensten (DSP):
Die Aktion kann unter anderem die Fortführung der durch das CEF-Telekommunikationsprogramm finanzierten Aktivitäten im Bereich der Cybersicherheit unterstützen, wobei gegebenenfalls auf den Ergebnissen der CEF-Projekte aufgebaut werden kann. Außerdem sollten Synergien mit Maßnahmen wie dem europäischen "Cyber-Schutzschild" untersucht werden. Unterstützt werden soll unter anderem die Einbindung öffentlicher und privater Organisationen, die an der Umsetzung der NIS-Richtlinie arbeiten und potenzielle Nutzer der CEF-Cybersicherheits-Kerndienstplattformen sind, in die CEF-Cybersicherheits-Kerndienstplattformen. weiterlesen |
Erwartete Ergebnisse | Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie zu mindestens zwei der folgenden Ergebnisse führen:
Die Maßnahme wird auch dazu führen, dass die Zentren, die für die Gewährleistung der Cybersicherheit des Betreibers eines wichtigen Dienstes zuständig sind, miteinander verbunden werden. |
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Island (Ísland), Liechtenstein, Norwegen (Norge) |
förderfähige Einrichtungen | Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Die Vorschläge müssen von mindestens 3 unabhängigen Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden. |
weitere Förderkriterien | Um förderfähig zu sein, müssen die Einrichtungen:
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt). Internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, es handelt sich um internationale Organisationen von europäischem Interesse im Sinne von Artikel 2 der Verordnung "Digitales Europa" (d. h. internationale Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten sind oder deren Sitz sich in einem Mitgliedstaat befindet). Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind. EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein. Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind). |
Zusatzinformationen
Themen |
Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT , Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit, Justiz, Sicherheit & Schutz, Katastrophenschutz, Resilienz, Risikomanagement |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
Projektlaufzeit | 36 Monate |
Zusätzliche Informationen | Seitenbegrenzung und Layout des Antrags: Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
obligatorische Anhänge und Nachweise:
Seitenlimit (Teil B): 70 Seiten |
Call-Dokumente | Call Document DIGITAL-ECCC-2022-CYBER-03 (730kB) |
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