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Call-Eckdaten
Aufbau von Kapazitäten im Hochschulbereich: Bereich 2 - Partnerschaften für den Wandel in der Hochschulbildung
Förderprogramm | Erasmus+ - Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen | |
Call Nummer | ERASMUS-EDU-2023-CBHE-STRAND-2 | |
Termine | Öffnung 29.11.2022 | Deadline 16.02.2023 17:00 |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | EU-Finanzhilfe pro Projekt: zwischen € 400.000,00 und € 800.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung | Mit Projekten im Rahmen dieses Aktionsbereichs sollen der unterschiedliche Entwicklungsstand und die Herausforderungen von Hochschuleinrichtungen in förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern berücksichtigt, die Wirkung des Programms verstärkt und gegebenenfalls andere Finanzierungsquellen ergänzt werden. |
Call-Ziele | Die Aktion Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich unterstützt internationale Kooperationsprojekte auf der Grundlage multilateraler Partnerschaften zwischen Organisationen, die im Bereich der Hochschulbildung tätig sind. Durch sie wird die Relevanz, die Qualität, die Modernisierung und die Reaktionsfähigkeit der Hochschulbildung in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern im Hinblick auf sozioökonomischen Aufschwung, Wachstum und Wohlstand und als Reaktion auf die jüngsten Trends, insbesondere die wirtschaftliche Globalisierung, aber auch den jüngsten Rückgang der menschlichen Entwicklung, die Fragilität und die zunehmenden sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Ungleichheiten, die durch die COVID-19-Pandemie noch verschärft wurden, unterstützt. Es wird erwartet, dass die Aktion einen Beitrag zu den übergreifenden Prioritäten der Europäischen Kommission leistet:
Die Aktion wird auch zur externen Dimension der internen EU-Politik im Bereich Bildung beitragen. Sie wird einen erfolgreichen grünen und nachhaltigen globalen Wirtschaftsaufschwung in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern unterstützen, der mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung und dem Übereinkommen von Paris verknüpft ist. Um auf die verschiedenen Herausforderungen in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern reagieren zu können, besteht die Aktion Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich aus drei spezifischen Aktionsbereichen:
Mit Projekten im Rahmen dieses Aktionsbereichs 2 sollen der unterschiedliche Entwicklungsstand und die Herausforderungen von Hochschuleinrichtungen in förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern berücksichtigt, die Wirkung des Programms verstärkt und gegebenenfalls andere Finanzierungsquellen ergänzt werden. Sie sollen neue Ansätze und Initiativen in der Hochschulbildung einführen, die auf Peer-Learning und dem Transfer von Erfahrungen und bewährten Verfahren beruhen, die nicht nur die Einrichtungen, sondern auch die Gesellschaft insgesamt betreffen. Partnerschaften für den Wandel in der Hochschulbildung sind komplexe und innovative Projekte zum Kapazitätsaufbau, die auf dem Transfer von Erfahrungen, Kompetenzen und bewährten Verfahren beruhen und eine Reihe miteinander verbundener Aktivitäten umfassen, die darauf abzielen, die Kapazitäten der betreffenden Hochschuleinrichtungen zu stärken, um die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts wie Migration, Klimawandel, Governance und den Wandel zu einer digitalen Wirtschaft zu bewältigen. Durch die Projektergebnisse sollen über die Projektlaufzeit hinaus erhebliche und langfristige Auswirkungen auf die betreffenden Hochschuleinrichtungen erzielt werden und diese sollen somit der Gesellschaft insgesamt zugutekommen. Bei diesen Projekten werden insbesondere die folgenden Elemente zum Nutzen der Hochschuleinrichtungen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern kombiniert:
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Erwartete Effekte und Auswirkungen | Die vorgeschlagenen Aktivitäten und Projektergebnisse sollten einen klaren Mehrwert für die angestrebten Begünstigten haben. Es folgt eine nicht erschöpfende Liste möglicher Aktivitäten:
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Die Vorschläge müssen von einem Konsortium (Koordinator und Partner) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt: Geografische Abdeckung:
Institutionelle Abdeckung:
Die institutionelle Abdeckung gilt für alle an dem Konsortium beteiligten Länder. Die Zahl der Antragsteller aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern muss mindestens genauso hoch sein wie die Zahl der Antragsteller aus den EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern. Ausnahme: In nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, in denen es im ganzen Land weniger als fünf Hochschuleinrichtungen gibt oder in Fällen, in denen eine einzige Hochschuleinrichtung über 50 % der Gesamtpopulation der Studierenden im Land stellt, werden Anträge, die nur eine Hochschuleinrichtung aus diesen Ländern umfassen, akzeptiert. |
weitere Förderkriterien | Die Antragsteller (Koordinator und Partner) müssen Rechtsträger sein:
In einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland befindliche Hochschuleinrichtungen müssen über eine Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. Hochschuleinrichtungen mit Sitz in förderfähigen Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert und von den zuständigen Behörden als solche anerkannt sind, müssen zusammen mit ihren verbundenen Einrichtungen (falls vorhanden) vollständige Studiengänge anbieten, die zu Hochschulabschlüssen und anerkannten Diplomen auf der Ebene der tertiären Bildungsabschlüsse führen. Vereinigungen, öffentliche oder private Organisation mit ihren verbundenen Einrichtungen (falls vorhanden), die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätig sind und in einem EU-Mitgliedstaat, einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder in förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern ansässig sind, können ebenfalls teilnehmen, jedoch nicht als Koordinator. |
Zusatzinformationen
Themen |
Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien, Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
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Projektlaufzeit | 24 oder 36 Monate |
Zusätzliche Informationen | Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
Die Anträge sind begrenzt auf
Für Aktionen, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über die Formulare eingereicht werden, die auf der Erasmus+-Website und auf den Websites der nationalen Erasmus+-Agenturen verfügbar sind. |
Call-Dokumente | Erasmus+ Programmleitfaden 2023 - DE (5553kB) |
Kontakt | European Education and Culture Executive Agency Website Erasmus+ National Agencies Website |
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